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RRB Nr. 124/2013

Denkmalpflegefonds, Kyburg, Verein Museum Schloss Kyburg, Staatsbeitragsberechtigung, Anerkennung, Subvention, Zusicherung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Februar 2013

124. Denkmalpflegefonds (Verein Museum Schloss Kyburg, Betriebsbeitrag)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 21. März 2012 ersucht der Verein Museum Schloss Kyburg (VMSK) den Kanton um einen Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 1 560 000, um den Museumsbetrieb auf Schloss Kyburg von 2013 bis 2016 weiterführen zu können.

2. Der VMSK und das Museum Schloss Kyburg Seit 1999 betreibt der 1992 gegründete Verein Museum Schloss Kyburg das gleichnamige Museum. Das Schloss Kyburg ist ein herausragendes Baudenkmal. Als wichtiger «Lieu de mémoire» (Herrschaftszentrum der Kyburger um 1200, Teil des Habsburgerreichs im 14. Jahrhundert und Zentrum der wichtigsten Landvogtei Zürichs für fast 400 Jahre) erzählt es von der wechselvollen Geschichte der Zürcher Landschaft. Das Schloss zieht jährlich immer noch rund 43 000 Besucherinnen und Besucher aus dem Inland und angrenzenden Ausland an, obwohl die 2002 international ausgezeichnete Dauerausstellung mittlerweile unverkennbar an Aktualitätscharakter verloren hat. Die 2008 eingeführten neuen Öffnungszeiten (im Sommer täglich ausser Montag, im Winter an den Wochenenden) konnten den einsetzenden Besucherrückgang nicht auffangen. Umso mehr musste der VMSK in den letzten Jahren dafür besorgt sein, dass ein jeweils neues und vielseitiges Jahresprogramm ausgearbeitet und durchgeführt wurde. Mit Wechselausstellungen und besonderen Anlässen förderte er Mehrfachbesuche auf der Kyburg und versuchte, neue Besuchergruppen anzuziehen (z. B. mit besonderen Programmen und Inszenierungen für Kinder und Familien, Führungen, Erzähl- und Singabenden, Filmvorführungen sowie Konzerten). Besondere Veranstaltungen und besucherorientierte Wechselausstellungen werden immer wichtiger, um im Kultur- und Freizeitmarkt zu bestehen.

3. Leistungen des Kantons bis ins Jahr 2008 Mit Beschluss Nr. 2869/1992 gewährte der Regierungsrat dem VMSK einen Planungsbeitrag von Fr. 400 000 zur Ausarbeitung eines Museumskonzepts. Nachdem der Kantonsrat dem VMSK mit Vorlage 3442 (KRB vom 17. Juni 1996) für das neu zu gestaltende Museum einen Investitionsbeitrag von Fr. 4 450 000 und einen Starthilfebeitrag von Fr. 800 000 gewährt hatte, bewilligte er mit Vorlage 4286 (KRB vom 30. Januar 2006) einen Betriebsbeitrag von Fr. 850 000 für den Zeitraum 2005–2008.

4. Änderung in der Vergabepraxis Anlässlich der Debatte zur Vorlage 4286 im Kantonsrat stellte der Regierungsrat eine Änderung der Lotteriefonds-Richtlinien in Bezug auf Betriebsbeiträge in Aussicht, da vor allem im Kulturbereich seit 1992 eine von Ausnahmen mitgeprägte Vergabepraxis entstanden war. Mit Vorlage 4460 beschloss der Kantonsrat am 25. August 2008, dass neben den seit Langem ausgerichteten Beiträgen an Erhaltungs- und Pflegemassnahmen von kunst- und kulturhistorisch wertvollen Bauten und Anlagen sowie Zubehör neu auch Betriebsbeiträge an ausgewählte kulturhistorische Organisationen aus dem Denkmalpflegefonds ausgerichtet werden können. Der Lotteriefonds leistet dazu jährlich eine Einlage in den Denkmalpflegefonds von höchstens 8,5 Mio. Franken. Der Regierungsrat wurde ermächtigt, über die Berechtigung für die Zusprechung von Betriebsbeiträgen zu entscheiden. Mit dieser neuen Regelung soll beitragsberechtigten Institutionen u. a. eine verbesserte Planbarkeit ermöglicht werden.

5. Betrieb des Museums bis 2012 / Projekt «Kyburg 2014» Mit RRB Nr. 838/2009 erhielt der VMSK sodann für den Zeitraum von 2009–2012 insgesamt Fr. 1 180 000 zugesprochen. Die Museumsverantwortlichen hatten für diese Periode mit einem höheren Beitrag vonseiten des Kantons gerechnet. Folglich liess sich zwar der Museumsbetrieb weiter finanzieren, doch mussten für zusätzliche Angebote andere Finanzierungen gefunden werden, um den rückläufigen Besucherzahlen entgegenzuwirken. Die Anstrengungen der Museumsverantwortlichen in den letzten Jahren hielten die Attraktivität der Kyburg hoch. Zur Sicherung der Zukunft sind nach Analyse der Museumsverantwortlichen wichtige Schritte einzuleiten. In den letzten Jahren ist denn auch der Kostendeckungsgrad des Museumsbetriebs kontinuierlich gesunken. In der Rechnung 2011 lag er mit 55% noch deutlich über der Hälfte der ausgewiesenen Gesamtbetriebskosten. Dieser Eigendeckungsgrad wird dem Budget zufolge 2012 noch bei 56% liegen, 2013 auf 48% und 2014 auf 47% sinken und sich dann 2015 und 2016 auf diesem Niveau einpendeln. Denn bei unverändert bleibendem, stagnierendem Museumsangebot dürfte die Zahl der Eintritte mit der Zeit nochmals deutlich abnehmen (2002: 53 732 Eintritte, 2011: 42 767 Eintritte). In Abhängigkeit davon werden die jährlichen Einnahmen zurückgehen, gleichzeitig jedoch die Ausgaben leicht steigen. Somit würde das jährliche Defizit immer grösser. Bereits 2010 haben sich die Museumsverantwortlichen dafür entschieden, durch erhöhte Ausgaben für Wechselausstellungen und den gezielten Ausbau der Museumspädagogik die Attraktivität des Museums und das Ausflugsziel Kyburg im Freizeit- und Bildungsmarkt stärker zu positionieren. Sie konnten dies nur bewerkstelligen, weil der VMSK auf das Vereinsvermögen zurückgriff. Der Erfolg dieser Schritte blieb nicht aus, doch zeigte sich, dass deutlich mehr getan werden muss, um im hart umkämpften Freizeitmarkt zu bestehen, und dass die Verwirklichung des Projekts «Kyburg 2014», die komplette Erneuerung der Dauerausstellung sowie weitere museumsinfrastrukturelle und besucherfreundliche Neuerungen, entschieden vorangetrieben werden müssen. Mit RRB Nr. 249/2011 wurde dem VMSK für das Erneuerungsprojekt «Kyburg 2014» aus den Lotteriefonds ein Betrag von Fr. 400 000 ausgerichtet, um das neue Museum auf der Kyburg zu planen und neu zu

konzipieren. Die etappenweise Realisierung des Projekts wird frühestens 2016 abgeschlossen sein und einen grossen Finanzbedarf hervorrufen. In der Zwischenzeit muss der Museumsbetrieb aufrechterhalten werden, ohne dass besucherfrequenzschädigende Immissionen und andere Störungen infolge der notwendigen baulichen und anderweitigen Eingriffe eintreten. Der VMSK budgetiert für 2013 bis 2016 folgende Betriebsdefizite: in Franken 2013 2014 2015 2016 Einnahmen 364 400 350 500 345 500 345 500 Ausgaben 717 000 717 000 705 500 711 500 Defizit* 352 600 366 500 360 000 366 000 * ohne Beitrag des Kantons Zürich

6. VMSK: Mitglieder und Finanzen Ende 2011 hate der Verein insgesamt 442 Mitglieder und Gönner (2010: 421; 2009: 418; 2008: 413). Der in den letzten Jahren betriebene Aufwand bei der Mitgliederwerbung hat diesen Mitgliederanstieg bewirkt, wobei aber ein weiteres Wachstum, gestützt auf den allgemeinen Trend hinsichtlich Mitgliederrekrutierung, ungewiss ist. Negativ ins Gewicht fiel allerdings der Sachverhalt, dass zwei politische Gemeinden ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. Diese Beiträge hatten insgesamt mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen des Vereins ausgemacht: in Franken 2011 2010 Einnahmen 38 681 45 821 Ausgaben 73 567 53 756 Verlust 34 886 7 935 Die Gewinne der Vereinsrechnung werden dem Vereinsvermögen zugerechnet und allfällige Verluste gehen zu dessen Lasten. Die Verluste der Vereinsrechnung 2010 und 2011 hängen insbesondere damit zusammen, dass sich der VMSK dazu entschloss, die Attraktivität des Museumsangebots u. a. durch die Schaffung einer Teilzeitstelle für Museumspädagogik zu steigern und – mangels anderer Geldquellen – aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Betrug das Vereinsvermögen am 31. Dezember 2009 noch Fr. 329 576, so nahm es dann insbesondere 2011 aufgrund der geschilderten Eigenfinanzierung durch den Verein stark ab (2011: Fr. 281 656). Somit war der einst angestrebte Vermögensstand von Fr. 500 000 nicht erreicht, um etwa gegen grössere Eventualitäten gewappnet zu sein (Liquiditätsreserve). Sobald der VMSK nämlich den gewünschten Vermögensstand von Fr. 500 000 betragen hätte, wäre er verpflichtet, den jährlichen Reingewinn für den Museumsbetrieb einzusetzen. Dies wird in allernächster Zukunft kaum der Fall sein, da die Beiträge der öffentlichen Hand nicht in der vom VMSK gewünschten Höhe ausfallen werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben auch gezeigt, dass sich die Sponsorensuche als überaus schwierig gestaltet. Unternehmen und Gemeinden, die angefragt wurden, sind kaum für ein Engagement zugunsten der Kyburg zu gewinnen.

7. Beurteilung des Gesuchs durch die kantonale Denkmalpflege Die kantonale Denkmalpflege hat das Gesuch geprüft. Sie hält fest, dass das Museum eines der wichtigsten im Kanton ist und sich durch Qualität und Professionalität auszeichnet. Würde der Betrieb infolge mangelnder Finanzen inskünftig nicht mehr im gleichen Ausmass und mit der gleichen Sorgfalt weitergeführt werden können, hätte dies einen qualitativen Abstrich und einen Verlust in der Museumslandschaft des Kantons zur Folge. Ohne die Weiterführung der finanziellen Unterstützung durch den Kanton Zürich kann eine Fortführung des Museums Schloss Kyburg nicht gewährleistet werden. Der Kanton als Eigentümer des bedeutenden Baudenkmals und dessen Ausstellungsstücke hat somit ein lebhaftes Interesse an der Fortführung des Museumsbetriebs. Aus diesem Grund erweist sich ein vom Kanton zu deckender Finanzbedarf von Fr. 1 320 000 für den Zeitraum 2013–2016, d. h. jährlich höchstens Fr. 330 000, als ausgewiesen. Damit können dem VMSK auch für die nächsten vier Jahre diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die eine innovative und zukunftsgerichtete kulturhistorische Institution, wie es das Museum Schloss Kyburg ist, benötigt, um eine für breite Bevölkerungskreise des Kantons attraktive Museumsdestination zu sein. Sollte der VMSK unter diesen Voraussetzungen an seiner vorgelegten Budgetierung (vgl. Ziff. 5) festhalten, so müsste er sich ergänzende Geldquellen erschliessen oder die Budgetierung entsprechend anpassen. Gegenüber den Vierjahresperioden 2005–2008 (Fr. 850 000) und 2009–2012 (Fr. 1 180 000) gewährt der Betriebsbeitrag für die Jahre 2013–2016 dem VMSK nochmals einen erheblich grösseren finanziellen Spielraum.

8. Zusicherung und Auflagen – An den Museumsbetrieb ist dem VMSK für den Zeitraum 2013–2016 ein jährlicher Beitrag von höchstens Fr. 330 000 zuzusichern. – Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der VMSK hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die kantonale Denkmalpflege das Budget des VMSK für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vorjahres geprüft und genehmigt hat. – Fr. 500 000 übersteigende Beträge des Vereinsvermögens sind für den Museumsbetrieb zu verwenden.

9. Würdigung Der VMSK hat in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit geleistet. Die internationale Auszeichnung für die Dauerausstellung aus dem Jahr 2002 verpflichtet, auch in Zukunft ein attraktives Museum zu sein und wie bisher mit den Finanzen haushälterisch umzugehen. Es liegt auch im Interesse des Kantons, dass das Museum auf der Kyburg seinen hohen Standard bei Ausstellungen und bei der museumspädagogischen Arbeit beibehalten kann.

Beim beantragten Beitrag aus dem Denkmalpflegefonds handelt es sich um eine Subvention aufgrund von § 217 Abs. 2 lit. a des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) und daher um eine gebundene Ausgabe gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2). Am 25. August 2008 beschloss der Kantonsrat die jährliche Einlage in den Denkmalpflegefonds und bestimmte ihren Verwendungszweck (Vorlage 4460). Die Subvention geht zulasten des Denkmalpflegefonds (8940). Der VMSK ist im Sinne von § 4 des Staatsbeitragsgesetzes bis 31. Dezember 2016 als staatsbeitragsberechtigt anzuerkennen. An den Museumsbetrieb ist dem VMSK für den Zeitraum 2013–2016 ein jährlicher Beitrag von höchstens Fr. 330 000, insgesamt höchstens Fr. 1 320 000, zuzusichern. Dabei handelt es sich um eine einmalige Ausgabe. Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, Konto 3636 3 00000. Im Budget 2013 und im KEF 2013–2016 sind diese Beiträge eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Verein Museum Schloss Kyburg (VMSK) wird ab 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016 als staatsbeitragsberechtigt anerkannt.

II. An den Museumsbetrieb des Vereins Museum Schloss Kyburg (VMSK) wird an die beitragsberechtigten Kosten für den Zeitraum 2013–2016 eine jährliche Subvention von höchstens Fr. 330 000, insgesamt höchstens Fr. 1 320 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, zugesichert.

III. Auszahlungsmodalitäten: Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der VMSK hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Budgets für das entsprechende Beitragsjahr und der Rechnung des Vorjahrs des VMSK durch die kantonale Denkmalpflege.

IV. Der VMSK wird verpflichtet, Fr. 500 000 übersteigende Beträge des Vereinsvermögens für den Museumsbetrieb zu verwenden.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an den Verein Museum Schloss Kyburg (Präsident: Henri Wolterstorff, am Schanzengraben 4, 8314 Kyburg [E]) sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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