RRB Nr. 1244/2025
Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, Hans Egli, Steinmaur, und Tobias Weidmann, Hettlingen, betreffend Wie ist der Kanton Zürich auf ein Ereignis mit Radioaktivität vorbereitet?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 344/2025
Sitzung vom 3. Dezember 2025
1244. Anfrage (Wie ist der Kanton Zürich auf ein Ereignis mit Radioaktivität vorbereitet?) Die Kantonsräte Daniel Wäfler, Gossau, Hans Egli, Steinmaur, und Tobias Weidmann, Hettlingen, haben am 3. November 2025 folgende Anfrage eingereicht: Im kommenden April jährt sich die Nuklearkatastrophe von Tschernobyl zum 40. Mal und die globale Lage ist auch wieder angespannt, wie zuletzt vor 40 Jahren. Das bis anfangs der 90er-Jahre noch sehr präsente Thema der atomaren, biologischen und chemischen Bedrohungen ist objektiv wieder zurückgekehrt, wird aber in konkreten Massnahmen noch nicht abgebildet oder zumindest nicht in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Eine der Ausnahmen bildet das 2024 vom BLW an alle Landwirtschaftsbetriebe verschickte «Merkblatt Radioaktivität – bin ich vorbereitet? Vorbereitungs- und Verhaltensempfehlungen für landwirtschaftliche Betriebe.» Im Merkblatt werden praktische Tipps abgegeben, wie Tiere und Futtervorräte zu schützen seien. Weiter wird empfohlen, abzuklären, ob man für den Ernstfall Unterstützung auf dem Betrieb benötige und mögliche Aufgaben festhalte und Unterstützungsoptionen (z. B. Feuerwehr, Zivilschutz) für den Ernstfall prüfe. Tipps zum Selbstschutz der Menschen auf dem Hof enthält das Merkblatt allerdings nicht und auch keine Links zu SUVA, Feuerwehr oder Zivilschutz. Es fragt sich daher, wie der Schutz und die Bewältigung der Lage im Gesamten aussehen würde. Schliesslich müssten solche Empfehlungen auch für Gewerbebetriebe oder öffentliche Einrichtungen vorhanden sein. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Wurde die Publikation der Broschüre «Merkblatt Radioaktivität – bin ich vorbereitet» seitens BLW mit der kantonalen Verwaltung abgesprochen und etwa der Zivilschutz oder der Strickhof miteinbezogen?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Fähigkeiten innerhalb der kantonalen Behörden (Bsp. AMZ, Kantonspolizei) und Organisationen (Bsp. Feuerwehr, EKZ) zum Selbstschutz bei ABC-Ereignissen. Wie wäre – bei einer Strahlenlage über den Grenzwerten – eine geschützte Weiterarbeit, etwa Bergungen, Reparaturen oder Suchaktionen, im Gefahrenbereich sicherzustellen?
3. Könnten innert nützlicher Frist, gemäss BABS Vorwarnzeit von 14 Tagen, genügend ABC-Vollschutzanzüge für die notwendigen Tätigkeiten, an die in Frage 2 genannten Institutionen abgegeben werden?
4. Wie würde der Schutz der zivilen Personen aussehen, welche in Landwirtschaft, Nahrungsmittelverteilung, Wasserversorgung, Sanität, etc. im Gefahrenbereich arbeiten müssten?
5. Wie viele Angehörige der Feuerwehr und des Zivilschutzes könnten a) derzeit mit einem ABC-Vollschutz ausgerüstet werden und andererseits b) zur Unterstützung der im «Merkblatt Radioaktivität – bin ich vorbereitet» genannten Situation, etwa zur Dekontamination von Personen, zum Einsatz kommen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, Hans Egli, Steinmaur, und Tobias Weidmann, Hettlingen, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen der Erarbeitung der Broschüre «Merkblatt Radioaktivität – bin ich vorbereitet?» sind das Amt für Landschaft und Natur, das Kantonale Labor und das Veterinäramt vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) einbezogen worden. Zu Fragen 2, 3 und 5: Gemäss der Verordnung über den ABC-Schutz vom 26. Februar 2025 (LS 528.1) stellen die Partnerorganisationen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Vorsorge sicher und bestimmen sowie beschaffen die Ausrüstung ihrer Organisation. Sie müssen dabei auch geeignete Massnahmen für den Schutz ihrer Einsatzkräfte treffen. Die Alarmierung, die Führungsorganisation, die Vorbereitung der Einsatzkräfte sowie die Messorganisation sind für Lagen mit hoher Strahlenbelastung vorbereitet und routiniert. Die bestehenden Konzepte werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. In Regionen mit erhöhten Grenzwerten sind Arbeiten grundsätzlich zu unterlassen. Sind Arbeiten zwingend erforderlich, ist ein adäquates Dosismanagement über die Dauer der Arbeiten sicherzustellen. Dabei ist ein Kontaminationsschutz für Körper und Atemwege zu tragen. Bei Einsätzen mit Radioaktivität können die generell im ABC-Einsatz verwendeten Schutzanzüge eingesetzt werden. Bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich und bei den Feuerwehren sind ausreichend Schutzanzüge eingelagert bzw. vorhanden. Zusätzlich hält das Bundesamt für Bevölkerungsschutz ABC-Vollschutzanzüge vor, die innert 14 Tagen an die Zivilschutzangehörigen ausgehändigt werden können.
Zu Frage 4: Eine Weiterarbeit (mindestens in der Lebensmittelproduktion) in Gebieten mit Strahlenbelastungen über den Grenzwerten ist nicht vorgesehen, da auch die dort produzierten Waren eine zu hohe Belastung aufweisen würden und damit für den Verzehr ungeeignet wären. Die Broschüre des BLW gibt Ratschläge, wie sich die Landwirtschaft auf den Durchzug einer radioaktiven Wolke vorbereiten kann. Bei diesem Ereignis ist nicht davon auszugehen, dass die Bevölkerung mit Schutzanzügen ausgerüstet werden muss. Vielmehr geht es darum, die Rohstoffe und Anlagen für die Lebensmittelproduktion vor den Niederschlägen aus der Wolke zu schützen. Ebenso wird eine Dekontamination von Personen nicht notwendig sein. Allenfalls würden bestimmte Einrichtungen dekontaminiert werden müssen, bevor sie wieder verwendet werden können, um die Aufnahme von radioaktiven Stoffen so weit wie möglich zu reduzieren. Anleitungen dazu sind vom Bund vorbereitet und würden bei Bedarf verteilt. Die Koordination in einer solchen Lage obliegt der Kantonalen Führungsorganisation.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli