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RRB Nr. 1251/2021

Notfalldienstorganisation, Abgeltung für Zusatzaufwand wegen Covid-19-Pandemie

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. November 2021

1251. Notfalldienstorganisation; Ausgabenbewilligung, Abgeltung

Erwägungen

für Zusatzaufwand wegen Covid-19-Pandemie Am 26. Juni 2017 wurde mit der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) eine auf fünf Jahre befristete Leistungsvereinbarung zum Betrieb einer medizinischen Triagestelle abgeschlossen, die mit RRB Nr. 690/ 2017 genehmigt wurde. Die Leistungsvereinbarung wurde am 15. April 2019 und am 16. Juni 2020 an die veränderten Verhältnisse angepasst. Mit Beschlüssen Nrn. 427/2019 und 641/2020 genehmigte der Regierungsrat die entsprechenden Vertragsnachträge. In den RRB Nrn. 690/2017, 427/2019 und 641/2020 wurden jeweils die Verträge bzw. Vertragsnachträge genehmigt, nicht aber die damit verbundenen Ausgaben bewilligt. Für die Vergangenheit (bis Ende Oktober 2021) sollen nun die Kosten aufgrund der Leistungsvereinbarung vom 26. Juni 2017, die vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2022 läuft, ausgewiesen werden. Die Entschädigung im Jahr 2018 berechnete sich aufgrund der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Pauschalen von Fr. 7 300 000 abzüglich einer Kürzung von rund Fr. 923 011, da auf der Triagestelle entgegen der ursprünglichen Erwartung nicht rund um die Uhr eine Triageärztin bzw. ein Triagearzt anwesend war. Gestützt auf die Erfahrungen aus den ersten Betriebsjahren wurde die Entschädigungsregelung in den Jahren 2019 und 2020 neu verhandelt und die Anpassungen in den Vertragsnachträgen vom 15. April 2019 und vom 16. Juni 2020 festgehalten. Die Entschädigungen für 2019 und 2020 setzen sich gestützt auf die vertraglichen Bestimmungen folgendermassen zusammen: (Beträge in Franken) 2019 2020 Medical Response Operators 1 870 000 3 520 000 (kostenbasiert bis zu einem von den Anrufzahlen abhängigen Kostendach) Triageärztinnen bzw. -ärzte 600 000 553 413 (kostenbasiert bis zu definiertem Kostendach) Marketing und Kommunikation 200 000 39 105 (kostenbasiert bis zu definiertem Kostendach) Weitere Kostenpositionen 2 071 074 1 813 438 (u. a. Personalkosten VR / GL / Team- und Projektleitung, Informatik, Telefonie, Miete und Abschreibungen) (je nach Position pauschal oder kostenbasiert bis zu definiertem Kostendach) Total 4 741 074 5 925 956

Die Betriebskosten der Triagestelle werden je zur Hälfte von Kanton und Gemeinden getragen. Entsprechend betragen die Kantonsbeiträge Fr. 3 188 494 im Jahr 2018, Fr. 2 370 537 im Jahr 2019 und Fr. 2 962 978 im Jahr 2020 (Letztere noch ohne Berücksichtigung der nachfolgend dargelegten Zusatzkosten). Diese Beiträge wurden jährlich abgerechnet. Für das Jahr 2021 wird von 3,3 Mio. Franken ausgegangen. Davon betreffen Fr. 2 750 000 den Zeitraum bis Oktober 2021 (10⁄12 von 3,3 Mio. Franken). Hinzu kommt, dass die Mehrwertsteuerpflicht der Leistungen der Triagestelle strittig und Gegenstand eines laufenden Verfahrens ist. Je nach Entscheid sind Nachzahlungen notwendig. Der Kantonsanteil für allfällige Nachzahlungen beläuft sich für den Zeitraum 2018 bis Oktober 2021 auf rund Fr. 622 000. Damit betragen die aufgrund der Leistungsvereinbarung bis Ende Oktober 2021 angefallenen Kosten gesamthaft rund Fr. 11 895 000. Für November und Dezember 2021 wird mit Kosten von Fr. 550 000 gerechnet (2⁄12 von 3,3 Mio. Franken) und für das Jahr 2022 mit Kosten von 3,3 Mio. Franken. In der Kostenprognose ist eine Reserve von rund 10% enthalten, sodass die zu bewilligenden Ausgaben trotz der variablen Entschädigungsbestandteile aller Voraussicht nach nicht überschritten werden. Zu den prognostizierten Kosten der Triagestelle kommt auch hier der Anteil für die Mehrwertsteuer von rund Fr. 296 000 hinzu, was zu einer zu bewilligenden Ausgabensumme für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 von gerundet Fr. 4 146 000 führt. Dabei handelt es sich um eine gebundene Ausgabe (vgl. § 17h Abs. 3 Gesundheitsgesetz [GesG, LS 810.1]). Die Leistungsvereinbarung samt Nachträgen sieht eine aus mehreren Elementen bestehende Entschädigung der AGZ vor. Für einige dieser Elemente wurden Fixbeträge vereinbart. Die meisten Elemente stellen hingegen auf den bei der AGZ tatsächlich anfallenden Aufwand ab, wobei die Entschädigung nur bis zum vereinbarten Kostendach zu leisten ist. Letzteres gilt auch für die in den weiteren Kostenpositionen 2020 enthaltenen Beiträge für «Informatik/Software/Lizenzen» (Kostendach Fr. 400 000) und «Telefonie» (Kostendach Fr. 120 000; vgl. Vertragsanpassung vom 16. Juni 2020, Ziff. 4). Die Covid-19-Pandemie hatte zur Folge, dass die Dienstleistungen der Triagestelle 2020 wesentlich stärker als in früheren Jahren beansprucht

wurden. So stieg die Zahl der verrechenbaren Fälle von rund 115 000 (2019) auf rund 192 000 (2020). Aufgrund der stärkeren Inanspruchnahme der Dienstleistungen musste die Organisation der Triagestelle angepasst werden. Beispielsweise mussten das Einsatzleitsystem der Covid-Gruppe erweitert und eine Liste der Ärztinnen und Ärzte erstellt werden, die Covid-19-Testungen durchführen. Um im Frühling 2020 den Mitarbeitenden der Triagestelle das Homeoffice zu ermöglichen, waren zusätz- liche IT-Lizenzen, insbesondere für die Triage-Software SSE, zu beschaffen. Die Telefoniesoftware 3CX und die Netzinfrastruktur mussten angepasst und der Support im Bereich der Telefonie erweitert werden. Für die Mitarbeitenden wurden Headsets beschafft. Ferner waren die Web- Applikation für die Ärzteschaft anzupassen und eine Datenbank für häufige Fragen und Antworten aufzubauen. Der ausgewiesene Zusatzaufwand der AGZ im Bereich IT für 2020 beträgt Fr. 205 680. Zusammen mit dem ordentlicherweise anfallenden IT-Aufwand von Fr. 334 460 ergibt sich ein Gesamtaufwand von Fr. 540 141. Nach Abzug eines Kostenanteils von 2%, der Dritten zugewiesen werden kann, beträgt der Kostenanteil zulasten des Kantons Fr. 529 339. Damit wurde das vereinbarte Kostendach von Fr. 400 000 um Fr. 129 339 überschritten. Auch im Bereich der Telefonie entstanden der Triagestelle höhere Kosten. Diese Kosten hängen direkt von der Zahl der bei der Triagestelle eingehenden und von dort ausgehenden Telefonanrufe ab, denn für die für die Bevölkerung kostenlose 0800er-Nummer konnte mit dem Telekommunikationsanbieter keine Pauschalentschädigung vereinbart werden. Insgesamt fielen bei der Triagestelle 2020 Telefoniekosten von Fr. 246 880 an. Damit wurde das Kostendach von Fr. 120 000 um Fr. 126 880 überschritten. Die Covid-19-Pandemie und ihre Auswirkungen auf den Betrieb der Triagestelle waren hinsichtlich der zusätzlich erforderlichen Leistungen und des damit verbundenen Zusatzaufwandes nicht vorhersehbar. Die gesetzliche Verpflichtung von Kanton und Gemeinden, für eine zweckmässige Organisation der Notfalldienste zu sorgen, gebietet es, dass der Kanton die Zusatzkosten trotz Vereinbarung von Kostendächern übernimmt. Zu den Kosten von Fr. 129 339 (IT) und Fr. 126 880 (Telefonie) kommen allenfalls noch Fr. 19 729 für die Mehrwertsteuer betreffend

diese zusätzlichen Kosten. Gesamthaft ist zusätzlich eine einmalige Ausgabe für das Jahr 2020 von gerundet Fr. 276 000 zu bewilligen. Dabei handelt es sich um eine gebundene Ausgabe (vgl. § 17h Abs. 3 GesG). Allfällige Covid-19-bedingte Kostenüberschreitungen in den Jahren 2021 und 2022 können aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden; sie können aber nicht beziffert werden und werden dementsprechend nicht in die Ausgabenbewilligung aufgenommen. Im Übrigen werden die vertraglichen Regelungen gemäss Leistungsvereinbarung vom 26. Juni 2017 mit den gemäss RRB Nrn. 427/2019 und 641/2020 bewilligten Anpassungen für die Jahre 2021 und 2022 unverändert beibehalten. Die Kosten, die in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund der Leistungsvereinbarung einschliesslich der Vertragsnachträge in der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, anfallen, sind im Budget 2021 sowie im Budgetentwurf 2022 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Triagestelle der Ärztegesellschaft wird für die gestützt auf die RRB Nrn. 690/2017, 427/2019 und 641/2020 vereinbarten Leistungen eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 146 000 für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Für die Covid-19-bedingten Zusatzaufwendungen der Triagestelle der Ärztegesellschaft 2020 wird eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 276 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt. Die gesamte Ausgabensumme beträgt Fr. 16 317 000.

III. Die zwischen der Gesundheitsdirektion und der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich geschlossene Leistungsvereinbarung vom 26. Juni 2017 mit den in RRB Nrn. 427/2019 und 641/2020 bewilligten Anpassungen wird für die Jahre 2021 und 2022 unverändert beibehalten.

IV. Mitteilung an die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, Nordstrasse 15, 8006 Zürich, den Gemeindepräsidienverband sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Gesundheitsgesetz, Art. 17h — letto nella versione del 1 marzo 2021; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 novembre 2022, 1 maggio 2023, 1 luglio 2023 e 1 gennaio 2026.

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