RRB Nr. 1301/2025
Zürcher Lernverlaufserhebung, Kernerhebung 2. Zyklus, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2025
1301. Zürcher Lernverlaufserhebung, Kernerhebung 2. Zyklus (Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 306/2022 genehmigte der Regierungsrat das Programm für die Durchführung der Zürcher Lernverlaufserhebung. Im Rahmen des Programms wird eine Längsschnittstudie durchgeführt. Dabei wird eine repräsentative Stichprobe von Schülerinnen und Schülern vom Eintritt in den Kindergarten (1. Programmjahr) bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit (11. Programmjahr) begleitet. Es werden Kompetenzverläufe sowie motivationale und kontextuelle Merkmale erhoben. Mit Beschluss Nr. 669/2022 vergab der Regierungsrat den Auftrag zur Konzeption, Planung und Durchführung der Piloterhebung und der Erhebungen des 1. Zyklus der Zürcher Lernverlaufserhebung an das mit der Universität Zürich (UZH) assoziierte Institut für Bildungsevaluation (IBE) in Zürich. Mit Zustimmung und unter Mitwirkung des IBE wurde der Vertrag zur Durchführung schliesslich mit der Arbeitsgemeinschaft Kernerhebung 1. Zyklus, vertreten durch die Universität Zürich, abgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft ist effektiv und der bisherige Programmverlauf ist zielführend. Es beteiligen sich mittlerweile Forschende aus zehn Hochschulen in unterschiedlicher Form an der Studie. Dabei unterstützen sie auch die Finanzierung des Programms, indem sie erhebliche Eigenmittel einbringen und erfolgreich Drittmittel akquirieren. Im Oktober 2024 beauftragte die Bildungsplanung eine Arbeitsgruppe der UZH mit der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie, mit der die organisatorische, konzeptionelle, methodische und technische Durchführung der Kernerhebung im 2. Zyklus untersucht wurde. Es wurden mehrere Varianten für die Umsetzung der Kernerhebung ausgearbeitet sowie eine Kostenschätzung vorgenommen. Die Erfahrungen aus dem 1. Zyklus und die gegenwärtigen Entwicklungen im wissenschaftlichen und technischen Bereich sind dabei eingeflossen. Die Machbarkeitsstudie wurde im Juni 2025 abgeschlossen.
B. Vergabe Grundlage für die Durchführung der Kernerhebung im 2. Zyklus ist ein ausführliches Pflichtenheft, das auf der Machbarkeitsstudie aufbaut. Die Vergabe an die UZH zuhanden der Arbeitsgemeinschaft Kernerhebung 2. Zyklus erfüllt die Voraussetzungen einer Instate-Vergabe. Es liegt ein Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers an ein anderes öffentlich-rechtliches Subjekt – vorliegend eine Arbeitsgemeinschaft von Hochschulinstituten – vor. Dieses weist keine Beteiligung Privater auf, ist zu mehr als 80% für öffentliche Auftraggeber tätig, übt Tätigkeiten aus, die im öffentlichen Interesse liegen, und die Leistungserbringung erfolgt nicht in Konkurrenz mit Privaten (§ 10 Abs. 2 lit. b Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [LS 720.1]). Entscheidendes Kriterium für die Qualifizierung als Instate-Vergabe ist, dass der Vorgang innerhalb der öffentlichen Sphäre bleibt und wettbewerbsneutral erfolgt, d. h., keine privaten Leistungserbringer konkurrenziert werden. Die Besonderheit, dass sich verschiedene Mitglieder der auftragnehmenden Arbeitsgemeinschaft im Umfang von rund Fr. 900 000 an der Mitfinanzierung der Kernerhebung 2. Zyklus beteiligen, verdeutlicht, dass private Leistungserbringer nicht konkurrenziert werden.
C. Offerte der Arbeitsgemeinschaft Kernerhebung Die Arbeitsgemeinschaft Kernerhebung 2. Zyklus hat am 11. November 2025 eine Offerte von Fr. 1 250 000 eingereicht. In diesem Betrag sind geschätzte Kosten von Fr. 1 100 000 sowie eine Reserve von Fr. 150 000 enthalten. Die Aufwände für die Konzeptarbeiten, für die Entwicklung und Programmierung der Erhebungsinstrumente sowie für die Auswertungen und Publikationen, die durch Eigenmittel der Projektbeteiligten und akquirierte Drittmittel der Forschenden finanziert werden, sind in die Kalkulation eingeflossen. Mit der Reserve sollen allfällige erfolglose Drittmittelakquisen kompensiert werden können. Die von der Auftragnehmerin beigebrachten Mittel belaufen sich auf rund Fr. 900 000. Gemäss § 39 lit. a in Verbindung mit § 34 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) ist der Regierungsrat für die Vergabe eines Auftrages von über Fr. 1 000 000 zuständig.
D. Finanzen Mit Beschluss Nr. 306/2022 hat der Regierungsrat für das Gesamtprojekt eine neue Ausgabe von Fr. 3 700 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, bewilligt. Die Vergabesumme ist in dieser Ausgabenbewilligung enthalten.
Die entsprechende Ausgabe ist im Budgetentwurf 2026 enthalten und in den Planjahren 2027 bis 2029 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2026–2029 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Auftrag zur Konzeption, Planung und Durchführung der Erhebungen im 2. Zyklus der Zürcher Lernverlaufserhebung wird gemäss Offerte vom 11. November 2025 zu Fr. 1 250 000 an die Arbeitsgemeinschaft Kernerhebung 2. Zyklus, vertreten durch die Universität Zürich, vergeben.
II. Die Bildungsdirektion, vertreten durch die Bildungsplanung, wird ermächtigt, mit der Auftragnehmerin den Vertrag abzuschliessen.
III. Mitteilung an die Universität Zürich, Konsortium LEAPS, Freiestrasse 36, 8032 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli