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RRB Nr. 1303/2025

Strassen, Zell, 15 Tösstalstrasse, Umfahrung Rämismühle bis eingangs Rikon, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2025

1303. Strassen (Zell, 15 Tösstalstrasse, Umfahrung Rämismühle bis eingangs Rikon, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Tösstalstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Zell zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 15 geführt. Die Tösstalstrasse im Abschnitt Umfahrung Rämismühle bis eingangs Rikon wurde in den 60er- und Anfang der 70er-Jahre ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde die Strasse 2001 mit einem Deckbelag versehen. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist leichte Spurrinnen in der gesamten Fahrbahnlänge auf. Zudem sind viele Risse und Grabenflicke vorhanden. Zur Erhaltung des noch intakten Strassenunterbaus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [StrG, LS 722.1]). Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf den Teilstücken km 33.562–34.850 und km 35.090–35.207 der bestehende Belag abgefräst und durch eine neue Binder- und Deckschicht ersetzt. Im Teilstück km 34.850–35.090 wird der gesamte Belag ausgebaut und durch eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht ersetzt. Die bestehenden Randabschlüsse werden mehrheitlich erneuert oder örtlich ergänzt. Die bestehende Entwässerungsleitung in der Grundwasserschutzzone muss auf einer Länge von 380 m ersetzt werden. Die Strassensammler mit den dazugehörigen Ableitungen sind zu erneuern oder anzupassen. Im Zuge der Instandsetzung wird die bestehende Strassenbeleuchtung den geltenden Standards angepasst und die vorhandenen Rohranlagen überprüft. Zudem ersetzt die Gemeinde Zell die Wasserleitung im Bereich des Knotens Rämismühle. Die Absprache und Koordination mit der Gemeinde, dem Verkehrsbetrieb und allen Werkeigentümern hat stattgefunden. Infolge des Verkehrs auf der Tösstalstrasse werden bei mehreren Gebäuden die Immissionsgrenzwerte (IGW) gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) überschritten, weshalb Lärmschutzmassnahmen zu prüfen waren. Mit dem Einbau von lärmarmen Deckbelägen von km 33.562–34.250 können die Belastungen deutlich verringert und die IGW bei einigen Gebäuden eingehalten werden. Der Streckenabschnitt ist nicht geeignet für eine Geschwindigkeitsreduktion. Lärmschutzmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) wurden bei der Erstsanierung 2017 geprüft und lassen sich im fraglichen Strassenabschnitt weiterhin nicht realisieren. Infolge der veränderten

Lärmbelastung sind die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 1113/2017 im Rahmen der Erstsanierung im Sinne von Art. 14 LSV gewährten Erleichterungen aufzuheben bzw. gemäss den Erleichterungsanträgen im Auflagebericht Strassenlärm anzupassen. Die Lärmschutzmassnahmen wurden vom 5. September bis 6. Oktober 2025 gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Ausnahme der Lärmschutzmassnahmen handelt es sich um reine Instandsetzungsarbeiten, die keiner Auflage sowie Festsetzung bedürfen.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 15. Oktober 2025 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 3 380 000 Nebenarbeiten 240 000 Technische Arbeiten 180 000 Total 3 800 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 3 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30647), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2026 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 3 100 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Einbau eines lärmarmen Deckbelags anlässlich der Fahrbahninstandsetzung der 15 Tösstalstrasse in der Gemeinde Zell wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 1113/2017 im Sinne von Art. 14 der Lärmschutz-Verordnung gewährten Erleichterungen werden gemäss den bei den Akten liegenden Erleichterungsanträgen vom 1. Juli 2024 angepasst.

III. Für die Bauausführung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

IV. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an den Gemeinderat Zell, Spiegelacker 5, 8486 Rikon (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 16, Art. 17 e Art. 25 — letto nella versione del 1 giugno 2022; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 giugno 2026.
  • Ordinanza contro l’inquinamento fonico, Art. 14 — letto nella versione del 1 gennaio 2025; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 aprile 2026.