Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 1304/2025

Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, Instandsetzung Sporthalle, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2025

1304. Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, Instandsetzung Sporthalle (zusätzliche gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Das Zentrum für Gehör und Sprache Zürich (ZGSZ) an der Frohalpstrasse 78 in Zürich Wollishofen ist das Kompetenzzentrum in der Deutschschweiz für Kinder und Jugendliche mit einer Hör- und/oder Sprachbeeinträchtigung. Es ist gemäss § 1 des Gesetzes über das Zentrum für Gehör und Sprache (LS 412.41) eine eigenständige, öffentlichrechtliche Anstalt des Kantons. Der Kanton stellt gemäss § 12 dieses Gesetzes dem ZGSZ die betriebsnotwendigen Liegenschaften zur Verfügung. Mit Beschluss Nr. 483/2025 bewilligte der Regierungsrat eine zusätzliche, gebundene Ausgabe von Fr. 2 861 000 für die Instandsetzung der Sporthalle und Wärmeversorgung der Bestandesbauten, die vor allem infolge der neuen Wärmeversorgung erforderlich war. Die Entwicklung der Marktsituation seit 2021 mit hohen Vergabemisserfolgen führt zu zusätzlichen Kosten. Insgesamt zeigt sich, dass der 2021 erstellte Kostenvoranschlag bzw. der mit RRB Nr. 393/2021 bewilligte Kredit die heutigen Marktverhältnisse nicht abbilden kann, da die damals hinterlegte Indexteuerung – basierend auf dem Zürcher Index der Wohnbaupreise – die tatsächliche Preisentwicklung nicht ausreichend widerspiegelt.

Projektentwicklung Die baulichen Massnahmen an der Sporthalle sollten ursprünglich Anfang Januar 2022 starten. Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene neue Kinder- und Jugendheimgesetz (LS 852.2) führte jedoch zu einem Planungs- und Ausführungsstopp. Im Rahmen von Vorstudien wurde aufgezeigt, dass die Vorgaben gemäss § 26 der Kinder- und Jugendheimverordnung (LS 852.21) weder im Hauptgebäude noch durch die Aufstockung der Sporthalle erfüllt werden können, sondern ein Neubau zu planen ist. Mit Beschluss Nr. 810/2024 bewilligte der Regierungsrat 2,6 Mio. Franken für die Projektierungsarbeiten des neuen Wohn- und Mittagsgruppengebäudes auf dem Areal des ZGSZ. Mit diesem Entscheid konnten die Planung und Arbeiten an der Sporthalle weitergeführt werden, da nun die Schnittstellen zum Neubau definiert wurden.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung für die zusätzliche gebundene Ausgabe im Frühjahr 2025 (RRB Nr. 483/2025) waren die Vergabemisserfolge noch nicht bekannt, da die Einleitung der Submissionen erst nach der Bewilligung der zusätzlichen Ausgabe möglich war. Ein Grossteil der Submissionen war per Ende Juni 2025 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt zeichneten sich die Vergabemisserfolge ab.

Mehrkosten durch Bauteuerung und Risikoeinschätzung Seit der Ausgabenbewilligung 2021 wurde am Vorhaben aufgrund des Projektunterbruchs nicht weitergearbeitet. Die Ausführungsplanung und Submission erfolgten erst im Frühjahr 2025. Der ungünstige Verlauf der Ausschreibungen begründet sich wie folgt:

Erwägungen

1. Die massiven Bau- und Materialpreissteigerungen zwischen 2021 und 2025 sowie die gestiegenen Energie- und Transportkosten führen zu Mehrkosten.

2. Die derzeitige Auslastung des Baugewerbes ist sehr hoch und es gibt nur wenig freie Kapazitäten. Daher sind im Rahmen der erfolgten Ausschreibung bei einigen relevanten Gewerken unterdurchschnittlich wenig Angebote eingegangen. Aufgrund des Zusammentreffens dieser Faktoren beurteilen viele potenzielle Anbietende das unternehmerische Risiko als zu gross, um eine langfristig gültige Offerte abzugeben. Der Offertrücklauf für einen Grossteil der Bauarbeiten erfolgte im ersten Halbjahr 2025. Die Folgen für die Einhaltung des Kostenvoranschlages sind entsprechend negativ. Bei den bisher erfolgten oder noch laufenden Vergaben beträgt die Differenz Fr. 752 000. Zusätzlich sind aufgrund der geologischen Verhältnisse am Standort des ZGSZ Massnahmen am Bauwerk notwendig. Damit aufstauendes Regenwasser nicht in die Untergeschosse eindringt, sind bestehende Aussenwände der Sporthalle entgegen der ursprünglichen Planung von aussen abzudichten und zu dämmen. Das Gesamttotal der Mehrkosten setzt sich wie folgt zusammen: BKP-Nr. Bezeichnung Kostensteigerung in Franken 211 Baumeisterarbeiten 314 000 221 Fenster, Türen, Tore 98 000 225 Spezielle Dichtungen/Dämmungen 62 000 230 Elektroanlagen 113 000 Weitere 165 000 Total Vergabemisserfolg 752 000 Mehrkosten aufgrund Wassereintrag Sporthalle 66 000 Absicherung möglicher Vergabemisserfolge 182 500 Mehrhonorar 199 500 Total zusätzliche Kosten 1 200 000

Die Summe aller Mehrkosten der vorgenannten Bereiche beläuft sich auf Fr. 1 017 500. Um das Risiko von Vergabemisserfolgen bei den noch ausstehenden Ausschreibungen (rund 30%) innerhalb des bewilligten Kredits für die Instandsetzung der Sporthalle (RRB Nr. 393/2021) abzusichern, soll der Betrag für die noch nicht vergebenen BKP-Positionen um Fr. 182 500 aufgestockt werden. Für die Instandsetzung der Sporthalle ist somit eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 1 200 000 notwendig. Die Kosten für die Instandsetzung der Sporthalle belaufen sich gemäss revidiertem Kostenvoranschlag auf insgesamt Fr. 10 367 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 23. November 2024, 1045,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Baukostenplan (BKP, in Franken) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten bewilligt Zusatzkosten Total (indexiert) 1 Vorbereitungsarbeiten 486 000 –286 000 200 000 2 Gebäude 6 755 000 1 454 000 8 209 000 3 Betriebseinrichtungen 132 000 32 000 164 000 4 Umgebung 693 000 0 693 000 5 Baunebenkosten 179 000 0 179 000 6 Reserve 831 000 0 831 000 9 Ausstattung, Kunst am Bau 12 000 0 12 000 Total Baukosten 9 088 000 1 200 000 10 288 000 9 Ausstattung, Mobilien 79 000 0 79 000 einschliesslich Reserve Total Ausstattung 79 000 0 79 000 Total (einschliesslich MWSt) 9 167 000 1 200 000 10 367 000 Die Instandsetzung der Sporthalle ist zur zeitgemässen Ausstattung und Erhaltung der Bausubstanz notwendig. Die zusätzliche Ausgabe von Fr. 1 200 000 ist daher gemäss §§ 36 lit. a und 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Für das Vorhaben sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budgetentwurf 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 im Jahr 2026 Fr. 4 910 000 eingestellt.

Verteilung pro Jahr (in Franken) bis 2024 2025 2026 2027 Total Investitionen LG Nr. 8750 900 0000 3 647 000 4 910 000 0 9 457 000 Investitionen ZGSZ 79 000 Reserven total 831 000 Total 10 367 000 Die Ausgabe für die Ausstattung von Fr. 79 000 geht zulasten des ZGSZ. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 10 288 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 10 367 000 betragen im ersten Jahr Fr. 329 296, da die Kosten von Fr. 12 000 für die Kunst am Bau gemäss Handbuch für Rechnungslegung 2025, Ziff. 3.2.

13.12 im ersten Jahr abgeschrieben werden. Ab dem zweiten Jahr betragen die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe Fr. 317 296, wobei der kalkulatorische Zinssatz 0,75% beträgt. Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 2 896 311 27,9 80 36 204 10 861 47 065 Hochbauten Rohbau 2 1 395 311 13,4 40 34 883 5 232 40 115 Hochbauten Ausbau 2 244 823 21,7 30 74 827 8 418 83 245 Hochbauten Installationen 3 739 555 36,1 30 124 652 14 023 138 675 Hochbauten Kunst am Bau 12 000 0,1 12 000 12 000 Hochbauten Ausstattung, 79 000 0,8 10 7 900 296 8 196 Mobilien Total 10 367 000 100 290 466 38 830 329 296

Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der Sporthalle des Zentrums für Gehör und Sprache an der Frohalpstrasse 78 in Zürich wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 483/2025 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 200 000 bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 10 367 000. Davon gehen Fr. 10 288 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 79 000 zulasten des Zentrums für Gehör und Sprache, Zürich.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli