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RRB Nr. 142/2017

Strassen, Hittnau, 814 Jakob-Stutz-Strasse, Objekt Nr. 173-002, Durchlass Luppmen, Ersatz, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Februar 2017

142. Strassen (Hittnau, 814 Jakob-Stutz-Strasse, Objekt Nr. 173-002,

Erwägungen

Durchlass Luppmen, Ersatz, Ausgabenbewilligung) Der 1930 erbaute und zu einem späteren Zeitpunkt noch leicht verlängerte Bachdurchlass Luppmen weist Schäden an der Tragwerkkonstruktion und an der Bachsohle auf. Zusätzlich ist die Hochwassersicherheit ungenügend. Das Tiefbauamt hat in Absprache mit der Gemeinde Hittnau einen Ersatz des Bauwerks Objekt Nr. 173-002 projektiert. Der neue Durchlass quert die Jakob-Stutz-Strasse und hat eine Länge von 35 m und eine Breite von 5 m. Die wasserbaupolizeiliche Bewilligung wurde durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) mit Verfügung Nr. 1022 vom 16. Dezember 2016 erteilt. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Abbruch des bestehenden Durchlasses; – Erstellung einer Pfahlfundation mit Pfahlbankett; – Neubau der Brückenplatte; – Anbringung einer Abdichtung auf der Brückenplatte; – Bau neuer Flügelmauern; – Gestaltung der Bachsohle nach Vorgaben des AWEL und des Amts für Landschaft und Natur. Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 9. Januar 2017 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 996 000 Nebenarbeiten 31 000 Technische Arbeiten 75 000 Total 1 102 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 102 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto Nr. 8400.31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Objekt Nr. 173-002, Projekt Nr. 84B-11179-30, zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2017 enthalten und im KEF 2017–2020 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatz des Objekts Nr. 173-002, Durchlass Luppmen, 814 Jakob-Stutz-Strasse, Gemeinde Hittnau, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 102 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 9. Januar 2017)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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