RRB Nr. 1462/2023
Museum Schloss Kyburg, Beitragsberechtigung, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023
1462. Museum Schloss Kyburg (Beitragsberechtigung, neue Ausgabe)
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Kanton Zürich unterstützt seit 2008 ausgewählte kulturhistorische Institutionen mit wiederkehrenden Betriebsbeiträgen aus dem Lotteriefonds bzw. dem Denkmalpflegefonds. Mit dem Denkmalpflegefonds fördert der Kanton eine thematisch und geografisch breit gefächerte, professionell geführte Museumslandschaft. Er verfügt aber über kein eigenes historisches Museum. Mit Beschluss vom 6. Juli 2015 (Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Überträgen aus dem Lotteriefonds an die Direktionen) bestätigte und stärkte der Kantonsrat die Finanzierung von kulturhistorischen Organisationen und Projekten über den Denkmalpflegefonds (Vorlage 5125a). Auch das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG, LS 612) sieht wiederkehrende Mittel für kulturhistorische Institutionen vor.
2. Denkmalpflegefonds Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für Betriebsbeiträge aus dem Denkmalpflegefonds sollen gemäss § 5 Abs. 4 der Denkmalpflegefondsverordnung vom 15. Dezember 2021 (DPFV, LS 612.14) 20% der Fondseinlage nicht überschreiten. 2022 standen auf dieser Grundlage Fr. 2 061 150 für Betriebsbeiträge zur Verfügung, wovon Fr. 1 490 000 ausgerichtet wurden. Der Umfang der Beiträge aus dem Denkmalpflegefonds steigt bereits mit den zurzeit beitragsberechtigten Institutionen, weil sich bei ihnen der Aufwand erhöht, wenn das Publikum weiterhin mit zeitgemässer Vermittlungsarbeit erreicht werden soll (Partizipation, Inklusion, Barrierefreiheit, Digitalisierung). Der Fachausschuss Betriebsbeiträge, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatsarchivs und der Abteilung Archäologie und Denkmalpflege, rechnet für 2023 mit mindestens Fr. 1 732 500 für bereits beitragsberechtigte Institutionen. Damit werden die Mittel für die Ausrichtung wiederkehrender Betriebsbeiträge an weitere kulturhistorische Institutionen zusehends knapper. Das engt den Spielraum für den Erhalt einer thematisch und geografisch breit abgestützten Museumslandschaft mit überregionaler Ausstrahlung ein, weil neue Institutionen kaum noch Beiträge erhalten können, obwohl weitere Institutionen voraussichtlich in naher Zukunft die Kriterien für eine kantonale Förderung erfüllen würden.
3. Museum Schloss Kyburg Das Museum Schloss Kyburg befindet sich in einer der bedeutendsten Liegenschaften im Eigentum des Kantons. Die Institution verfügt über grossen Rückhalt in der Bevölkerung und bei den lokalen Behörden. Kantonsrat und Regierungsrat haben seine Bedeutung für den Kanton in zahlreichen Beschlüssen festgehalten (vgl. RRB Nr. 2869/1992, Vorlage 3442, Vorlage 4286, RRB Nrn. 838/2009, 124/2013, Vorlage 5110, RRB Nr. 57/2017), weshalb die Finanzierung langfristig zu sichern ist. Das Museum soll daher in die Liste jener kulturellen Institutionen aufgenommen werden, deren Betrieb teilweise aus staatlichen Mitteln und zum Teil aus dem Denkmalpflegefonds finanziert wird. Der Fachausschuss Betriebsbeiträge rechnet für die Betriebsbeiträge an das Museum für 2024 bis 2026 mit je Fr. 450 000. Für 2024 bis 2026 betragen die voraussichtlichen Betriebsbeiträge für die bisher beitragsberechtigten Institutionen 2024 Fr. 1 737 500 sowie 2025 und 2026 Fr. 1 762 500. Es werden in den kommenden Jahren weitere qualifizierte und das bestehende Angebot ergänzende Institutionen um Beiträge ersuchen. Deshalb werden die Mittel aus dem Denkmalpflegefonds in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen, um sie an unstreitig beitragsberechtigte Institutionen zu vergeben.
4. Varianten für die Finanzierung Die Direktion der Justiz und des Innern (JI) und die Baudirektion (BD) haben für den Betrieb und die Finanzierung des Museums verschiedene Optionen geprüft: a) Beibehaltung der bestehenden Finanzierung (wiederkehrende Betriebsbeiträge aus dem Denkmalpflegefonds an den bestehenden Verein) b) Bildung einer neuen Verwaltungseinheit (z. B. Abteilung Museen, Finanzierung durch BD oder JI oder beide Direktionen) c) Gründung einer Aktiengesellschaft mit kantonaler Mehrheit im Verwaltungsrat (Modell Opernhaus), Finanzierung mit staatlichen Mitteln (Finanzierung durch JI) d) Bestehender Verein, Finanzierung mit staatlichen Mitteln (Finanzierung durch JI) Für eine angemessene Finanzierung über den Denkmalpflegefonds (Variante a) fehlen ab 2024 voraussichtlich die Mittel. Eine Integration des Museums in die Verwaltung (Variante b) würde deutlich mehr Kosten verursachen, da mit dem bestehenden Modell viel ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, die dann voraussichtlich genauso wie private Spenden und Drittmittel wegfallen würde und vom Staat getragen werden müsste. Gegen die Variante c) sprechen neben gesellschaftsrechtlichen Bedenken auch die in den vergangenen Jahren erfolgreiche und effiziente Zusammenarbeit mit dem Verein Museum Schloss Kyburg.
Die Leistungen des Vereins als Trägerschaft des Betriebs sollen daher ab 1. Januar 2024 mit einem Leistungsauftrag festgelegt werden. Der Kanton bleibt Eigentümer der Liegenschaft Schloss Kyburg. Die Nutzung durch den Verein «Museum Schloss Kyburg» wird vertraglich geregelt. Die Finanzierung über einen Leistungsauftrag mit dem Museum entlastet den Denkmalpflegefonds, der damit auch 2024 über den erforderlichen Spielraum verfügt, um weiterhin eine thematisch und geografisch breit abgestützte Museumslandschaft mit überregionaler Ausstrahlung zu gewährleisten. Damit wertvolles kulturhistorisches Gut auch künftig erhalten werden kann, soll zudem die JI mit Unterstützung der BD nach geeigneten Massnahmen suchen, um die Finanzierung kulturhistorisch wertvoller Institutionen langfristig zu sichern.
5. Finanzierung Zur Finanzierung des Museums Schloss Kyburg sollen ab 1. Januar 2024 bis 2026 jährlich Fr. 450 000 staatliche Subventionen nach § 3 Abs. 3 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) ausgerichtet werden. Der Gesamtaufwand für den Betrieb des Museums beträgt 2024 bis 2026 Fr. 1 350 000. Der Aufwand von Fr. 450 000 geht 2024 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2224, Staatsarchiv, und ist für das Budget 2025 und das Planjahr 2026 im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 2224, Staatsarchiv, einzustellen. Die Subventionen für das Museum Schloss Kyburg von 2024 bis 2026 stellt eine neue Ausgabe nach § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) dar. Die Kompetenz zur Bewilligung der Ausgabe von Fr. 1 350 000 liegt nach § 36 lit. b CRG in der Zuständigkeit des Regierungsrates. Der Trägerverein «Museum Schloss Kyburg» reicht bei der JI (Staatsarchiv) sein Subventionsgesuch mit den erforderlichen Unterlagen und dem Antrag für die Auszahlung des jährlichen Betrags ein. Die JI (Staatsarchiv) erlässt die Auflagen zu den Auszahlungsmodalitäten und zur Berichterstattung. Die Ausrichtung der Subventionen steht unter dem Vorbehalt der Kreditbewilligung im Rahmen des Budgets.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Trägerverein «Museum Schloss Kyburg» wird als beitragsberechtigt anerkannt.
II. Für die Betriebsbeiträge an das Museum Schloss Kyburg wird eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 350 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2224, Staatsarchiv, bewilligt.
III. Dem Museum Schloss Kyburg werden von 2024 bis 2026 jährliche Betriebsbeiträge von Fr. 450 000 ausgerichtet.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen.
V. Mitteilung an den Trägerverein «Museum Schloss Kyburg», Susanne Sorg-Keller, Präsidentin, Ringstrasse 10, 8317 Tagelswangen (E), sowie an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli