Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 151/2026

Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, und Barbara Franzen, Niederweningen, betreffend Universitätsspital Zürich (USZ) - Stand Untersuchungskommission Herzklinik, UK 15/21, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 402/2025

Sitzung vom 25. Februar 2026

151. Anfrage (Universitätsspital Zürich [USZ] – Stand Untersuchungskommission Herzklinik, UK 15/21) Die Kantonsrätinnen Linda Camenisch, Wallisellen, Corinne Hoss- Blatter, Zollikon, und Barbara Franzen, Niederweningen, haben am 9. Dezember 2025 folgende Anfrage eingereicht: Nach diversen Medienberichten und Vorstössen im Kantonsrat zu den Vorfällen in der Herzklinik USZ unter Prof. Maisano rang sich der Spitalrat und die Direktion des USZ endlich zum überfälligen Handeln durch. Im August 2024 übergaben sie ein Mandat an den ehemaligen Bundesrichter N. Oberholzer für eine spitalinterne Untersuchungskommission, UK 16/20. Diese wurde im Mai 2025 auf UK 15/21 ausgeweitet, beide Male öffentlich und medienwirksam angekündigt. Der Bericht wurde, nach einer weiteren Verschiebung, für September 2025 versprochen. Es ist Dezember 2025 und noch immer liegt kein Bericht vor. Wir ersuchen den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wann wird der Bericht der UK 15/21 abgeschlossen sein und öffentlich zugänglich gemacht?

2. Wurde zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft bezüglich der öffentlich genannten mutmasslichen Todesfälle und geschädigten Patienten tätig?

3. Wo bleibt die diesbezügliche Information?

4. Wie stellt sich die Gesundheitsdirektion zusammen mit dem USZ zum Umstand, dass die Fälle aus 2015 zu verjähren drohen?

5. Wo bleibt die Transparenz gegenüber den geschädigten Patienten, Angehörigen und Hinterbliebenen?

6. Wo bleibt die Fürsorgepflicht des USZ als Arbeitgeber gegenüber der betroffenen und aussagewilligen Ärzteschaft?

7. Wie beurteilt der Regierungsrat das Haftungsrisiko für das USZ und den Kanton Zürich hinsichtlich eines möglichen grobfahrlässigen Verschuldens der USZ-Verantwortlichen?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, und Barbara Franzen, Niederweningen, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 4, 5 und 6: Mit Medienmitteilung vom 16. Dezember 2025 informierte das Universitätsspital Zürich (USZ), dass die vom Spitalrat zur Abklärung der Vorkommnisse an der Klinik für Herzchirurgie in den Jahren 2016 bis 2020 eingesetzte, unabhängige Untersuchungskommission (UK 16/20) ihre Untersuchungen weitgehend abgeschlossen habe. Die UK 16/20 werde nun das Verfahren zur Gewährung des rechtlichen Gehörs einleiten und den von ihren Untersuchungen in besonderem Mass betroffenen Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Berichtsentwurf einräumen. Mit einer Veröffentlichung des Berichts könne deshalb nicht vor Frühjahr 2026 gerechnet werden. Erst wenn der Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission vorliegt, können das USZ, aber auch die Gesundheitsdirektion, der Regierungsrat, die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit des Kantonsrates sowie der Kantonsrat diesen auf konkreten Handlungsbedarf hin prüfen. Das USZ wird dann auch aktiv auf etwaige Betroffene zugehen, sollte der Bericht Hinweise auf mögliche Ansprüche von Patientinnen oder Patienten bzw. von Hinterbliebenen enthalten. Der Staatsanwaltschaft wird der Bericht ebenfalls zugestellt, die in der Folge den Handlungsbedarf und auch Fragen einer allfälligen Verjährung klären muss. Unabhängig davon wird der Staatsanwaltschaft im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten bereits vorgängig Meldung erstattet, wenn die Untersuchungskommission Fälle feststellt, bei denen ein konkreter Verdacht auf eine medizinische Fehlbehandlung vorliegt. Wie der Spitalratspräsident anlässlich der Einsetzung der UK 16/20 kommuniziert hat, will das USZ vollständige Transparenz herstellen, sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber direkt Betroffenen. Zu Fragen 2 und 3: Diese Fragen werden gestützt auf die Angaben der Staatsanwaltschaft wie folgt beantwortet: Die Staatsanwaltschaft untersucht sämtliche unnatürlichen Todesfälle sowie schwere vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzungen, von welchen sie insbesondere im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten Kenntnis erhält. Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler haben eine solche Meldepflicht. Im vorliegenden Kontext ist darauf hinzuweisen,

dass die Kritik und die öffentliche Diskussion in erster Linie medizinisch-fachlicher Natur ist und sich namentlich nicht auf konkrete, für den Tod einer Person direkt kausale Verfehlungen im Sinne einer fahrlässigen Tötung bezieht. Es geht vielmehr um eine festgestellte statistische sogenannte «Übersterblichkeit» in einem bestimmten medizinischen Sachzusammenhang. Zwar ergibt sich diese selbstredend aus der statistischen Abweichung der tatsächlichen Anzahl Todesfälle – und hat damit einen konkreten Bezug zu verstorbenen Personen. Es handelt sich aber dennoch um die Feststellung einer rein statistischen Abweichung von der zu erwartenden Sterberate. Diese «Übersterblichkeit» stellt daher für sich genommen keinen strafrechtlich greifbaren Sachverhalt dar. Die Information der Staatsanwaltschaft erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Eine allgemeine Information der Öffentlichkeit über Strafverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Oberstaatsanwaltschaft hat aber etwa im Sommer 2024 gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit den Eingang einer Anzeige in diesem Kontext bestätigt, welche damals der Anzeigeerstatter seinerseits bereits publik gemacht hatte. Diese Strafanzeige ist weiterhin in Bearbeitung. Zu Frage 7: Zu Haftungsrisiken kann sich der Regierungsrat nicht äussern, da er die Privatsphäre der Beteiligten zu wahren hat (vgl. § 23 Abs. 3 Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli