Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 1 decisioni citanti è stata analizzata.

RRB Nr. 1517/2022

Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz, Änderung, Aufgabenübertragung an die SVA, Inkraftsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. November 2022

1517. Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz

Erwägungen

(Änderung vom 23. Mai 2022; Aufgabenübertragung auf die SVA, Inkraftsetzung) Am 23. Mai 2022 beschloss der Kantonsrat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG, LS 832.01 betreffend Aufgabenübertragung auf die SVA [ABl 2022-06-03]). Mit Verfügung vom 9. August 2022 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2022-08-12). Mit der Gesetzesänderung werden die bisher von der Gesundheitsdirektion wahrgenommen Aufgaben im Bereich des Versicherungsobligatoriums nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) auf die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) übertragen. Dabei geht es um die Behandlung von Gesuchen um Befreiung von der oder Unterstellung unter die Krankenversicherungspflicht nach KVG, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Versicherungspflicht und die Prüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht von Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Für die Stellung und Bearbeitung dieser Gesuche wird die SVA Zürich eine IT-Lösung entwickeln lassen, die vollständig in ihre Soft- und Hardware-Umgebung integriert ist. Die Software-Umgebung wird zurzeit vollständig erneuert und kann erst ab Mitte September 2023 genutzt werden. Demzufolge wird auch die neue IT-Lösung für den Bereich KVG erst ab dann genutzt werden können. Deshalb sollen auch die Aufgaben im Bereich Versicherungsobligatorium erst auf den 1. Oktober 2023 auf die SVA Zürich übertragen werden. Die Änderung des EG KVG soll deshalb auf den 1. Oktober 2023 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 23. Mai 2022 des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz wird auf den 1. Oktober 2023 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Citato in