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RRB Nr. 1534/2022

Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Spitalrat, Amtsdauer 2023-2027, Erneuerungswahl

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. November 2022

1534. Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Spitalrat, Erneuerungswahl

Erwägungen

A. Rechtliche Grundlagen Gemäss Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUKG, LS 813.17) ist die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) seit dem 1. Januar 2018 eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§ 12 Abs. 1 PUKG). Dieser setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen (§ 11 Abs. 1 PUKG) und wird vom Regierungsrat gewählt (§ 8 lit. d PUKG); die Wahl ist durch den Kantonsrat zu genehmigen (§ 7 lit. b PUKG). Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich (§ 11 Abs. 2 PUKG). Gemäss Verordnung über die Spitalräte (SRV, LS 813.12) beträgt die Amtszeit eines Mitglieds des Spitalrates längstens zwölf Jahre (§ 5 Abs. 1 SRV) oder endet spätestens mit Vollendung des 75. Altersjahres (§ 5 Abs. 2 SRV).

B. Aufgaben und Anforderungsprofil des Spitalrates Gemäss PUKG ist der Spitalrat als oberstes Führungsorgan verantwortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge und die Umsetzung der Eigentümerstrategie. Er legt die Unternehmensstrategie fest, regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen, verabschiedet zuhanden des Regierungsrates die Rechenschaftsberichte und stellt Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts. Daneben sorgt er für ein angemessenes Risikomanagement sowie ein internes Kontrollsystem und übt die direkte Aufsicht über den operativen Betrieb und die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus. Aus der Aufgabenstellung gemäss PUKG sowie den Vorgaben der Eigentümerstrategie 2022–2025 und der Verordnung über die Spitalräte ergibt sich das Anforderungsprofil für das Gremium als Ganzes, die einzelnen Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen. Daneben muss ein profundes Verständnis von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und von strategischer, operativer und finanzieller Unternehmensführung vorhanden sein.

Konkret sollen im Spitalrat Kompetenzen in den Bereichen Führung eines grösseren Unternehmens, vorzugsweise eines Spitals, Medizin, Pflege und Finanzen abgedeckt sein (§ 2 Abs. 1 SRV). Weitere Kompetenzen, die im Spitalrat vertreten sein sollen, richten sich nach den strategischen Herausforderungen des Spitals im Zeitpunkt der Wahl. Sie können die Bereiche Personalführung und Personalentwicklung, Digitalisierung, Recht, Kommunikation, Medizinaltechnik und Pharmazie, Bau- und Immobilienmanagement sowie Forschung und Lehre betreffen (§ 2 Abs. 2 SRV). Da der Spitalrat gemäss PUKG aus höchstens sieben stimmberechtigten Mitgliedern besteht, ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die möglichst viele der zuvor genannten Bereiche abdecken. Bei der Neubesetzung einer vakanten Position ist zudem auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und eine altersmässige Durchmischung der Mitglieder des Spitalrates zu achten (§ 3 SRV).

C. Rückblick auf die letzte Amtsperiode Für die erste, nun zu Ende gehende Amtsperiode des Spitalrates (vgl. § 27 Abs. 2 lit. b PUKG) erarbeitete die Gesundheitsdirektion unter Beachtung des geschilderten Anforderungsprofils Wahlvorschläge zuhanden des Regierungsrates. Der Regierungsrat folgte diesen Vorschlägen im Mai 2017 (RRB Nr. 448/2017). Der Kantonsrat genehmigte die Wahl (Vorlage 5364).

D. Wahl des Spitalrates für die Amtsperiode 2023–2027 Für die zweite Amtsperiode des Spitalrates, die am 1. Juli 2023 beginnt, stellen sich sämtliche bisherige Spitalrätinnen und Spitalräte, darunter auch der Präsident, zur Wiederwahl. Die Zusammensetzung des Gremiums ist somit weiterhin ausgewogen. Die wesentlichen in der SRV genannten Kompetenzen werden abgedeckt, namentlich die Bereiche Unternehmensführung, Medizin, Finanzen, Baumanagement, Betriebswirtschaft, Kommunikation, Digitalisierung sowie Forschung und Lehre. Unvereinbarkeiten oder Interessenkonflikte mit anderen Funktionen der kandidierenden Mitglieder des Spitalrates sind nicht ersichtlich. Damit besteht auch zukünftig Gewähr für die qualifizierte strategische Führung der PUK. Als Präsident und als weitere stimmberechtigte Mitglieder des Spitalrates der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich stellen sich zur Verfügung:

Präsident: – Dr. sc. techn. Renzo Simoni, geboren 1961, hat an der ETH Zürich ein Studium zum Bauingenieur und ein Nachdiplomstudium in Raumplanung absolviert. Nach einigen Berufsjahren in verschiedenen Ingenieurunternehmen kehrte er zurück an die ETH, wo er promovierte und einen Lehrauftrag wahrnahm. Später sammelte er Erfahrungen bei Helbling Beratung und Bauplanung und wurde dort Co-Geschäftsleiter, bevor er von 2007 bis 2017 als CEO die Führung der AlpTransit Gotthard AG innehatte. Seither übt er verschiedene Verwaltungsratsmandate aus. So ist er Verwaltungsrat der Swisscom AG sowie der Gruner AG Basel, Vizepräsident des Verwaltungsrates der Rhätischen Bahn und Verwaltungsratspräsident der Verkehrsbetriebe Luzern. Das Mandat als Präsident des Spitalrates der PUK hat er seit 2018 inne. Weitere stimmberechtigte Mitglieder: – Doris Albisser, geboren 1959, ist diplomierte Übersetzerin und hat anschliessend einen Executive MBA an der Universität St. Gallen absolviert. Nach verschiedenen Führungsfunktionen bei der Schweizerischen Bankgesellschaft und dem Schweizerischen Bankverein war sie Group Vice Chairman bei CLS Communication AG sowie Vice-Chairman und Leading Partner bei EurAsia Competence AG. Seit 2015 ist sie Inhaberin und Executive Chairman der eigenen Firma Evaluglobe AG. Daneben ist sie Vizepräsidentin des Verwaltungsrates der MIDATA-Genossenschaft, Präsidentin des Stiftungsrates von SOS Kinderdorf und Präsidentin des Verwaltungsrates der memox Innovations AG. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der PUK hat sie seit 2018 inne. – Dr. rer. pol. Markus Braun, geboren 1958, absolvierte ein Studium der Betriebswirtschaft an den Universitäten St. Gallen und Basel und promovierte anschliessend an der Universität Basel. Beruf‌lich war er Director Corporate Finance in New York bei Ciba-Geigy / Novartis AG, anschliessend CFO und Deputy CEO bei der Nuance Group in Zürich und von 2004 bis 2013 Leiter des Corporate Office der Diethelm Keller Holding AG in Zürich. Anschliessend wechselte er in den Bildungsbereich und wurde Dozent für Internationales Management an der School of Management and Law der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Daneben ist er Mitglied des Beirates des Center for Corporate Responsibility and Sustainability. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der PUK hat er seit 2018 inne.

– Prof. Dr. med. Martin Hatzinger, geboren 1960, hat an der Universität Basel Medizin studiert und anschliessend die FMH-Fachtitel in den Bereichen Allgemeine Medizin sowie Psychiatrie und Psychotherapie erlangt. Nach seiner Habilitation wurde er von der Univer- sität Basel zum Titularprofessor für Psychiatrie berufen. Er war an verschiedenen psychiatrischen Kliniken in der Schweiz und im Ausland tätig. Seit 2009 ist er Chefarzt und seit 2015 Direktor der Psychiatrischen Dienste der Solothurner Spitäler AG. Daneben ist er Mitglied des Stiftungsrates der Solodaris Stiftung in Solothurn und Mitglied des Verwaltungsrates der Klinik Sonnenhalde in Riehen. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der PUK hat er seit 2018 inne. – Dr. oec. Barbara Rigassi, geboren 1960, hat an der Universität St. Gallen Volkswirtschaft studiert und anschliessend promoviert. Nach mehrjähriger Tätigkeit in der Bundesverwaltung, unter anderem als persönliche Beraterin des Wirtschaftsministers, war sie Generalsekretärin des Schweizerischen Bankvereins und wechselte später als stellvertretende Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft wieder in die Verwaltung. Seit 2002 ist sie bei der Beratungsfirma Brugger und Partner AG tätig. 2010 wurde sie dort geschäftsführende Partnerin und seit 2021 ist sie Präsidentin des Verwaltungsrates. Daneben ist sie Stiftungsratspräsidentin der Hirschmann Stiftung, Stiftungsratspräsidentin der Büchi Unternehmensstiftung und Verwaltungsrätin bei der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der PUK hat sie seit 2018 inne. – Dr. rer. publ. Regula Ruflin, geboren 1971, studierte an der Universität Fribourg Sozialarbeit. Später hat sie an der Universität St. Gallen ein Studium in Staatswissenschaften absolviert und in diesem Fach auch promoviert. Beruf‌lich war sie in der Unternehmensberatung bei Viktor Schiess tätig und wurde anschliessend Qualitätsleiterin am Psychiatriezentrum Münsingen. Seit 2006 ist sie Mitgründerin und Mitinhaberin der Socialdesign AG in Bern. In dieser Funktion übernahm sie während mehrerer Jahre im Mandatsverhältnis die Leitung des Fachbereichs Psychiatrie beim Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ). Daneben ist sie seit 2021 Verwaltungsratspräsidentin der Asyl-Organisation Zürich. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der PUK hat sie seit 2018 inne.

– Guido Speck, geboren 1968, hat nach einer Informatikerausbildung ein Ingenieurstudium absolviert. Anschliessend hat er verschiedene Weiterbildungen abgeschlossen, unter anderem einen Executive MBA in Betriebswirtschaft und einen Master of Health and Administration. Beruf‌lich war er zunächst Leiter des Bereichs Gesundheitsversorgung im Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt und wurde danach CEO des Felix Platter-Spitals in Basel. Seit 2014 ist er CEO der Lindenhofgruppe AG in Bern. Daneben hat er verschiedene Verwaltungsratsmandate inne. Unter anderem ist er Verwaltungsratsmitglied der SwissDRG AG, Vorstandsmitglied beim Spitalverband H+ und bei ospita (Privatkliniken Schweiz). Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der PUK übt er seit 2018 aus.

E. Amtsdauer Die Amtsdauer des Spitalrates beträgt vier Jahre (§ 11 Abs. 2 PUKG). Die zweite Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2023 und endet am 30. Juni 2027.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Präsident des Spitalrates der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich wird für die Amtsdauer vom 1. Juli 2023 bis am 30. Juni 2027 gewählt: – Renzo Simoni, Dr. sc. techn., geboren 1961, Meilen.

II. Als weitere stimmberechtigte Mitglieder des Spitalrates der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich werden für die Amtsdauer vom 1. Juli 2023 bis am 30. Juni 2027 gewählt: – Doris Albisser, geboren 1959, Kilchberg; – Markus Braun, Dr. rer. pol., geboren 1958, Illnau; – Martin Hatzinger, Prof. Dr. med., geboren 1960, Riehen; – Barbara Rigassi, Dr. oec., geboren 1960, Muri b. Bern; – Regula Ruflin, Dr. rer. publ., geboren 1971, Spiegel b. Bern; – Guido Speck, geboren 1968, Kehrsatz.

III. Die Wahl des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrates der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

IV. Mitteilung an die Gewählten (durch die Gesundheitsdirektion) und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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