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RRB Nr. 1536/2022

Integrierte Psychiatrie Winterthur - Zürcher Unterland, Spitalrat, Amtsdauer 2023-2027, Erneuerungswahl

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. November 2022

1536. Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Spitalrat, Erneuerungswahl

Erwägungen

A. Rechtliche Grundlagen Gemäss Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipwG, LS 813.18) ist die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) seit dem 1. Januar 2019 eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§ 11 Abs. 1 ipwG). Dieser setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen (§ 10 Abs. 1 ipwG) und wird vom Regierungsrat gewählt (§ 7 lit. d ipwG); die Wahl ist durch den Kantonsrat zu genehmigen (§ 6 lit. b ipwG). Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich (§ 10 Abs. 2 ipwG). Gemäss Verordnung über die Spitalräte (SRV, LS 813.12) beträgt die Amtszeit eines Mitglieds des Spitalrates längstens zwölf Jahre (§ 5 Abs. 1 SRV) oder endet spätestens mit Vollendung des 75. Altersjahres (§ 5 Abs. 2 SRV).

B. Aufgaben und Anforderungsprofil des Spitalrates Gemäss ipwG ist der Spitalrat als oberstes Führungsorgan verantwortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge und die Umsetzung der Eigentümerstrategie. Er legt die Unternehmensstrategie fest, regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen, verabschiedet zuhanden des Regierungsrates die Rechenschaftsberichte und stellt Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts. Daneben sorgt er für ein angemessenes Risikomanagement sowie ein internes Kontrollsystem und übt die direkte Aufsicht über den operativen Betrieb und die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus. Aus der Aufgabenstellung gemäss ipwG sowie den Vorgaben der Eigentümerstrategie 2022–2025 und der Verordnung über die Spitalräte ergibt sich das Anforderungsprofil für das Gremium als Ganzes, die einzelnen Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen. Daneben muss ein profundes Verständnis von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und von strategischer, operativer und finanzieller Unternehmensführung vorhanden sein.

Konkret sollen im Spitalrat Kompetenzen in den Bereichen Führung eines grösseren Unternehmens, vorzugsweise eines Spitals, Medizin, Pflege und Finanzen abgedeckt sein (§ 2 Abs. 1 SRV). Weitere Kompetenzen, die im Spitalrat vertreten sein sollen, richten sich nach den strategischen Herausforderungen des Spitals im Zeitpunkt der Wahl. Sie können die Bereiche Personalführung und -entwicklung, Digitalisierung, Recht, Kommunikation, Medizinaltechnik und Pharmazie, Bau- und Immobilienmanagement sowie Forschung und Lehre betreffen (§ 2 Abs. 2 SRV). Da der Spitalrat gemäss ipwG aus höchstens sieben stimmberechtigten Mitgliedern besteht, ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die möglichst viele der zuvor genannten Bereiche abdecken. Bei der Neubesetzung einer vakanten Position ist zudem auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und eine altersmässige Durchmischung der Mitglieder des Spitalrates zu achten (§ 3 SRV).

C. Rückblick auf die letzte Amtsperiode Für die erste, nun zu Ende gehende Amtsperiode des Spitalrates erarbeitete die Gesundheitsdirektion unter Beachtung des geschilderten Anforderungsprofils Wahlvorschläge zuhanden des Regierungsrates. Der Regierungsrat folgte diesen Vorschlägen im April 2018 (RRB Nr. 384/2018). Der Kantonsrat genehmigte die Wahl (Vorlage 5448).

D. Wahl des Spitalrates für die Amtsperiode 2023–2027 Für die zweite Amtsperiode des Spitalrates, die am 1. Juli 2023 beginnt, tritt eine amtierende Spitalrätin nicht mehr zur Wahl an: Dr. med. Anja Oswald. Die anderen bisherigen Spitalrätinnen und Spitalräte stellen sich zur Wiederwahl. Aufgrund des Ausscheidens von Dr. med. Anja Oswald ist ein neues Spitalratsmitglied zu wählen. Auf Anregung des Spitalrates der ipw wurde eine Persönlichkeit gesucht, die Kompetenzen in den Bereichen Psychologie und zuweisende Ärzteschaft einbringen kann. So soll die Schnittstelle zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verbessert und die Versorgung in der Region weiter gestärkt werden. Mit lic. phil. Verena Maggioni-Müller konnte eine bestens qualifizierte Kandidatin aus dem gesuchten Bereich gefunden werden. Die Zusammensetzung des Gremiums ist somit weiterhin ausgewogen. Die wesentlichen in der SRV genannten Kompetenzen werden abgedeckt, namentlich die Bereiche Unternehmensführung, Medizin, Pflege, Finanzen, Personalführung, Recht, Kommunikation sowie Bau- und Immobilienmanagement. Unvereinbarkeiten oder Interessenkonflikte mit anderen Funktionen der kandidierenden Mitglieder des Spitalrates sind nicht ersichtlich. Damit besteht auch zukünftig Gewähr für die qualifizierte strategische Führung der ipw.

Als Präsidentin und als weitere stimmberechtigte Mitglieder des Spitalrates der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland stellen sich zur Verfügung: Präsidentin: – Prof. Dr. Susanne Hofer, geboren 1959, hat nach Abschluss der Höheren Handelsschule und der Hotelfachschule ein Studium der Betriebsökonomie HF sowie einen Master of Business Administration mit anschliessender Promotion absolviert. Ihr beruf‌licher Werdegang ist unter anderem gekennzeichnet durch verschiedene operative und strategische Führungspositionen bei Hotel- und Gastronomiebetrieben für Mövenpick Schweiz und International. Von 2005 bis Juni 2022 hatte sie eine Professur für Hospitality Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) inne und war Forschungsleiterin für Facility Management in Healthcare und Mitglied der Leitung des Instituts für Facility Management. Seit Juli 2022 ist sie an der ZHAW Professorin im Mandatsverhältnis. Daneben war sie von 2002 bis 2007 Verwaltungsratspräsidentin der Spital Emmental AG und ist seit 2008 Stiftungsratsmitglied bei RaJoVita, Stiftung für Gesundheit und Alter, in Rapperswil-Jona. Das Mandat als Präsidentin des Spitalrates der ipw hat sie seit Inkrafttreten des ipwG 2019 inne. Weitere stimmberechtigte Mitglieder: – Beatrice Buchmann, geboren 1957, hat nach einer Ausbildung zur Medizinischen Praxisassistentin und diplomierten Pflegefachfrau verschiedene Weiterbildungen in Betriebswirtschaft, Marketing, Spitalmanagement, Unternehmens- und Organisationsentwicklung sowie Kommunikation absolviert. Sie bringt über 30 Jahre Berufserfahrung in verschiedenen Funktionen und Organisationen des Gesundheitswesens mit. Mehrere Jahre war sie als Business-Unit-Direktorin und Mitglied der Geschäftsleitung in der Pharmaindustrie tätig und danach von 2001 bis 2009 als Direktorin Pflege/MTT und Mitglied der Spitalleitung beim Inselspital in Bern. 2010 gründete sie die Beratungsfirma «Buchmann Consulting» für Unternehmens- und Organisationsentwicklung. Daneben ist sie seit 2014 Mitglied des Verwaltungsrates des Schweizer Paraplegiker-Zentrums, seit 2018 in der Funktion als Vizepräsidentin. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der ipw übt sie seit 2019 aus. – Beat Husi, geboren 1952, hat in Zürich Rechtswissenschaft studiert und anschliessend das Anwaltspatent erworben. Während acht Jahren

war er Zentralsekretär des damaligen Gesundheits- und Wirtschaftsamtes der Stadt Zürich. Von 1995 bis Januar 2018 war er Staatsschrei- ber des Kantons Zürich. Im März 2018 wurde er in den Gemeinderat Langnau am Albis gewählt und ist dort Vorsteher Finanzen und Steuern. Daneben ist er Präsident des Stiftungsrates der Alfred Escher- Stiftung. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der ipw übt er seit 2019 aus. – Verena Maggioni-Müller, geboren 1969, hat nach dem Studium der allgemeinen Geschichte ein Studium der klinischen Psychologie und Psychopathologie an der Universität Zürich absolviert, gefolgt von verschiedenen Weiterbildungen in den Bereichen Psychologie, Psychotherapie und Traumatherapie. Sie verfügt über langjährige klinische Erfahrung in verschiedenen Einrichtungen in der stationären Psychotherapie und Akutpsychiatrie. Seit 2016 ist sie im Zentrum w3 in Winterthur sowie in einer eigenen Praxis psycho- und lehrtherapeutisch tätig. Daneben arbeitet sie als Lehrtherapeutin, Dozentin und Supervisorin in der Ausbildung von Psycho- und Traumatherapeutinnen und -therapeuten und präsidiert den Verein für Traumatherapie Schweiz. – Peter Nater, geboren 1969, hat nach einer Banklehre Betriebsökonomie FH studiert. Er ist diplomierter Wirtschaftsprüfer und Revisionsexperte. Nach verschiedenen Anstellungen im Bankbereich und bei KPMG war er CFO der Vista-Jet-Gruppe und der Keystone-Gruppe. 2014 gründete er die Desinja AG in Baar und steht dieser heute als CEO vor. Daneben übt er verschiedene Mandate aus und ist unter anderem Präsident des Verwaltungsrates der Infrasolute AG, der Credimex AG sowie Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Diakonat Bethesda. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der ipw hat er seit 2019 inne. – Andrea Rytz, geboren 1972, hat nach einer Ausbildung zur Fachfrau für medizinisch-technische Radiologie am Inselspital in Bern einen Master of Advanced Studies in Health Services Management und einen Executive Master in Business Administration an der Fachhochschule St. Gallen absolviert. 2005 wurde sie Bereichsleiterin Institute & Prozesse in der Hirslanden Klinik Im Park AG in Zürich. Von 2011 bis 2015 war sie Direktorin der Hirslanden Klinik Belair AG in Schaffhausen und seit 2016 ist sie Direktorin und CEO der Schulthess Klinik

in Zürich. Daneben ist sie Verwaltungsrätin bei Künzli Schuhe in Windisch und im Suvretta House in St. Moritz. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der ipw übt sie seit 2019 aus. – Dr. med. Alexander Zimmer, geboren 1961, hat an der Universität Freiburg im Breisgau Medizin studiert und 1990 mit der Promotion abgeschlossen. Er ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und war von 2006 bis 2014 Chefarzt und Geschäftsleitungsmitglied der Psychiatrie Baselland. Seit 2014 leitet er eine eigene Praxis in Solo- thurn. Daneben ist er seit 2020 Mitglied des Zentralvorstandes des Berufsverbandes der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und dort zuständig für die Themen Digitalisierung und eHealth. Ebenso seit 2020 ist er Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Schweizer Akademie medizinischer Wissenschaften. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates der ipw übt er seit 2019 aus.

E. Amtsdauer Die Amtsdauer des Spitalrates beträgt vier Jahre (§ 10 Abs. 2 ipwG). Die zweite Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2023 und endet am 30. Juni 2027.

F. Vergütung Mit Beschluss Nr. 123/2022 hat der Regierungsrat die Vergütung der Mitglieder der Spitalräte des Kantonsspitals Winterthur (KSW), der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) und der ipw rückwirkend auf den 1. Januar 2022 angepasst. Die Vergütung der Mitglieder des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich wurde bereits mit RRB Nr. 299/2021 erhöht. Als Grundlage diente das in § 9 Abs. 1 der SRV verankerte neue Vergütungssystem. Gemäss § 9 Abs. 2 SRV berücksichtigt der Regierungsrat bei der Festlegung der Vergütungssätze insbesondere die zeitliche Belastung der Mitglieder des Spitalrates, die inhaltlichen Anforderungen und die Grösse des Spitals. Die Grundvergütung wurde daher pro Spital individuell festgelegt. Die Höhe der zusätzlichen Vergütungsanteile für die Teilnahme an Spitalratssitzungen und die Mitwirkung in Ausschüssen wurde für alle vier kantonalen Spitäler gleich festgesetzt. In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass die ipw zwar im Vergleich zur PUK weniger Behandlungen pro Jahr durchführt und auch über weniger Personal verfügt, die Anforderungen an die Mitglieder des Spitalrates als direktes Aufsichtsorgan über den operativen Betrieb aber von der Komplexität und zeitlichen Belastung her durchaus vergleichbar sind mit denjenigen an die Mitglieder der PUK und auch des KSW. Aus diesem Grund soll die Grundvergütung der Mitglieder des Spitalrates der ipw auf den Beginn der neuen Amtszeit hin wie folgt angepasst werden: – Präsident/in: Fr. 100 000 (bisher Fr. 60 000) – Vizepräsident/in: Fr. 40 000 (bisher Fr. 30 000) – Mitglied: Fr. 30 000 (bisher Fr. 20 000) Der variable Vergütungsteil bleibt unverändert.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Ausscheiden von Dr. med. Anja Oswald auf Ende der Amtszeit 2019–2023 wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen.

II. Als Präsidentin des Spitalrates der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland wird für die Amtsdauer vom 1. Juli 2023 bis am 30. Juni 2027 gewählt: – Susanne Hofer, Prof. Dr., geboren 1959, Aefligen.

III. Als weitere Mitglieder des Spitalrates der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland werden für die Amtsdauer vom 1. Juli 2023 bis am 30. Juni 2027 gewählt: – Beatrice Buchmann, geboren 1957, Zug; – Beat Husi, geboren 1952, Langnau a. A.; – Verena Maggioni-Müller, geboren 1969, Winterthur; – Peter Nater, geboren 1969, Dübendorf; – Andrea Rytz, geboren 1972, Unterengstringen; – Alexander Zimmer, Dr. med., geboren 1961, Solothurn.

IV. Die Vergütung der Mitglieder des Spitalrates der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland wird auf den 1. Juli 2023 wie folgt angepasst: – Präsident/in: Fr. 100 000 – Vizepräsident/in: Fr. 40 000 – Mitglied: Fr. 30 000

V. Die Vergütungen gemäss Dispositiv IV gehen zulasten der Spitalrechnung.

VI. Die Wahl der Präsidentin und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrates der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

V. Mitteilung an die Ausscheidende und die Gewählten (durch die Gesundheitsdirektion) sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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