RRB Nr. 1861/2009
Linthwerk, Sanierung, Projektierung und Bau, Beitrag Kanton Zürich, Ausgabe, Bewilligung, Erhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2009
1861. Sanierung Linthwerk (Objektkredit, Beitrag des Kantons Zürich)
Erwägungen
A. Am 25. März 2002 trat der Kanton Zürich der Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk (LS 724.12) bei. Das Linthwerk stellt den Hochwasserschutz in der Linthebene sicher (Art. 2 der Vereinbarung). Die Linthkommission hat die unentziehbare und unübertragbare Aufgabe, geeignete Massnahmen zur Erhaltung der Anlagen des Linthwerkes rechtzeitig zu ergreifen (Art. 10 lit. a der Vereinbarung). In diesem Sinne wurde das Projekt «Linth 2000» für die Gesamtsanierung des Linthwerkes erarbeitet. Die Standortkantone St. Gallen und Glarus haben am 12. Juni 2007 die beiden Teilprojekte Linthkanal und Escherkanal genehmigt und die eingegangenen Einsprachen abgewiesen. Die Verwaltungsgerichte der Kantone St. Gallen und Glarus haben die darauf eingereichten Beschwerden am 12. Februar 2008 bzw. am 22. Februar 2008 ebenfalls abgewiesen. Mit den Beschwerdeführern konnte beim Teilprojekt Escherkanal eine Einigung gefunden werden. Das Teilprojekt Escherkanal ist seit dem 17. April 2008 rechtskräftig festgesetzt. Beim Linthkanal wurde der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen an das Bundesgericht weitergezogen, das die Beschwerde am 11. Dezember 2008 vollumfänglich abgewiesen hat. Das Teilprojekt Linthkanal ist somit ebenfalls rechtskräftig festgesetzt. Es kann mithin wie geplant ausgeführt werden. Die Arbeiten am Escherkanal und am Linthkanal sind inzwischen aufgenommen worden.
B. Die Gesamtkosten werden sich gemäss Endkostenprognose vom 20. Mai 2009 mit der Preisbasis vom März 2009 auf Fr. 115 137 000 belaufen. Der Bund hat an das Bauwerk einen Beitrag von mindestens 41% oder Fr. 47 206 000 zugesichert. Der durch die Kantone aufzubringende Betrag beläuft sich demnach auf voraussichtlich Fr. 67 931 000 (Fr. 115 137 000 minus Fr. 47 206 000). Gestützt auf Art. 28 der Vereinbarung hat der Kanton Zürich 10% oder Fr. 6 793 000 der ungedeckten Kosten als Teil des Objektkredites zu übernehmen. Im Frühjahr 2010 wird durch das Linthwerk eine neue Endkostenprognose erstellt, was zu jenem Zeitpunkt genauere Objektkosten ergibt. Bis dann werden voraussichtlich auch die Gefahrenkarten der betroffenen Gemeinden in der Linthebene verbindlich festgesetzt sein und das Notfallschutzkonzept für das Linthwerk dürfte vorliegen. Der Bundesbeitrag wird sich unter diesen Voraussetzungen um 4% auf 45% erhöhen. Die Kantonsbeiträge werden sich entsprechend verringern. Da die Zusicherung für den höheren Bundesbeitrag zurzeit aber noch aussteht, wird für den Kanton Zürich mit dem höheren Beitrag von Fr. 6 793 000 gerechnet. Für Unvorhergesehenes wird ein Zuschlag von rund 10% veranschlagt. Als Beitrag für den Kanton Zürich wird demnach von höchstens Fr. 7 470 000 ausgegangen. Aufgrund der Interkantonalen Vereinbarung handelt es sich um eine gebundene Ausgabe. Im Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 28. Februar 2001 (Vorlage 3839) ist ein Rechenbeispiel mit rund halb so hohen Objektkosten und damit auch mit einem rund halb so hohen Kantonsbeitrag enthalten. Es wurde damals aber darauf hingewiesen, dass die Kosten noch nicht bekannt sind. Die einzelnen bereits bezahlten Beiträge sind für die Jahre 2004 bis 2007 mit Verfügungen des AWEL Nrn. 1667/2004, 1422/2006 und 1421/2006 sowie mit Verfügung der Baudirektion Nr. 731/2007 und für 2008 mit RRB Nr. 1152/2008 bewilligt worden. Die erwähnten Verfügungen und der erwähnte Beschluss des Regierungsrates sind aufzuheben, weil die bereits bezahlte Gesamtsumme von Fr. 2 971 000 Bestandteil des vorliegenden Antrages ist. Die noch ausstehenden Beiträge sind im Budget 2009 bzw. im KEF 2010 bis 2013 enthalten. Der Objektkredit (Beitrag des Kantons Zürich) geht zulasten der Investitionsrechnung
des Kontos 8500 5021 0 00000 / 85W-525. Da es sich um Hochwasserschutzmassnahmen handelt, werden die aktivierten Investitionen ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme über die Dauer von 80 Jahren linear abgeschrieben. Damit belaufen sich die jährlichen Abschreibungen auf rund Fr. 93 000 und die Zinsen (bei 3,0%) auf höchstens Fr. 224 000 bzw. im Durchschnitt auf jährlich Fr. 112 000 (über den Zeitraum von 80 Jahren gerechnet). Die Linthkommission wird bis im Frühling des Jahres 2010 die veranschlagten Endkosten der Sanierung veröffentlichen. Um die Arbeit der Kommission nicht durch Vorabinformationen zu stören und um die Verfahren in den anderen Konkordatskantonen (gemäss Interkantonaler Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk) nicht zu beeinträchtigen, wird die Veröffentlichung dieses Beschlusses aufgeschoben, bis die Linthkommission die veranschlagten Endkosten bekannt gibt. Der Aufschub stützt sich auf § 23 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 lit. b und e IDG und gilt längstens bis am 31. Mai 2010.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung des Linthwerkes (Projektierung und Bau) wird als Beitrag des Kantons Zürich eine gebundene Ausgabe von Fr. 7 470 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, bewilligt.
II. Die Ausgabensumme erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Bauteuerung zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlags (Preisstand März 2009) und der Bauausführung.
III. Die Kreditbewilligungen mit Verfügungen des AWEL Nrn. 1667/ 2004, 1422/2006 und 1421/2006, mit Verfügung der Baudirektion Nr. 731/ 2007 sowie mit RRB Nr. 1152/2008 im Gesamtbetrag von Fr. 2 971 000 werden aufgehoben.
IV. Dieser Beschluss ist bis zur Bekanntgabe der veranschlagten Endkosten durch die Linthkommission, längstens aber bis am 31. Mai 2010, nicht öffentlich.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi