RRB Nr. 217/2013
Strassen, Fällanden/Maur, 740 Maurstrasse, Fröschbach, 740 Dübendorferstrasse, Bushaltestellen, Projekt, Festsetzung, neue Nettoausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2013
217. Strassen (Fällanden, 740 Maurstrasse, Fröschbach, 740 Dübendorfstrasse, bei Kreisel Fällanden, 740 Binzstrasse, bei Kreisel Benglen, und Maur, 740 Binzstrasse, bei Kreisel Binz)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Tiefbauamt hat im Einvernehmen mit den Gemeinden Fällanden und Maur die Projekte für den Umbau der bestehenden Haltestelle Neuhus sowie den Neubau der Haltestellen Langwis und Bautacher ausgearbeitet. Der Zürcher Verkehrsverbund beabsichtigt, die neuen Haltestellen Langwis und Bautacher auf den Fahrplanwechsel Dezember 2013 in Betrieb zu nehmen. a) Auf der Maurstrasse in Fällanden wird die Buslinie 743 Zürich, Bahnhof Stettbach–Maur, See–Zürich, Bahnhof Stettbach geführt. Die Busse verkehren tagsüber im Halbstundentakt und während den Spitzenzeiten morgens mit einem Zehnminutentakt. Das Projekt sieht vor, die Bushaltestelle Neuhus, in Fahrtrichtung zum Kreisel Sternen, zu einer Fahrbahnhaltestelle umzubauen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Motorisierte Individualverkehr (MIV) den Bus an der Haltestelle Neuhus überholen kann. Auf der Maurstrasse wird die bestehende Haltestelle Neuhus, bisher als Busbucht ausgebildet, zu einer Fahrbahnhaltestelle umgebaut. Die Breite des Bushalteraums beträgt 3 m und die Anlegekante weist eine Länge von 20 m auf. Die Breiten des bestehenden Rad-/Gehwegs werden auch im Bereich der neuen Bushaltestelle gewährleistet (3,5 m). Die Durchfahrtsbreite im Bereich der Fussgängerschutzinsel beträgt 4 m. Für zu Fuss Gehende ist bei der Schutzinsel ein Warteraum mit einer Breite von 2 m vorgesehen. Die Distanz vom Ende der Bushaltestelle bis zum Fussgängerstreifen beträgt 7 m (Stauraum MIV). Damit das Überholen des wartenden Busses verhindert wird, muss die bestehende Mittelschutzinsel um rund 7 m verlängert werden (Busbevorzugung). Die Haltestelle wird mit einem Manövrierbereich von 2,8 m und behindertengerechten Bodenmarkierungen erstellt und normgerecht ausgeleuchtet. Das bestehende Buswartehäuschen mit Ticketautomat wird an den neuen Standort der Bushaltestelle verschoben. Die bestehende Pflästerung bei der Haltestelle Neuhus wird vollständig abgebrochen, entsorgt und durch Belag ersetzt. Die Umgestaltung der bestehenden Haltestelle Neuhus steht in direktem Zusammenhang mit der Busbevorzugung von Maur–Fällanden; für diese wird ein separates Projekt ausgearbeitet.
b) Auf der Dübendorfstrasse in Fällanden wird die Buslinie 744 Zürich, Bahnhof Stettbach–Scheuren, Station–Zürich, Bahnhof Stettbach geführt. Am Morgen verkehren fünf, über Mittag zwei und abends sieben Kurse in jeder Richtung. Der Bus 744 in Richtung Scheuren hat nicht genügend Zeit, um die Haltestellen Gemeindehaus und/oder Wigartenstrasse im Dorfzentrum Fällanden zu bedienen. Es stehen nur die vom Dorfzentrum entfernten Haltestellen Zil und Eggler zur Verfügung. In Richtung Bahnhof Stettbach besteht die Möglichkeit, bei den Haltestellen Gemeindehaus und Wigartenstrasse im Dorfzentrum Fällanden auszusteigen. Mit einer Haltestelle Kirche an der Dübendorfstrasse auf Höhe Restaurant Quelle kann die Möglichkeit geschaffen werden, das Dorfzentrum von Fällanden auch in Fahrtrichtung Scheuren direkt an die Buslinie 744 vom Bahnhof Stettbach anzubinden. Die Gemeinde Fällanden erarbeitet zurzeit eine Planungsstudie für verkehrliche Optimierungen auf den Hauptstrassen, die auch die neue Haltestelle Kirche betrifft. Mit der Umsetzung der Planungsstudie kann ab 2014 gerechnet werden; daher wird die Haltestelle als Provisorium zum Fahrplanwechsel Dezember 2013 in Betrieb genommen. c) Auf der Binzstrasse zwischen Fällanden und Binz wird die Buslinie 744 Zürich, Bahnhof Stettbach–Scheuren, Station–Zürich, Bahnhof Stettbach geführt. Bisher ist für den Ortsteil Benglen und den westlichen Ortsteil Pfaffhausen kein Anschluss auf die neu eingeführte Buslinie 744 direkt in Richtung Bahnhof Stettbach und die Forchbahnstation Scheuren möglich. Mit der neuen Bushaltestelle Langwis am Kreisel Binzstrasse beim Ortseingang Benglen kann diese Möglichkeit geschaffen werden. Die neue Bushaltestelle befindet sich an der Binzstrasse, im Ausserortsbereich der Gemeinde Fällanden. Entlang der Binzstrasse wird auf der westlichen Seite (Pfaffhausen) ein Rad-/Gehweg geführt. Auf der Binzstrasse beim Kreisel Ortsein- und -ausfahrt Benglen wird die neue Haltestelle beidseitig erstellt. Die Haltestellen werden als Busbuchten in Beton ausgebildet. Das Projekt wurde mit dem Ziel optimiert, dass möglichst wenig Land erworben werden muss und die Beeinträchtigung des Landwirtschaftsgebiets so gering wie möglich ausfällt. Die Breiten des bestehenden Rad-/Gehwegs wurden auch im Bereich
der Bushaltestelle übernommen (3 m). Wegen des grösseren Platzbedarfs der Busbuchten sind Anpassungen an den Strassenrändern und Grünrabatten erforderlich. Die Breite des Bushalteraums beträgt 3 m, die Länge der Anlegekante 20 m. Die Fahrstreifenbreiten des MIV entlang der Busbuchten werden von bestehenden 4 m auf 3,5 m verringert. Die Durchfahrtsbreiten vor und nach den Busbuchten betragen 4 m (Mindestbreite für den Winterdienst). Die bestehende 5,5 m breite Trenn-/Mittelschutzinsel wird auf 1,5 m verschmälert. Entsprechend wird der Fahrstreifen in Fahrtrichtung Fällanden um etwa 4 m nach Westen verschoben. Der bestehende Fahrstreifen wird zurückgebaut und begrünt. Die Haltestellen werden mit einem Manövrierbereich von 2,8 m und behindertengerechten Bodenmarkierungen erstellt. Bei der Haltestelle in Fahrtrichtung Binz ist ein Warteraum von 1,2 m vorgesehen, der an den bestehenden Rad-/Gehweg angrenzt (Breite Rad-/Gehweg 3 m). Die Erschliessung der Haltestelle in Fahrtrichtung Fällanden erfolgt über einen 2,5 m breiten Gehweg. Das Längsgefälle beträgt 5,3%. Der Aufbau der Betonhaltestelle erfolgt gemäss den Normalien für Staatsstrassen des Tiefbauamtes (Betonplattendicke 0,22 m). Der Deckbelag der Fahrbahn wird im Projektperimeter erneuert. Weiter gehende Belagsarbeiten sind nicht vorgesehen. Die bestehende Personenunterführung (PU) Binzstrasse dient der gefahrlosen Querung der Binzstrasse (Verbindung Benglen zum Rad-/Gehweg und zur neuen Bushaltestelle in Fahrtrichtung Binz). Die bestehende Treppe zur Unterführung wird im Rahmen der Ausführungsarbeiten instand gesetzt. d) Auf der Binzstrasse in der Gemeinde Maur wird die Buslinie 744 (Zürich, Bahnhof Stettbach–Scheuren, Station–Zürich, Bahnhof Stettbach) geführt. Mit der neuen Bushaltestelle Bautacher soll die Ortschaft Binz an die Linie 744 mit direkter Verbindung zum Bahnhof Stettbach und zur Forchbahnstation Scheuren angebunden werden. Die neue Bushaltestelle kommt im nördlichen Eingangsbereich der Ortschaft Binz, an der Binzstrasse, zu liegen. Die Haltestelle befindet sich im Ausserortsbereich der Gemeinde Maur. In nächster Nähe verläuft die Gemeindegrenze Maur/Fällanden. Entlang der Binz- und der Witikonerstrasse wird ein Rad-/Gehweg geführt. Auf der Binzstrasse unmittelbar nach dem Kreisel Binz wird eine neue beidseitige Haltestelle erstellt.
Die Haltestellen werden als Busbuchten in Beton ausgebildet. Da sich die Strasse in Richtung Binz verengt, erweist sich der Standort unmittelbar beim Kreisel als geeignet. Das Projekt wurde so optimiert, dass der erforderliche Landerwerb klein gehalten werden konnte. Zudem können die erforderlichen Sichtweiten eingehalten werden. Die Breiten des bestehenden Rad-/Gehwegs wurden auch im Bereich der Bushaltestelle übernommen (3 m). Aufgrund des grösseren Platzbedarfs der Busbuchten sind Anpassungen an den Strassenrändern und Grünrabatten erforderlich. Die Breite des Bushalteraums beträgt 3 m, die Länge der Anlegekante 20 m. Die Fahrstreifenbreiten des MIV entlang der Busbuchten werden von bestehenden 4 m auf 3,5 m verringert. Die Durchfahrtsbreite im Bereich der Schutzinsel des Fussgängerübergangs liegt bei 4 m (Durchfahrtsbreite für den Winterdienst). Die bestehende Mittelschutzinsel wird um rund 12 m verlängert. Bei dieser Mittelschutzinsel entsteht ein 4 m langer und 2 m breiter Warteraum, der die gefahrlose Querung der Binzstrasse zur Haltestelle in Richtung Fällanden ermöglicht. Auf die Markierung eines Fussgängerstreifens wird bewusst verzichtet, damit überquerende zu Fuss Gehende keine Bevorzugung gegenüber dem MIV erhalten (Verhinderung von Auffahrunfällen). Die Haltestellen werden mit einem Manövrierbereich von 2,8 m und behindertengerechten Bodenmarkierungen erstellt und normgerecht ausgeleuchtet. Der Aufbau der Betonfahrbahnhaltestelle erfolgt gemäss den Normalien für Staatsstrassen des Tiefbauamtes (Betonplattendicke 0,22 m). Der Deckbelag der Fahrbahn wird im Bereich der Haltestelle erneuert. Weiter gehende Belagsarbeiten sind nicht vorgesehen. e) Der Gemeinderat Fällanden hat dem Projekt Bushaltestelle Neuhus und Langwis im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Beschlüssen vom 19. Juni 2012 zugestimmt. Die Begehren der Gemeinde Fällanden sind im vorliegenden Projekt berücksichtigt worden. Das Vorprojekt für die Bushaltestellen Neuhus und Langwis wurde gemäss § 13 StrG vom 11. Mai bis 10. Juni 2012 im Gemeindehaus Fällanden aufgelegt. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts erfolgte gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG für die Bushaltestelle Neuhus vom 7. September bis 7. Oktober 2012 und für die Bushaltestelle Langwis vom 12. Oktober bis
11. November 2012. Gleichzeitig wurde den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern die persönliche Anzeige eingeschrieben zugestellt. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine Einsprachen eingereicht. f) Der Gemeinderat Maur hat dem Projekt Bushaltestelle Bautacher im Sinne von § 12 StrG mit Beschluss vom 29. Mai 2012 zugestimmt. Die öffentliche Planauflage des Projekts Bushaltestelle Bautacher im Sinne von § 13 StrG erfolgte vom 18. Mai bis 18. Juni 2012. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 7. September bis 8. Oktober 2012. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine Einsprachen eingereicht. g) Das Amt für Landschaft und Natur hat mit der Stellungnahme vom 29. Mai 2012 dem Projekt unter Anträgen und Auflagen zugestimmt.
B. Lärmtechnische Beurteilung und Projektfestsetzung Die Baudirektion, Fachstelle Lärmschutz hat das Projekt beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass es aus lärmtechnischer Sicht unbedenklich ist. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
Die Kosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 12. Dezember 2012 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 5000 Bauarbeiten 1 555 000 Nebenarbeiten 230 000 Technische Arbeiten 480 000 Total 2 270 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Staatsstrassen Anteil öV (99%) 2 250 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen (1%) 20 000 Total 2 270 000 Die Verlegung der Bushaltestelle Neuhus und der Neubau der Bushaltestellen Langwis und Bautacher sowie sämtliche Anpassungsarbeiten und die Neuerstellung der Fussgängerschutzinseln sind Sache des Kantons. Der Gemeinderat Fällanden hat mit Beschluss vom 19. Juni 2012 einen Beitrag an die Verlegung der Wartehalle der Haltestelle Neuhus von Fr. 10 000 (einschliesslich Mehrwertsteuer) zugesichert und den entsprechenden Kredit bewilligt. Dieser Betrag wird der Gemeinde im Jahr 2013 in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400. 61100 80010, Rückzahlungen von Investitionsausgaben für Fahrbahnen (Beitrag der Gemeinde Fällanden), für das Objekt 84S-80272 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Total Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 2 240 000 10 000 2 250 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 20 000 20 000 Total 2 260 000 10 000 2 270 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten, rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Gemeinde Fällanden von Fr. 10 000 eine Nettoausgabe von Fr. 2 260 000 als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 270 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgabe Fr. Fr. Fr. Investitionsrechnung Staatsstrassen Anteil öV (federführend) Konto 8400.50110 80020 2 250 000 2 250 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 8400.50110 80010 20 000 20 000 Total 2 270 000 2 270 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 3747/2010 bewilligte Ausgabe von Fr. 130 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Bruttokosten von Fr. 2 270 000 verringern sich um den Beitrag der Gemeinde Fällanden von Fr. 10 000 auf Nettokosten von Fr. 2 260 000. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 85 250. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (2,5%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 99% 2 240 000 28 000 2,5% 56 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 1% 20 000 250 5% 1 000 Zwischentotal 28 250 57 000 Total 100% 2 260 000 85 250 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80272, Gemeinden Fällanden und Maur, Maur-/Dübendorf-/Binzstrasse, aufzunehmen. Der Anteil für Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen ist umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2013 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erstellung der beidseitigen Bushaltestellen Bautacher und Langwis und den Umbau der Bushaltestelle Neuhus sowie die Anpassung der Beleuchtung an der 740 Maur-/Dübendorfstrasse und 740 Binzstrasse, Gemeinden Fällanden und Maur, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine neue Nettoausgabe von Fr. 2 260 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 12. Dezember 2012)
IV. Die Verfügung Nr. 3747/2010 des Tiefbauamtes wird aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, den Gemeinderat Maur, Zürichstrasse 8, 8124 Maur (je unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi