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RRB Nr. 237/2024

Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Spitalrat, Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. März 2024

237. Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Spitalrat, Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUKG, LS 813.17) ist die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) seit dem 1. Januar 2018 eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 PUKG). Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§ 12 Abs. 1 PUKG). Dieser setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen (§ 11 Abs. 1 PUKG) und wird vom Regierungsrat gewählt (§ 8 lit. d PUKG); die Wahl ist durch den Kantonsrat zu genehmigen (§ 7 lit. b PUKG). Mit Beschluss Nr. 1534/ 2022 hat der Regierungsrat die Mitglieder des Spitalrates der PUK für die Amtsdauer 2023–2027 gewählt. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 erklärte Guido Speck seinen Rücktritt aus dem Spitalrat der PUK auf den 31. Mai 2024, da er zum neuen CEO des Kantonsspitals Winterthur gewählt worden ist und diese Funktion spätestens am 1. Juni 2024 übernehmen wird. Guido Speck ist seit der Verselbstständigung der PUK Mitglied des Spitalrates. Guido Speck ist unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem Spitalrat zu entlassen. Damit die Vakanz möglichst nahtlos wieder besetzt werden kann, hat die Gesundheitsdirektion umgehend den Rekrutierungsprozess eingeleitet.

B. Aufgabe des Spitalrates und Anforderungsprofil Gemäss PUKG ist der Spitalrat als oberstes Führungsorgan verantwortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge und die Umsetzung der Eigentümerstrategie. Er legt die Unternehmensstrategie fest, regelt die Zusammenarbeit mit den Hochschulen, verabschiedet die Rechenschaftsberichte zuhanden des Regierungsrates und stellt Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts. Daneben sorgt er für ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem und übt die direkte Aufsicht über den operativen Betrieb und die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus. Aus der Aufgabenstellung gemäss PUKG sowie den Vorgaben der Eigentümerstrategie 2022–2025 und der Verordnung über die Spitalräte (SRV, LS 813.12) ergibt sich das Anforderungsprofil für das Gremium als

Ganzes, die einzelnen Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen. Daneben muss ein profundes Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und für strategische, operative und finanzielle Unternehmensführung vorhanden sein. Konkret sollen im Spitalrat Kompetenzen in den Bereichen Führung eines grösseren Unternehmens, vorzugsweise eines Spitals, Medizin, Pflege und Finanzen abgedeckt sein (§ 2 Abs. 1 SRV). Weitere Kompetenzen, die im Spitalrat vertreten sein sollen, richten sich nach den strategischen Herausforderungen des Spitals zum Zeitpunkt der Wahl. Sie können die Bereiche Personalführung und Personalentwicklung, Digitalisierung, Recht, Kommunikation, Medizinaltechnik und Pharmazie, Bau- und Immobilienmanagement sowie Lehre und Forschung betreffen (§ 2 Abs. 2 SRV). Da der Spitalrat der PUK gemäss PUKG aus höchstens sieben stimmberechtigten Mitgliedern besteht, ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die möglichst viele der zuvor genannten Bereiche abdecken. Bei der Neubesetzung einer vakanten Position ist zudem auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und eine altersmässige Durchmischung der Mitglieder des Spitalrates zu achten (§ 3 SRV).

C. Ersatzwahl Für die Besetzung der vakanten Position hat die Gesundheitsdirektion vorgängig den Präsidenten des Spitalrates angehört und ein Kompetenzprofil erstellt. Da im Spitalrat der PUK bisher kein Mitglied direkt den Bereich der Pflege abgedeckt hat, stand diese Kompetenz bei der Neubesetzung im Vordergrund. Daneben waren insbesondere auch Erfahrungen im Spitalmanagement gefragt. Aufgrund des klaren Kompetenzprofils und der verschiedenen öffentlichen Rekrutierungsprozesse, die in den letzten Jahren durchgeführt worden sind, konnte die Gesundheitsdirektion bei der vorliegenden Ersatzwahl Direktansprachen vornehmen. Als neues Mitglied des Spitalrates der PUK wird Susanne Vanini, geboren 1970, vorgeschlagen. Susanne Vanini ist diplomierte Expertin Intensivpflege NDS HF und verfügt über einen Master in Health Care Management. Seit Januar 2011 ist sie Direktorin Pflege, Therapien, Rettungsdienst und Departementsleiterin am Spital Limmattal. In dieser Funktion ist sie Mitglied der Spitalleitung und verantwortlich für den Geschäftsgang des Pflegedienstes und der Therapien sowie den Rettungsdienst des Spitals Limmattal. Seit 2014 ist sie zudem Vorsitzende der Geschäftsleitung des Pflegezentrums des Spitals Limmattal. Daneben ist sie Delegierte der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich und nimmt Einsitz in der kantonalen Pflegedienstkommission der Gesundheitsdirektion. Susanne Vanini verfügt somit über ausgewiesene Kompetenzen sowohl im Pflegebereich als auch im Spitalmanagement und in der Führung. Ihr Profil wird durch verschiedene beruf‌liche Weiterbildungen in den Bereichen Führung und Gesundheitsmanagement abgerundet. Die vorgeschlagene Kandidatin ergänzt das Gremium optimal und sorgt zusammen mit den sechs im Spitalrat verbleibenden Mitgliedern für eine weiterhin ausgewogene Zusammensetzung. Mit der Wahl von Susanne Vanini ist der Bereich der Pflege neu im Spitalrat vertreten und das Gremium deckt die wesentlichen in der SRV genannten Kompetenzen ab. Die Geschlechter sind ausgewogen vertreten und die altersmässige Durchmischung wird optimiert. Unvereinbarkeiten oder Interessenkonflikte mit anderen Funktionen von Susanne Vanini sind nicht ersichtlich.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Guido Speck wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Mai 2024 aus dem Spitalrat der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich entlassen.

II. Als Mitglied des Spitalrates der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich wird auf den 1. Juni 2024 für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 (30. Juni 2027) gewählt: – Susanne Vanini, geboren 1970, Weiningen

III. Diese Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

IV. Mitteilung an die Genannten (durch die Gesundheitsdirektion) sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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