RRB Nr. 286/2026
Anfrage Tumasch Mischol und Manuela Tremonte, Hombrechtikon, betreffend Windenergie «Obsirain» – Klärungsbedarf bei Moor-, Vogel- und Landschaftsschutz, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 25/2026
Sitzung vom 18. März 2026
286. Anfrage (Windenergie «Obsirain» – Klärungsbedarf bei Moor-, Vogel- und Landschaftsschutz) Kantonsrat Tumasch Mischol und Kantonsrätin Manuela Tremonte, Hombrechtikon, haben am 19. Januar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Der Regierungsrat plant im Rahmen der kantonalen Windenergieplanung die Festlegung von Eignungsgebieten für grosse Windenergieanlagen. Das Potenzialgebiet Nr. 32 «Obsirain» liegt unmittelbar an der Gemeindegrenze von Hombrechtikon und grenzt direkt an ein national bedeutendes Moor-, Ried- und Feuchtgebiet (Seeweidsee/Lützelsee/ Ütziker Riet). Dieses Gebiet ist geprägt durch eine hohe ökologische Sensibilität, eine Bedeutung als Rast-, Brut- und Durchzugsraum für Vögel sowie eine enge funktionale Verknüpfung von Moor-, Riet- und Kulturlandschaft. Der Regierungsrat führt das Gebiet derzeit als «Zwischenergebnis» im kantonalen Richtplanentwurf. In der Gemeinde Hombrechtikon hat sich im Rahmen der kommunalen Diskussionen und der Gemeindeversammlung gezeigt, dass die Bevölkerung die Nähe zu hochrangigen Schutzgebieten sowie die möglichen indirekten Auswirkungen grosser Windenergieanlagen als wesentliches Problem erachtet. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur planerischen Zweckmässigkeit des Festhaltens am Zwischenergebnis. Der Regierungsrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Nähe des Potenzialgebiets «Obsirain» zu einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung im Lichte des verfassungsmässigen Moorschutzes (Art. 78 Abs. 5 BV)? Werden dabei auch indirekte Wirkungen wie Landschaftsbild, Störung, Erschliessung, Lärm und Schattenwurf berücksichtigt?
2. Welche Erkenntnisse liegen dem Regierungsrat zur Bedeutung des Gebiets Seeweidsee/Lützelsee als Rast- und Durchzugsraum für Vögel vor? Wie bewertet er die Barriere-, Verdrängungs- und Kollisionswirkungen grosser Windenergieanlagen im Umfeld solcher Feuchtgebiete?
3. Wurden im Gebiet «Obsirain» und dessen Wirkungsraum bereits vertiefte avifaunistische und ökologische Abklärungen (inkl. Vogelzug und Fledermäuse) vorgenommen? Falls nein, aus welchen Gründen wird das Gebiet dennoch als Potenzialgebiet bzw. Zwischenergebnis geführt?
4. Welche konkreten fachlichen oder rechtlichen Gründe haben dazu geführt, dass das Gebiet «Obsirain» nicht als definitives Eignungsgebiet festgesetzt wurde? Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit ein Zwischenergebnis in einen Richtplaneintrag überführt werden könnte?
5. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass Gebiete mit dauerhaft hohen und strukturellen Konflikten mit dem Moor-, Vogel- und Landschaftsschutz planerisch ungeeignet sind und dass es im Sinne der Planungssicherheit und Glaubwürdigkeit der Windenergieplanung sachgerecht sein kann, auf ein solches Zwischenergebnis zu verzichten?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Tumasch Mischol und Manuela Tremonte, Hombrechtikon, wird wie folgt beantwortet:
Das Windenergie-Potenzialgebiet Nr. 32, Obsirain, war Teil des Entwurfs der Richtplanvorlage, der 2023 im Rahmen der Richtplanteilrevision Energie in die Anhörung und öffentliche Auflage gegeben wurde. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen wurde das Gebiet erneut überprüft und mittels einer Schutz-Nutzen-Analyse bewertet. In Kenntnis aller betroffenen Schutzinteressen überwogen die Schutzinteressen letztlich gegenüber den vorhandenen Nutzungsinteressen. In der Folge wurde das Gebiet aus dem Richtplanentwurf entfernt. Das Gebiet Obsirain ist deshalb im Antrag des Regierungsrates vom 12. November 2025 (Vorlage 6060) nicht mehr enthalten. Zu Frage 1: Die Schutz- und Nutzungsinteressen am Standort Obsirain wurden gemäss dem für einen Eintrag im kantonalen Richtplan erforderlichen Detaillierungsgrad stufengerecht ermittelt. Das Gebiet grenzt an eine Moorlandschaft, liegt jedoch nicht innerhalb des Perimeters. Deshalb war eine Interessenabwägung möglich. Die vorhandenen Schutzgüter, aber auch die in der Anfrage genannten indirekten Wirkungen, flossen in die Bewertung ein. Zum Zeitpunkt des Entwurfs der Richtplanvorlage wurden die festgestellten Vorbehalte noch als lösbar beurteilt. Im Zuge der weiteren Bearbeitung und als Ergebnis einer erneuten Überprüfung zeigte sich aber, dass die Planung einer Windenergieanlage an diesem Standort nur geringe Realisierungschancen hätte.
Zu Frage 2: Die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung, einschliesslich Pufferbereiche, wurden gemäss dem Konzept Windenergie Schweiz als Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung definiert. Das Gebiet Obsirain liegt ausserhalb der definierten Schutzbereiche. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile des Gebiets im Rahmen der Schutz-Nutzen-Analyse war deshalb möglich. Das vorhandene Konfliktpotenzial mit Vögeln ist im Objektblatt zum Standort ausgewiesen und ist in die Bewertung eingeflossen. Der Vogelschutz hat wesentlich zum unterdurchschnittlichen Abschneiden des Gebiets Obsirain in der durchgeführten Analyse beigetragen. Zu Frage 3: Die Abklärungen bezüglich Vogel- und Fledermausschutz sowie zum Natur- und Landschaftsschutz erfolgten in Absprache mit den zuständigen kantonalen Fachstellen. Dabei wurden auch die Vogelwarte Sempach sowie die kantonalen Fledermausschutzbeauftragten beigezogen. Die Grundlagenermittlung wurde stufengerecht in der für einen Eintrag im kantonalen Richtplan erforderlichen Tiefe vorgenommen. Das Vorhandensein von relevanten Schutzinteressen sowie der sich daraus ergebende weitere Abklärungsbedarf wurden im Objektblatt ausgewiesen. Die Vereinbarkeit der betreffenden Schutzgüter mit einer Windenergieanlage wäre sodann im weiteren Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und mittels Felduntersuchungen detailliert überprüft worden. Zu Fragen 4 und 5: Die betroffenen Schutzinteressen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie Vorbehalte aufgrund anderer Nutzungsinteressen sprachen gegen eine Festsetzung des Potenzialgebiets Obsirain und haben letztlich zu seiner Entfernung aus der Richtplanvorlage geführt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli