Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 322/2026

Strassen, Fehraltorf, 345 Kempttalstrasse, Grenze Illnau-Schrännenbrunnen, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2026

322. Strassen (Fehraltorf, 345 Kempttalstrasse, Grenze Illnau –

Erwägungen

Schrännenbrunnen, Instandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Kempttalstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Fehraltorf zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 345 geführt. Auf dem Abschnitt Grenze Illnau – Schrännenbrunnen ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz v[LS 722.1]). Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Die Beläge der Fahrbahn, die den Belastungsanforderungen nicht mehr genügen, werden vollständig ersetzt. Dabei erfolgt der Einbau neuer Trag-, Binder- und Deckschichten. Stellenweise erfüllt die Fundation ihre Funktion nicht mehr und muss ersetzt werden. Die Schichten sind teilweise stark PAK-belastet. Zudem wird auf dem bestehenden Rad-/ Gehweg eine neue Deckschicht eingebaut. Die Leitungen und Schächte der Strassenentwässerung sind örtlich in einem schlechten Zustand und müssen instand gesetzt werden. Im Weiteren weist der Durchlass Brandbach im Rad-/Gehwegbereich Schäden auf, die mit diesem Projekt behoben werden. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 24. Februar 2026 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 2 070 000 Nebenarbeiten 90 000 Technische Arbeiten 10 000 Total 2 170 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 170 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40461), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2026 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 345 Kempttalstrasse, Grenze Illnau – Schrännenbrunnen, in der Gemeinde Fehraltorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 170 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2025)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli