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RRB Nr. 324/2026

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2026

324. Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der

Erwägungen

Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 2. Februar 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung den Kantonen das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen zur Vernehmlassung unterbreitet. Das Fürstentum Liechtenstein erliess 2008 ein eigenes Berufsbildungsgesetz. In mehreren Fachrichtungen vergibt Liechtenstein zudem eine eigene Berufsmaturität. Die Bildungsgänge wurden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation befristet bis Ende 2026 anerkannt. Die Befristung beruht auf der Erkenntnis, dass im Rahmen der Berufsmaturität in Liechtenstein keine zweite Fremdsprache unterrichtet wird. Das vorliegende Abkommen sieht die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen vor. Das liechtensteinische Berufsmaturitätszeugnis wird in der Schweiz anerkannt, sofern ein Sprachnachweis in einer zweiten Landessprache der Schweiz (Italienisch oder Französisch) vorliegt. Die Anerkennung der Fremdsprachendiplome richtet sich nach den Empfehlungen der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz. Das Abkommen stellt weiterhin die Mobilität von Absolvierenden von Berufsmaturitätslehrgängen beider Länder sicher, was für den Zugang zu Fachhochschulen relevant ist. Durch das Abkommen wird neu die materielle Gleichwertigkeit schweizerischer und liechtensteinischer Berufsmaturitätsabschlüsse ohne Ungleichbehandlung gewährleistet. Negative Auswirkungen sind nicht absehbar. Das Abkommen ist aus diesen Gründen zu befürworten.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an Frederic.Berthoud@sbfi.admin.ch): Mit Schreiben vom 2. Februar 2026 haben Sie uns eingeladen, zum Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen das beabsichtigte Abkommen vorbehaltlos. Es erleichtert die Mobilität der Absolvierenden von Berufsmaturitätslehrgängen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein und beseitigt die Ungleichbehandlung der Schweizer Absolvierenden, indem die Anforderungen betreffend die Kenntnisse der zweiten Landessprache neu auch für die Absolvierenden von liechtensteinischen Berufsmaturitätsausbildungen gelten.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli