Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 341/2026

Dringliche Anfrage Nicola Siegrist und Benjamin Krähenmann, Zürich, sowie Judith Stofer, Dübendorf, betreffend Hinterzimmerdeals zwischen der Volkswirtschaftsdirektorin und Techkonzernen?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 68/2026

Sitzung vom 25. März 2026

341. Dringliche Anfrage (Hinterzimmerdeals zwischen der Volkswirtschaftsdirektorin und Techkonzernen?) Die Kantonsräte Nicola Siegrist und Benjamin Krähenmann, Zürich, sowie Kantonsrätin Judith Stofer, Dübendorf, haben am 23. Februar 2026 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Auf den anfänglichen Hype um die künstliche Intelligenz (KI) folgt richtigerweise eine kritische Auseinandersetzung über Fragen zu Persönlichkeitsrechten, Ressourcenverbrauch, Urheberrechten, Schaden und Nutzen der Technologien. Lässt die Politik Techkonzerne bei der Entwicklung der Technologie ohne Regeln arbeiten, drohen soziale und ökologische Folgen ungeahnten Ausmasses. Dies ist der Zürcher Bevölkerung zweifellos bewusst, es herrscht ein grosser Konsens darüber, dass es gute und sichere Regulierung für Techkonzerne braucht. Gemäss dem Beobachter und dem Tages-Anzeiger spannen die gleichen Techkonzerne nun aber die Zürcher Regierung vor ihren Karren. So traf und trifft sich Regierungsrätin Carmen Walker-Späh offenbar regelmässig mit Vertreter:innen von grossen Techkonzernen, die beim Geschäft der KI mitmischen. Gerade bei der Regulierung von KI und beim Datenschutz versuchen die grossen Konzerne die Politik auf ihre Seite zu ziehen, weil sie lieber ohne Regeln agieren würden. Nur dank dem Öffentlichkeitsprinzip und hartnäckiger journalistischer Recherche erfährt die Bevölkerung überhaupt davon. Dabei hat sich herausgestellt, dass es zu den Treffen der Volkswirtschaftsdirektorin mit Techkonzernen und KI-Unternehmen keine Unterlagen gibt, obwohl sowohl das Archivgesetz als auch das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) staatliche Stellen dazu verpflichten, ihr Handeln transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren und die betreffenden Dokumente aufzubewahren. Die Zürcher Bevölkerung hat ein Recht auf Transparenz, um zu verstehen, welche Unternehmen ihre Anliegen bei der Volkswirtschaftsdirektorin regelmässig vorbringen dürfen.

In diesem Kontext bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Agiert Regierungsrätin Walker-Späh mit einem Mandat durch den Gesamtregierungsrat, wenn Sie sich informell mit Techkonzernen trifft und deren Wunschlisten entgegennimmt?

2. Mit Vertretungen welcher Techkonzerne oder KI-Unternehmen hat sich die Volkswirtschaftsdirektorin oder ihr Stab in den letzten fünf Jahren getroffen? Wir bitten um eine Auflistung unter Angabe des ungefähren Zeitraums.

3. Wie beurteilt der Gesamtregierungsrat die Tatsache, dass die Treffen der Volkswirtschaftsdirektorin mit Techkonzernen und KI-Unternehmen offenbar nicht ordnungsgemäss mit einem Protokoll, einer Aktennotiz oder einer anderen schriftlichen Unterlage dokumentiert sind?

4. Wie viele Unternehmensgewinnsteuern bezahlen ausländische Techkonzerne, die im KI-Bereich aktiv sind, im Kanton Zürich? Wir bitten um eine Auflistung von Angaben für die vergangenen fünf Jahre.

5. Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um gute Bedingungen für lokale KMU zu schaffen und um unsere Wirtschaft zu diversifizieren, damit die Abhängigkeit von wenigen grossen ausländischen Techkonzernen nicht weiter wächst? Begründung der Dringlichkeit: Die Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Zürcher Standortförderung und Wirtschaftspolitik läuft und in den eidgenössischen Parlamente sind diverse Geschäfte zur Regulierung von KI-Unternehmen hängig. All dies macht eine dringliche Schaffung von Transparenz notwendig.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Nicola Siegrist, und Benjamin Krähenmann, Zürich, sowie Judith Stofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine vielseitige, wettbewerbsfähige, soziale und freiheitliche Wirtschaft ist eine öffentliche Aufgabe (Art. 107 Abs. 1 Kantonsverfassung [LS 101]). Innerhalb der Verwaltung ist die Volkswirtschaftsdirektion für die Pflege, Stärkung und Vermarktung des Wirtschaftsstandorts Zürich zuständig (vgl. Anhang 1 lit. D Ziff. 9 Verordnung über die Organisation des Regie- rungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.11]). Für die Aufgabenerfüllung stehen verschiedene Instrumente mit unterschiedlichem Formalisierungsgrad zur Verfügung. Die Anforderungen an die Formalisierung sind hoch, wenn Rechte und Pflichten von Privaten und Unternehmen betroffen sind. Eine umfassende Protokollierungs- und Dokumentationspflicht besteht bei hoheitlichem, verfahrensbezogenem oder auf einen verbindlichen Entscheid ausgerichtetem Staatshandeln. Weniger hoch sind die Anforderungen für Verwaltungshandlungen, die keine solche Betroffenheit auslösen. Solche Kontakte sind im Sinne einer effizienten und effektiven Verwaltungsführung zu dokumentieren, wenn sie für ein formelles Geschäft wesentlich sind, namentlich wenn daraus konkrete Abmachungen, Zusicherungen, Aufträge oder sonst erhebliche Erkenntnisse hervorgehen. Zur letzten Kategorie gehören beispielsweise die Aktivitäten der Standortförderung zur Vernetzung von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung oder der Austausch mit Unternehmen. Sie dienen der Vertrauensbildung, dem Informationsaustausch und der Meinungsbildung. Es werden jedoch weder Zusagen gemacht noch konkrete Geschäfte besprochen. Solche Gefässe sind Ausdruck einer offenen und kundenorientierten Verwaltung und sind aus standortpolitischer Sicht wichtig. Sie sind auch Teil einer bürgernahen Verwaltung, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner und jedes Unternehmen ihre Anliegen bei den zuständigen Organen vorbringen können. Zu Frage 2: Die Volkswirtschaftsdirektorin sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Wirtschaft sowie des Generalsekretariats der Volkswirtschaftsdirektion haben sich in den vergangenen fünf Jahren mit rund 80 Unternehmen ausgetauscht, darunter rund 15% Tech-Konzerne oder

KI-Unternehmen. In dieser Zeit fanden u. a. mit Sunrise (2022), Auterion AG (2023), Hitachi Energy Switzerland Ltd. (2024), IBM Research GmbH (2024), Meta (2025), Robotics and AI Institute GmbH (2025), Baidu (2025) und NEC Corporation (2025) Firmenbesuche und Austausche statt. 2021 fanden wegen der Covid-19-Pandemie keine Besuche statt. Seit 2022 tauscht sich die Volkswirtschaftsdirektorin anlässlich der jährlich stattfindenden «IT-Frühstückstreffen» mit lBM, Microsoft, Oracle, Meta, Nvidia, AWS EMEA, Cisco und Google informell aus. Im November 2024 trat die Volkswirtschaftsdirektorin am Jubiläum des 20-jährigen Bestehens von Google in Zürich auf. Auch in ihrer Funktion als Präsidentin des Stiftungsrates der Greater Zurich Area pflegt die Volkswirtschaftsdirektorin einen Austausch mit zahlreichen Unternehmen, darunter KI- und Tech-Unternehmen.

Zu Frage 3: Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben pflegt die Volkswirtschaftsdirektorin einen vielfältigen Austausch mit zahlreichen Unternehmen im Kanton Zürich sowie der Wissenschaft und Branchenverbänden. Dabei wird auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Unternehmen unterschiedlicher Grösse, der Branchenvielfalt sowie der verschiedenen Regionen geachtet. Anhand dieser Gespräche erhält die Volkswirtschaftsdirektorin ein praxisnahes Bild der Chancen und Herausforderungen des Wirtschaftsstandorts aus unterschiedlichen Perspektiven. Die ICT- Branche trägt rund 9% zur kantonalen Wertschöpfung bei und stellt 8% aller Arbeitsplätze. Treffen zum gegenseitigen Austausch werden terminiert und es wird der Teilnehmerkreis bestimmt. Zudem werden zur Vorbereitung Informationen über die Geschäftspartnerin oder den Gesprächspartner aufbereitet. Die Volkswirtschaftsdirektion legt diese Treffen auf Anfrage auch offen (vgl. Beantwortung der Frage 2). In solchen Gesprächen geht es jeweils um die Wertschätzung dem Unternehmen gegenüber, um den Austausch von allgemeinen Informationen und um das Abholen von Bedürfnissen der Unternehmen im Kanton Zürich. Den Beteiligten wird stets offen kommuniziert, dass Entscheide und konkrete Geschäfte nicht Gegenstand solcher Gespräche sein können. Zu Frage 4: Das kantonale Steueramt erfasst im Rahmen der Erhebung der Gewinnsteuern die Branchenzugehörigkeit nicht. Diese muss von den steuerpflichtigen Unternehmen in den Steuererklärungen auch nicht deklariert werden. Entsprechend verfügt das kantonale Steueramt nicht über nach Branchen aufgeteilte Daten zu den Gewinnsteuererträgen. Zu Frage 5: Gute Rahmenbedingungen für lokale KMU zu schaffen und die wirtschaftliche Vielfalt im Kanton Zürich zu stärken, ist ein erklärtes Ziel des Regierungsrates. Er verfolgt dieses Ziel insbesondere durch die Förderung von Unternehmertum und Innovation (z. B. mit Ahead, dem Gründungs- und Innovationszentrum Zürich) sowie mit einem regelmässigen Dialog mit den ansässigen Unternehmen, Verbänden und der Wissenschaft bei Firmenbesuchen oder durch die Teilnahme an Veranstaltungsformaten wie zum Beispiel «Tag des Standorts» oder «FOKUS Standort». Die Stärkung der Branchen- und Unternehmensdiversität ist ein erklärtes Ziel des Regierungsrates. Mit Beschluss Nr. 372/2024 hat der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, verschiedene

Massnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität in die Wege zu leiten. Neben gezielten Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen sol- len namentlich die Themenfelder Raumfahrt, Digital Health und nachhaltigerer Flugverkehr gestärkt werden. Mit Beschluss Nr. 402/2025 hat der Regierungsrat sodann ein breit abgestütztes Massnahmenpaket zur Stärkung des KI-Standorts Kanton Zürich verabschiedet. Dieses umfasst gezielte Massnahmen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit lokaler KMU und KI-Start-ups. Im Fokus stehen der erleichterte Zugang zu Netzwerken für den Wissenstransfer, Unterstützung bei regulatorischen Fragestellungen sowie Kooperationsprogramme mit Hochschulen und Branchenverbänden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli