Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 342/2026

Postulat Manuel Sahli, Winterthur, und Mitunterzeichnende betreffend Zahlung von ZVV-Billetten soll weiterhin für alle Bevölkerungsschichten möglich sein, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 414/2025

Sitzung vom 25. März 2026

342. Postulat (Zahlung von ZVV-Billetten soll weiterhin

Erwägungen

für alle Bevölkerungsschichten möglich sein) Kantonsrat Manuel Sahli, Winterthur, und Mitunterzeichnende haben am 15. Dezember 2025 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen mit einem Bericht darzulegen, wie auf dem Verbundgebiet des ZVV auch weiterhin sämtliche Verkehrsmittel mit Bargeld genutzt werden können. Spezifisch soll dabei dargelegt werden, wie die Benützung des ÖV für alle Benutzergruppen, insbesondere durch Kinder, alte Personen oder Touristen möglich ist. Insbesondere für Kinder ist es ohne Abonnement, Mobiltelefon oder Debitkarte schwierig, auf digitalen Weg Tickets zu lösen und doch sind sie auf die Benützung des ÖV angewiesen. Der Regierungsrat soll daher darlegen, wie eine unkomplizierte Benutzung des öffentlichen Verkehrs auch für diese Benutzergruppen weiter sichergestellt werden kann. Er soll auch evaluieren, ob ein Vertrieb von Billetten über alternative, analoge Vertriebswege wie beispielsweise über kleine Verkaufsgeschäfte und Kioske möglich sein könnte, wie dies auch im Ausland praktiziert wird. Begründung: Die Reise geht in Zukunft immer weiter in Richtung Digitalisierung und diese Entwicklung macht auch vor dem ZVV nicht Halt. Auf der anderen Seite ist der ZVV mit dem ihm angeschlossenen Verkehrsunternehmen ein wichtiger Mobilitätsträger für alle Schichten der Bevölkerung und dies von jung bis alt. Ein Ausweichen auf ein anderes Unternehmen wie in der Privatwirtschaft ist nicht möglich. Mit den jüngsten Entwicklungen ist diese niederschwellige Zugänglichkeit leider gefährdet. Im Februar 2022 wurde bekannt, dass der ZVV den Billettverkauf in den Regionalbussen abschaffen will. Die AVA-Billettautomaten auf ZVV-Gebiet nehmen kein Bargeld mehr an. Weiter wurde vor kurzem bekannt, dass per 2025 national die Mehrfahrtenkarte abgeschafft werden sollte und mit dem eine weitere Möglichkeit, die Kindern unkompliziert die Benützung des öffentlichen Verkehrs ermöglicht, auch ohne selbst im Besitz eines Mobiltelefons oder Debitkarte zu sein. Auch für Personen mit knappem Budget ist die Nutzung von Bargeld zur Budgetkontrolle von Vorteil. Auch für jene gibt es beim ÖV keine Ausweichmöglichkeiten mehr.

Der bisher als Ersatz postulierte Verkauf per Telefon überzeugt leider nicht, da er aufwendig für die Nutzenden und ein zeitnahes Lösen eines Billettes an einer Busstation verunmöglicht. Auch setzt diese Möglichkeit zumindest auswärts den Besitz eines Mobiltelefons und eines Swisspass voraus, insbesondere Letzteres dürfte bei Touristen nicht der Fall sein.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat Manuel Sahli, Winterthur, und Mitunterzeichnenden wird wie folgt Stellung genommen: Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hat den gesetzlichen Auftrag, für ein koordiniertes, auf wirtschaftliche Grundsätze ausgerichtetes, freizügig benutzbares Verkehrsangebot mit einheitlicher Tarifstruktur zu sorgen (§ 11 Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr [PVG; LS 740.1]). Ein einfacher Zugang («freizügig benutzbar») zum öffentlichen Verkehr (öV), wie er im Postulat gefordert wird, ist damit sogar als Zielsetzung gesetzlich verankert. Der Kauf eines Tickets ist die Grundvoraussetzung für die Nutzung des öV und sollte dementsprechend unkompliziert erfolgen können, um einen möglichst einfachen Zugang zum öV zu gewährleisten. Dabei ist gemäss den gesetzlichen Vorgaben immer auch die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Der Kantonsrat beschliesst alle zwei Jahre die strategischen Ziele und Stossrichtungen für den ZVV im Rahmen der Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr (letztmals Vorlage 5918, ZVV-Strategie). Im Bereich des Vertriebs wird dabei die Digitalisierung seit Jahren konsequent vorangetrieben, ohne jedoch die Bedürfnisse von digitalfernen Personen ausser Acht zu lassen. Gemäss der geltenden ZVV-Strategie 2025–2029 soll trotz der raschen Verlagerung in die digitalen Kanäle an einer Grundversorgung mit bedienten Service- und Beratungsstellen vor Ort festgehalten werden, sofern der Betrieb wirtschaftlich vertretbar ist. Für Personen, die keine digitalen Vertriebskanäle nutzen können oder wollen, werden ausserdem Beratung und Verkauf via Telefon zur ebenbürtigen Alternative der bedienten Service- und Beratungsstellen vor Ort ausgebaut. Im Weiteren ist in dieser Strategie auch der Auftrag zur Aufhebung des Ticketverkaufs beim Fahrpersonal in Regionalbussen enthalten, der nach ausführlichen Diskussionen im Kantonsrat gefällt wurde. Die Aufhebung wurde im Dezember 2024 mit dem Fahrplanwechsel umgesetzt. Die

Verkaufsgeräte in den Fahrzeugen hatten zu diesem Zeitpunkt das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und der Anteil der beim Fahrpersonal gelösten Tickets war seit Jahren rückläufig. Die Kosten für eine Neubeschaffung von Verkaufsgeräten wären vor diesem Hintergrund unverhältnismässig hoch gewesen. Die Ablösung dieses Vertriebskanals erfolgte daher in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit. Um den Zugang zum öffentlichen Verkehr dennoch weiterhin für alle sicherzustellen, hat der ZVV vor der Aufhebung des Ticketverkaufs durch das Fahrpersonal in Regionalbussen den telefonischen Ticketverkauf eingeführt. Dieser ermöglicht es Fahrgästen, Tickets per Telefon zu kaufen und direkt auf den SwissPass zu laden. Für spontanes Reisen ohne Telefon und SwissPass – und damit auch als einfache Lösung für Kinder oder Gäste aus dem Ausland – steht im ZVV weiterhin die Mehrfahrtenkarte zur Verfügung, die im Bus abgestempelt werden kann. Die Entwerter bleiben vorerst erhalten und werden erst abgelöst, wenn ein geeignetes Vertriebssystem als Alternative zur Verfügung steht. Für Fahrten von Kindern bietet der ZVV zudem die Möglichkeit, in der ZVV-App ein Ticket zu kaufen und direkt auf den SwissPass des Kindes zu laden. Schliesslich ist zu erwähnen, dass mit der Aufhebung des Ticketverkaufs beim Fahrpersonal als Rückfallebene für spontane Reisen mit dem Bus das sogenannte Zeitticket eingeführt wurde. Dieses kann beim Fahrpersonal mit einer beliebigen Zahlkarte gekauft werden und ist für die Fahrt im betreffenden Bus gültig. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die Branchenorganisation Alliance SwissPass Ende 2025 eine öV Prepaid Card lanciert hat. Die Prepaid Card ist an bedienten Verkaufsstellen erhältlich und kann auch im ZVV-Gebiet in sämtlichen Vertriebskanälen zur Bezahlung eingesetzt werden. Die Alliance SwissPass prüft, ob der Verkauf dieser Prepaid Card auch über Drittkanäle, wie etwa Poststellen, erfolgen kann. Ein Verkauf physischer Tickets über Dritte (z. B. Kioske) ist hingegen im ZVV nicht vorgesehen, da er aufgrund der notwendigen Systemzugänge und Druckeinrichtungen sowie der potenziell anfallenden Provisionen unverhältnismässig hohe Kosten verursachen und damit den gesetzlichen und politischen Vorgaben widersprechen würde.

Zusammengefasst bestehen im ZVV trotz fortschreitender Digitalisierung weiterhin bediente Verkaufsstellen, Mehrfahrtenkarten zur Entwertung im Bus, Ticketautomaten mit der Möglichkeit der Barzahlung sowie neu eine Prepaid Card als einfaches Zahlungsmittel für alle potenziellen Nutzenden des öffentlichen Verkehrs, einschliesslich Touristinnen und Touristen. Der Regierungsrat erachtet dieses Angebot an

Vertriebskanälen und Bezahlmöglichkeiten als ausgewogen. Eine vollständige Abkehr vom Bargeld ist bislang nicht vorgesehen und müsste im Rahmen einer künftigen ZVV-Strategie diskutiert bzw. beschlossen werden. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 414/2025 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli