Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 1 decisioni citanti è stata analizzata.

RRB Nr. 345/2014

Strassen, Wädenswil, 3 Seestrasse, Florhofstrasse bis Friedeggweg, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. März 2014

345. Strassen (Wädenswil, 3 Seestrasse, Florhofstrasse

Erwägungen

bis Friedeggweg, km 27.420 – 27.860); Instandsetzung, Ausgabenbewilligung Die 3 Seestrasse in Wädenswil ist ein Teilstück der Hauptverkehrsstrasse von Richterswil nach Zürich. Die durchschnittliche Verkehrsmenge pro Tag beträgt 7100 Fahrzeuge. Auf diesem Strassenabschnitt wurden als letzte Instandsetzungsmassnahmen 1970 und 1974 abschnittweise Belagsverstärkungen vorgenommen. Heute weist der Fahrbahnbelag Verformungen, Spurrinnen und Risse auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Seestrasse auf dem Teilstück Florhofstrasse bis Friedeggweg instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet: In der Fahrbahn werden der bestehende Belag abgefräst und eine Binder- und Deckschicht eingebaut, stellenweise muss zusätzlich die Tragschicht ersetzt und das darunter liegende Steinbett mit Magerbeton gefestigt werden. Die Entwässerung wird instand gestellt und sämtliche Armaturen der Schlammsammler und Kontrollschächte werden erneuert. Gleichzeitig mit Korrekturen des Strassen- und Fahrbahnrandes werden die Randabschlüsse ersetzt und die Gehwege instand gesetzt. Im Auftrag der Sektion Kunstbauten des Tiefbauamtes wird beim eingedolten öffentlichen Gewässer Gulmenbach (Gemeinde- Gewässernummer 5.0) im Gehwegbereich ein neuer Einstieg gebaut. Auf Empfehlung der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA Staatsstrassen) des Tiefbauamtes werden einzelne Kandelaber ersetzt und im Bereich des Fussgängerübergangs wird die Beleuchtung verbessert. Die Sanierungskosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 4. Februar 2014 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 100 000 Nebenarbeiten 180 000 Technische Arbeiten 100 000 Total 1 380 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 380 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt 84U-20104), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2014 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 3 Seestrasse, Florhofstrasse bis Friedeggweg, Wädenswil, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 380 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 4. Februar 2014)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Citato in