Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 345/2026

Dringliche Anfrage Linda Camenisch, und Mitunterzeichnende betreffend Transparenz von USZ und Kispi betreffend Einführung KIS von Epic, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 67/2026

Sitzung vom 25. März 2026

345. Dringliche Anfrage (Transparenz von USZ und Kispi betreffend Einführung KIS von Epic) Kantonsrätin Linda Camenisch, Wallisellen, und Mitunterzeichnende haben am 23. Februar 2026 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Am Berner Inselspital kostet die Einführung der Spitalsoftware von Epic nicht die behaupteten 83 Millionen Franken. Am 11. Februar 2026 legte die Insel Gruppe die Gesamtkosten offen: 227 Millionen Franken für die Umstellung und den Betrieb während der ersten 10 Jahre. Die Offenlegung erfolgte, weil aktuell in dieser Sache mittels einer Motion eine parlamentarische Untersuchungskommission gefordert wird. Eine vorangehende Motion wurde nur sehr oberflächlich beantwortet. Das Universitätsspital Zürich und das Universitäts-Kinderspital haben ebenfalls beschlossen, auf das US-amerikanische Epic-System umzustellen. Damit haben sie sich gegen den deutlich günstigeren Schweizer Anbieter entschieden. Beide Institutionen verfügen jedoch nicht über genügend Eigenmittel, um sich das bedeutend teurere KIS leisten zu können. Das USZ bezifferte die Kosten auf 94,8 Millionen Franken, das Kispi auf 51,2 Millionen Franken. Beide Summen beziehen sich offenbar, analog der Inselgruppe, auf den Vergabepreis inkl. Projekt- und Lizenzkosten für 10 Jahre (Medienmitteilung USZ 28.8.2025). Auf unsere Anfragen und auf die Interpellation betr. Vollkosten bekamen auch wir keine zufriedenstellenden Antworten vom Regierungsrat. Im Gegenteil, es wurde uns nicht nur seitens des VRP der Inselgruppe unterstellt, dass wir wahrheitswidrige Behauptungen bzw. Zahlen streuen würden. Der Regierungsrat stellte unsere Zahlen ebenfalls in Frage. Aufgrund einer Beschwerde steckt die KIS-Vergabe des USZ an Epic in einem laufenden Verfahren. Die offenen Fragen müssen jetzt transparent beantwortet werden. Der Kantonsrat hat für beide Institutionen zusätzliche finanzielle Unterstützung gesprochen. Damit einher geht die Aufgabe an den Kantonsrat, genau zu kontrollieren, ob und wie diese Mittel zweckgebunden verwendet werden. Aus diesem Grund ist auch die Dringlichkeit der Anfrage gegeben. Wir ersuchen den Regierungsrat um eine detaillierte Auflistung sämtlicher Kosten, die im USZ und im Kispi anfallen werden sowie um die Beantwortung unserer Fragen.

Erwägungen

1. Detaillierte Kostenauflistungen vom USZ und vom Kispi für: – einmalige Projektinvestition für die Systemeinführung von Epic – Lizenzkosten – übrige Projektkosten – internen Personalaufwand – interne Projektressourcen – externe Projektmitarbeitende und Schulungen – Personalkosten interne IT-Mitarbeitende sowie Mitarbeitende aus den medizinischen Bereichen, die während der Projektphase für die Einführung zuständig sein werden – zusätzliche externe Spezialisten und Berater – Infrastruktur – interne Schulungskosten für alle Mitarbeiter vor dem Go-Live – Beistell-Leistungen wie Ausbau und Modernisierung der IT-Infrastruktur, Beschaffung von neuen Mobilgeräten, Printer in den Medizinbereichen, Badge-Reader sowie die Erhöhung der Kapazität der Datenleitungen und der WLAN-Versorgung – interne Systembetreuung im Betrieb – Kosten für das zusätzlich benötigte Leistungsverrechnungssystem – bei Epic nicht eingeschlossen

2. Wie wird sichergestellt, dass die Patientendaten effektiv geschützt sind und nicht doch von Epic, basierend auf dem US Cloud-Act, weitergegeben werden können?

3. Trifft es zu, dass das USZ eine TCO-Berechnung (total cost of ownership) erstellt hat? Falls ja, hat der Regierungsrat Kenntnis von dieser TCO-Berechnung? Ist das der Fall, dann ersuchen wir den Regierungsrat, diese öffentlich zu machen.

4. Das Inselspital plant die Einführung zweier zusätzlicher Funktionalitäten, «Cosmos» und «Nebula». Es werden Daten von Patienten in die Cloud und/oder nach den USA geschickt. Kann der Regierungsrat garantieren, dass weder das USZ noch das Kispi solche zusätzlichen Funktionalitäten einführen werden?

5. Ist die ausstehende Stellungnahme zum KIS von Epic bei der Datenschutzbeauftragten D. Blonski zwischenzeitlich eingeholt worden und wie lautet diese?

6. Der Regierungsrat betonte wiederholt, dass der Entscheid betr. Anschaffung des KIS in der Verantwortung der Spitäler liege. Wie kann der Regierungsrat das verantworten, zumal der Kanton zwischenzeitlich sowohl beim USZ (690 Mio) wie auch beim Kispi (Erhöhung von 100 auf 250 Mio) bezüglich deren Bauvorhaben finanzielle Hilfe mit entsprechenden Darlehen geleistet hat? Und das Kispi erhielt 2024/2025 noch zusätzliche Subventionen in der Höhe von 60 Millionen Franken für den laufenden Betrieb.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:

Einleitend ist festzuhalten, dass im Kantonsrat seit Juli 2024 bereits vier Vorstösse zum Entscheid des Universitätsspitals Zürich (USZ) für ein neues Klinikinformationssystem (KIS) eingereicht worden sind (vgl. Anfrage KR-Nr. 131/2024 betreffend USZ, Ausschreibung eines neuen Klinikinformationssystems, dringliche Anfrage KR-Nr. 372/2024 betreffend Ausschreibung und Beschaffung von Klinikinformationssystemen, dringliche Interpellation KR-Nr. 272/2025 betreffend USZ Zürich, Entscheid Klinik-Informations-System und Anfrage KR- Nr. 270/2025 betreffend Cloudlösungen bei Klinikinformationssystemen in Spitälern). Im einleitenden Text der vorliegenden Kantonsratsanfrage steht unter anderem, dass der Regierungsrat auf die Anfragen und auf die Interpellation betreffend Vollkosten keine zufriedenstellenden Antworten gegeben habe. Diesbezüglich ist anzumerken, dass in keinem der vier bisherigen Vorstösse zum Thema KIS konkret nach den Vollkosten gefragt worden ist. In der dringlichen Interpellation KR-Nr. 272/2025 betreffend USZ Zürich, Entscheid Klinik-Informations-System wird danach gefragt, ob die Gesundheitsdirektion ausschliessen könne, dass im USZ ähnliche Kostenüberschreitungen wie beim Inselspital Bern anfallen werden. In der Beantwortung der Interpellation hat der Regierungsrat dargelegt, dass die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern auf Anfrage hin festgehalten habe, dass die Projektkosten zur Einführung des neuen KIS von Epic bei der Insel Gruppe AG eingehalten worden seien und dass der Regierungsrat in die Entscheidung für ein neues KIS im USZ nicht involviert war und allfällige Kostenüberschreitungen daher weder ausschliessen noch bejahen könne. Es liege in der Verantwortung des USZ, sowohl den Kauf eines neuen KIS als auch die Einführung aus eigenen Mitteln sicherzustellen. Sollte das nicht möglich sein, müsste der Beschaffungs- und Implementierungsprozess gestoppt werden. Die Gesundheitsdirektion werde sich im Rahmen der regelmässig stattfindenden Eigentümergespräche jeweils über den Projektstand und das Kostenreporting informieren lassen. Das USZ informiert zudem die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit des Kantonsrates (ABG), welche die Oberaufsicht über das USZ hat, regelmässig und transparent über den aktuellen Stand betreffend die Einführung des neuen KIS. Bereits im Oktober 2025 wurde

der nächste Termin für eine Information anlässlich der Sitzung der ABG vom 26. März 2026 vereinbart. Im Vorfeld dieser Sitzung hat die ABG dem USZ verschiedene Fragen zugestellt.

Zu Frage 1: Eine Offenlegung der detaillierten Kostenaufstellung kann aus rechtlichen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da gegen den Vergabeentscheid des USZ Beschwerde erhoben worden ist. Das USZ wäre durch eine Kommunikation der verlangten, detaillierten Zahlen im noch laufenden Beschwerdeverfahren prozessualen Risiken ausgesetzt. Dem zuständigen Gericht legt das USZ sämtliche notwendigen Informationen vollständig offen. Die Nichtoffenlegung gegenüber dem Kantonsrat zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt nicht aus mangelnder Transparenz, sondern zur Wahrung der rechtlichen Integrität des laufenden Verfahrens. Wie bereits mehrfach festgehalten, liegt die Zuständigkeit für Beschaffungsentscheide bei den selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Wird Beschwerde gegen einen Beschaffungsentscheid erhoben, entscheidet das Gericht. Bei der Ausübung der parlamentarischen Oberaufsicht ist darauf zu achten, dass weder diese gesetzlich festgelegte Aufgaben- und Kompetenzordnung unterlaufen noch das laufende Verfahren, an das höchste Anforderungen in Bezug auf Integrität und Vertraulichkeit gilt, beeinflusst wird. Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass der Beschwerdeführer den direkten Kontakt zu einzelnen Mitgliedern des Kantonsrates und zur Gesundheitsdirektion gesucht hat. Das USZ wird gegenüber dem Kantonsrat Transparenz in Bezug auf die Beschaffung und Einführung des neuen KIS schaffen und relevante Meilensteine im Projekt aktiv kommunizieren. Ein erster Meilenstein, der mit Medienmitteilung vom 28. August 2025 kommuniziert worden ist, war der Entscheid für den Anbieter Epic und die Höhe der Vergabesumme von 94,8 Mio. Franken für einen Zeitraum von zehn Jahren (usz.ch/fuer-patienten-und-mitarbeitende-usz-investiert-in-ein-modernes-klinikinformationssystem). Es ist bei solchen Vorhaben üblich, dass bei der Einführung eines neuen Systems – unabhängig davon, welches System gewählt wird – über die Vergabesumme hinaus erhebliche projektbezogene Zusatzaufwände anfallen. Erfahrungen aus der Einführung von KIS in anderen Spitälern der Schweiz zeigen, dass diese Aufwände eine Grössenordnung erreichen können, die dem Vergabepreis entspricht. Dies dürfte voraussichtlich auch beim USZ der Fall sein. Der positive Geschäftsabschluss 2025 des USZ zeigt, dass die finanzielle Trendwende umgesetzt werden konnte und das USZ damit die

eigenständige Finanzierung der Beschaffung und Implementierung eines neuen KIS über die nächsten Jahre sicherstellen kann.

Zu Frage 2: Wie bereits bei der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 270/2025 betreffend Cloud-Lösungen bei Klinikinformationssystemen in Spitälern festgehalten, werden sämtliche Daten, die am USZ lokal in den eigenen Rechenzentren gespeichert sind, auch mit dem neuen KIS lokal im USZ in den eigenen Rechenzentren gespeichert sein. Die beim USZ lokal gespeicherten Daten unterstehen den Bestimmungen des Datenschutzes der Schweiz und des Kantons Zürich. Das gilt auch für Fernzugriffe für Wartung und Support. Dies wird vertraglich geregelt und durch verschiedene administrative und technische Massnahmen sichergestellt. Letztere werden im Rahmen der Umsetzungsphase in Abstimmung mit der kantonalen Datenschutzbeauftragten festgelegt und geprüft werden. Zu Frage 3: Das USZ hat eine sogenannte TCO-Berechnung (total cost of ownership) über zehn Jahre mit dem Ziel vorgenommen, die Wirtschaftlichkeit des KIS ganzheitlich zu ermitteln. Diese Berechnung ist dem Regierungsrat nicht bekannt. Zu Frage 4: Diese Frage kann erst nach Abschluss des laufenden Beschwerdeverfahrens beantwortet werden, wenn klar ist, welches KIS das USZ einführen wird. Wie bereits bei der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 270/2025 betreffend Cloud-Lösungen bei Klinikinformationssystemen in Spitälern festgehalten, sind die technologischen Entwicklungen, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Funktionalitäten der Künstlichen Intelligenz (KI) sehr dynamisch. Um künftig Spitzenmedizin und Spitzenforschung zum Wohle der Patientinnen und Patienten betreiben zu können, wird die Nutzung modernster Technologien wie KI und Cloud-Anwendungen wichtig sein, ganz unabhängig vom Anbieter für ein neues KIS. Ebenfalls klar ist, dass die Einführung solcher Funktionalitäten gemäss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit der kantonalen Datenschutzbeauftragten erfolgen muss. Zu Frage 5: Das USZ hat sich am 13. Oktober 2025 mit der kantonalen Datenschutzbeauftragten getroffen und gemeinsam das weitere Vorgehen festgelegt. Wie im Rahmen einer Vorabkontrolle durch die Datenschutzbeauftragte üblich, werden der Behörde eine Datenschutzfolgeabschätzung einschliesslich Rechtsgrundlagenanalyse, ein Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept einschliesslich technischer Massnahmen sowie die Datenbearbeitungsverträge (Data Processing Agreements) zur

Begutachtung eingereicht. Die entsprechenden Unterlagen werden in Ab- stimmung mit der kantonalen Datenschutzbeauftragten im Rahmen der Umsetzungsphase erarbeitet. Der Start der Umsetzungsphase ist, wie bereits dargelegt, abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des laufenden Beschwerdeverfahrens und dessen Ausgang. Zu Frage 6: Die vier kantonalen Spitäler, und damit auch das USZ, sind selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten im Eigentum des Kantons. Oberstes operatives Organ ist die Spitaldirektion, oberstes strategisches Organ und damit auch verantwortlich für die finanzielle Steuerung und die direkte Aufsicht über den Spitalbetrieb ist der Spitalrat. Das Universitäts-Kinderspital Zürich (Kispi) wiederum wird getragen von der Eleonorenstiftung. Sowohl beim USZ als auch beim Kispi kann der Regierungsrat demnach nicht direkt bei operativen Entscheiden, und dazu gehört der Entscheid für ein neues KIS, mitbestimmen. Der Spitalrat des USZ hat den Entscheid für ein neues KIS auf Antrag der Spitaldirektion, welche die Beschaffung operativ verantwortet, diskutiert und formell beschlossen. Das USZ hat bei der Systemwahl insbesondere Wert auf die langfristige Wirtschaftlichkeit gelegt. Mit der Einführung des neuen KIS will das USZ rund zwanzig bestehende Systeme ersetzen und so auch deren wiederkehrende Lizenzgebühren und andere, mit dem Betrieb dieser Systeme zusammenhängende Kosten einsparen. Das neue KIS soll nicht nur die Behandlungs- und Versorgungsqualität im USZ stärken, sondern mittelfristig dank Effizienzgewinnen und dem Abbau medizinisch unnötiger, aber kostentreibender Abläufe wie Mehrfacherfassungen bei Patientinnen und Patienten auch kostendämpfend wirken. Epic reichte gemäss Einschätzung des USZ in der Gesamtbewertung das vorteilhafteste Angebot mit dem besten Nutzen-Kosten-Verhältnis ein. Entscheidend war nicht allein der initiale Produktpreis, sondern das Gesamtpaket unter Berücksichtigung der Folge- und Betriebskosten für die erforderlichen und angebotenen Funktionalitäten, welche die Bedürfnisse und Arbeitsabläufe des USZ optimal abdecken. Wie bei der Beantwortung der dringlichen Interpellation KR- Nr. 272/2025 betreffend USZ Zürich, Entscheid Klinik-Informations- System festgehalten, hat das Kispi am 26. Februar 2024 mitgeteilt, dass

es sich im Rahmen eines öffentlich durchgeführten Submissionsverfahrens für das KIS von Epic Systems entschieden habe. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass das Projekt nun konkretisiert werden müsse und das Kispi anschliessend einen konkreten Antrag bei der Eleonorenstiftung, der Trägerin des Kispi, einreichen werde. Anlässlich der Sitzung vom 12. Juni 2025 hat die Stiftungsexekutive der Eleonorenstiftung festgehalten, dass das Kispi die Beschaffung und Einführung von Epic – oder einem anderen KIS – derzeit nicht aus eigener finanzieller Kraft stemmen könne. Ausgangspunkt sämtlicher Überlegungen bei der Beschaffung eines KIS ist deshalb eine enge Kooperation und Nutzung der Synergien mit dem USZ. Das Kispi hat festgehalten, dass die bestehende digitale Infrastruktur stabil sei und bis etwa 2030 weiterbetrieben werden könne. Der Regierungsrat unterstützte mit den Beschlüssen Nrn. 326/2024 und 35/2025 die Eleonorenstiftung finanziell, weil das Kispi für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Sinne von § 20 des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (LS 813.20) als unverzichtbar gilt. Die Mittel wurden gewährt, um die gestiegenen Baukosten des Neubaus zu decken sowie den laufenden Betrieb sicherzustellen und nicht um eine KIS-Beschaffung zu finanzieren. Insbesondere sollte mit der finanziellen Unterstützung die Liquidität gewährleistet und eine Überschuldung bzw. Gefährdung des Weiterbestands verhindert werden. Der Kantonsrat hat diese Unterstützung am 8. Juli 2024 bzw. 7. Juli 2025 einstimmig bewilligt (vgl. Vorlagen 5961 und 6021). Auch die KIS-Beschaffung des USZ steht in keinem Zusammenhang mit der baulichen Weiterentwicklung und dem Bauprojekt Mitte 1|2. Der Kantonsrat hat den erwähnten Verpflichtungskredit von 690 Mio. Franken am 22. September 2025 mit 156 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung bewilligt (Vorlage 6005). Die Planung zur baulichen Weiterentwicklung des USZ auf dem Kernareal wurde 2011 angestossen und seither mit mehreren Regierungsratsbeschlüssen bestätigt (vgl. u. a. RRB Nrn. 580/2013, 691/2017, 936/2017 und 206/2018). Der entsprechende Eintrag im kantonalen Richtplan wurde durch den Kantonsrat genehmigt. Die Richtplanrevision war die Voraussetzung für die Festsetzung der kantonalen Gestaltungspläne für die verschiedenen Areale des Hochschulgebiets, mit denen wiederum die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die

Verwirklichung der umfassenden Neu- und Umbauvorhaben zur Modernisierung des USZ geschaffen wurden. Während der Kanton im Bereich Infrastruktur klare Vorgaben gemacht hat, liegt die Entscheid- und Beschaffungskompetenz betreffend KIS in der alleinigen Zuständigkeit des USZ.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli