RRB Nr. 35/2025
Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung, Ergebnisse Untersuchung Governance, Subvention 2025, gebundene Ausgabe, Generalsekretariat, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2025
35. Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung, Ergebnisse Untersuchung Governance, Subvention 2025, gebundene Ausgabe, Generalsekretariat, Stellenplan
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat der Universitäts-Kinderspital – Eleonorenstiftung (Eleonorenstiftung) mit Beschluss Nr. 326/2024 zur Finanzierung der gestiegenen Kosten des Neubaus eine Erhöhung des bestehenden Kantonsdarlehens um 100 Mio. Franken gewährt, wobei alternativ zum Darlehen eine Garantie des Kantons für ein Bankdarlehen geprüft werden konnte. Die Stiftung hat inzwischen 50 Mio. Franken in Form einer Privatplatzierung auf dem Kapitalmarkt mit expliziter Staatsgarantie des Kantons Zürich aufgenommen. Mit dem erwähnten Beschluss hat der Regierungsrat zudem der Eleonorenstiftung für den Betriebserhalt 2024 eine Subvention von höchstens 35 Mio. Franken zugesichert und festgehalten, dass die Stiftung eine weitere Subvention von 25 Mio. Franken für 2025 beantragen kann, wenn sie die geforderten Auflagen erfüllt. Das Kinderspital ist für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Sinne von § 20 des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG; LS 813.20) unverzichtbar. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen der Betrieb gewährleistet, die betriebliche Liquidität sichergestellt und eine Überschuldung abgewendet werden. Am 2. November 2024 hat das Kinderspital den Betrieb am neuen Standort Zürich Lengg erfolgreich aufgenommen. Der Umzug war logistisch besonders anspruchsvoll; die intensivmedizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen wurde ohne Unterbruch sichergestellt. Mit Schreiben vom 15. November 2024 hat die Eleonorenstiftung gestützt auf RRB Nr. 326/2024 das Gesuch für die Subvention von 25 Mio. Franken für 2025 eingereicht. Sie begründet den Bedarf mit einem erwarteten Defizit von rund 35 Mio. Franken im Spitalbetrieb im Jahr 2025. Im Vergleich zum Businessplan, den die Stiftung Anfang 2024 eingereicht hat und der von KPMG geprüft wurde (vgl. RRB Nr. 326/2024), hat sich das erwartete Defizit für 2025 um 5 Mio. Franken vergrössert wegen höherer Anlaufkosten und einer entsprechend verzögerten Realisierung der vollen Produktivitätsgewinne am neuen Standort. Die finanzielle Lage bleibt kritisch.
2. Erfüllung der Auflagen Im Folgenden wird auf die Umsetzung der mit der Finanzierung verbundenen Auflagen gemäss RRB Nr. 326/2024 eingegangen: Untersuchung der Governance «Die Governance der Eleonorenstiftung und die Struktur des Kinderspitals werden im Auftrag der Gesundheitsdirektion unabhängig untersucht.» (RRB Nr. 326/2024, S. 7) Die Gesundheitsdirektion hat die Res Publica Consulting AG (RPC) beauftragt, die Governance der Stiftung, die Organisation des Neubauprojekts sowie die Kostensteigerung beim Neubau zu untersuchen. RPC stellt keine gravierenden Mängel in der Governance fest, regt aber verschiedene Optimierungen zur Stärkung der «Checks and Balances» an. Weiter hält RPC fest, dass die Stiftung für die Planung und Realisierung des Neubaus eine professionelle Projektorganisation mit einem angemessenen Reporting installiert hat. Allerdings scheint der Übergang von der Bau- zur Betriebsorganisation nur ungenügend organisiert zu sein. RPC empfiehlt den Know-how-Transfer sicherzustellen und das Kinderspital mit einer Fachperson zu verstärken, damit die Effizienzpotenziale des Neubaus genutzt werden können. Die Kostensteigerungen beim Neubau sind gemäss RPC auf Flächenausweitungen in einem frühen Projektstadium (Vorprojekt, Bauprojekt; 2015–2017) und zu einem grossen Teil auf exogene Faktoren zurückzuführen (Teuerung, Coronapandemie und Ukrainekrieg). Die Reserven waren zu tief angesetzt, um solche Entwicklungen abzufedern. Erhebliche Einsparungen durch eine Umplanung hätten nur zu einem sehr frühen Zeitpunkt (im Rahmen des Vorprojekts 2015) erzielt werden können. Danach hätte ein «Redesign to cost» zu einem Baustopp mit langen Verzögerungen und hohen Folgekosten geführt. Zudem hätte sich eine Redimensionierung negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Spitals auswirken können (tiefere Erträge, fehlende Skaleneffekte). Kritischer als die Kosten beim Neubau beurteilt RPC das anhaltende Defizit im Spitalbetrieb; um das Risiko von weiteren Finanzhilfen zu minimieren, soll der Kanton die Umsetzung des Businessplans eng begleiten. RPC empfiehlt, dass die Gesundheitsdirektion hierfür eine Fachperson mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund in die Stiftungsexekutive delegiert. Massnahmen zum Umgang mit Risiken und Synergieprüfung «Die Stiftung legt der Gesundheitsdirektion bis im September 2024
Massnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken im Businessplan sowie zur Ergebnisverbesserung vor mit dem Ziel, dass ab 2026 keine weiteren Kantonsbeiträge erforderlich sind. Die Stiftung prüft in diesem Zusammenhang insbesondere auch Kooperationsmöglichkeiten und Synergiepotenziale des Kinderspitals mit dem Universitätsspital Zürich im medizinischen Versorgungs- sowie im Supportbereich.» (RRB Nr. 326/2024, S. 7) Die Stiftung hat den entsprechenden Bericht fristgerecht eingereicht. Er enthält Massnahmen zur Steigerung des Spendenertrags sowie ertrags- und kostenseitige Massnahmen zur Erreichung der Budgetziele 2025 (rund 17–19 Mio. Franken) und zur zusätzlichen Verbesserung des Ergebnisses (rund 4–6 Mio. Franken). Es wurden auch Gespräche mit dem Universitätsspital Zürich (USZ) geführt und Synergiepotentiale identifiziert. Diese sollen im laufenden Jahr konkretisiert werden. Die Stiftung hat nachvollziehbar dargelegt, dass im Herbst 2024 der Fokus auf dem Umzug und der Inbetriebnahme des neuen Standorts lag. Insbesondere die Planung und die Verlegung der Kinder und Jugendlichen mit intensivmedizinischer Betreuung stellte eine enorme logistische Herausforderung dar. Deshalb konnten die Synergien mit dem USZ im Jahr 2024 noch nicht abschliessend ausgearbeitet werden. Die Gesundheitsdirektion hat den Bericht geprüft und von der Stiftung insbesondere bei den kostenseitigen Massnahmen einen höheren Ergebnisbeitrag gefordert. Zudem wird von der Stiftung erwartet, dass sie nun substanzielle Synergien mit dem USZ ausschöpft. Die Stiftung hat diese weiteren Optimierungen im Rahmen des rollierenden Finanzreportings (vgl. nachfolgend) vorzulegen. Das Umsetzungscontrolling für alle Massnahmen wird ab Januar 2025 im Finanzreporting integriert. Rollierendes Finanzreporting «Die Stiftung stellt ein rollierendes Finanzreporting bereit (einschliesslich Nachweis der Refinanzierung der ausstehenden Anleihe 2028 sowie der Rückzahlung des Kantonsdarlehens aus eigener Kraft).» (RRB Nr. 326/ 2024, S. 7) Die Stiftung reicht der Gesundheitsdirektion seit Juni 2024 ein monatliches Finanzreporting ein. Dieses bildet die Entwicklungen (einschliesslich Forecast) in den Leistungskennzahlen, der Erfolgsrechnung, der Liquidität und der Bilanz ab. Ab diesem Jahr wird auch das Massnahmencontrolling integriert. Mit dem Gesuch um die Subvention für 2025 hat die Stiftung auch
den aktualisierten Businessplan eingereicht (basierend auf dem Abschluss des dritten Quartals 2024). Auf die finanzielle Entwicklung wird nachfolgend (Abschnitt 3) eingegangen.
Aufsichtsprüfung Finanzkontrolle «Während der Laufzeit der Kantonsfinanzierung gewährt die Eleonorenstiftung der Finanzkontrolle sowie der Gesundheitsdirektion jederzeit volles Einsichtsrecht in die Unterlagen, die für die Beurteilung der rechtmässigen Verwendung der gewährten Mittel erforderlich sind.» (RRB Nr. 326/2024, S. 8) Die Finanzkontrolle nahm die zusätzliche finanzielle Unterstützung der Eleonorenstiftung zum Anlass für eine Aufsichtsprüfung. Sie hat die Verantwortung kantonaler Stellen im Rahmen der Planung, Finanzierung und Erstellung des Neubaus des Kinderspitals beleuchtet, um Erkenntnisse für die künftige Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Kanton und Stiftung abzuleiten. Sie kommt zum Schluss, dass der Gesundheitsdirektion als Gewährleisterin und Darlehensgeberin eine bedeutende Verantwortung in der strategischen und operativen Aufsicht über die Eleonorenstiftung zukommt. Nach Abschluss einer auf RRB Nrn. 1078/2013 und 1185/2015 gestützten Finanzierungsvereinbarung gab es bis 2020 keinen dokumentierten Austausch zur Finanzierung oder Tragbarkeit des Projekts zwischen den Parteien. Insbesondere das Controlling der Tragbarkeit der Neubaufinanzierung war in der Vergangenheit nicht optimal ausgestaltet, u. a. weil die nötigen Strukturen und Kompetenzen in der Gesundheitsdirektion ab 2013 nicht aufgebaut worden waren. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage des Kinderspitals ist es aus Sicht der Finanzkontrolle wichtig, dass auch ein mögliches «Downside-Szenario» vorbereitet wird für den Fall, dass die Stiftung die finanziellen Zielvorgaben nicht erreicht. Zudem erscheint es – wie für RPC – auch für die Finanzkontrolle angezeigt, dass die Gesundheitsdirektion Einsitz in die Stiftungsexekutive und deren relevanten Ausschüsse nimmt. Die entsprechende Möglichkeit besteht: Gemäss Stiftungsurkunde steht dem Regierungsrat ein verbindliches Vorschlagsrecht für bis vier Mitglieder des Stiftungsrates zu. Die Gesundheitsdirektion ist zudem befugt, aus dem Kreis der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Mitglieder des Stiftungsrates ein Mitglied in die Stiftungsexekutive zu delegieren. Seit 2015 hat der Kanton u. a. aus Governance-Überlegungen bewusst nicht mehr von diesem Recht Gebrauch gemacht. Mit einer seit 2023 bereinigten und klaren Zuweisung der Verantwortung für das Controlling und die Überwachung der Darlehen an die
Abteilung Finanzen des Generalsekretariats der Gesundheitsdirektion wurden die Zuständigkeiten in der Gesundheitsdirektion geklärt und die Strukturen angepasst. Nun gilt es, das Controlling zu institutionalisieren und zu optimieren, um das finanzielle Risiko des Kantons zu minimieren. Dafür braucht es zusätzliche personelle Mittel bei der Gesundheitsdirektion (vgl. Abschnitt 5).
Bericht der BVG- und Stiftungsaufsicht «Zudem ist die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich einzuladen, dem Regierungsrat einen Bericht über ihre Beurteilung der ordnungsgemässen Stiftungsführung der Eleonorenstiftung zu erstatten.» (RRB Nr. 326/2024, S. 7) Die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVS) ist zuständig, zu überprüfen, dass sich die Organe der Stiftung in ihren Tätigkeiten im Rahmen der Gesetze, der Stiftungsurkunde sowie weiterer durch die Stiftung erlassener Reglemente und Vorgaben bewegen. Seit den ersten Anzeichen für eine negative finanzielle Entwicklung führte die BVS mit der Eleonorenstiftung einen intensiven Aufsichtsdialog. Im Fokus standen dabei die finanzielle Führung der Stiftung sowie das Management des Neubauprojekts mit Schwerpunkt auf dem pflichtgemässen Umgang mit den jeweiligen Herausforderungen. Zentral für eine ordnungsgemässe Stiftungsführung sind insbesondere vorausschauendes Handeln, nachvollziehbare Alternativszenarien und angemessenes Risikomanagement auf allen wesentlichen Ebenen. Die BVS hat ergänzend zu den eigenen Beurteilungen einen unabhängigen externen Prüfbericht beim Stiftungsexperten Rechtsanwalt Dr. iur. Thomas Sprecher in Auftrag gegeben. Dessen Prüfbericht hat die BVS zusammen mit ihrem eigenen Bericht Anfang Dezember 2024 der Gesundheitsdirektion und dem Regierungsrat zur Kenntnis gebracht. Sowohl die Abklärungen der BVS als auch das Gutachten kommen zum Ergebnis, dass keine Hinweise erkennbar sind, dass Stiftungsorgane der Eleonorenstiftung den Stiftungszweck oder andere Bestimmungen der Stiftungsurkunde verletzt oder in Ausübung ihrer Funktionen ausserhalb ihres pflichtgemässen Ermessens gehandelt hätten. Die Stiftung wird als ordnungsgemäss geführt betrachtet. Der externe Prüfbericht kommt insbesondere zum Schluss, dass sich die Stiftung zweckmässig organisiert hat, um die Zusatzaufgabe des Neubaus zu bewältigen, und dass die wesentlichen risikomanagementrelevanten Themen in den Entscheidungsgrundlagen angemessen adressiert wurden. Dennoch werden für die Zukunft gewisse organisatorische Anpassungen empfohlen. Da die Stiftung weiterhin vor sehr grossen Herausforderungen steht, insbesondere im Bereich der finanziellen Führung, muss der Aufsichtsdialog in der bisherigen, intensiven Form unter Einbezug aller bisher
Beteiligten (insbesondere auch der Revisionsstelle) weitergeführt werden. Dabei werden auch die Empfehlungen des Gutachtens, des Berichts der Finanzkontrolle und des durch die Gesundheitsdirektion in Auftrag gegebenen Berichts Bestandteil des zukünftigen Aufsichtsdialogs bilden. Die BVS wird weiterhin im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit prüfen, ob sich die Stiftung angemessen mit diesen Themen auseinandersetzt.
3. Aktuelle Entwicklung der finanziellen Situation der Stiftung Die Stiftung hat ihren Businessplan auf der Grundlage des Abschlusses des dritten Quartals 2024 aktualisiert und der Gesundheitsdirektion eingereicht. Zudem zeigt das Novemberreporting die aktuelle Hochrechnung für 2024. Die finanzielle Situation bleibt kritisch: Erfolgsrechnung und Eigenkapitalquote Die Stiftung führt eine Segmentrechnung. Im wichtigsten Segment, dem Spitalbetrieb, wird das budgetierte Ergebnis 2024 deutlich verfehlt. Die fristgerechte Inbetriebnahme des Neubaus und der Umzug im laufenden Betrieb haben zusätzliche, nicht eingeplante Mittel gebunden. Entsprechend bestand für Kostensenkungen 2024 wenig Handlungsspielraum. Ende 2024 konnte die Stiftung eine Grossspende für den Neubau verbuchen. Mit dieser hat die Stiftung von ihrem im Businessplan abgebildeten Spendenziel von 150 Mio. Franken für den Neubau per Ende 2024 136,5 Mio. Franken erreicht. Die Stiftung will das Spendenziel von 150 Mio. Franken 2025 vollständig erreichen. Zudem laufen Verhandlungen über eine weitere Grossspende für den Spitalbetrieb für die Jahre 2025 bis 2028. Die verbuchte Grossspende vermag das Defizit 2024 aus dem Spitalbetrieb nicht zu kompensieren. Die Stiftung geht deshalb davon aus, dass sie auf konsolidierter Stufe knapp unter dem Budget 2024 abschliessen wird. Auch für 2025 und 2026 mussten die Ergebnisziele im aktualisierten Businessplan gegenüber der Version, die Anfang 2024 eingereicht und von KPMG geprüft wurde (vgl. RRB Nr. 326/2024), nach unten korrigiert werden. Es zeigt sich, dass 2025 die Betriebsprozesse im Neubau zuerst eingespielt und optimiert werden müssen und die angestrebten Produktivitätsgewinne erst ab Ende 2025 in vollem Umfang greifen. Als Folge wird im Spitalbetrieb ein Defizit von 35 Mio. Franken (anstatt 30 Mio. Franken) erwartet. Das Spitalergebnis wird auch durch nicht kostendeckende Tarife belastet. Auch das konsolidierte Budget auf Stufe Stiftung wurde deutlich nach unten angepasst. 2026 kann die ursprünglich eingeplante Subvention von 10 Mio. Franken, die vom Regierungsrat nicht gewährt wurde (vgl. RRB Nr. 326/2024), nur teilweise kompensiert werden. Ab 2027 liegen Betrieb und Stiftung in der Erfolgsrechnung wieder auf dem Kurs des ursprünglichen Businessplans. Die Eigenkapitalquote entwickelt sich fast im Zielbereich, erreicht jedoch
erst nach 2033 wieder Werte über 20%.
Liquidität Im Spitalbetrieb öffnet sich bis Ende 2025 infolge der erwähnten Zusatzkosten eine Liquiditätslücke von rund 25 Mio. Franken, die mit der beantragten Subvention überbrückt wird. 2024 konnte die Stiftung die Hälfte des mit RRB Nr. 326/2024 zusätzlich gewährten Kantonsdarlehens in Form einer Privatplatzierung mit Staatsgarantie aufnehmen. Diese Mittel wurden inzwischen für den Neubau verwendet. Für die Finanzierung der verbleibenden offenen Beträge von rund 50 Mio. Franken gewährt der Kanton ein direktes Darlehen (gemäss RRB Nr. 326/2024). Hierfür ist eine Kreditübertragung notwendig (vgl. Abschnitt 6). Je nach Entwicklung des Spendenertrags wird dieses in Teilen früher amortisiert werden können. Ausblick Der Stiftung muss 2025 die Trendwende gelingen. Die Entwicklung im laufenden Jahr wird erfolgskritisch für die Sicherung der Werthaltigkeit des Kantonsdarlehens sein. Die Zielerreichung bleibt anspruchsvoll. Es gilt, den angestrebten Wachstumskurs einzuhalten und gleichzeitig Produktivitätssteigerungen durchzusetzen. Wie in Abschnitt 2 ausgeführt, hat die Stiftung 2024 Massnahmen zur Ergebnisverbesserung eingeleitet, die ab diesem Jahr Wirkung erzielen sollen. Die Stiftung hat in ihrer Prognose bestätigt, dass der Businessplan eingehalten wird und keine weiteren Finanzgesuche zu erwarten sind. Aufgrund der angespannten Lage bleibt jedoch ein finanzielles Risiko für den Kanton bestehen.
4. Fazit: Subvention mit Auflagen Die Auflagen aus RRB Nr. 326/2024 wurden erfüllt. Die Lage bleibt jedoch kritisch. Ohne die beantragte Subvention wird 2025 betriebsnotwendige Liquidität fehlen, der Businessplan kann nicht umgesetzt werden und die Refinanzierung am Kapitalmarkt wird 2028 kaum möglich sein. Wie in RRB Nr. 326/2024 ausgeführt, ist das Kinderspital für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar, weshalb der Kanton Massnahmen für den Betriebserhalt ergreifen muss. Um mindestens die kritische Phase bis zur Refinanzierung der Anleihe im Juli 2028 aktiv begleiten zu können, erscheint eine Einsitznahme des Kantons in den relevanten Stiftungsgremien wieder angezeigt. Damit nimmt die Gesundheitsdirektion als zuständige Fachdirektion zumindest temporär eine – in abgeschwächter Form – eignerähnliche Rolle wahr, um die Werthaltigkeit des Kantonsdarlehens sicherzustellen. Die Stiftung ist und bleibt jedoch für die finanzielle Führung und den Betrieb des Kinder- spitals verantwortlich. Der Regierungsrat erwartet, dass die Stiftung das Spital wieder auf einen finanziell nachhaltigen und selbstständigen Kurs ohne weitere Finanzhilfen des Kantons führt. Vor diesem Hintergrund wird dem Gesuch mit Auflagen entsprochen. Der Stiftung wird eine Subvention gemäss § 20 Abs. 1 lit. a SPFG von höchstens 25 Mio. Franken für 2025 gewährt. Der Betrag wird nach der Bewilligung des Nachtragskredits durch den Kantonsrat ausbezahlt. Die Finanzierung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
1. Die Stiftung setzt die Empfehlungen aus dem Bericht RPC selbstständig um und erstattet der Gesundheitsdirektion bis Ende 2025 Bericht.
2. Die Stiftung verpflichtet sich, die Werthaltigkeit des Kantonsdarlehens (einschliesslich Staatsgarantie) und die Ablösung der ausstehenden Anleihen am Kapitalmarkt sowie die Einhaltung des Businessplans (Version März 2024) sicherzustellen und alle hierfür erforderlichen Massnahmen umzusetzen (ohne weiteren À-fonds-perdu-Beiträge des Kantons ab 2026).
3. Nachdem der Regierungsrat zwei Personen in den Stiftungsrat abgeordnet hat – davon einen unabhängigen Fachexperten mit betriebswirtschaftlicher Erfahrung – und die Gesundheitsdirektion diesen Fachexperten in die Stiftungsexekutive delegieren wird, um die Umsetzung des Businessplans zu begleiten (vgl. RRB Nr. 36/2025), hat sich die Stiftung zu verpflichten, den Kantonsvertreter in den Finanzausschuss zu wählen und dort umgehend eine Arbeitsgruppe «Sicherstellung Werthaltigkeit Kantonsdarlehen und Refinanzierung Anleihen am Kapitalmarkt» einzusetzen und den Kantonsvertreter als Vorsitzenden dieser Arbeitsgruppe zu wählen. Die Arbeitsgruppe prüft die Einhaltung der finanziellen Ziele in den Quartalsreportings und in den Jahresbudgets und kann Anträge an den Finanzausschuss und die Stiftungsexekutive zur Ergreifung von Massnahmen stellen.
4. Zudem wird die Gesundheitsdirektion im Sinne des Risikomanagements ein «Downside-Szenario» vorbereiten für den Fall, dass die Zielgrössen gemäss Businessplan verfehlt werden; dabei werden für den Eintretensfall Massnahmen geprüft und die nächsten Handlungsschritte festgelegt. Die folgenden Auflagen gemäss RRB Nr. 326/2024 gelten weiterhin:
1. Die Stiftung stellt ein rollierendes Finanzreporting bereit (einschliesslich Nachweis der Refinanzierung der ausstehenden Anleihe 2028 sowie der Rückzahlung des Kantonsdarlehens aus eigener Kraft).
2. Während der Laufzeit der Kantonsfinanzierung (Darlehen) gewährt die Eleonorenstiftung der Finanzkontrolle sowie der Gesundheitsdirektion jederzeit volles Einsichtsrecht in die Unterlagen, die für die Beurteilung der rechtmässigen Verwendung der gewährten Mittel erforderlich sind.
Die Gesundheitsdirektion regelt die Zusammenarbeit mit der Stiftung für die Laufzeit der Finanzierung und die Umsetzung der Auflagen in einer Vereinbarung. Sie kann darin die Finanzierung an zusätzliche Vorgaben knüpfen.
5. Stellenbedarf Die Prüfung der Gesuche der Stiftung, die Durchführung der Governance-Untersuchung und die Einführung des Reportings wurden von der Gesundheitsdirektion mit bestehenden personellen Mitteln ausserplanmässig und zusätzlich zum Tagesgeschäft geleistet. Nun gilt es, das Controlling und das Risikomanagement bezüglich der Eleonorenstiftung optimal aufzusetzen und zu betreiben. Auch bei den vier kantonalen Spitälern hat der Aufwand für die finanzielle Steuerung und die Wahrnehmung der Eigentümerrolle sowie die Leitung von entsprechenden Projekten in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Für diesen Mehraufwand bedarf es zusätzlicher personeller Mittel. Im Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion sind deshalb per 1. Februar 2025 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA in der Lohnklasse 21 neu zu schaffen. Die Einreihung der Stelle wurde durch die Fachstelle Lohn überprüft und als nachvollziehbar erachtet. Die Stelle wird im Beteiligungscontrolling angesiedelt und trägt dazu bei, das finanzielle Risiko des Kantons zu minimieren.
6. Finanzielle Auswirkungen Gemäss § 20 Abs. 1 lit. a SPFG können Subventionen bis zu 100% der für den Betriebserhalt notwendigen Mittel gewährt werden. Bei den Subventionen handelt es sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2). Die Ausgabe geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Die Mittel sind im Budget 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 nicht eingestellt. Eine Kompensation ist nicht möglich. Die zusätzlich benötigten Budgetmittel sind im Rahmen der I. Sammelvorlage der Nachtragskredite 2025 zu beantragen. Das Kostendach für das Mandat für die Vertretung des Regierungsrates im Stiftungsrat und in der Stiftungsexekutive beträgt jährlich Fr. 63 000 für die Jahre 2025 bis 2027. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe nach § 20 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. b SPFG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Mittel sind im KEF 2025–2028 nicht enthalten. Sie werden im Budget 2025 kompensiert und sind für die Planjahre 2026–2027 im KEF 2026–2029 einzustellen.
Der jährlich wiederkehrende Aufwand für die Stellen beträgt rund Fr. 200 000 (einschliesslich Lohnneben- und Arbeitsplatzkosten) und fällt in der Leistungsgruppe Nr. 6000, Generalsekretariat, an. Der Mehraufwand ist im Budget 2025 nicht eingestellt und wird kompensiert. Die Mittel sind ab Planjahr 2026 im KEF 2026–2029 einzustellen. Nachdem die Stiftung 2024 die Hälfte des gemäss RRB Nr. 326/2024 zusätzlich gewährten Kantonsdarlehens in Form einer Privatplatzierung mit Staatsgarantie aufnehmen konnte, gewährt der Kanton die restlichen 50 Mio. Franken als direktes Darlehen. Hierfür wird der 2024 nicht ausgeschöpfte Budgetkredit der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, mit einer Kreditübertragung in das Budget 2025 überführt, damit Bezüge des Darlehens ab 1. Januar 2025 möglich sind.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Universitäts-Kinderspital – Eleonorenstiftung (Eleonorenstiftung) wird für den Betriebserhalt für 2025 eine Subvention von 100%, höchstens aber Fr. 25 000 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, unter Auflagen zugesichert.
II. Die Gesundheitsdirektion wird beauftragt, die Umsetzung der Auflagen gemäss den Erwägungen in einer Vereinbarung mit der Eleonorenstiftung zu regeln. Die Vereinbarung bildet die Voraussetzung für die Auszahlung der Subvention.
III. Für die Mandatierung des externen Vertreters des Regierungsrates im Stiftungsrat und in der Stiftungsexekutive der Eleonorenstiftung (siehe RRB Nr. 36/2025) für die Jahre 2025 bis 2027 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 189 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6000, Generalsekretariat, bewilligt.
IV. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Gesundheitsdirektion wird mit Wirkung ab 1. Februar 2025 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO
V. Der 2024 nicht ausgeschöpfte Budgetkredit der Investitionsrechnung in der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, für das zusätzliche Darlehen an die Eleonorenstiftung von 50 Mio. Franken wird in das Budget 2025 übertragen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an die Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung, Lenggstrasse 30, 8008 Zürich (E), die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli