Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 351/2026

Anfrage Donato Flavio Scognamiglio, Freienstein-Teufen, und Hans Egli, Steinmaur, betreffend Governance und Transparenz beim Projekt Pantanal-Voliere, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 50/2026

Sitzung vom 1. April 2026

351. Anfrage (Governance und Transparenz beim Projekt Pantanal-Voliere) Die Kantonsräte Donato Flavio Scognamiglio, Freienstein-Teufen, und Hans Egli, Steinmaur, haben am 2. Februar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Aufgrund seiner Eigentümerrolle, seines Ernennungsrechts sowie seiner finanziellen und indirekten Beteiligung über die Zürcher Kantonalbank ist der Kanton Zürich in besonderem Masse mit der Zoo Zürich AG verbunden. Ergänzend zu den bereits eingereichten Anfragen KR-Nr. 26/2026 und KR-Nr. 24/2026 und angesichts des erheblichen Reputationsrisikos, das dem Zoo Zürich wie auch dem Kanton Zürich droht, besteht zusätzlicher Klärungsbedarf. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden weiterführenden Fragen:

Erwägungen

1. Welche Erkenntnisse liegen dem Regierungsrat zur Partnerwahl, zur Vertragsgestaltung sowie zur Projektsteuerung beim Stahlbau der Pantanal-Voliere vor? Welche Konsequenzen zieht er daraus für künftige, öffentlich mitfinanzierte Grossprojekte des Zoos Zürich?

2. Welche Rolle nimmt die kantonale Wirtschaftsförderung bei öffentlich mitfinanzierten Grossprojekten ein? Welche vergaberechtskonformen Massnahmen wurden geprüft oder umgesetzt, um die Beteiligung inländischer Unternehmen sicherzustellen oder zumindest zu fördern?

3. Welche vertraglichen Verpflichtungen sowie Transparenz- und Rechenschaftspflichten bestehen aus Sicht des Kantons im Zusammenhang mit den Betriebs- und Investitionsbeiträgen an die Zoo Zürich AG? In welcher Form beabsichtigt der Regierungsrat, unter Einhaltung der gesetzlichen Geheimhaltungs-, Datenschutz- und Vertragsbestimmungen projektbezogene Unterlagen zur Pantanal-Voliere offenzulegen?

4. Wie bewertet der Regierungsrat den reputations- und volkswirtschaftlichen Schaden des Pantanal-Projekts für den Kanton Zürich und den Zoo Zürich? In welcher Weise nimmt er über seine Vertretung im Verwaltungsrat Einfluss auf die Entscheidungsfindung und die Krisenbewältigung?

5. Wie beurteilt der Regierungsrat die politische Dimension des vorläufigen Scheiterns des Pantanal-Projekts, insbesondere im Hinblick auf Governance, Aufsicht und öffentliche Verantwortung?

6. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung bei der Aufarbeitung des Pantanal-Scherbenhaufens, um die Firma Baltensperger zu retten?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Donato Flavio Scognamiglio, Freienstein-Teufen, und Hans Egli, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kanton hielt per 31. Dezember 2025 im Finanzvermögen 8750 Aktien der Zoo Zürich AG («Zoo») und damit einen Anteil von 9,72% des Aktienkapitals. Die Zoo Zürich AG ist eine selbstständige Aktiengesellschaft, der Kanton ist ein Minderheitsaktionär. Der Regierungsrat nimmt keinen Einfluss auf einzelne Geschäfte der Zoo Zürich AG. Weder liegen dem Regierungsrat Details vor, noch hat er entsprechende Einsichtsrechte oder könnte er den Sachverhalt inhaltlich korrekt würdigen. Zu Frage 2: Die kantonale Standortförderung spielt in der Regel bei öffentlich mitfinanzierten Grossprojekten keine Rolle. Falls sie miteinbezogen wird, wirkt sie lediglich konsultativ, ohne die Projekte im Sinne einer Förderung inländischer bzw. regionaler Unternehmen zu beeinflussen. In Vergabeprozessen von öffentlich mitfinanzierten Grossprojekten kommt der kantonalen Standortförderung keine Funktion zu und sie wird deshalb in die Vergabeprozesse auch nicht einbezogen. Es wurden im vorliegenden Fall daher keine Massnahmen geprüft oder umgesetzt, die darauf abzielen würden, die Beteiligung von inländischen Unternehmen bei öffentlich mitfinanzierten Grossprojekten sicherzustellen. Zu Frage 3: Der Zoo Zürich AG wurden aus dem Gemeinnützigen Fonds (vormals Lotteriefonds) Betriebsbeiträge (letztmals mit Vorlage 5864) und Investitionsbeiträge (letztmals mit Vorlage 5658) gewährt. Die beiden Vorlagen weisen nachfolgende Transparenz- und Rechenschaftspflichten auf: Vorlage 5864, S. 4: «Die Empfängerin hat die Fondsverwaltung des Gemeinnützigen Fonds jährlich über den Stand der Planung und des Geschäftsergebnisses … zu orientieren (Auflage).»

Vorlage 5658, S. 10: «Die Zoo Zürich AG orientiert den Lotteriefonds [heute Gemeinnütziger Fonds] und die involvierten kantonalen Stellen jährlich über den Stand der Planung und Realisierung sowie der Kosten.» S. 11: «Für die Abwicklung der Teilzahlungen an die Ausbaustufe 2020–2030 wird das in den bisherigen Projekten bewährte Prüfungsverfahren beibehalten: Das Amt für Hochbauten und die Finanzkontrolle der Stadt Zürich (oder andere bei der Stadt hierfür zuständige Stellen) prüfen die Rechnungsbelege materiell und rechnerisch und erstellen darüber je einen Bericht, der dem Lotteriefonds zugestellt wird. Der Lotteriefonds unterbreitet diese Berichte der Baudirektion. Liegt das Einverständnis der Baudirektion vor, löst der Lotteriefonds jeweils eine Teilzahlung in derselben Höhe wie der Beitrag der Stadt Zürich aus. Wesentliche Projektänderungen und deren Kostenfolgen sind durch die Zoo Zürich AG rechtzeitig anzuzeigen.» Zum Stand der Planung und Realisierung der Kosten findet einmal jährlich ein Austausch zwischen Vertretungen der Zoo Zürich AG, der Stadt Zürich und des Kantons Zürich statt, üblicherweise im Juni. Es ist davon auszugehen, dass die Zoo Zürich AG am nächsten Austausch auch über den Stand der Arbeiten betreffend Pantanal-Voliere orientieren wird. Die Orientierung umfasst indesden keine vertraulichen Dokumente oder Verträge der Zoo Zürich AG mit Lieferanten. Zu Frage 4: Der volkswirtschaftliche Schaden für den Kanton Zürich bzw. das Zürcher Bruttoinlandprodukt dürfte kaum spürbar sein. Für den Wirtschaftsstandort Unterland und vor allem für die betroffene Gemeinde ist der wirtschaftliche Schaden vom Verlauf des Nachlassverfahrens abhängig. Die Baltensperger AG verfügt über spezifisches Know-how im Bereich Stahl- und Metallbau, dessen Verlust für die Fachkompetenz in der Region von Bedeutung sein könnte. Zu Frage 5: Vgl. Beantwortung der Frage 1. Aus Sicht des Regierungsrates handelt es sich um eine Situation, die im Zusammenhang mit einem solchen Projekt vorkommen kann. Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass der Zoo diese meistern wird. Aus Sicht des Regierungsrates lassen sich daraus keine notwendigen Massnahmen hinsichtlich Governance, Aufsicht und öffentliche Verantwortung ableiten. Zu Frage 6: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es dem Kanton erlaubt, eine finanzielle Schieflage einzelner Unternehmen abzuwenden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli