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RRB Nr. 379/2015

Informatiksicherheit in der Kantonalen Verwaltung, Stellenschaffung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2015

379. Informatiksicherheit in der kantonalen Verwaltung

Erwägungen

(Stellenschaffung) Mit Beschluss Nr. 129/2015 hat der Regierungsrat das Organisationskonzept für die Informatiksicherheit in der kantonalen Verwaltung als verbindliche Arbeitsgrundlage festgelegt. Gleichzeitig hat er die Finanzdirektion beauftragt, die Stelle einer oder eines Informatik-Sicherheitsbeauftragten des Kantons Zürich (I-SiBZH) zu beantragen. Die Stelle umfasst folgende Aufgaben: – Zentrale Ansprechperson für alle Fragen der Informatiksicherheit in der kantonalen Verwaltung. – Leitung des Competence Center für Informatiksicherheit sowie der Fachgruppe Informatiksicherheit in der kantonalen Verwaltung. – Koordination der Bestrebungen zur nachhaltigen Erreichung eines angemessenen Stands der Informatiksicherheit in der kantonalen Verwaltung. – Unterstützung der Informatik-Sicherheitsverantwortlichen der Direktionen bei ihrer Arbeit sowohl in formaler als auch in materieller Hinsicht. – Vertretung des KITT für die internen und externen Erbringer von kantonsübergreifenden Leistungen im Bereich Informatiksicherheit. Die Stelle ist im Budget 2015 und im KEF 2016–2019 der Leistungsgruppe Nr. 4600, Direktionsübergreifende Informatik, enthalten. Die Einreihung in LK 21 VVO ist aufgrund des Anforderungsprofils und im Quervergleich gerechtfertigt.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan der Finanzdirektion (KITT-Geschäftsstelle) wird wie folgt ergänzt: Stelle Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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