RRB Nr. 391/2021
Strassen Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und Bassersdorf, Veloschnellroute, Velohaupt- und Nebenverbindung und Busspur, Ausgabenbewilligung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021
391. Strassen (Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und Bassersdorf, Veloschnellroute, Velohaupt- und -nebenverbindungen sowie Busspur, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Mit Beschluss vom 2. September 2020 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat den Objektkredit von Fr. 73 097 000 für die Veloverbindungen (Veloschnellroute, Velohaupt- und -nebenverbindungen) in den Gemeinden Wallisellen, Dietlikon sowie Wangen-Brüttisellen und die Busspur in der Gemeinde Bassersdorf, die alle im Zusammenhang mit dem Bau des Brüttenertunnels der SBB stehen, zu bewilligen (Vorlage 5650). Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden. Da der Objektkredit frühestens Ende 2021 vorliegen wird, ist für das Bauprojekt vorgängig ein Projektierungskredit notwendig, der vorliegend zu beschliessen ist.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Projektierungskosten der Veloschnellroute in der Gemeinde Wallisellen sind gemäss Kostenvoranschlag vom 3. Februar 2021 wie folgt veranschlagt: in Franken 41 Vorprojekt 180 000 42 Bauprojekt 1 216 000 44 Eigenleistungen 65 000 49 Verschiedenes 108 000 Total 1 569 000
Die Projektierungskosten der Velohaupt- und -nebenverbindungen in den Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen sind gemäss Kostenvoranschlag vom 22. Januar 2021 wie folgt veranschlagt: in Franken 41 Vorprojekt 420 000 42 Bauprojekt 1 679 000 44 Eigenleistungen 130 000 49 Verschiedenes 216 000 Total 2 445 000
Die Projektierungskosten der Busspur in der Gemeinde Bassersdorf sind gemäss Kostenvoranschlag vom 15. Februar 2021 wie folgt veranschlagt: in Franken 41 Vorprojekt 5 000 42 Bauprojekt 82 014 44 Eigenleistungen 24 000 49 Verschiedenes 8 986 Total 120 000 Für die Projektierung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 134 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 4 134 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50130 0000 97% 4 014 000 4 014 000 Fahrradanlagen (federführend) Konto 8400.50110 80020 3% 120 000 120 000 Staatsstrassen Anteil öV Total 100% 4 134 000 4 134 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 2501/2018 und 1246/2019 bewilligten Ausgaben von Fr. 180 000 bzw. Fr. 420 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgaben aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 118 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in Franken in Franken in Franken Fahrradanlagen 97% 4 014 000 15 000 2,5% 100 000 Staatsstrassen Anteil öV 3% 120 000 500 2,5% 3 000 Zwischentotal 15 500 103 000 Total 100% 4 134 000 118 500 Den gesamten Rechnungsverkehr haben die Projekte Nrn. 84D-50075, Gemeinde Wallisellen, Veloschnellroute, 84D-50083, Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, Velohaupt- und -nebenverbindungen, und 84D-50097, Gemeinde Bassersdorf, Busspur, anteilmässig aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Planerleistungen im Zusammenhang mit der Veloschnellroute des Projekts Nr. 84D-50075, Gemeinde Wallisellen, der Velohaupt- und -nebenverbindungen des Projekts Nr. 84D-50083, Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, und der Busspur des Projekts Nr. 84D-50097, Gemeinde Bassersdorf, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 134 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2020)
III. Dispositiv I wird auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Objektkredits für das Gesamtvorhaben aufgehoben.
IV. Die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 2501/2018 und 1246/2019 werden aufgehoben.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli