RRB Nr. 408/2012
Strassen, Otelfingen, 610 Würenloserstrasse, Strassensanierung, Fahrbahnausbau, Erstellung Bushaltestellen, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. April 2012
408. Strassen (Otelfingen, 610 Würenloserstrasse)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Würenloserstrasse ist die Verbindung zwischen Dorfkern und dem Bahnhof Otelfingen sowie zu den Nachbargemeinden Hüttikon und Würenlos. Die Würenloserstrasse, mit einem Verkehrsaufkommen von 4000 Fahrzeugen pro Tag und einem Lastwagenanteil von 7,5%, wird vom öffentlichen Verkehr und zunehmend von Pendlerinnen und Pendlern befahren. Die bestehende Fahrbahnbreite genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss der Norm entsprechend auf 6,5 m verbreitert werden. Der vorhandene bituminöse Belag ist ungenügend. Aufgrund der Laboruntersuchungen muss der bestehende Belag vollständig ersetzt werden. Die bestehende Fundationsschicht entspricht den Anforderungen und kann im Objekt verbleiben. Für den Bau der Bushaltestellen wird auf der Westseite der Würenloserstrasse eine Busbucht in Beton erstellt. Auf der gegenüberliegenden Seite wird eine Fahrbahnhaltestelle verwirklicht. Beide Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgeführt. Im Bereich der neuen Bushaltestellen wird auf der Westseite ein neuer Gehweg gebaut. Der bestehende ostseitige Gehweg wird mit einer neuen Deckschicht versehen. Die bestehende Strassenentwässerungsleitung in der Würenloserstrasse entspricht nicht den Normen und muss ersetzt werden. Die bestehenden Strassenabläufe werden abgebrochen und an den neuen Strassenrändern, entsprechend dem Wasserlauf, erstellt. Die Strassenbeleuchtung aus dem Jahr 1979 wird bezüglich der Abstände zum Teil neu angeordnet und wo nötig ergänzt. Die Gemeinde Otelfingen ersetzt im ganzen Abschnitt ihre Wasserleitungen. Zudem sind verschiedene Anpassungen von bestehenden Werkleitungen notwendig. Diese Arbeiten sind nicht Gegenstand des vorliegenden Projekts, werden jedoch mit dem Strassenbau abgestimmt. Der Gemeinderat Otelfingen hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Beschluss vom 22. November 2010 zugestimmt. Gemäss § 13 StrG wurde das Projekt der Bevölkerung vom 26. November 2010 während 30 Tagen zur Stellungnahme unterbreitet. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 StrG erfolgte vom 16. Dezember 2011 bis 25. Januar 2012. Innerhalb der Auflagenfrist wurden keine Einsprachen eingereicht.
B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat das Projekt beurteilt und mit Schreiben vom 10. Februar 2011 festgestellt, dass durch das Projekt keine wesentliche Änderung der Lärmsituation zu erwarten ist. Der für das Bauvorhaben benötigte Landerwerb erfolgte auf gütlichem Weg. Die entsprechenden Abtretungsverträge liegen vor und sind rechtskräftig. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 30. November 2011 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 180 000 Bauarbeiten 1 165 000 Nebenarbeiten 230 000 Technische Arbeiten 275 000 Total 1 850 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die folgenden Kosten: in Franken Erneuerung Staatsstrassen (36%) 670 000 Staatsstrassen (16%) 300 000 Staatsstrassen Anteil öV (21%) 390 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (27%) 490 000 Total 1 850 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 1 850 000 zu bewilligen, wovon Fr. 490 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG in die Erfolgsrechnung und Fr. 670 000 in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. Als neue Ausgabe gehen Fr. 690 000 zulasten der Investitionsrechnung. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 850 000 wie folgt verbucht:
Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 490 000 490 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (federführend) Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 670 000 670 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 00000 300 000 300 000 Staatsstrassen Konto 8400.50110 80020 390 000 390 000 Staatsstrassen Anteil öV Total 1 160 000 690 000 1 850 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 3046/2010 und 4050/2010 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 120 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht Kapitalfolgekosten von Fr. 54 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Konto 8400.50111 00000 49% 670 000 10 000 2,5% 17 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 00000 22% 300 000 4 000 2,5% 7 000 Staatsstrassen Konto 8400.50110 80020 29% 390 000 6 000 2,5% 10 000 Staatsstrassen Anteil öV Zwischentotal 20 000 34 000 Total 1 360 000 54 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80257, Gemeinde Otelfingen, 610 Würenloserstrasse, aufzunehmen. Die Kostenanteile für die Erneuerung Staatsstrassen, Staatsstrassen und Staatsstrassen Anteil öV sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2012 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 1 200 000 enthalten und im KEF 2012–2015 für das Jahr 2013 mit Fr. 650 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Strassensanierung, den Fahrbahnausbau und die Erstellung von Bushaltestellen an der Würenloserstrasse, Gemeinde Otelfingen, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 160 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 690 000, insgesamt Fr. 1 850 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 1 360 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 490 000 zulasten der Erfolgssrechnung.
III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 30. November 2011)
IV. Die Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 3046/2010 und 4050/2010 werden aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Otelfingen, Vorderdorfstrasse 40, 8112 Otelfingen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [E]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi