RRB Nr. 414/2017
Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung des Jahresberichtes des Universitätsspitals Zürich für das Jahr 2016, Antrag an den Kantonsrat
Rubrum
Antrag des Regierungsrates vom 3. Mai 2017
Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung des Jahresberichtes des Universitätsspitals Zürich für das Jahr 2016 (vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 3. Mai 2017, beschliesst: I. Der Jahresbericht des Universitätsspitals Zürich für das Jahr 2016 wird genehmigt. II. Veröffentlichung im Amtsblatt. III. Mitteilung an den Regierungsrat.
W e isung
Gemäss § 12 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich (USZG, LS 813.15) erstellt die Spitaldirektion die Rechenschaftsberichte und den Antrag zur Gewinnverwendung zuhanden des Spitalrates. Der Spitalrat verabschiedet die Rechenschaftsberichte und den Antrag zur Gewinnverwendung zuhanden des Regierungsrates (§ 11 Abs. 3 Ziff. 5 USZG) und dieser verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrates (§ 9 Ziff. 5 USZG). Dem Kantonsrat wiederum obliegt gemäss § 8 Ziff. 3 USZG die Genehmigung, wobei die Genehmigung der Gewinnverwendung aufgrund des direkten Sachzusammenhangs zusammen mit der Genehmigung der Staatsrechnung erfolgt. Die vom Kantonsrat zu genehmigende Jahresrechnung des Universitätsspitals Zürich (USZ) entspricht im Saldo der Rechnung der Leistungsgruppe Nr. 9510 und ist damit Teil der Staatsrechnung. Der Bericht über die Geschäftstätigkeit ist seit der Verselbstständigung des USZ nicht mehr
Teil des Geschäftsberichtes des Regierungsrates und wird dem Kantonsrat separat zur Genehmigung vorgelegt. Der Spitalrat hat den Jahresbericht des USZ für das Jahr 2016 am 5. April 2017 verabschiedet. Das USZ erhielt im Berichtsjahr einen neuen CEO und Vorsitzenden der Spitaldirektion: Seit dem 1. April 2016 steht Prof. Dr. med. Gregor Zünd, vormals Direktor Forschung und Lehre, der Spitaldirektion vor. Stellvertreter des Vorsitzenden der Spitaldirektion ist neu Hugo Keune, Direktor Finanzen. Das Generalsekretariat der Direktion und der Direktionsstab wurden zusammengeführt. Die Spitaldirektion wurde im Berichtsjahr um zwei Direktionen erweitert: Einerseits wurde eine Direktion Immobilien geschaffen, in der alle Abteilungen zusammengefasst sind, die sich mit dem Thema Bauen am USZ befassen; anderseits wurde das Human Resources Management von einer Abteilung zu einer eigenen Direktion aufgewertet, um die Bedeutung der strategischen und operativen HRM-Funktionen für das USZ zu betonen. Die Spitaldirektion besteht nun aus dem Vorsitz und acht Direktionen sowie dem Stab. Das Organisationsreglement der Spitaldirektion wurde entsprechend angepasst. Ferner hat der Spitalrat 2016 beschlossen, ein Institut für Notfallmedizin zu gründen. Bei ihm angesiedelt ist die Notfallstation, welche die Funktion einer Eintrittspforte und Triagestelle hat und entscheidet, an welche Kliniken die Patientinnen und Patienten zugewiesen werden. Gegen Ende 2016 übernahm das USZ zudem die Praxis für Bilddiagnostik Wollishofen, die vorher durch private Eigentümer betrieben worden war. Sie wird unter dem Namen Bilddiagnostik Wollishofen vom Institut für diagnostische und interventionelle Radiologie geführt. Beim Projekt Universitätsspital Zürich Flughafen im Circle schliesslich lag der Schwerpunkt der Planung im Berichtsjahr auf dem Abschluss der Bauprojektphase und der Festlegung des medizinischen Leistungsangebots. Der Betrieb der Aussenstelle Flughafen soll im Frühjahr 2020 aufgenommen werden. An weiteren Bauvorhaben wurde im Berichtsjahr gearbeitet: Über der neu erstellten Technikzentrale im Spitalpark begannen die Ausführungsarbeiten für den Modulbau, der im Sinne eines Provisoriums als Rochadefläche für die Erstellung der Spitalneubauten dienen soll
(Trakt SUED II). Seine Inbetriebnahme ist auf 2019 geplant. Das Projekt Berthold umfasst die Gesamterneuerung der medizinischen Infrastruktur im Hochschulgebiet Zürich Zentrum, einschliesslich medizinbezogener Bereiche der ETH und der Universität. Hier hat das USZ die Bauvorhaben optimiert und die Maximalhöhen herabgesetzt, damit der Richtplan die notwendige politische Akzeptanz finden konnte. In gut besuchten Dialogveranstaltungen informierten die Vertretungen des USZ die Öffentlichkeit über das Voranschreiten des Projekts. Daneben trieb das USZ zahlreiche weitere Bauprojekte zum Umbau, zur Sanierung oder zur Instandsetzung bestehender Gebäude auf dem USZ- Areal voran. Rund 140 Bauprojekte waren Ende 2016 insgesamt projektiert oder bereits in der Realisierung begriffen. Mit der Verselbstständigung 2007 und mit dem Wandel des regulatorischen Umfelds seit 2012 haben sich die Rahmenbedingungen für das USZ stark verändert. Ein Hauptziel der auf 2012 hin umgesetzten Neuordnung der Spitalplanung und -finanzierung war die Verstärkung des Effizienz- und Qualitätswettbewerbs unter den Spitälern zur Dämpfung der Kostenentwicklung. Damit das USZ als Unternehmen diese Rolle im Wettbewerb erfolgreich wahrnehmen kann, benötigt es eigene Verantwortung über die im Rahmen des Immobilienmanagements anfallenden Entscheidungsprozesse. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat deshalb eine Änderung des USZG, in deren Zentrum die Übertragung der Immobilien im Baurecht an das USZ steht (Vorlage 5198). Der Kantonsrat stimmte der Gesetzesänderung am 10. April 2017 in 2. Lesung zu. Wegen eines Rückkommensantrags bezüglich der Zulässigkeit der Übertragung des Baurechts an Dritte ist jedoch noch eine 3. Lesung notwendig. Diese steht noch aus. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass dem USZ die Verantwortung für seine bauliche Infrastruktur übertragen wird. Mit dieser neuen Ausgangslage kann das USZ die Entwicklung der baulichen Infrastruktur besser steuern. Künftige Investitionen müssen durch eigene Erträge und durch auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Mittel sichergestellt werden. Der weitere Aufbau von Eigenkapital bleibt für das USZ daher ein vorrangiges Ziel. In einem kompetitiven und sich rasch wandelnden Umfeld braucht es auch neue Kooperationsformen. Die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich mit der Stadt Zürich wurde im Berichtsjahr intensiviert,
unter anderem im Universitären Geriatrie-Verbund Zürich durch gemeinsame Veranstaltungen und die Publikation von Studien. Mit dem Stadtspital Triemli konnte im Berichtsjahr – neben der Weiterentwicklung der Allianz Herzchirurgie – eine Vereinbarung in der Radio- Onkologie geschlossen werden. Diese sieht eine Zusammenarbeit bei der Beschaffung eines Linearbeschleunigers vor. Mit den Universitätsspitälern in Genf, Lausanne, Bern und Basel besteht ein enger Kontakt und Austausch, insbesondere über den Verein Universitäre Medizin Schweiz. Die engsten Partner des USZ sind aber die Zürcher Universitätskliniken (Balgrist, Psychiatrische Universitätsklinik, Kinderspital). Einen Dämpfer musste das USZ bei der Kooperation mit dem Zürcher Lighthouse hinnehmen: Dessen Pläne, in ein grösseres Gebäude umzuziehen, haben sich zerschlagen. Gegen Ende des Berichtjahres trieb das USZ die Gründung der USZ Foundation voran. Diese Stiftung hat den Zweck, Lehre, Forschung und Versorgung am USZ zu fördern. Sie soll unter anderem die Weiterentwicklung von Technologien und Innovation unterstützen und die Voraussetzungen für neue Behandlungsmethoden am USZ schaffen. Das Beschaffungsmanagement führte 2016 ein einheitliches Lieferanten-Management ein, das die Einhaltung der Qualitätsvorgaben sicherstellt und gleichzeitig für Kostenoptimierungen besorgt ist. Eine spitalweit standardisierte Versorgung mit Verbrauchsmaterial wurde etabliert. Modulschrankeinrichtungen und eine neue Bestellsystematik führten zu einer erheblichen Verminderung der Lagerbestände, zu effizienteren Prozessen in der Versorgungskette und zu einer Entlastung des medizinischen Personals. In einem Pilotprojekt simulierte der Bereich Logistik und Services die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln ab dem neuen Standort der Kantonsapotheke in Schlieren. Ebenfalls beschäftigte sich das USZ mit Vorbereitungsarbeiten für den Umzug des USZ-Zentrallagers nach Schlieren, der in der zweiten Jahreshälfte 2017 erfolgen soll. Zwei wichtige ICT-Themen waren die Stärkung der Informationssicherheit und die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Das USZ unternahm Vorkehrungen, um Cyberangriffe zu verhindern: Es investierte in technische
Mittel gegen diese Bedrohungen und führte eine USZ-interne Kampagne durch, welche die Mitarbeitenden für Risiken im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz sensibilisierte. Zur Vorbereitung der Einführung des EPD beteiligt sich das USZ aktiv am Aufbau einer einheitlichen Kommunikationsplattform. Die hierfür notwendige Konzeption trieb das USZ im Berichtsjahr in enger Zusammenarbeit mit der Gesundheitsdirektion, mit der axsana AG und mit der Swisscom Health AG voran. 2016 war für das USZ ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr: Es hat im Berichtsjahr wiederum mehr Patientinnen und Patienten behandelt als im Vorjahr. Es verzeichnete 41 056 Austritte von stationär behandelten Patientinnen und Patienten, was einer Zunahme gegenüber 2015 um 3,5% entspricht. Auffallend ist hier das Wachstum bei den privat und halbprivat versicherten Patientinnen und Patienten (+8,3%). Im ambulanten Bereich stieg die Zahl der Taxpunkte um 6,8% und erreichte einen Wert von 260 Mio. Taxpunkten (Vorjahr: 243 Mio.). Dieser Zuwachs verdeutlicht den Trend weg von stationären hin zu ambulanten Behandlungen. Der Anteil des Ertrags aus ambulanten Behandlungen am Betriebsertrag wuchs innerhalb eines Jahres um 1.3 Prozentpunkte auf 24,4% (Vorjahr: 23,1%). Der durchschnittliche
Erwägungen
Case-Mix-Index (CMI) steigerte sich um 1,1% und beträgt 1.559 Punkte (Vorjahr: 1.540). Dabei machen die 10% der Patientinnen und Patienten mit den höchsten Schweregraden 44,5% des gesamten CMI-Volumens aus, was den hohen Spezialisierungsgrad des USZ verdeutlicht. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer blieb bei 6,87 Tagen nahezu stabil (Vorjahr: 6,88). Am 31. Dezember 2016 betrug der Personalbestand 6004,0 Vollzeitstellen (Vorjahr: 5857,5). Hinzu kommen 647 Lehrstellen (Vorjahr: 602). Mit der Rechnung 2016 legt das USZ die Berichterstattung erstmals gemäss den Vorgaben von Swiss GAAP FER vor. Damit verbessert sich die Transparenz, und die Zahlen werden in einem landesweit bekannten Format präsentiert, denn Swiss GAAP FER hat sich als Branchenstandard für die Schweizer Spitäler durchgesetzt. Der Betriebsertrag steigerte sich um 5,5% auf 1326,2 Mio. Franken (Vorjahr: 1257,5 Mio. Franken), während der Betriebsaufwand um bloss 3,6% auf 1246,1 Mio. Franken wuchs (Vorjahr: 1202,3 Mio. Franken). Damit schliesst die Jahresrechnung des USZ (Konsolidierte Erfolgsrechnung) mit einem Reingewinn von 86,2 Mio. Franken (Vorjahr: 15,1 Mio. Franken). Davon sind allerdings 33,9 Mio. Franken auf einen Sondereffekt zurückzuführen: Das extern geführte Depot für Haftpflichtfälle und die dazugehörigen Rückstellungen wurden in die Bilanz des USZ eingeführt. Aufgrund des stark rückläufigen Schadenverlaufs der letzten Jahre ergab sich dabei ein einmaliger erfolgswirksamer Effekt von 33,9 Mio. Franken. Ohne Berücksichtigung dieses Effekts resultiert immer noch ein Gewinn von 52,3 Mio. Franken, was im Vergleich zum Vorjahr mehr als eine Verdreifachung bedeutet. Die Verwendung des Gewinns wird vom Kantonsrat zusammen mit der Staatsrechnung genehmigt. Massgebend ist dabei nicht der Gewinn auf konsolidierter Grundlage, sondern derjenige gemäss Einzelabschluss (Swiss GAAP FER). Gemäss Letzterem beträgt der Gewinn 84,3 Mio. Franken. Das USZ beantragt seine volle Zuweisung ans Eigenkapital. Aus Sicht des Regierungsrates ist diese Zuweisung sachgerecht. Das veränderte regulatorische Umfeld, wonach das USZ seine Investitionen und die medizinische Weiterentwicklung selber finanzieren und das unternehmerische Risiko selber tragen muss, bedingt eine grössere unternehmerische Verantwortung, weshalb die Stärkung des Eigenkapitals für das USZ unerlässlich ist. In der konsolidierten
Sicht beträgt das Eigenkapital des USZ nach der Gewinnüberschreibung (des konsolidierten Ergebnisses) 202,1 Mio. Franken und die Eigenkapitalquote 31,1%.
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der stv. Staatsschreiber: Markus Kägi Peter Hösli