RRB Nr. 454/2010
Strassen, Otelfingen, 297 Landstrasse, Dorfeingang bis Boppelserstrasse, Ausbau Fahrbahn, Markierung von Radstreifen, Neubau Kreisel, Projektfestsetzung, Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2010
454. Strassen (Otelfingen, 297 Landstrasse,
Erwägungen
Dorfeingang bis Boppelserstrasse) Die Landstrasse bildet eine der übergeordneten Verbindungsstrassen zwischen Regensdorf und Baden. Sie verläuft durch die Kernzone der Gemeinde Otelfingen und ist als Ausnahmetransportroute Typ I ausgewiesen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist der Ausbau der Landstrasse vom westlichen Ortseingang bis zum bestehenden Kreisel Land-/Boppelser-/Lärchenbühlstrasse geplant. Das Projekt umfasst die Verbreiterung der Fahrbahn für die Markierung von Radstreifen. Dadurch wird eine durchgehende regionale Radwegverbindung entstehen. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Würenloser-/Land-/Hinterdorfstrasse zu einem Verkehrskreisel, welcher der Verbesserung der Verkehrssicherheit dient, ist seit langer Zeit ein Bedürfnis. Das Projekt ist eine verkehrlich flankierende Massnahme der Nordumfahrung Zürich N1/N20. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) leistet einen Beitrag an die Kosten. Das kantonale Tiefbauamt hat im Einvernehmen mit der Gemeinde Otelfingen das Projekt ausgearbeitet. Die Gestaltung der Ortsdurchfahrt wird in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt beginnt am westlichen Dorfeingang beim bestehenden, einseitig nördlich angelegten, Radweg aus Richtung Würenlos. Geplant ist eine Radwegquerung samt Mittelinsel und anschliessend beidseitig angeordneten Radstreifen bis zum projektierten Kreisel. Der südliche Fahrbahnrand wird verschoben, um die ausreichende Breite für Fahrbahn und Radstreifen zu erhalten. Im zweiten Abschnitt, zwischen dem neuen und dem bestehenden Kreisel, wird die Fahrbahn auf beiden Seiten bis zur Vorderdorfstrasse verbreitert, um die beidseitigen Radstreifen erstellen zu können. Die Gehwege werden auf der gesamten Länge erneuert. Die Vorgärten und Plätze werden in diesem Abschnitt angepasst. Mit dem Ausbau der Kreuzung Land-/Würenlos-/Hinterdorfstrasse zu einem Verkehrskreisel werden sämtliche bestehenden Fahrbahnränder abgebrochen bzw. verschoben und neu erstellt. Der projektierte Kreisel weist einen Aussendurchmesser von 26 m auf und wird mit seinen Zu- und Wegfahrten als Betonfahrbahn erstellt. Im Bereich der Kreiselzufahrten wird eine Fahrbahnbreite von 4 m bzw. 3,75 m bei der Hinterdorfstrasse (Gemeindestrasse) – auf Wunsch der Gemeinde – erstellt. Die
Mittelinseln in den vier Kreiselzufahrten sind 2 m breit, sodass eine normgerechte Fussgängerquerung möglich ist. Für die Sanierungsmassnahmen wird der bestehende Fahrbahnbelag im gesamten Ausbaubereich 13 cm abgefräst und durch einen neuen, zweischichtigen Belagsaufbau ersetzt. In den Bereichen, in denen eine Fahrbahnverbreiterung vorgesehen ist, sind die Fundations-, Trag-, Binder- und Deckschichten neu zu erstellen. Die Entwässerung muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die bestehenden Strassenabläufe werden teilweise abgebrochen und an den neuen Fahrbahnrändern, entlang des Wasserlaufes, neu erstellt. Die Kreuzung Land-/Vorderdorfstrasse wird mit einer zu erneuernden Lichtsignalanlage geregelt. Mit dem Fussgängerübergang wird zusätzlich die Radfahrerverbindung Vorderdorf-/Bahnhofstrasse mittels Detektoren in die Lichtsignalanlage integriert. Auf dem gesamten Strassenabschnitt wird die Strassenbeleuchtung erneuert und der neuen Situation angepasst. Der Gemeinderat Otelfingen hat das Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) an seiner Sitzung vom 17. August 2009 zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat stellte das Begehren, die Radstreifen ab neuem Kreisel Richtung Würenlos, wie zwischen den beiden Kreiseln, von 1,5 auf 1,25 m zu verschmälern. Die gewünschten Anpassungen wurden im Projekt berücksichtigt. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG (Mitwirkung der Bevölkerung) an der öffentlichen Orientierungsversammlung vom 25. Juni 2009 erläutert und vom 26. Juni bis 27. Juli 2009 aufgelegt. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 4. September bis 5. Oktober 2009. Innerhalb der Einsprachefrist sind vier Einsprachen eingegangen, die teilweise projektbezogene und teilweise enteignungsrechtliche Begehren enthalten. Im Rahmen der Einigungsverhandlungen mit den Einsprechenden konnten einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Die jeweilige Zustimmung liegt mit der Unterzeichnung des Abtretungsvertrages für den Landerwerb sowie den Anpassungsprotokollen vor. Die Staatsstrasse führt über den Dorfbach, öffentliches Gewässer Nr. 2.0. Im Rahmen der Projektierung wurde die Abflusskapazität des Durchlasses überprüft. Durchlässe müssen im Siedlungsgebiet den schadlosen Abfluss einer Hochwassermenge HQ100 gewährleisten. Die
massgebende Ausbauwassermenge beträgt an dieser Stelle 16,6 m3/s. Die technische Überprüfung hat ergeben, dass der schadlose Hochwasserabfluss unter dem Staatsstrassenstück gewährleistet ist. Im Rahmen des vorliegenden Strassenprojekts ist keine Veränderung des Durchlasses notwendig. Es ist deshalb keine wasserpolizeiliche Bewilligung erforderlich.
Die Abklärungen der Fachstelle Lärmschutz haben gemäss Stellungnahme vom 12. Dezember 2008 ergeben, dass gestützt auf den Strassen- Lärmbelastungskataster nur geringe Grenzüberschreitungen auftreten und die Sanierung in 3. Priorität bis am 31. März 2018 abzuschliessen ist. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen. Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 1. September 2009 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 270 000 Bauarbeiten 1 910 000 Nebenarbeiten 670 000 Technische Arbeiten 400 000 Total 3 250 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Staatsstrassen (56%) 1 820 000 Fahrradanlagen (29,5%) 960 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (14,5%) 470 000 Total 3 250 000 Das ASTRA hat im Technischen Bericht der verkehrlich flankierenden Massnahmen vom 29. Februar 2008 einen Kostenbeitrag an den Kreiselneubau und an die Radweglückenschliessung von rund 80% von insgesamt Fr. 2 300 000, also Fr. 1 840 000 zulasten der Nationalstrassenrechnung in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat Otelfingen hat mit Beschluss vom 17. August 2009 einen Anteil an die Baukosten des Kreisels von Fr. 65 000 (20% von Fr. 325 000) bewilligt. Dieser Betrag wird der Gemeinde nach Inbetriebnahme der Anlagen in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.61300 80010, Rückzahlungen von Investitionsausgaben für Fahrbahnen (Beitrag der Gemeinde Otelfingen), für das Objekt 84S-13092, gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: in Franken Kanton ASTRA Gemeinde Total Staatsstrassen 299 000 1 456 000 65 000 1 820 000 Fahrradanlagen 576 000 384 000 – 960 000 Baulicher Unterhalt 470 000 – – 470 000 Total 1 345 000 1 840 000 65 000 3 250 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung der erwähnten, rechtsverbindlich zugesicherten Beiträge des ASTRA und der Gemeinde Otelfingen von Fr. 1 905 000 eine Ausgabe von
Fr. 1 345 000 zu bewilligen, wovon Fr. 470 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG) in die Erfolgsrechnung und Fr. 875 000 in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung gehen vom Gesamtbetrag von Fr. 3 250 000 Fr. 470 000 zulasten des Kontos 8400.31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, und sind somit gebundene Ausgaben. Als neue Ausgaben gehen Fr. 1 820 000 zulasten des Kontos 8400.50110 00000, Staatsstrassen (Objekt 84S-13092, Otelfingen, 297 Landstrasse), und Fr. 960 000 zulasten des Kontos 8400.50130 00000, Fahrradanlagen. In den erwähnten Ausgabenbewilligungen sind die mit Verfügungen des Tiefbauamtes und von Verkehr und Infrastruktur Strasse Nr. S147/ 2004, Nr. 5048/2008 und Nr. 2033/2009 für Projektierungsarbeiten von insgesamt Fr. 150 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-13092, Gemeinde Otelfingen, 297 Landstrasse aufzunehmen. Die Anteile für Staatsstrassen Baulicher Unterhalt und Fahrradanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2010 mit Fr. 1 750 000 enthalten und im KEF 2010–2013 für das Jahr 2011 mit Fr. 1 500 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Ausbau der Landstrasse in Otelfingen, die Markierung von Radstreifen und den Neubau eines Kreisels wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine neue Ausgabe von Fr. 875 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 470 000, insgesamt Fr. 1 345 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Der Betrag ist nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss der folgenden Formel der Teuerung anzupassen: Teuerungsbedingte Ausgabenbewilligung = Startausgabenbewilligung × Zielindex ÷ Startindex, Stichtag: 1. September 2009.
IV. Die Verfügungen Nr. S147/2004 und Nr. 2033/2009 des Tiefbauamtes sowie Nr. 5048/2008 von Verkehr und Infrastruktur Strasse werden aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Otelfingen, Vorderdorfstrasse 40, 8112 Otelfingen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projektexemplars [E]), an das Bundesamt für Strassen ASTRA, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi