RRB Nr. 485/2013
Strassen, Andelfingen, Weinlandbrücke, Route 502, Objekt Nr. 030-010, Erstellung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013
485. Strassen (Andelfingen / Kleinandelfingen, 502 Weinlandstrasse,
Erwägungen
Objekt Nr. 030-010, Thurbrücke) In der Folge der Vorlage 4858 zum Postulat KR-Nr. 20/2008 betreffend Suizidprävention erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Strasseninspektorats des Kantons Zürich eine Richtlinie zur Suizidprävention an Brücken im Kanton Zürich. Diese Richtlinie wurde im November 2012 verabschiedet. Parallel zur Erarbeitung der Richtlinie wurden die Brücken des Kantons Zürich auf Hotspots hin untersucht. Hotspots sind Orte, an denen sich überdurchschnittlich häufig Menschen das Leben nehmen. Dabei wurden die von der Kantonspolizei Zürich zur Verfügung gestellten Angaben über Suizide mittels Sprung von einer Infrastrukturbaute mit dem Kataster der kantonalen Anlagen verglichen. Es konnte festgestellt werden, dass im Kanton Zürich kein solcher Hotspot besteht, die Weinlandbrücke auf dem Gemeindegebiet Kleinandelfingen aber erste Tendenzen hierzu erkennen lässt. In der Folge wurden bereits im November 2012 Projektierungsarbeiten für die Verbesserung der Anlage in Bezug auf eine Suizidprävention aufgenommen. Im Verlaufe der Erarbeitung der Richtlinie kam es zu zwei weiteren Suiziden mittels Sprung vom erwähnten Objekt, sodass insbesondere nach dem letzten Suizid im März 2013 nun dringlicher Handlungsbedarf besteht und die entsprechenden Arbeiten sofort umgesetzt werden müssen. Das nun vorliegende Projekt sieht vor, das auf der Brüstung aufgeschraubte Geländer zu demontieren und eine gläserne Schutzwand, ähnlich der ausgeführten Schutzmassnahme auf der Lorzentobelbrücke im Kanton Zug, mit einer gesamten Höhe von 2,5 m ab dem Gehwegbelag zu erstellen. Der Zwischenraum zur parallel verlaufenden Autobahnbrücke wird mit einem Netz aus Drahtseilen gesichert, sodass auch diese Seite der Brücke gesichert wird. Gemäss angepasstem Kostenvoranschlag vom 20. März 2013 belaufen sich die Kosten für die erwähnten Arbeiten auf Fr. 1 043 000. in Franken Erwerb von Grund und Recht 0 Bauarbeiten 1 021 000 Nebenarbeiten 7 000 Technische Arbeiten 15 000 Total 1 043 000
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 043 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141080050, Objektkonto Nr. 84B-11122-30, zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2013 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erstellung des in der Route 502 gelegenen Objekts Nr. 030- 010, Weinlandbrücke, Gemeinde Andelfingen, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 043 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 20. März 2013)
III. Dieser Beschluss ist bis zur Vollendung des Bauwerks nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi