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RRB Nr. 506/2014

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, Gebäude TB, Anpassung der Haustechnikanlagen, Umsetzung der feuerpolizeilichen Auflagen, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2014

506. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, Gebäude TB (Anpassung der Haustechnikanlagen / Umsetzung der feuerpolizeilichen Auflagen)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW umfasst acht Departemente, die sich in Winterthur, Zürich und Wädenswil befinden. Der Schwerpunkt der Hochschule liegt in Winterthur, wo sie auf drei Standorte verteilt ist, die Technikumstrasse (mit Technikumareal), Sulzerareal Stadtmitte und Volkartgebäude/Mäander. Im Auftrag der Bildungsdirektion erarbeitete das Hochbauamt eine Entwicklungsstrategie für das Technikumareal, die als Grundlage für die nachfolgenden Objektplanungen dienen soll. Kurzfristig muss die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes bzw. die Aufrechterhaltung der betrieblichen Versorgung gewährleistet sein. Die Anlagen entsprechen zum Teil nicht mehr den gültigen Vorschriften.

B. Projekt Das vorliegende Konzept berücksichtigt Auflagen der Behörden, wie beispielsweise zum Brandschutz, und die Restlebensdauer der Anlagen. Noch funktionierende Anlagen werden nicht bzw. erst in späteren Jahren ersetzt. – Feuerpolizeiliche Auflagen Für die Umsetzung der feuerpolizeilichen Auflagen werden Brandschutzmassnahmen gemäss den heutigen Richtlinien ausgeführt. Dazu sind bauliche Massnahmen zwingend notwendig. – Elektrisch Durch die Erneuerung der Gebäudetechnik sind Anpassungen und Neuinstallationen zu den Peripheriegeräten notwendig. – Heizung / Lüftung / Klima Die heutigen Heizgruppen bleiben bestehen. Die Peripheriegeräte und deren Steuerungen bzw. Regulierungen sowie die Unterstationen werden erneuert. Die bestehenden Lüftungs- und Teilklimaanlagen sind für die Be- und Entlüftung der verschiedenen Nutzungen wie z. B. Hörsaal, Bibliothek und Mensa bestimmt. Dazugehörige Feldgeräte und deren Steuerungen werden zum Teil angepasst.

C. Finanzielles Der Kostenvoranschlag des Hochbauamtes für die baulichen Anpassungen beträgt Fr. 2 040 000 (Zürcher Index der Wohnbaupreise, 1. April 2013, 1060,9 Punkte, einschliesslich 8% MWSt). Dieser gliedert sich wie folgt: Tabelle 1: Baukostenplan BKP BKP Arbeitsgattung Total Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 50 000 2 Gebäude 1 820 000 5 Baunebenkosten 20 000 6 Reserve 150 000 Total Anlagekosten 2 040 000 Die Anlagekosten betragen insgesamt Fr. 2 040 000. Dafür ist eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b CRG von Fr. 2 040 000 zu bewilligen. In den Gesamtkosten sind die Projektierungskosten von Fr. 90 000 gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 11. November 2013 enthalten. Es ist festzustellen, dass diese Verfügung mit der Bewilligung dieses Kredits gegenstandslos wird. Die Finanzierung erfolgt über die Leistungsgruppe Nr. 7406, Zürcher Fachhochschule (Beiträge und Liegenschaften). Das Vorhaben ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014–2017, Budget 2014 und Planjahr 2015, mit insgesamt Fr. 2 530 000 eingestellt. Tabelle 2: Termine Phase Projektierung Baubeginn Fertigstellung Termin abgeschlossen Mai–Juni 2014 Dezember 2014

Tabelle 3: Investitionen Jahre 2013 2014 2015 Investitionen in Franken 0 1 600 000 440 000 Die Kapitalfolgekosten setzen sich aus den nutzungsdauergewichteten, kalkulatorischen Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 2,25% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital zusammen. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus dem Objektkredit von Fr. 2 040 000 belaufen sich somit auf Fr. 90 496 pro Jahr. Aufgrund der Anpassungs- und Erneuerungsmassnahmen entstehen keine personellen oder betrieblichen Folgekosten.

Tabelle 4: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 0 0,0 120 0 0 0 Hochbauten Rohbau 2 54 400 2,7 40 1 360 612 1 972 Hochbauten Ausbau 340 000 16,7 30 11 333 3 825 15 158 Hochbauten Installationen 1 645 600 80,6 30 54 853 18 513 73 366 Ausstattung, Mobilien 0 0,0 5 0 0 0 Total 2 040 000 100,0 30,3* 67 546 22 950 90 496 * Kostengewichtete Nutzungsdauer

D. Bundesbeiträge Für die Investitionskosten wird der Kanton Zürich aufgrund des Fachhochschulgesetzes ein Subventionsgesuch stellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Anpassung der Haustechnikanlagen und die Umsetzung der feuerpolizeilichen Auflagen im Gebäude TB der Zürcher Hochschule der Angewandte Wissenschaften wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 040 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7406, Fachhochschule (Beiträge und Liegenschaften), bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2013)

III. Die Verfügung der Bildungsdirektion vom 11. November 2013, mit der ein Projektierungskredit von Fr. 90 000 bewilligt wurde, wird aufgehoben.

IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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