RRB Nr. 554/2011
Verein Regionalplanung Zürich und Umgebung, Jahresbeiträge, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Mai 2011
554. Verein Regionalplanung Zürich und Umgebung
Erwägungen
(Jahresbeiträge) Nach § 12 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (PBG, LS 700.1) schliessen sich die Gemeinden zur Mitwirkung an der überkommunalen Planung zu Zweckverbänden zusammen. Es bestehen zehn solche regionale Planungsverbände; ferner hat auch die Stadt Zürich gemäss § 12 Abs. 1 PBG die Stellung eines regionalen Planungsverbands. § 12 Abs. 2 PBG legt ausdrücklich fest, dass die regionalen Planungsverbände eines grösseren Bereichs, insbesondere zur Koordination überkommunaler Planungsaufgaben, eine privatrechtliche Dachorganisation bilden; soweit erforderlich, entspricht diese Organisation einer gesetzlichen Pflicht. Der Verein Regionalplanung Zürich und Umgebung (RZU) befasst sich als Dachverband mit der raumplanerischen Koordination zwischen den sechs an die Stadt Zürich angrenzenden regionalen Planungsverbänden unter sich und mit der Stadt Zürich, insbesondere auf den Gebieten der Information, des Erfahrungsaustausches und der Förderung der abgestimmten Planung sowie der Beratung der regionalen Gremien und der einzelnen Gemeinden. Der Arbeitsbereich der RZU umfasst zu einem erheblichen Teil staatliche Koordinationsaufgaben, die nach der dargestellten gesetzlichen Organisation den regionalen Planungsverbänden bzw. ihren Dachorganisationen übertragen sind. Für planerische Untersuchungen und für die Beratungstätigkeit betreibt sie eine Geschäftsstelle (Direktor und sechs Mitarbeitende). Der Kanton ist der 1958 gegründeten Organisation 1962 beigetreten. Derzeit ist der Kanton im 17-köpfigen Vorstand gemäss Statuten mit drei Sitzen vertreten. Seit der Revision des PBG vom 1. September 1991 werden den Gemeinden und Regionen keine Staatsbeiträge für ihre Raumplanungsarbeiten mehr ausgerichtet. In Bezug auf die Regionalverbände wurde diese Änderung damit begründet, dass es sich um die Übertragung und Ausführung staatlicher Aufgaben handelte, deren Kosten vom Staat den beauftragten Verbänden nach Massgaben der jeweiligen Aufträge zu vergüten seien. Dagegen rechtfertigt es sich aufgrund der fortwährenden Tätigkeit der RZU im öffentlichen Interesse und der bald 50-jährigen Mitgliedschaft des Kantons Zürich, dieser Dachorganisation die entsprechende Vergütung weiterhin als jährlicher Beitrag pauschal auszurichten (vgl. RRB Nr. 1829/1992).
Der Kantonsrat bewilligte mit Beschluss vom 3. September 1962 dem Verein RZU seit dem Jahr 1963 jährliche Beiträge. Mit Verfügung Nr. 62/2007 hat die Baudirektion ab 2007 bis und mit 2010 einen Jahresbeitrag von Fr. 186 000 festgesetzt, der dem mit RRB Nr. 1829/1992 letztmals erhöhten Betrag entspricht. An der Versammlung vom 20. November 2008 haben die Delegierten der RZU einstimmig beschlossen, die Mitgliederbeiträge der Teuerung anzupassen. Nach der Erhöhung trägt die Stadt Zürich vom budgetierten Gesamtaufwand von 1,36 Mio. Franken neu pauschal Fr. 408 000 bei, die übrigen Planungsgruppen Fr. 1.32 pro Einwohnerin und Einwohner, bezogen auf die Einwohnerzahl am 1. Januar des für die Beitragsleistung massgebenden Jahres (insgesamt Fr. 676 000). Die Baudirektion hat mit Verfügung Nr. 27/2009 den Beitrag des Kantons Zürich für das Jahr 2010 neu auf Fr. 214 000 festgesetzt. Dem Verein Regionalplanung Zürich und Umgebung (RZU) ist befristet auf vier Jahre (bis 2014) ein jährlicher Beitrag von Fr. 214 000 zu bewilligen. Die Kosten gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, Konto 3130 0 80060, Dienstleistungen Mitgliederbeiträge. Die Kosten sind im KEF 2011– 2014 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Jahresbeitrag des Kantons Zürich an den Verein Regionalplanung Zürich und Umgebung (RZU) wird ab 2011 eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 214 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, bewilligt. Die Ausgabenbewilligung wird jährlich abgerechnet.
II. Die Beitragshöhe gilt bis 2014. Die Baudirektion wird beauftragt, für die Folgejahre einen neuen Antrag zu stellen.
III. Mitteilung an den Verein Regionalplanung Zürich und Umgebung (RZU), Seefeldstrasse 329, 8008 Zürich, die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi