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RRB Nr. 584/2025

Anfrage Stefan Schmid, Niederglatt, Markus Bopp, Otelfingen, und Priska Hänni-Mathis, Regensdorf, betreffend Durch Unterschutzstellung des Gefängnisses den Rechtsstaat aushebeln?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 88/2025

Sitzung vom 4. Juni 2025

584. Anfrage (Durch Unterschutzstellung des Gefängnisses den Rechtsstaat aushebeln?) Die Kantonsräte Stefan Schmid, Niederglatt, und Markus Bopp, Otelfingen, sowie Kantonsrätin Priska Hänni-Mathis, Regensdorf, haben am 24. März 2025 folgende Anfrage eingereicht: Den Tageszeitungen kann entnommen werden, dass die Justizvollzugsanstalt Pöschwies bzw. ihr Gemäuer unter Denkmalschutz gestellt wurde. Sie wurde in den Jahren 1981 bis 1995 errichtet und ersetzte die alte Strafanstalt von 1901. Seit mehreren Jahren wehren sich Anwohnerinnen und Anwohner nebenan juristisch gegen die Ausweitung des Perimeters der Pöschwies. Das Baurekursgericht entschied am 15. Juli 2021 zugunsten der Anwohner und hob die Baubewilligung auf. Die Vertretung der Anwohnerschaft hat die Dokumente bei der Kantonalen Denkmalpflege in Dübendorf gesichtet, aber keinerlei Hinweise auf die Erweiterung des Perimeters der JVA gefunden. Nun läuft ein neues Verfahren für den Perimeter, wogegen sich die Anwohner wiederum wehren. In diesem Zusammenhang stellen sich dem Regierungsrat folgende Fragen:

Erwägungen

1. Welchen Einfluss hat im Falle der Pöschwies die Unterschutzstellung auf die Rechtsmittelmöglichkeiten der Anwohner, bezugnehmend auf die Erweiterung des Perimeters?

2. Was passiert nach der Unterschutzstellung mit dem laufenden Verfahren sowie den laufenden Rekursen resp. Einsprachen zum Perimeter?

3. In welcher Form tangiert die Unterschutzstellung die Ausweitung des Perimeters?

4. Hat der Regierungsrat geplant, die örtliche Bevölkerung über die möglichen Zusammenhänge zwischen Perimeter und Unterschutzstellung zu informieren?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Stefan Schmid, Niederglatt, Markus Bopp, Otelfingen, und Priska Hänni-Mathis, Regensdorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–4: Die Unterschutzstellung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies durch die Schutzverordnung betrifft den heutigen Bestand der Anlage und hat keine Auswirkungen auf deren absehbare Entwicklung. Die Schutzverordnung gemäss § 205 lit. b des Planungs- und Baugesetzes (PBG; LS. 700.1) schränkt das Recht auf Einsprachen und Rechtsmittel im Baubewilligungsverfahren nicht ein (§ 329 Abs. 1 PBG). Die Denkmalpflegekommission des Kantons Zürich erstellte im Auftrag der Gemeinde Regensdorf 2022 ein Gutachten. Das Gutachten bestätigte, dass die JVA Pöschwies ein Schutzobjekt von überkommunaler Bedeutung gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG ist. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Anstalt umfassend zu schützen ist. Die bestehende Umfassungsmauer der JVA Pöschwies bleibt grundsätzlich unverändert. Geplante Anpassungen betreffen ausschliesslich den äusseren Sicherheitsperimeter, wobei der Abstand des Zaunes zur Umfassungsmauer vergrössert wird. Diese Erweiterung ist aufgrund heutiger sicherheitstechnischer Anforderungen notwendig und befindet sich ausserhalb der schützenswerten Bausubstanz. Mit dem Inkrafttreten der Schutzverordnung änderte sich ausschliesslich die denkmalpflegerische Zuständigkeit, die neu bei der kantonalen Denkmalpflege liegt. Allfällige Rekurse oder Einsprachen gegen das Projekt «Erweiterung äusserer Sicherheitsperimeter» bleiben davon unberührt. Die JVA Pöschwies war seit 2021 im kommunalen Inventar verzeichnet. Die Bauvorhaben – etwa für das Projekt «NV+» (Trakt des Normalvollzuges) oder die «Eingangszone» (neues Eingangsgebäude) – wurden gemäss der neuen Zuständigkeit im ordentlichen Baubewilligungsverfahren der kantonalen Denkmalpflege zur Beurteilung unterbreitet, wobei die Schutzverordnung berücksichtigt wurde. Da zwischen der Schutzverordnung und den einzelnen Bauvorhaben keine Widersprüche bestehen und die Rechtsmittelmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden, ist eine diesbezügliche Information nicht erforderlich. Durch die Publikation der Schutzverordnung sowie die öffentliche Auflage sämtlicher Baugesuche betreffend die JVA Pöschwies ist das Öffentlichkeitsprinzip und die Transparenz des staatlichen Handelns gewahrt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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