RRB Nr. 596/2021
Umfahrung Grüningen, Erarbeitung eines Vorprojekts, Auftrag
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juni 2021
596. Umfahrung Grüningen, Erarbeitung Vorprojekt, Auftrag
Erwägungen
Ausgangslage Verkehr Durch den national geschützten, historischen Ortskern von Grüningen (Stedtli) führt die Staatsstrasse Nr. 724. Diese wird im Abschnitt des Stedtlis Grüningen täglich von rund 5000 Fahrzeugen befahren. Der Verkehr wird durch Lichtsignalanlagen am Stedtliein- bzw. -ausgang im Einrichtungsverkehr geführt. In der Stedtlidurchfahrt gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die räumlichen Gegebenheiten des historischen Ortskerns erlauben selbst bei vergleichsweise geringen und im Einrichtungsverkehr geführten Verkehrsmengen nur einen sehr geringen Sicherheitsstandard. Für den Fussgänger- und Veloverkehr stehen mit Ausnahme weniger markierter Restflächen am Fahrbahnrand praktisch keine gesicherten Strassenräume zur Verfügung. Aufgrund der engen Platzverhältnisse führt der motorisierte Verkehr zudem zu hohen Lärm- und Schadstoffimmissionen für die Anwohnenden und insbesondere der Schwerverkehr zu Erschütterungen in den angrenzenden Gebäuden, welche die historischen Bausubstanzen angreifen und beschädigen. Im Weiteren beeinträchtigen der Einsatz von Streusalz im Winterdienst und die Verschmutzung durch Spritzwasser die an der Strasse stehenden Fassaden und Hausmauern, sodass deren langfristiger Erhalt gefährdet ist. Die Summe der negativen Auswirkungen des Verkehrs verschlechtert die Aufenthaltsqualität im Stedtli erheblich, mit der Folge, dass sich der Detailhandel zurückzieht und das Stedtli auch als Wohnort an Attraktivität verliert. Die Gemeinde Grüningen verfolgt aus diesen Gründen seit vielen Jahren zusammen mit privaten Initiativen von Anwohnenden und Gewerbetreibenden das Ziel, das Stedtli aufzuwerten, um das wertvolle Ortsbild zu erhalten. Die Entlastung des Stedtlis vom Verkehr ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Der regionale Richtplan Oberland enthält zu diesem Zweck den Eintrag einer kleinräumigen Umfahrungsstrasse durch das Aabachtobel zur Umfahrung des historischen Stedtlis von Grüningen verbunden mit der Abklassierung der Stedtlidurchfahrt zur Gemeindestrasse.
Ortsbild Das Stedtli ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) eingetragen und auch im kantonalen und im regionalen Richtplan Oberland als schutzwürdiges Ortsbild festgelegt. Der historische Kern von Grüningen bildet zusammen mit dem Aabachtobel eine eigenständige, klar ablesbare Einheit. Die Stadtanlage ist auf einem schmalen Hügelplateau gelegen und die Silhouette von Norden und Südosten weithin sichtbar. Zum mittelalterlichen Siedlungskern gehören das Schloss, die Kirche, der Gasthof Hirschen, das Gemeindehaus und die ehemalige Zehntenscheune. Stedtlidamm Ursprünglich war das Stedtli mit Befestigungsanlagen gesichert und nur von Osten her über eine Holzbrücke zugänglich. 1844 wurde mit dem Strassendamm die Südzufahrt gebaut. Damals diente er der Erreichbarkeit von Grüningen mit der Pferdekutsche und später führte die Strassenbahnlinie Wetzikon–Meilen darüber, die heute durch den Busbetrieb der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ersetzt ist. Die Aabachrinne ist seither landschaftsräumlich, aber auch als wichtige ökologische Verbindungsachse durchschnitten. Aufgrund verschiedener baulicher Mängel wurde die Verkehrsführung auf dem Damm im Juni 2011 so angepasst, dass dieser nur noch einspurig befahren werden kann. Die Fussgängerinnen und Fussgänger werden seitdem auf der für den Verkehr gesperrten östlichen Fahrspur geführt. Diese Verkehrsführung wurde auch im Zuge der 2017 durchgeführten Sanierung beibehalten. Planungsgeschichte Nach einer umfangreichen und langen Planungsgeschichte mit einer Zweckmässigkeitsbeurteilung sowie verschiedenen Varianten- und Planungsstudien unter der Federführung des Amtes für Verkehr (seit 1. Januar 2021 Amt für Mobilität) und unter Einbezug des Tiefbauamtes entschied der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 466/2012, die Variante mit einer Brücke über das Aabachtobel weiterzuverfolgen. Hierfür sollte ein Brückenwettbewerb durchgeführt werden, um für den hochsensiblen Raum ein geeignetes Bauwerk auswählen zu können. Einbezug der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) Das Projekt zur Umfahrung des historischen Ortskerns von Grüningen tangiert das geschützte Ortsbild von nationaler Bedeutung. Zudem stellt die Querung des Aabaches mittels einer Brücke unabhängig von dessen Bezug zum Gewässer bzw. Gewässerraum gemäss Gewässerschutz-
verordnung eine Bundesaufgabe dar. Zur Klärung der zu berücksichtigenden Randbedingungen im Wettbewerbsverfahren für die Brücke wurde darum das Richtprojekt, das RRB Nr. 466/2012 zugrunde lag, im Herbst 2013 der ENHK zur Begutachten eingereicht. Die ENHK äusserte sich insgesamt sehr kritisch zum Umfahrungsprojekt, das sie als schwerwiegende Beeinträchtigung der Schutzziele des ISOS einschätzte. Das Gutachten fokussiert auf das Erscheinungsbild des Stedtlis in der Landschaft von aussen gesehen, enthält jedoch keine Aussagen zum Nutzen der Umfahrung für die Sicherung der historischen Bausubstanz und die Aufenthaltsqualität im Inneren des Stedtlis. Für eine Minderung der Beeinträchtigung des Ortsbildes empfiehlt die Kommission eine tieferliegende und kürzere Brücke als das Richtobjekt. Zudem sei der Friedhof in seiner heutigen Gestalt vollständig zu erhalten. Fachgutachten In Anbetracht des kritischen Gutachtens der ENHK holte die Volkswirtschaftsdirektion verschiedene Fachgutachten zu den Auswirkungen des Verkehrs ein. Zum einen ging es um eine Beurteilung der Beeinträchtigungen der historischen Gebäude durch Verschmutzung sowie Erschütterungen und den damit verbundenen Unterhaltsaufwand vor dem Hintergrund der Gefahr eines etappenweisen Verfalls des Stedtlis. Im Weiteren sollten Einschränkungen und Möglichkeiten der zukünftigen Ortsentwicklung im Stedtli je nach Verkehrssituation aufgezeigt werden, das auch Lebensraum ist und heute zunehmend als Standort von Gewerbe wie auch zum Wohnen gemieden wird, was das gesellschaftliche Leben abseits der traditionellen Veranstaltungshöhepunkte im Stedtli spürbar negativ beeinflusst. In der Summe bestätigte sich der dringende Handlungsbedarf zur Verlegung der Strasse, damit der langfristige Erhalt des geschützten Ortsbildes sichergestellt und eine Wiederbelebung des historischen Stedtlis möglich wird. Absichtserklärung Die Gemeinde Grüningen und die Volkswirtschaftsdirektion haben Anfang 2017 eine Absichtserklärung über das weitere Vorgehen bezüglich der Umfahrung des historischen Stedtlis unterzeichnet. Darin wurde das Vorgehen für den Studienauftrag festgelegt, und die Gemeinde Grüningen verpflichtete sich, ein Strassenraumkonzept für die Stedtligass zu erarbeiten und Massnahmen zur Belebung des historischen Ortskerns zu
prüfen. Mit regelmässigen kulturellen Veranstaltungen und den traditionellen Märkten sind einige Massnahmen bereits erfolgreich umgesetzt. Die in der Absichtserklärung vereinbarten Arbeiten sind in der Zwischenzeit weitgehend abgeschlossen und stellen eine wichtige Grundlage für die nächsten Arbeitsschritte dar.
Studienauftrag Umfahrung Grüningen In der Folge führte die Volkswirtschaftsdirektion auf der Grundlage des vorhandenen Richtprojekts mit den dazugehörigen Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen sowie dem Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission des Kantons (NHK) und unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Gutachten der ENHK ein Studienauftragsverfahren durch. Eingeladen waren drei namhafte Brückenbauarchitektur- und -ingenieurbüros. Im Ergebnis lag der Jury, bestehend aus Brückenexperten und Vertretenden der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion sowie der Gemeinde, mit drei deutlich unterschiedlichen Brückenprojekten ein breites Variantenspektrum für eine fundierte Beurteilung vor. Alle Beiträge wiesen eine hohe Qualität auf und zeugten von einer vertieften Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung und dem anspruchsvollen Raum. Nach umfassender Diskussion und Abwägung aller Kriterien kam das Beurteilungsgremium zum Schluss, dass der Projektvorschlag der Calatrava Valls SA den sorgfältigsten Umgang mit den Schutzvorgaben der Landschaft und den Rahmenbedingungen der ENHK bei höchstmöglicher Qualität für die Benutzenden sowie einwandfreier technischer und ästhetischer Qualität der Kunstbauten aufweist und weiterverfolgt werden sollte. Der eingereichte Entwurf ist bereits in einer Tiefe ausgearbeitet, die nur unwesentliche Fragen zur Umsetzbarkeit offengelassen hat. Verschiedene technische Nachweise wie beispielsweise zum Lärmschutz sind jedoch im Rahmen des Vorprojekts noch abschliessend zu erbringen. Das Konzept überzeugt durch seinen konsequenten Umgang mit dem Landschaftsschutz und dem Ortsbild wie auch seinen Überlegungen zum Lärmschutz. Es liefert umfassend Antworten zum Umgang mit den divergierenden Schutzinteressen und Ansprüchen an den Raum. Mit dem Projekt der Calatrava Valls SA kann Grüningen eine grosse Aufwertung erfahren und seiner Bedeutung als eines der sechs verbliebenen Zürcher «Landstedtli» Rechnung tragen. Gemäss einer einheitlichen externen Kostenschätzung aller drei Beiträge des Studienauftrags ist für das Projekt der Calatrava Valls SA mit Kosten von rund 24,2 Mio. Franken bei einer Genauigkeit von ±30% zu rechnen.
Historischer Strassendamm Mit der Erstellung der Umfahrung Grüningen erfolgt die Erschliessung des Stedtlis für die Anwohnenden sowie die Gewerbetreibenden ausschliesslich von Osten über die Stedtligass. Die Zufahrt über den historischen Strassendamm ist dann ausschliesslich dem Fuss- und Velover- kehr sowie Rettungsfahrzeugen vorbehalten. Damit erhält der Strassendamm eine neue Funktion und wird in der heutigen Ausgestaltung nicht mehr benötigt. Aus Sicht Verkehr, Landschaft und Natur wurde ein Ersatz des Dammes durch einen Fuss- und Veloverkehrssteg als Kompensation für den Eingriff in die Aabachrinne durch die Umfahrungsstrasse in Betracht gezogen. Das Programm des Studienauftrags zur Umfahrung Grüningen erlaubte den Projektverfassenden, die Gesamtsituation des Stedtlis mit dem Damm anhand einer Ideenskizze für einen Langsamverkehrssteg neu zu beurteilen. Alle drei Teams empfahlen unabhängig voneinander den Ersatz des Dammes durch einen Steg. Die Jury beurteilte die Ideenskizzen aller drei Teams als deutliche Aufwertung des Tobels und des Ortsbildes von Grüningen. Für einen abschliessenden Entscheid zum weiteren Umgang mit dem Damm in Zusammenhang mit der Umfahrung Grüningen liessen die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion mittels Gutachten der zuständigen kantonalen Sachverständigenkommissionen – der Denkmalpflegekommission und der NHK – die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Dammes nach Erstellung der Umfahrung beurteilen sowie den allfälligen Schutzumfang des Dammes definieren. Zudem sollte zur Auswirkung des Dammes auf das Ortsbild von Grüningen und die Schmelzwasserrinne Stellung genommen werden. Beide Kommissionen kommen zum Schluss, dass der Damm erhalten bleiben soll. Er ist ein Schutzobjekt von überkommunaler Bedeutung und seit seiner Erstellung zum festen Bestandteil des schützenswerten Ortsbildes geworden, der die ortsbauliche Entwicklung von Grüningen prägt. Daneben dokumentiert er als verkehrshistorischer Zeuge den Kunststrassenbau des 19. Jahrhunderts. Im Zusammenhang mit dem Damm besteht zudem kein Nutzungskonflikt, der eine Entfernung erfordern würde. Die naturräumliche Situation des Tobels bleibt aus Sicht der NHK trotz Damm verständlich. Die Volkswirtschaftsdirektion entschied sich daraufhin, das Projekt der Calatrava Valls SA für die Umfahrung Grüningen weiterzuverfolgen. Der schutzwürdige Damm ist dabei zu erhalten.
Weiteres Vorgehen Der Studienauftrag bildete den Abschluss aufwendiger und umfangreicher Untersuchungen für eine machbare und bewilligungsfähige Lösung zur Verkehrsverlagerung aus dem historischen Stedtli Grüningen, um dessen Erhalt langfristig zu sichern. Die Baudirektion ist nun zu beauftragen, im Sinne des Ergebnisses des Studienauftrags auf der Grundlage des Projekts der Calatrava Valls SA ein Vorprojekt zu erarbeiten. Dieses ist dem Regierungsrat zur Festsetzung zu unterbreiten, zusammen mit einem Antrag für einen Objektkredit zuhanden des Kantonsrates.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird beauftragt, das Vorprojekt für die Umfahrung Grüningen im Sinne des Ergebnisses des Studienauftrags zu erarbeiten und gestützt darauf dem Regierungsrat einen Antrag zuhanden des Kantonsrates für einen Objektkredit zu unterbreiten.
II. Mitteilung an die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli