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RRB Nr. 597/2021

Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried, Erarbeitung eines Vorprojekts, Auftrag

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juni 2021

597. Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried

Erwägungen

(Erarbeitung Vorprojekt, Auftrag)

Ausgangslage Das Neeracherried wird von zwei Staatsstrassen durchquert, die sich in einem Grosskreisel kreuzen: Die Wehntalerstrasse verbindet Bülach mit Dielsdorf und wird täglich von rund 12 500 Fahrzeugen befahren. Als zweite Achse quert die Glattal-/Kaiserstuhlstrasse das Ried. Sie wird südlich des Kreisels von rund 10 000 Fahrzeugen befahren, nördlich des Kreisels nimmt die Belastung auf rund die Hälfte ab. Das Neeracherried ist in verschiedener Hinsicht bundesrechtlich geschützt: Grossräumig, d. h. über die eigentliche Rietfläche hinaus bis zu den umgebenden Siedlungen reichend, ist es als Moorlandschafts-Schutzobjekt Nr. 378 «Neeracherried» sowie im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) als BLN-­ Objekt Nr. 1404 «Glaziallandschaft Neerach-Stadel» verzeichnet. Die Rietfläche ist als Flachmoor-Objekt Nr. 1297 sowie als Wasser- und Zugvogelreservat Nr. 122 geschützt. Gemäss dem auf das Neeracherried anwendbaren Moor- und Moorlandschaftsschutzrecht des Bundes sorgen die Kantone dafür, dass bestehende Beeinträchtigungen von Objekten bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit als möglich rückgängig gemacht werden (jeweils Art. 8 Flachmoor- und Moorlandschaftsverordnung, SR 451.33 und 451.35). Die Strassen im Neeracherried beeinträchtigen den geschützten Lebensraum namentlich aufgrund ihrer Barriere- und Zerschneidungswirkung sowie durch die unmittelbaren Auswirkungen des Verkehrs wie Lärm, künstliches Licht und Schadstoffemissionen. Mit Beschluss des Kantonsrates vom 26. März 2007 wurde eine neue Strassenführung zur Verlegung der Strassen aus dem Bereich des Moors in den Verkehrsrichtplan aufgenommen (Vorlage 4222a; damals als Objekt Nr. 53). Im heutigen Richtplan ist das Vorhaben in Kapitel 4.2 als Objekt Nr. 47 wie folgt enthalten: «Neubau von 2-streifiger Strasse, Abklassierung Wehntalerstrasse (Höri) und Dielsdorferstrasse (Neerach), Ausbau Dielsdorferstrasse zwischen Riedt und Neerach als Verbindungsstrasse, etappiertes Vorgehen für schnellstmöglichen Rückbau aller Strassen im Bereich Neeracherried; Realisierungshorizont: kurzfristig».

RRB Nr. 74/2018 zum Variantenentscheid Der langjährige Planungsprozess begann 2008 und mündete am 31. Januar 2018 in den Beschluss des Regierungsrates über die weiterzuverfolgende Variante (RRB Nr. 74/2018). Angesichts der Bedeutung des Richtplaneintrags und von Art. 8 der Flachmoor- sowie der Moorlandschaftsverordnung rechtfertigte es sich, die Realisierung des Richtplaneintrags weiterzuverfolgen. Aufgrund des Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) konnte davon ausgegangen werden, dass ein bewilligungsfähiges Vorhaben ausgearbeitet werden kann. Der Regierungsrat beauftragte die Volkswirtschaftsdirektion, die vorliegenden Planungsgrundlagen zur Richtplanvariante so aufzubereiten und zu vervollständigen, dass die Baudirektion gestützt darauf die Projektierung an die Hand nehmen kann. Die eingebrachten Vorschläge bezüglich der Entlastungsstrassen des Rieds sowie der Umfahrung Höri aus dem Konzept der Gemeinden und von BirdLife Schweiz waren in der weiteren Bearbeitung vertieft zu prüfen und in die Vorstudie zur Projektierung einzubeziehen. Die Ostumfahrung Niederglatt hingegen war nicht weiterzuverfolgen.

Erstellung der Vorstudie Die Verlegung der Strassen aus dem Moorgebiet führt zwangsläufig dazu, dass die Strassen näher beim Siedlungsgebiet der Anrainergemeinden zu liegen kommen und weitere Schutzgüter wie Boden und Fruchtfolgeflächen beansprucht werden. Die Gemeinden standen der weiterzuverfolgenden Richtplanvariante daher zunächst ablehnend bzw. mit Vorbehalten gegenüber. In einem erneuten Workshopprozess unter Einbezug der Anrainergemeinden und von BirdLife Schweiz sowie Vertretenden der Fachstellen des Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Lärmschutzes des Kantons wurden die umstrittenen Teilelemente der Variante derart weiterentwickelt, dass die Auswirkungen der neuen Strassen auf die Siedlungsgebiete, auf Natur und Landschaft und auf die weiteren Schutzgüter möglichst gering gehalten und die Hinweise aus dem Konzept der Gemeinden und von BirdLife Schweiz, wo rechtlich und technisch möglich, umgesetzt werden können. Es galt insbesondere einen Ausgleich zwischen subjektiver und objektiver Einschätzung der negativen Folgen einer den Wohnsiedlungen näher gerückten Strasse im Einklang mit den engen rechtlichen Rahmenbedingungen beim Bau in der Moorlandschaft zu finden. Einige Details und die Linienführung im Be- reich der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Niederglatt werden aufgrund der erforderlichen Untersuchungstiefe jedoch erst im Vorprojekt definitiv geklärt werden können. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Workshops sind die Anrainergemeinden und BirdLife Schweiz heute bereit, die nächsten Planungsschritte mitzutragen. Die Vorstudie mit der Dokumentation der Workshops, die auch Hinweise zu Konsens- und Dissensthemen zwischen Kanton einerseits und und Gemeinden/BirdLife anderseits sowie den noch offenen Fragen enthält, wird der Baudirektion zur Verfügung stehen.

Weiteres Vorgehen Die Strassen im Neeracherried wurden 2016 so weit saniert, dass die Betriebssicherheit für die nächsten rund zehn Jahre gewährleistet ist. Diese Zeitspanne ist zu nutzen, um ein Projekt zu erarbeiten. Gestützt auf die vorliegenden Grundlagen aus der Vorstudie und den Workshops mit den Gemeinden und BirdLife Schweiz ist im nächsten Schritt das Vorprojekt für die Richtplanvariante zu erstellen. Für ein zielorientiertes, zügiges und mit den Anrainergemeinden sowie BirdLife Schweiz einvernehmliches Vorankommen sind diese weiterhin eng in die Bearbeitung einzubeziehen. Der Variantenentscheid zur Linienführung im Bereich der ARA Niederglatt ist aufgrund der dafür erforderlichen Projektierungsgenauigkeit Bestandteil des Vorprojekts. Ebenfalls im Rahmen der Projektierung wird im Einvernehmen mit den Umweltfachstellen und in Zusammenarbeit mit BirdLife Schweiz, die zusammen mit dem Amt für Landschaft und Natur die Planung des zukünftigen Wegenetzes im Ried vornimmt, ein Konzept für den Rückbau der Strassen mit Kostenschätzung auszuarbeiten sein. Es ist zu beachten, dass die Bewirtschaftung der Moorflächen weiterhin gewährleistet ist. Die ENHK ist mit Abschluss des Vorprojekts wieder über das Projekt zu orientieren und muss dazu Stellung nehmen. Hierfür hat das Amt für Landschaft und Natur die Bilanzierung zur Beurteilung der Rück- und Ersatzbauvorhaben in der Moorlandschaft Neeracherried auf der Grundlage des Vorprojekts zu aktualisieren. Im Nachgang zur Stellungnahme der ENHK zum Vorprojekt folgt die öffentliche Mitwirkung nach § 13 des Strassengesetzes (LS 722.1) und darauffolgend wird die Kreditvorlage an den Kantonsrat erstellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird beauftragt, das Vorprojekt für die Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried auf der Grundlage der Ergebnisse des Workshopverfahrens zur Vorstudie unter engem Einbezug der betroffenen Anrainergemeinden und von BirdLife Schweiz zu erarbeiten und gestützt darauf dem Regierungsrat einen Antrag zuhanden des Kantonsrates für einen Objektkredit zu unterbreiten.

II. Mitteilung an die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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