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RRB Nr. 603/2011

Strassen, Knonau, 382 Zürich-/669 Steinhausenstrasse, Rad-/Gehweg, Fahrbahn, Neubau/Instandsetzung, Projektfestsetzung, neue und gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2011

603. Strassen (Knonau, 382 Zürichstrasse / 669 Steinhausenstrasse)

Erwägungen

Die 382 Zürichstrasse und die 669 Steinhausenstrasse sind im Bereich der Einmündung Chamstrasse bis zur Kantonsgrenze Zürich/Zug in einem schlechtem Zustand und sollen instand gesetzt werden. Die noch fehlenden Radweg-Teilstücke bis zum Anschluss an das Radwegnetz des Kantons Zug sollen gleichzeitig erstellt werden. Die Geometrie der Einmündung Steinhausen- in die Zürichstrasse muss verbessert werden, damit die Hauptverkehrsrichtung von Knonau Richtung Steinhausen zum Autobahnanschluss Zug West besser erkennbar wird. Bei dieser Einmündung soll ein geschützter Rad-/Gehwegübergang mit Mittelinsel die Verkehrssicherheit für zu Fuss Gehende und Radfahrende erhöhen. Der Fahrbahnbelag, die Abschlüsse und die Entwässerung müssen dringend instand gesetzt werden. Der bestehende, 2 m breite Gehweg längs der Steinhausen- und der Zürichstrasse wird auf 3 m Breite erweitert und als Rad-/Gehweg ausgebaut. Auf der Nordseite der Zürichstrasse wird die Radweglücke von der Chamstrasse Knonau bis zur Kantonsgrenze Richtung Cham geschlossen. Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde Knonau ausgearbeitete Projekt sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Verbreiterung des bestehenden 2 m breiten Gehwegs längs der Steinhausenstrasse auf rund 170 m Länge zu einem 3 m breiten Rad-/Gehweg; – Verbreiterung des heutigen 2 m breiten Gehwegs längs der Südseite der Zürichstrasse vom Knoten bis zur Autobahnbrücke zu einem Rad-/ Gehweg. Auf einer Länge von rund 110 m wird der Radweg auf 3 m Breite ausgebaut; auf der restlichen Länge von rund 120 m beträgt die Ausbaubreite 2,5 m und ist mit einem Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt; – Bau eines neuen 280 m langen und 2,5 m breiten Rad-/Gehwegs auf der nördlichen Seite der Zürichstrasse, von der Einmündung Chamstrasse Richtung Kantonsgrenze / Gemeinde Cham; – Markierung eines beidseitigen, 1,25 m breiten Radstreifens längs der Zürichstrasse vom Knoten bis zur Kantonsgrenze / Gemeinde Cham; – Bau eines Rad-/Gehwegübergangs mit Mittelschutzinsel auf der Steinhausenstrasse im Einmündungsbereich der Zürichstrasse; – Änderung und Verbesserung der Knotengeometrie unter Berücksichtigung der Ausnahmetransportroute II auf der Zürichstrasse Richtung Cham. Gestaltung des Knotens mit bepflanzten Verkehrsteilern und seitlichen Grünstreifen;

– Instandsetzung des Fahrbahnbelags mit zweischichtigem Belagsaufbau und Verbesserung der Quergefällsverhältnisse, Erneuerung und Anpassung der Strassenentwässerung; – Verlegen einer Leerrohranlage im Knotenbereich für eine spätere optionale Strassenbeleuchtung; – Verlegen einer Lichtwellenleiter-Leerrohranlage für die Abteilung Verkehrstechnik Strasse. Der Gemeinderat Knonau hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) mit Schreiben vom 3. August 2010 zugestimmt. Das Vorprojekt wurde nach § 13 StrG vom 23. Juli bis 23. August 2010 öffentlich aufgelegt. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 4. Februar bis 7. März 2011. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Abklärungen durch die Baudirektion, Fachstelle Lärmschutz, haben ergeben, dass sich aus lärmtechnischer Sicht keine wesentliche Änderung der Lärmsituation für die angrenzenden Liegenschaften im Bereich «Industrie Hasental» ergibt. Die Strassenachse wird nicht wesentlich verschoben. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen. Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 28. Januar 2011wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 5 000 Bauarbeiten 1 950 000 Nebenarbeiten 175 000 Technische Arbeiten 420 000 Total 2 550 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Fahrradanlagen (30%) 780 000 Staatsstrassen baulicher Unterhalt (70%) 1 770 000 Total 2 550 000 Der Bau der Radweganlage und die Instandsetzung der Fahrbahn sind Sache des Kantons. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 2 550 000 zu bewilligen, wovon Fr. 1 770 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG in die Erfolgsrechnung sowie Fr. 780 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung gehen vom Gesamtbetrag von Fr. 2 550 000

Fr. 1 770 000 zulasten des Kontos 8400.31410 80050, Staatsstrassen baulicher Unterhalt, und Fr. 780 000 zulasten des Kontos 8400.50130 00000, Fahrradanlagen (Objekt 84S-80212, Knonau, 382 Zürichstrasse / 669 Steinhausenstrasse). In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 2576/2010 bewilligte Ausgabe von Fr. 200 000 für Projektierungsarbeiten enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 31 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten % Fr. Fr. % Fr. Fahrradanlagen 30 780 000 12 000 2,5 19 000 Total 780 000 31 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80212, Gemeinde Knonau, 382 Zürichstrasse / 669 Steinhausenstrasse, aufzunehmen. Der Anteil für Staatsstrassen baulicher Unterhalt, ist umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2011 mit Fr. 2 200 000 enthalten und im KEF 2011–2014 für das Jahr 2012 mit Fr. 350 000 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Rad-/Gehweg und die Instandsetzung der Fahrbahn an der 382 Zürichstrasse / 669 Steinhausenstrasse, Gemeinde Knonau, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 770 000 zulasten der Erfolgsrechnung und eine neue Ausgabe von Fr. 780 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 550 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss nachstehender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 28. Januar 2011)

IV. Die Verfügung Nr. 2576/2010 des Tiefbauamts wird aufgehoben.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an den Gemeinderat Knonau, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [E]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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