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RRB Nr. 604/2012

Innovationspark im Kanton Zürich, Vereinsbeitritt, Auftrag

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juni 2012

604. Innovationspark im Kanton Zürich

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Schweiz liegt mit Bezug auf die Zahl der Patente und wissenschaftlichen Publikationen weltweit an der Spitze, namentlich in der pharmazeutischen und der Präzisionsindustrie. Auch Hightech-Güterexporte spielen eine wichtige Rolle. Viele dieser Erfolge setzen eine intensive Forschungs- und Entwicklungstätigkeit voraus. Im Vergleich zu anderen Ländern leistet die Schweiz etwa in den Branchen Banken, Versicherungen oder Telekommunikation weit mehr als der Durchschnitt der OECD-Länder. Mit ihren vielfältigen Institutionen von Forschung, Bildung und Technologie ist die Schweiz einerseits ein führender Forschungs- und Bildungsplatz und anderseits ein Wirtschaftsstandort von weltweiter Bedeutung. Zürich ist attraktiv bezüglich der Steuerbelastung, der geografischen Erreichbarkeit, der Produktemarkt- und Arbeitsmarktregulierung, der Qualität der Universitäten sowie seiner Forschungsaktivitäten. Im Innovation Union Scoreboard (IUS) 2010 führt die Schweiz die Spitzengruppe der Innovationsnationen Europas an. Auch im Global Innovation Index 2011 liegt die Schweiz an der Spitze. Damit die Schweiz im global härter werdenden Wettbewerb auch in Zukunft trotz hoher Arbeitskosten und des starken Frankens konkurrenzfähig bleiben kann, muss diese Fähigkeit unbedingt erhalten und weiterentwickelt werden. Das weitläufige Flugplatzareal Dübendorf stellt für die Entwicklung des Kantons Zürich eine strategische Landreserve und eine grosse Chance dar, deren Nutzung sorgfältig zu planen ist. Der Regierungsrat hat sich 2010 gegen eine weitere aviatische Nutzung des Areals ausgesprochen und daher im Rahmen der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans beim Bund den Verzicht auf eine solche Nutzung beantragt (RRB Nr. 751/2010). Der Bund prüft zurzeit die Möglichkeiten einer zukünftigen militärisch-zivilen Mischnutzung des Flugplatzes Dübendorf. Gleichzeitig sind die Planungen für einen schweizerischen Innovationspark weiter fortgeschritten. Fest steht, dass nicht ein einziger Park geschaffen werden soll, sondern ein Verbund von mehreren, über das gesamte Gebiet der Schweiz verteilten Standorten. Im vorliegenden Beschluss soll die Haltung des Regierungsrats zu einem Innovationspark im Kanton Zürich im Allgemeinen und zur möglichen Ansiedlung eines solchen auf dem Flugplatzareal Dübendorf im Besonderen dargelegt werden.

2. Begriff der Innovation Innovation verbindet Schaffenskraft und Marktfähigkeit. Sie umfasst das Schaffen von Neuem (Erfindung, Invention, Idee) und dessen Durchsetzung am Markt, unabhängig davon, ob es sich um neue Produkte, Dienstleistungen oder um neue Prozesse handelt, die der Herstellung von Gütern oder Dienstleistungen dienen. Treiber können die Ausnutzung des technischen Fortschritts oder die Befriedigung eines neuen Bedürfnisses sein. Innovation kann überall und unabhängig von bestimmten Strukturen entstehen. Sie stellt einen vielschichtigen und vielstufigen Prozess dar, der in ganz unterschiedlichen Formen ablaufen kann. Voraussetzung sind das Zusammenwirken von innovativen Unternehmungen, leistungsfähige Bildungs- und Forschungsinstitutionen sowie einer effizienten Infrastruktur und Verwaltung. Häufig arbeiten Unternehmungen, Dienstleistungsanbieter, Labors und Hochschulen in lokalen und internationalen Netzwerken zusammen, weil so kollektives Wissen aufgebaut und gegenseitig ausgetauscht werden kann. Innovation stellt in einer globalisierten und auf Produktivität angewiesenen Wirtschaft eine Schlüsselgrösse für das Wirtschaftswachstum dar. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften und die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen.

3. Innovationsförderung in der Schweiz Die Innovationsförderung des Bundes konzentriert sich seit ihrer Gründung im Jahre 1943 auf den Brückenschlag zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Seit 2006 besteht ein Verfassungsauftrag für umfassende Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI), (Art. 61a BV Bildungsraum Schweiz). Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (Forschungs- und Innovationsgesetz, FIFG, SR 420.1) unterstützt der Bund die Entwicklung neuer Produkte, den Wissenstransfer von den Hochschulen in die Praxis und den Aufbau von neuen Unternehmungen (Start-ups). Zudem erleichtert er den Schweizer Hochschulen und Unternehmen den Zugang zu internationalen Forschungs- und Innovationsförderprogrammen und fördert er das Unternehmertum. Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI; Art. 5 FIFG) begleitet die Innovationsförderung des Bundes und stellt eine wichtige Anlaufstelle für innovative Unternehmen, insbesondere für KMU und Start-ups dar. Der Bund unterstützt sodann Unternehmen, Hochschulen und andere Forschungsstätten bei der Teilnahme an internationalen Programmen und Projekten und schliesst Abkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Innovation ab. Die Fördertätigkeit des Bundes hat massgeblich zum Aufbau der anwendungsorientierten Forschung an den Schweizer Fachhochschulen beigetragen. Der Bundesrat umschreibt die Ziele bezüglich Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in jährlich fortgeschriebenen Programmen (vgl. Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013–2016 vom 22. Februar 2012, BBl 2012 3099 ff.). Neben diesen Aktivitäten des Bundes stellen zahlreiche private und gemischte Organisationen (öffentliche Hand, Wirtschaft, Wissenschaft) Hilfe und Dienstleistungen im Bereich der Innovationsförderung zur Verfügung. Eine wichtige Rolle spielen auch Auszeichnungen und Preise. Die Schweiz verfügt über sehr gute Voraussetzungen, um in einem globalisierten Weltmarkt bestehen zu können. Ein wirtschaftsfreundliches Regulierungsumfeld, politische Stabilität und Rechtssicherheit sowie starke traditionelle Wirtschaftszweige auf höchstem technologischem Niveau, gepaart mit einer hohen Dienstleitungsbereitschaft und einer leistungsstarken Wissenschaft, bieten einen fruchtbaren Boden für

Innovationen. Zudem scheinen die Bemühungen der letzten Jahre zur Stärkung der Innovation Früchte zu tragen. Während Avenir Suisse 2003 in einer Studie noch zwei grössere Defizite identifiziert hat, nämlich den mangelhaften Transfer zwischen Unternehmen und Forschungsinstituten und beschränkte Finanzierungsmöglichkeiten für Jungunternehmen (ein Innovationsmarkt für Wissen und Technologie, Diskussionsbeitrag zur Neuausrichtung der Innovationspolitik in der Schweiz, Wolf Zinkl, Herausgegeben von Avenir Suisse, 1. Auflage 2003, 2. überarbeitete Auflage 2005), zeigen die vorerwähnten Studien heute ein anderes Bild (vgl. Ziff. 1).

4. Innovationsförderung im Kanton Zürich Der Kanton Zürich hat die Rahmenbedingungen für Innovation in den letzten Jahren laufend verbessert. Zürich ist ein Wirtschaftsstandort mit internationaler Ausstrahlung und Reputation. Zürich verfügt über zwei bekannte Hochschulen, breit aufgestellte Fachhochschulen, über mehrere weltbekannte Forschungseinrichtungen sowie über einen Stamm von internationalen Unternehmen. Die gute Wirtschaftsleistung Zürichs ist jedoch nicht das Ergebnis einer aktiven Wirtschaftspolitik, die das Geschehen lenkt und bestimmt. Der Regierungsrat konzentriert sich vielmehr darauf, der Privatwirtschaft bestmögliche Rahmenbedingungen zu bieten und aktive Massnahmen auf klar umgrenzte Bereiche zu beschränken. Einen wichtigen Beitrag leistet dabei der Clusteransatz der kantonalen Standortförderung. Der Kanton Zürich engagiert sich in Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich für die Weiterentwicklung sogenannter Branchencluster. Das sind Netzwerke von Unternehmen in ausgewählten und zukunftsträchtigen Produktionsbereichen einschliesslich ihrer Zulieferfirmen. Durch eine konsequente Ausrichtung der Standortförderung auf ausgewählte aber differenzierte Cluster (Finanzdienstleistungen, Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologie [IKT], Kreativwirtschaft, Cleantech und Aerospace) werden die Kräfte gebündelt und gleichzeitig wird eine gesunde Diversifizierung erreicht. Die Branchenvielfalt hat unter anderem auch dazu beigetragen, die letzte Wirtschaftskrise besser abzufedern. Die grösste Herausforderung im Bereich der Clusterpolitik besteht gegenwärtig darin, die bisherigen Stärken des Wirtschaftsstandorts Zürich, die sicher beim florierenden Finanzsektor (rund 25% der Wertschöpfung im Kanton Zürich 2010) liegen, zu pflegen. Gleichzeitig wird zunehmend wichtig, neuen Branchenschwerpunkten gute Rahmenbedingungen zu bieten, damit die Wirtschaft in Krisenzeiten breit abgestützt ist. Die Unternehmensdienstleistungen haben mit gut 10% bereits einen beachtlichen Anteil der Wertschöpfung des Kantons erreicht. Eine Stärkung der Unternehmen in den anderen Clustern – namentlich den Life Sciences, Cleantech, Nanotechnologie, Aerospace und Kreativwirtschaft – kann ausgleichend auf den Konjunkturverlauf wirken, wenn der Finanzsektor eine Schwächephase hat. Diesen neuen und zukunftsträchtigen Bereichen gute Produktionsbedingungen zu bieten, wird an

Bedeutung gewinnen. Die Kleinräumigkeit verbunden mit erstklassigen Forschungseinrichtungen, einer leistungsfähigen Infrastruktur, einer sehr guten internationalen Anbindung und einer einmaligen Lebensqualität schaffen sehr gute Voraussetzungen für eine fruchtbare Innovationskultur im Kanton Zürich. Dies entbindet indessen nicht von einer laufenden Überprüfung von Verbesserungsmöglichkeiten und einer flexiblen Anpassung an die aktuellen Entwicklungen. Der Finanzplatz steht unter anhaltendem Druck. Zudem wird der verfügbare Raum ohne entsprechende Gegenmassnahmen sowohl in der Stadt Zürich wie auch im Kanton knapp. Der Erfolg des Wirtschaftsraumes zieht viele in- und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, aber auch langwierige Baubewilligungsverfahren mit Einsprachen tragen zur Raumnot bei. Bisher unterstützt der Kanton Zürich Innovationen und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft vornehmlich über die Netzwerke der bestehenden Cluster. Dabei werden ausgewählte Innovations- und Netzwerkprojekte an verschiedenen Standorten gefördert. Ideal wäre, diese Standorte räumlich in einem grossen Innovationspark zusammenzuführen. Dies würde den lebhaften Forschungsaktivitäten im Raum Zürich einen weiteren Entwicklungsschub verleihen. Die Fortsetzung dieser Bemühungen, verschiedenen Bereichen von zukunfts- trächtigen Tätigkeiten und Produktionen einen attraktiven Standort zu bieten, Innovationen gezielt zu fördern und den Finanzsektor soweit wie möglich zu unterstützen, dürfte auch weiterhin eine gewinnbringende Strategie für Zürich sein. Der hohe Wert Zürichs beim BAK Structural Potential Index bestärkt diese Zuversicht. Dieser Index misst das wirtschaftliche Potenzial der Branchenstruktur einer Region, deren Wettbewerbsfähigkeit sowie die Effizienz der politischen Strukturen und der Verwaltung. In den kommenden Jahren wird insbesondere der Finanzsektor mit grossen Herausforderungen konfrontiert sein. Um eine ausgewogene und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im Kanton Zürich zu ermöglichen und den Werkplatz zu stärken, muss die Aufmerksamkeit zunehmend auf die Bedürfnisse der anderen zukunftsträchtigen Branchen und Cluster – namentlich Life Sciences, Cleantech, IKT, Nanotechnologie, Aerospace und Kreativwirtschaft – gerichtet werden (vgl. auch Cluster-Bericht 2009–2010 der Standortförderung

des Kantons Zürich). Wenn dies gelingt, wird Zürich eines der attraktivsten Wirtschaftszentren der Schweiz und Europas bleiben.

5. Kanton Zürich als idealer Standort für einen Innovationspark Der Bund hat in den letzten Jahren in der Innovationsförderung einiges unternommen und erhebliche Gelder gesprochen. Der Kanton Zürich hat mit der Clusterpolitik, der konsequenten Verbesserung der Infrastruktur und der Förderung der anderen Standortqualitäten Wesentliches zur Standortattraktivität und Innovationskultur beigetragen. Eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Innovation stellt auch die Bereitstellung von Raum zu attraktiven Konditionen für den Aufbau von Unternehmen dar. In diesem Zusammenhang spielt der Verein Swiss Innovation Park eine wesentliche Rolle. Der Verein bildet die Trägerschaft für einen Nationalen Innovationspark, wie ihn das neue FIFG vorsieht. Er setzt sich für den Standort Dübendorf als Leuchtturm-Projekt im Netzwerk des Swiss Innovation Park ein. Er soll die schweizweite Abstützung des Projektes sichern und die Koordination der verschiedenen regionalen Initiativen übernehmen. Zu diesem Zweck hat er eine Machbarkeitsstudie bei der ETH in Auftrag gegeben (Machbarkeitsstudie für einen nationalen Innovationspark: Eine Vision zur weiteren Stärkung der Schweiz als internationaler Standort für Forschung und Innovation, herausgegeben vom Verein Machbarkeit Stiftung Forschung Schweiz, 2007; nachfolgend: Machbarkeitsstudie). Der Bundesrat hat sich in einem Bericht vom 14. März 2008 positiv zum Innovationspark Dübendorf geäussert und die Standortgemeinden des Flugplatzes haben sich zugunsten eines Innovationsparks ausgesprochen.

Der Begriff des Innovationsparks wird unterschiedlich verstanden. Je nach Zielsetzung und Organisation ist von Science Parks, Science Cities, Business Centers, Gründerzentren oder auch einfach von technologieorientierten Gewerbeflächen die Rede. Die Transferzentren lassen sich grundsätzlich in drei Kategorien einteilen (vgl. Machbarkeitsstudie; S. 24): – Technologiezentren bestehen in der Regel nur aus wenigen Gebäuden für Unternehmungen, Wissenschaftseinrichtungen. Sie weisen Flächen von weniger als 30 Hektaren auf und repräsentieren weltweit rund die Hälfte aller Science und Technology Parks. Ein typisches Beispiel ist der Technopark Zürich. – Science Parks entsprechen der klassischen Vorstellung eines grossen Areals, auf dem eine Forschungseinrichtung und/oder grosse wissenschaftliche Einrichtungen sowie universitätsnahe Unternehmungen angesiedelt werden. Sie verfügen oft über ausreichend Flächen für grössere Unternehmen und bieten besondere Einrichtungen für Unternehmensgründungen an. – Science Cities werden durch die Grundidee von Leben und Forschen am gleichen Standort geprägt. Die im weltweiten Vergleich grössten Einrichtungen befinden sich im asiatischen Raum und bilden eigene Stadtquartiere, die in ihrer Fläche vergleichbar mit dem Silicon Valley sind (z. B. Kansai Science City in Kioto/Japan, wo rund 15 000 Hektaren für Forschung, Bildung, innovative Unternehmen sowie Wohnen und Freizeit zur Verfügung stehen). In Europa sind die Anlagen deutlich kleiner (z. B. Sophia Antipolis in Nizza oder Wissens- und Technologiestadtteil Adlershof in Berlin). Die ETH Science City in Zürich wird vor allem wegen ihrer Grundidee von Leben und Forschen am gleichen Standort dem Begriff einer Science City zugerechnet. In der Machbarkeitsstudie zum Innovationspark Dübendorf wurden verschiedene Anlagen miteinander verglichen. Dabei zeigte sich, dass sich aus den drei Beispielen Cambridge Science Park, Technologiestadtteil Adlershof Berlin und Boston-Region (University Park MIT, Technology Square, BioSquare of Boston) gemeinsame Erfolgskriterien für eine lang anhaltende Entwicklung ableiten lassen (Machbarkeitsstudie, S. 36): – räumliche Nähe von renommierter Wirtschaft und Wissenschaft; – Gestaltung einer durchmischten Stadt-Landschaft mit Wohnen, Freizeit und Kultur (integrierte Standorte); – optimale Grösse 60 bis 100 Hektaren;

– Unterstützung durch Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Wirtschaftsexponenten;

– Konzentration auf einzelne technologische Schwerpunktgebiete/ Cluster; – professionelles Standortmanagement mit dem Ziel eines dynamischen Wachstums; – intensive internationale Akquisition von hochkarätigen Unternehmen; – sehr gute Erreichbarkeit durch zentrale Lage mit lokaler und kontinentaler Anbindung an Autobahnen, Eisenbahnen und Flughäfen; – politische Unterstützung. Die Auflistung stellt keine Rangfolge der Faktoren dar. Jedes Projekt weist Besonderheiten auf und es müssen auch nicht alle Faktoren auf dem Gelände selbst erfüllt sein. Viele der massgebenden Faktoren sind im Kanton Zürich bereits erfüllt. Entscheidend ist, dass innovationsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Reputation und internationale Ausstrahlung müssen erarbeitet und im weltweiten Wettbewerb bestätigt werden. Dabei wird der bestehende gute Ruf des Wirtschaftsstandorts Zürich sicher hilfreich sein. Wichtig ist, dass Planung und Entwicklung bewusst und entschlossen angegangen werden. Dabei wird auch die Frage nach der zentralen thematischen Ausrichtung eine wichtige Rolle spielen. Insgesamt bietet ein Innovationspark im Kanton Zürich mit internationaler Ausstrahlung äusserst Erfolg versprechende Aussichten für Wirtschaft, Forschung und Arbeitnehmende.

6. Weiteres Vorgehen Innovation wird am Standort Zürich bereits gelebt. Viele Faktoren, die einen innovativen Standort ausmachen, sind in Zürich bereits heute erfüllt. Die bestehenden Standortvorteile bilden eine ideale Grundlage für einen Innovationspark mit landesweiter und internationaler Ausstrahlung. Das Flugplatzareal Dübendorf würde sich aufgrund seiner Lage und Erschliessung für einen Innovationspark ideal eignen. Der Innovationspark würde dem Standort im Sinne eines «Leuchtturms» zusätzliche Ausstrahlung bieten und einen weiteren Erfolgsfaktor darstellen. Vor dem Hintergrund der ansässigen Unternehmen, Forschungsstätten und politischen Institutionen bietet ein Innovationspark eine sehr grosse Chance, den Standort Kanton Zürich weiter zu stärken. Dies ist im Interesse der ganzen Schweiz. Die bereits vorhandene Internationalität, die ansässigen starken internationalen Unternehmen auf engem Raum, die hervorragende Infrastruktur, die stabilen und fortschrittlichen politischen Rahmenbedingungen, der innovative Clusteransatz der Standortförderung und die ansässigen Hochschulen von Weltrang bieten ein sehr grosses Potenzial für Innovationen. Der Regierungsrat setzt sich daher zum Ziel, im Kanton Zürich einen Innova- tionspark zu errichten. Dabei steht zurzeit der Standort Dübendorf im Vordergrund. Unabhängig vom Entscheid des Bundes über die weitere aviatische Nutzung des Flugplatzareals sind jedoch weitere alternative Standorte zu prüfen. Der Clusteransatz der Standortförderung fusst auf der Vernetzung von Politik, Wirtschaft und Hochschulen über die Wertschöpfungs- und Wissenskette hinaus. In Anlehnung an dieses Konzept sollen auch die Bemühungen um den Innovationspark vorangetrieben werden, wobei namentlich der Abstimmung zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sehr grosse Bedeutung beizumessen ist. Da die politische Unterstützung für das Gelingen des Projektes und den langfristigen Aufbau einer internationalen Reputation äusserst wichtig ist, kommt dem Regierungsrat eine tragende Rolle zu. Als erster Schritt ist die Volkswirtschaftsdirektion zu beauftragen, den Beitritt zum Verein Swiss Innovation Park zu veranlassen und die Interessen des Kantons in diesem Verein zu vertreten. Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 5000. Aufgrund der überregionalen Ausstrahlung eines Innovationsparks sind sodann die umliegenden Kantone anzusprechen

und für das Projekt zu gewinnen. Dies geschieht sinnvollerweise im Rahmen der Metropolitankonferenz, die dem Verein bereits beigetreten ist, und in den zuständigen Regierungskonferenzen. Beim Thema Innovationspark ist die Standortfrage von der inhaltlichen Ausgestaltung (Zielsetzung, Planung und Steuerung) des Innovationsparks zu unterscheiden. Für den zweiten Teil liegt die Federführung bei der Volkswirtschaftsdirektion. Ist der inhaltliche Rahmen festgelegt, ist der dafür benötigte Raum im Rahmen der Raumplanungsprozesse zu sichern bzw. bereitzustellen. Der mögliche Standort Dübendorf ist bereits Gegenstand der Gebietsplanung zum Flugplatzareal Dübendorf unter der Federführung der Baudirektion (vgl. RRB Nr. 751/2010). Zur inhaltlichen Ausgestaltung des «Innovationsparks Zürich» ist die Volkswirtschaftsdirektion zu beauftragen, eine Projektorganisation unter ihrer Leitung und unter Einbezug der entsprechenden Direktionen und der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates sowie der externen Interessenträger (Wirtschaft, Wissenschaft und Politik) zu errichten. Die Federführung für das Projekt liegt bei der Volkswirtschaftsdirektion (Amt für Wirtschaft und Arbeit; AWA). Für die raumplanerische Einbettung des Projekts (allfällige Sondernutzung und Einbettung in die Planung für das Flugplatzareal usw.) ist weiterhin die Baudirektion (Amt für Raumentwicklung; ARE) federführend. Die notwendigen Mittel sind im Budget der Volkswirtschaftsdirektion bereitzustellen. Die Zielsetzung, im Kanton Zürich einen Innovationspark zu errichten, ist als zusätzliche Massnahme zu Legislaturziel 12 des Regierungsrates zu formulieren und so im KEF zu verankern.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Regierungsrat setzt sich zum Ziel, im Kanton Zürich einen Innovationspark zu errichten.

II. Der Kanton Zürich tritt dem Verein Swiss Innovation Park bei. Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit der Interessenvertretung im Verein beauftragt.

III. Die verwaltungsinterne Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit richten sich nach Ziff. 6 der Erwägungen. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, unter ihrer Leitung in Absprache mit den Direktionen eine Projektorganisation im Sinne von Ziff. 6 der Erwägungen zu errichten.

IV. Die Zielsetzung, im Kanton Zürich einen Innovationspark zu errichten, wird als zusätzliche Massnahme zu Legislaturziel 12 des Regierungsrates formuliert und so im KEF verankert.

V. Mitteilung an die Bildungsdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Costituzione federale della Confederazione Svizzera, Art. 61a — letto nella versione del 11 marzo 2012; l’atto è stato nuovamente consolidato il 23 settembre 2012, 3 marzo 2013, 9 febbraio 2014, 18 maggio 2014, 14 giugno 2015, 1 gennaio 2016, 12 febbraio 2017, 24 settembre 2017, 1 gennaio 2018, 23 settembre 2018, 1 gennaio 2020, 1 gennaio 2021, 7 marzo 2021, 28 novembre 2021, 13 febbraio 2022, 1 gennaio 2024 e 3 marzo 2024.

Citato in