RRB Nr. 670/2013
Strassen, Knonau, 382 Zürichstrasse, Brücke A4 bis Büel, km 0.600 - 2.550, Bauausführung, neue und gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juni 2013
670. Strassen (Knonau, 382 Zürichstrasse, Brücke A4 bis Büel, km 0.600–2.550)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die 382 Zürichstrasse in Knonau ist ein Teilstück der Hauptverkehrsstrasse von Knonau über Affoltern a. A. und Birmensdorf nach Zürich. Die durchschnittliche Verkehrsmenge pro Tag beträgt 3847 Fahrzeuge mit einem Schwerverkehrsanteil von 6,4%. Dieses Strassenteilstück wurde 1973 neu gebaut (die 2001 beim Knoten Dorfstrasse erstellte Kreisverkehrsanlage, km 1.530–1.560, befindet sich in einem guten Zustand und ist nicht Gegenstand dieses Projektes). Heute ist der Fahrbahnbelag ausgemagert und porös, hat Kornausbrüche und weist Verformungen auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Zürichstrasse auf dem Teilstück Brücke A4 bis Büel instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadensbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Er enthält im Wesentlichen folgende Bauteile: – Fahrbahninstandsetzung (neue Binder- und Deckschicht) – Rückbau der überlangen Trenninseln und Anpassung der Strassengeometrie an die neuen Verhältnisse – Ersatz der Randabschlüsse – Erneuerung der Strassenentwässerung und Ersatz sämtlicher Armaturen der Schlammsammler und Kontrollschächte – Ersatz des Deckbelags auf dem Gehweg zwischen der Baareggstrasse und dem Kreisel – Ausbau des bestehenden Gehwegs zwischen dem Kreisel und der Rossauerstrasse zu einem Rad-/Gehweg (die Fortsetzung des Rad-/ Gehweges bis nach Mettmenstetten ist Bestandteil der Radwegstrategie und wird voraussichtlich 2015 erstellt). Der Gemeinderat Knonau hat zum Projekt (Ausbau des Gehwegs entlang der Zürichstrasse zu einem Rad-/Gehweg) mit Beschluss vom 10. Oktober 2011 Stellung genommen. Er begrüsst das Strassenprojekt grundsätzlich und unterstützt die geplante Variante eines 2,50 m breiten Rad-/Gehwegs, der durch einen 1,50 m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzt ist.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 6. Mai 2013 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 2 550 000 Nebenarbeiten 95 000 Technische Arbeiten 145 000 Total 2 790 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen folgende Kosten: in Franken Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (78,5%) 2 190 000 Fahrradanlagen (21,5%) 600 000 Total 2 790 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 2 790 000 zu bewilligen, wovon Fr. 2 190 000 als gebunden zulasten der Erfolgsrechnung gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG und Fr. 600 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 790 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben Fr. Fr. Fr. Erfolgsrechnung Konto 8400.3141 0 80050 2 190 000 2 190 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.5013 0 00000 600 000 600 000 Fahrradanlagen Total 2 190 000 600 000 2 790 000 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 22 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (2,5%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Fahrradanlagen Konto 5013 0 00000 100% 600 000 7 500 2,5% 15 000 Total 100% 600 000 22 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84U-20199, Knonau, Zürichstrasse, Brücke A4 bis Büel, aufzunehmen. Der Anteil von Fr. 600 000 wird nach Abschluss der Bauarbeiten auf das Konto 8400. 5013 0 00000, Fahrradanlagen, umgebucht.
Der Betrag ist im Budget 2013 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 2 085 000 enthalten und im KEF 2013–2016 für das Jahr 2014 mit Fr. 705 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bauausführung der 382 Zürichstrasse, Brücke A4 bis Büel, Knonau, werden eine neue Ausgabe von Fr. 600 000 zulasten der Investitionsrechnung und eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 190 000 zulasten der Erfolgsrechnung, insgesamt Fr. 2 790000 der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 6. Mai 2013)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi