RRB Nr. 676/2026
Motion David Galeuchet, Bülach, Sonja Gehrig, Urdorf, und Sabine Arnold, Zürich, betreffend PFAS-Belastungen: Finanzierung, Entschädigung und Vollzug sicherstellen, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 125/2026
Sitzung vom 17. Juni 2026
676. Motion (PFAS-Belastungen: Finanzierung, Entschädigung und
Erwägungen
Vollzug sicherstellen) Kantonsrat David Galeuchet, Bülach, sowie die Kantonsrätinnen Sonja Gehrig, Urdorf, und Sabine Arnold, Zürich, haben am 30. März 2026 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, kantonale finanzielle, rechtliche und organisatorische Massnahmen zur Bewältigung der bestehenden und potenziellen PFAS-Belastungen festzusetzen. Begründung Unsere Lebensgrundlagen – Böden, Gewässer, Lebensmittel – sind mit per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) belastet. Gemäss Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage 276/2025 wurden in allen Anfang 2025 untersuchten Böden im Kanton Zürich PFAS nachgewiesen. Die bisherigen Untersuchungen zeigen, dass die PFAS-Belastung im Kanton Zürich über dem nationalen Durchschnitt liegt und insbesondere in Siedlungsgebieten sowie im Umfeld von Punktquellen erhöhte Werte festgestellt wurden. PFAS-Belastungen bergen erhebliche gesundheitliche Risiken für den Menschen. Die Stoffe reichern sich im Körper an, insbesondere im Blut, in der Leber, in den Nieren sowie in der Muttermilch. Einzelne PFAS gelten als potenziell krebserregend, können das Immunsystem schwächen und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Auch im Kanton Zürich sind wirtschaftliche Schäden durch PFAS zu erwarten – etwa durch kontaminierte Landwirtschaftsböden mit möglichen Verkaufsstopps für Produkte, durch Einkommenseinbussen bei Berufsfischer:innen sowie durch erhebliche Kosten für die Sanierung belasteter Böden im Siedlungsraum. Diese Entwicklungen gefährden nicht nur einzelne Betriebe, sondern untergraben langfristig Planungssicherheit, Investitionen und die Wertschöpfung im Kanton. Die Massnahmen sollen mindestens folgende Elemente enthalten: – Ein Entschädigungsmodell sowie Härtefallregelungen insbesondere für Landwirtschaftsbetriebe, Berufsfischer:innen und Lebensmittel verarbeitende Betriebe bei behördlich verfügten Nutzungs- und Vermarktungseinschränkungen – Transparente Information der betroffenen Grundeigentümer:innen und Gemeinden
– Klärung der Finanzierung und Kostenüberwälzung, insbesondere wenn Verursacher:innen nicht nachgewiesen werden können – Klare Regelungen für PFAS-belastete Böden bei nötigen Sanierungen, Bauprojekten, Infrastrukturvorhaben und Revitalisierungen
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion David Galeuchet, Bülach, Sonja Gehrig, Urdorf, und Sabine Arnold, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), die heute nahezu überall in der Umwelt messbar sind, haben negative Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen Boden und Wasser. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit können noch nicht abschliessend beurteilt werden. Der Regierungsrat hat sich in jüngerer Zeit mehrfach mit dem Thema befasst und unter anderem bei den Beantwortungen der Anfragen KR-Nrn. 277/2024, 234/2025 und 309/2025 sowie im Rahmen von Vernehmlassungen des Bundes (RRB Nrn. 365/2026, 321/2026 und 255/2025) Stellung genommen. Zur Koordination der kantonalen Arbeiten wurde eine direktionsübergreifende Plattform geschaffen, bestehend aus den Amtschefs des Amtes für Landschaft und Natur (Leitung), des Kantonalen Labors, des Veterinäramtes sowie des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Sie dient insbesondere dazu, vorhandenes Wissen zu bündeln, die Entwicklungen im dynamischen Themenbereich PFAS laufend zu verfolgen, Massnahmen zwischen den betroffenen Stellen zu koordinieren sowie Lösungsansätze für offene fachliche und rechtliche Fragestellungen zu entwickeln. Die Forderungen der vorliegenden Motion betreffen Rechtsbereiche, die teilweise in die Rechtsetzungskompetenz des Bundes fallen. Dies gilt sowohl für das Umwelt-, Gewässerschutz- und Lebensmittelrecht (vgl. Art. 74, 76 und 118 Bundesverfassung [BV, SR 101]) als auch für das Landwirtschaftsrecht (vgl. Art. 104 und 104a BV). Die rechtlichen und fachlichen Grundlagen im Bereich PFAS sind entsprechend derzeit auf Bundesebene in Entwicklung. In den eidgenössischen Räten sind etliche Vorstösse pendent oder bereits überwiesen, die den Umgang mit PFASbelasteten Böden, Lebensmitteln und Trinkwasser sowie die Unterstützung betroffener Landwirtschaftsbetriebe zum Gegenstand haben. Zu nennen sind beispielsweise die Motion 25.3907 «Massnahmen zur Existenzsicherung von PFAS-betroffenen Landwirtschaftsbetrieben», die überwiesene Motion 25.3421 «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» sowie die Motion 25.3730 «Sanierung von
mit PFAS belasteten Standorten. Konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips». Hinzu kommt die parlamentarische Initiative 25.440 «Abgeltungen für PFAS-Sanierungen rückwirkend zulassen», mit der auf Bundesebene bereits konkrete rechtliche Anpassungen im Zusammenhang mit PFAS-belasteten Standorten beraten werden. Die in den Vorstössen auf Bundesebene aufgeworfenen Fragestellungen greifen damit die wesentlichen materiellen Anliegen der vorliegenden Motion bereits auf. Angesichts der laufenden bundesrechtlichen Arbeiten wird insbesondere zu berücksichtigen sein, ob und in welcher Form der Bund die betreffenden Bereiche künftig regelt, welche Aufgaben den Kantonen im Vollzug oder bei ergänzenden Regelungen zukommen und in welchem Umfang kantonale Massnahmen oder Mitfinanzierungen vorgesehen oder erforderlich sein werden. Solange Umfang und Inhalt dieser bundesrechtlichen Vorgaben sowie die Zuständigkeiten nicht geklärt sind, erscheint eine isolierte kantonale Gesetzgebung nicht sinnvoll. Es besteht die Gefahr, dass kantonale Einzellösungen den laufenden Entwicklungen vorgreifen und nach Abschluss der bundesrechtlichen Arbeiten nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar sind. Bereits in der Konzeptphase der laufenden Totalrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LS 910.1) wurden die Auswirkungen von PFAS-Belastungen auf die Landwirtschaft als bedeutsam erkannt. Die damit verbundenen Fragen werden im weiteren Revisionsprozess unter Berücksichtigung der laufenden bundesrechtlichen Entwicklungen geprüft und mit diesen abgestimmt. Soweit die Motion eine transparente Information betroffener Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Gemeinden verlangt, bestehen mit dem Öffentlichkeitsprinzip nach der Kantonsverfassung (LS 101) sowie dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) bereits gesetzliche Grundlagen auf kantonaler Ebene. Der Kanton veröffentlicht zudem sämtliche wichtigen Informationen im Bereich PFAS auf der Webseite zh.ch/pfas. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 125/2026 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli