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RRB Nr. 820/2026

Strassen, Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und Bassersdorf, Velobahn, Velohaupt- und Nebenverbindungen sowie Busspur, Phasenfreigabe Ausführung, Vergabeerhöhung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2026

820. Strassen (Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und

Erwägungen

Bassersdorf, Velobahn, Velohaupt- und -nebenverbindungen sowie Busspur, Phasenfreigabe Ausführung, Vergabeerhöhung) Mit Beschlüssen vom 22. November 2021 (Vorlage 5650) und 23. März 2026 (Vorlage 6036a) bewilligte der Kantonsrat einen Objektkredit von Fr. 73 097 000 und einen Zusatzkredit von Fr. 34 899 000, insgesamt Fr. 107 996 000, für die Veloverbindungen (Velobahn, Velohaupt- und -nebenverbindungen) in den Gemeinden Wallisellen, Dietlikon sowie Wangen-Brüttisellen und die Busspur in der Gemeinde Bassersdorf, die alle im Zusammenhang mit dem Bau des Grossprojekts «MehrSpur Zürich–Winterthur» (vormalige Projektbezeichnung «Brüttenertunnel») der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) stehen. Im Auftrag des Kantons erarbeiteten die SBB je ein Vorprojekt, ein Bauprojekt sowie ein Ausschreibungsdossier für die verschiedenen Veloverbindungen und die Busspur. Mit Beschluss Nr. 1279/2023 bewilligte der Regierungsrat zuletzt eine Erhöhung der Vergabe an die SBB für die Planerleistungen der SIA-Phasen 32, 33 und 41 auf insgesamt Fr. 5 852 305. Mittlerweile liegt die rechtskräftige Plangenehmigung für den Bahnausbau einschliesslich der kantonalen Projektbestandteile vor. Die SBB beantragen daher die Freigabe der Realisierung des Bauvorhabens. Diese umfasst die Projektierungsarbeiten der SIA-Phasen 51– 53 sowie die Bauausführung mit allen Nebenarbeiten. Die SBB konkretisieren im Auftrag des Kantons die Ausführungsplanung und die Ausführung der kantonalen Veloinfrastruktur. Dazu ist die Baudirektion zu ermächtigen, die notwendigen Finanzierungsvereinbarungen mit den SBB abzuschliessen. Die Vertragssumme betreffend die Velobahn in der Gemeinde Wallisellen ist gemäss der Kostenzusammenstellung vom 25. November 2024 von Fr. 2 722 490 um Fr. 29 242 420 auf Fr. 31 964 910 zu erhöhen. Die Vertragssumme betreffend die Velohaupt- und -nebenverbindungen in den Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen ist gemäss der Kostenzusammenstellung vom 25. November 2024 von Fr. 2 956 429 um Fr. 47 453 225 auf Fr. 50 409 654 zu erhöhen.

Die Vertragssumme betreffend die Busspur in der Gemeinde Bassersdorf ist gemäss der Kostenzusammenstellung vom 25. November 2024 von Fr. 173 386 um Fr. 2 525 497 auf Fr. 2 698 883 zu erhöhen. Insgesamt beläuft sich die Vertragssumme somit neu auf Fr. 85 073 447. Vertragssumme (in Franken) bisher zusätzlich neu (SIA-Phasen (SIA-Phasen 31–33, 41) 51–53) Wallisellen 2 722 490 29 242 420 31 964 910 Dietlikon, Wangen-Brüttisellen 2 956 429 47 453 225 50 409 654 Bassersdorf 173 386 2 525 497 2 698 883 Total 5 852 305 79 221 142 85 073 447 Für Unvorhergesehenes auf noch nicht ausgeführte Arbeiten von Fr. 79 221 142 kann sich dieser Betrag um rund 10% (Fr. 7 922 115) erhöhen. Die gesamte Vergabesumme beträgt somit neu Fr. 92 995 562. Die Gesamtkosten für die kantonalen Anlagen betragen Fr. 107 996 000. Gestützt auf die Absprache zwischen dem Bundesamt für Verkehr, dem Kanton Zürich und den SBB vom 15. April 2025 und dem Schreiben des Bundesamtes für Verkehr vom 14. Mai 2025 beteiligt sich das Bundesamt für Verkehr mit pauschal Fr. 15 000 000 an den Kosten. Diese Abgeltung wird in den Jahren 2027 bis 2030 bei den jeweiligen Abrechnungen abgezogen. Die übrigen Kostenteiler je Objekt bleiben unverändert. Die Kosten sind durch den Objektkredit vom 22. November 2021 (Vorlage 5650) und den Zusatzkredit vom 23. März 2026 (Vorlage 6036a) gedeckt. Den gesamten Rechnungsverkehr haben die Objekte Nrn. 84D- 50075, Wallisellen, Velobahn, 84D-50083, Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, Velohaupt- und -nebenverbindungen, und 84D-50097, Bassersdorf, Busspur, anteismässig aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Betrag der Vergabe an die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), Infrastruktur, Zürich, gemäss RRB Nr. 1279/2023 wird für die Planer- und Bauleistungen der SIA-Phasen 51–53 von Fr. 5 852 305 auf Fr. 85 073 447 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 92 995 562 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

III. Die Baudirektion, Tiefbauamt, wird ermächtigt, mit den SBB die notwendigen Finanzierungsvereinbarungen abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli