RRB Nr. 833/2026
Strassen, Zürich, Knoten Limmatquai/Rudolf-Brun-Brücke, Projektgenehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2026
833. Strassen (Zürich, Knoten Limmatquai / Rudolf-Brun-Brücke,
Erwägungen
Projektgenehmigung) Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 23. März 2026 das Projekt im Kreuzungsbereich des Limmatquais und der Rudolf- Brun-Brücke (Bau Nr. 23 125) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Im Projektperimeter sind die Mühlegasse und die Rudolf-Brun- Brücke als regionale Verbindungsstrassen klassiert (RVS 30064.1). Entlang dieser Strassen sowie entlang des Limmatquais verlaufen regional klassierte Velorouten. Weiter verläuft auf dem Limmatquai ein regional klassierter Fuss- und Wanderweg. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG. Das Projekt wurde gemäss § 45 Abs. 2 StrG festgesetzt, weshalb es der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Zur Verbesserung der Sicherheit für den Veloverkehr auf der Rudolf- Brun-Brücke sowie am Knoten Limmatquai/Mühlegasse sieht das Projekt Signalisations- und Markierungsmassnahmen und kleinere bauliche Anpassungen vor. Konkret werden indirekte Linksabbieger in das Limmatquai angeboten, in der südlichen Zufahrt der Randabschluss zugunsten eines Velostreifens versetzt und verschiedene vorgezogene Haltebalken markiert. Auf der Brücke sind beidseitige bauliche Veloweichen vorgesehen, wodurch sich die Länge der Rechtsabbiegestreifen für den motorisierten Individualverkehr von der Brücke in den Bahnhofquai verkürzt. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 9. April 2025 Stellung genommen und keine Anträge angebracht. Die Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs wird mit dem vorliegenden Projekt nicht vermindert. Die Koordination der Lichtsignalanlagen (LSA) Rudolf-Brun-Brücke/Bahnhofquai und Rudolf-Brun-Brücke/Limmatquai stellt bereits heute sicher, dass sich kaum Fahrzeuge auf der Brücke stauen. Die Verkürzung des Rechtsabbiegestreifens von der Rudolf-Brun-Brücke zum Bahnhofquai hat deshalb keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit. Die Umsetzung der indirekten Linksabbiegebeziehungen hat ebenfalls keinen negativen Einfluss auf den Verkehrsablauf, da sie in den bestehenden Phasenablauf der LSA integriert werden. Das Vorhaben ist verkehrstechnisch machbar und mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar.
Da es sich beim Projekt um untergeordnete bauliche Massnahmen handelt, wurde auf eine Mitwirkung der Bevölkerung und auf eine öffentliche Auflage gemäss §§ 13 und 16 f. StrG verzichtet. Die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements hat gestützt auf die massgebenden Bestimmungen des Reglements über Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Stadtverwaltung (AS 172.101) und im Einvernehmen mit der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements mit Verfügung 2025- TED-ZH-1786 die Ausgaben am 12. März 2026 bewilligt und das Projekt festgesetzt. Einer Genehmigung durch den Kanton steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 930 000. Der kantonale Kostenanteil richtet sich nach dem Anteil der überkommunal klassierten Verbindungen. Demnach können die gesamten Kosten der Baupauschale angerechnet werden. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt im Kreuzungsbereich des Limmatquais und der Rudolf-Brun-Brücke in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli