RRB Nr. 855/2025
Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung, Änderung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. August 2025
855. Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen
Erwägungen
im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung, Änderung
I. Die Bildungsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 11. August 2025 über eine Änderung der Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Änderung (siehe ABl 2025-09-12). II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli