Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 883/2025

Anfrage Paul Mayer, Marthalen, und Mitunterzeichnende betreffend Steuerbelastungsmonitor 2025 – Kanton Zürich am Ende, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 231/2025

Sitzung vom 3. September 2025

883. Anfrage (Steuerbelastungsmonitor 2025 – Kanton Zürich am Ende) Kantonsrat Paul Mayer, Marthalen, und Mitunterzeichnende haben am 7. Juli 2025 folgende Anfrage eingereicht: «Der Zürcher Löwe brüllt!», «Der Tanker Kanton Zürich ist auf Kurs!» – Diese Aussagen gehören der Vergangenheit an. Im neuen Steuerbelastungsmonitor 2025 belegt der Kanton Zürich bei der Unternehmensbesteuerung den letzten Platz und wurde somit sogar von Bern überholt. Seit 2006 hat der Kanton 13 Plätze im Steuerranking eingebüsst, wie der Bericht zeigt. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche Massnahmen plant der Regierungsrat, um diesen Missstand zu beheben und den Kanton Zürich bei der Unternehmensbesteuerung zumindest wieder ins Mittelfeld zu führen?

2. Wo sieht der Regierungsrat weiteren Handlungsspielraum, um Unternehmen im Kanton Zürich, insbesondere KMU, wirksam zu entlasten?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Paul Mayer, Marthalen, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kantonsrat hat am 4. November 2024 mit einer Änderung des Steuergesetzes Schritt 2 der Steuervorlage 17 beschlossen (Vorlage 5939). Gemäss dieser Gesetzesänderung wäre der einfache Gewinnsteuersatz von 7% auf 6% gesenkt worden. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. In der Abstimmungszeitung wurde darauf hingewiesen, dass der Kanton Zürich im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Steuern von Unternehmen erhebt und in der Rangliste der Kantone einen der letzten Plätze belegt. In der Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 haben die Stimmberechtigten diese Gesetzesänderung mit 54,47% Nein-Stimmen abgelehnt. Eine erneute Vorlage zur Senkung der Gewinnsteuer, mit welcher der Kanton Zürich bei der Unternehmensbesteuerung zumindest wieder ins Mittelfeld der Kantone vorstossen würde, wäre zurzeit nicht mehrheitsfähig und ist deshalb nicht geplant. Zu Frage 2: Um Unternehmen und insbesondere KMU administrativ zu entlasten, hat der Kanton Zürich seit August 2025 die Steuerdeklaration für juristische Personen vereinfacht. Neu können diese ihre Steuererklärungen in der Onlineapplikation ZHcorporateTax einfach erfassen, sämtliche Belege online hochladen und ohne Papier an das Steueramt übermitteln. Ab der zweiten Deklaration können auch die Vorjahresdaten übernommen werden. Zudem können ab der Steuerperiode 2025 die erforderlichen Daten mittels E-Bilanz direkt aus den Buchhaltungssystemen in die Online-Steuererklärung übernommen werden, was die Deklaration zusätzlich vereinfachen wird. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage des Kantons, insbesondere wegen der Entwicklung der Erfolgsrechnung und des hohen Investitionsbedarfs, und mit Blick auf das Abstimmungsergebnis zu Schritt 2 der Steuervorlage 17 sieht der Regierungsrat hingegen derzeit keinen Handlungsspielraum für grössere steuerliche Entlastungen von Unternehmen. Sobald sich die Situation ändert, wird der Regierungsrat eine Neubeurteilung vornehmen und mögliche Massnahmen prüfen. Zudem sind derzeit die folgenden Vorstösse, die für Unternehmen zu einer Entlastung führen könnten, im Kantonsrat bzw. beim Regierungsrat hängig: – Postulat KR-Nr. 178/2023 betreffend Anreize für die Wirtschaft bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung – Parlamentarische Initiative KR-Nr. 270/2023 betreffend Anrechnung

Gewinnsteuer an Kapitalsteuer – Parlamentarische Initiative KR-Nr. 271/2023 betreffend Vortrag Überbesteuerung auf Folgejahre – Postulat KR-Nr. 272/2023 betreffend Anerkannte auszahlbare Steuergutschrift – Motion KR-Nr. 207/2024 betreffend Ermöglichung unterschiedlicher Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen auf Gemeindeebene.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli