RRB Nr. 967/2025
Anfrage Sandra Bossert, Wädenswil, und Hans Egli, Steinmaur, betreffend Ist der Kanton Zürich für einen MKS-Ausbruch gewappnet?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 196/2025
Sitzung vom 24. September 2025
967. Anfrage (Ist der Kanton Zürich für einen MKS-Ausbruch gewappnet?) Kantonsrätin Sandra Bossert, Wädenswil, und Kantonsrat Hans Egli, Steinmaur, haben am 23. Juni 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist in Europa (Slowakei und Ungarn) auf dem Vormarsch, in Deutschland gab es bereits einen bestätigen Fall. Der Nachbarkanton Thurgau hat letzte Woche vorsorglich Übungen mit allen Akteuren durchgeführt, um bei einem Ausbruch vorbereitet zu sein. Die Erreger sind Viren, die eine fiebrige Allgemeinerkrankung auslösen und bei allen Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) auftreten können. Die Tierseuche ist nicht auf den Menschen übertragbar, aber gehört wegen ihrer potenziell katastrophalen Auswirkungen auch heute noch zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Seuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Menschen können die Viren verschleppen und andere Tiere anstecken. Die Erreger können durch verseuchte Tiere, deren Produkte (Fleisch, Milch etc.) und durch Materialen, die mit diesen Tieren in Berührung waren, übertragen werden. Diese hochansteckende Krankheit verursacht neben dem emotionalen Schaden (alle Tiere müssen gekeult werden) auch hohe wirtschaftliche Kosten. Zu ihrer Bekämpfung müssen drastische Beschränkungen im Handel mit Tieren und tierischen Produkten erlassen werden, dies hat unter vielen anderen auch Auswirkungen auf den Tourismus. Einen Ausbruch gilt es unbedingt zu verhindern. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie hoch stuft der Kanton die Bedrohungslage eines MKS-Ausbruchs ein?
2. Wie hat sich der Kanton Zürich konkret personell, organisatorisch und materiell für einen allfälligen MKS-Fall vorbereitet?
3. Welche Vorsichtsmassnahmen werden getroffen, um ein Einschleppen des Virus zu verhindern?
4. Ist bereits ein Importstopp von Klauentieren und tierischen Produkten aus dem EU-Raum angedacht?
5. Wie wird kontrolliert, dass keine ausländischen Viehtransporter unser Kantonsgebiet durchfahren?
6. Gibt es eine Impfstrategie? Wenn nein, wieso nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sandra Bossert, Wädenswil, und Hans Egli, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Bei der Beurteilung der Bedrohungslage orientiert sich das Veterinäramt (VETA) an den nationalen und internationalen Risikoeinschätzungen. Grundlage bildet insbesondere das monatliche Radarbulletin des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut in Deutschland. Dieses Monitoring berücksichtigt die aktuelle Tierseuchenlage in der Schweiz, in Europa und weltweit und stellt das Risiko des Auftretens von relevanten Tierseuchen in der Schweiz mittels eines Ampelsystems dar. Das Risiko für einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) wird jeweils höher eingeschätzt, wenn MKS-Fälle in EU-Ländern und insbesondere in Nachbarstaaten auftreten. Die in jüngster Zeit in Deutschland, der Slowakei und Ungarn festgestellten Ausbrüche konnten dank konsequenter Bekämpfungsmassnahmen in den betroffenen Ländern begrenzt und abgeschlossen werden. Weitere Ausbrüche wurden seither keine festgestellt. Vor diesem Hintergrund wurde das Risiko eines Eintrags in die Schweiz im Verlauf des Monats Mai von hoch auf mittel herabgestuft und ist seither auf diesem Niveau. Um im Falle eines Ausbruchs sofort handlungsfähig zu sein, bereitet sich das VETA seit vielen Jahren gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen systematisch auf die Bekämpfung von Ausbrüchen hochansteckender Tierseuchen vor. Hierzu gehören die regelmässige Erarbeitung von Bekämpfungsszenarien und die Durchführung von regelmässigen Übungen gemeinsam mit den kantonalen Partnerorganisationen. Die Übungsszenarien decken theoretische und organisatorische Aspekte sowie die praktische Umsetzung der Bekämpfungsmassnahmen wie den Umgang mit dem Seuchenbekämpfungsmaterial ab. Das Seuchenbekämpfungsmaterial wird durch Spezialistinnen und Spezialisten der Gebäudeversicherung Kanton Zürich gelagert, gewartet und im Seuchenfall direkt auf den Schadenplatz geliefert. Dass die vorhandene Krisenorganisation funktioniert, konnte bereits bei mehreren Ausbrüchen von Tierseuchen – etwa der Vogelgrippe – unter Beweis gestellt werden. Zur weiteren Stärkung der Krisenbereitschaft wurde per 1. Januar 2023 im VETA die Fachstelle «Krisenmanagement Tierseuchen» geschaffen, welche die laufende Weiterentwicklung und Optimierung der Krisenorganisation sicherstellt.
Zu Fragen 3–5: Um das Einschleppen des Virus aus Drittstaaten mit endemischer MKS zu verhindern, müssen beim Import von Klauentieren und tierischen Produkten in die EU oder die Schweiz die festgelegten Bedingungen eingehalten werden, wobei Kontrollen entweder an den EU-Aussengrenzen durch die lokalen Vollzugsorgane oder an den Flughäfen Zürich und Genf durch den grenztierärztlichen Dienst des BLV durchgeführt werden. Bei Kontrollen an den EU-Aussengrenzen werden die erfassten Daten elektronisch über das europäische System TRACES an die zuständigen Vollzugsbehörden am Bestimmungsort im Zielland übermittelt, welche sicherstellen, dass die notwendigen Massnahmen vor Ort umgesetzt werden. Das System TRACES dokumentiert alle Ein- und Ausfuhren. Die Schweiz ist vollständig in das System integriert. Auch bei gewerbsmässigen Tierbewegungen und Transporten von risikobehafteten tierischen Produkten über die Landesgrenzen zwischen der Schweiz und der EU werden die Daten in diesem System erfasst. Festgestellte Abweichungen von den Importanforderungen führen in der Regel zu einer Zurückweisung. In Einzelfällen erfolgen genauere Abklärungen, bei denen das VETA beigezogen wird, wenn der Bestimmungsort im Kanton Zürich liegt. Auch im Inland bestehen Vorsichtsmassnahmen: Sämtliche Importe von lebenden Nutztieren mit Bestimmungsort im Kanton Zürich müssen vorgängig beim VETA angemeldet werden und führen zu einer amtstierärztlichen Überwachung mit strengen Biosicherheitsmassnahmen, um Seuchenrisiken auszuschliessen. Dabei stellt das VETA durch Abklärungen und Kontrollen sicher, dass die Betriebe die Anforderungen für die amtstierärztliche Überwachung von importierten Nutztieren, aber auch die korrekte Lagerung, Handhabung und Entsorgung von importierten risikobehafteten tierischen Produkten erfüllen. Für die Rückverfolgbarkeit erfasst das VETA die Bestimmungsbetriebe zudem im europäischen System TRACES. Eine weitere Vorsichtsmassnahme bildet die Sensibilisierung der Nutztierhaltenden und der Tierärzteschaft. Das VETA führt regelmässig Weiterbildungen durch, arbeitet eng mit der Abteilung Strickhof des Amtes für Landschaft und Natur zusammen und informiert über verschiedene Kanäle über die aktuelle Seuchensituation, Risiken und über Präventionsmassnahmen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf
der Früherkennung möglicher Symptome und der sofortigen Meldepflicht im Verdachtsfall. Über zusätzliche Importrestriktionen für Tiere und tierische Produkte entscheidet nicht der Kanton, sondern das BLV in Abstimmung mit der EU. Die Schweiz ergreift keine einseitigen Massnahmen, son- dern folgt den veterinärrechtlichen Regeln der EU-Mitgliedstaaten. Derzeit bestehen im Handel mit der EU keine Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit MKS. Die Durchreise von Tieren und Tierprodukten aus der EU durch die Schweiz unterliegt neben seuchenrechtlichen Bestimmungen noch weiteren veterinär-, zoll- oder strassenverkehrsrechtlichen Anforderungen. Grundsätzlich ist die Durchreise nur im Bahn- oder Luftverkehr möglich. Strassentransporte sind aus Tierschutzgründen verboten. Für die Kontrollen ist die Kantonspolizei zuständig, die bei Bedarf die Spezialabteilung «SPSA Tier-/Umweltschutz» beizieht. Das VETA selbst ist nicht befugt, eigenständig Transporter anzuhalten. Daher hat sich eine enge Zusammenarbeit zwischen dem VETA und anderen Vollzugsbehörden etabliert, etwa um im Rahmen seiner Parteistellung im Strafverfahren mitzuwirken oder durch gemeinsame Kontrollen mit der Polizei. Zu Frage 6: In der Schweiz sind Impfungen gegen hochansteckende Tierseuchen gesetzlich nicht zugelassen. Der Grund dafür ist, dass Seuchenfälle sofort erkannt und mit klaren Bekämpfungsmassnahmen eingedämmt werden müssen. Impfungen könnten zur Maskierung von Fällen mit hochansteckenden Seuchen führen. Zudem würde die Überwachung erschwert, wenn die Tiere Antikörper gegen hochansteckende Tierseuchen aufweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli