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RRB Nr. 971/2025

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Zulassungsbeschränkungen für die Studienjahre 2026/2027-2028/2028

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. September 2025

971. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Zulassungsbeschränkungen für die Studienjahre 2026/2027– 2028/2029)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 18 Abs. 1 und 2 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG; LS 414.10) kann der Regierungsrat auf Antrag des Fachhochschulrates für einzelne Hochschulen oder einzelne Studiengänge Zulassungsbeschränkungen anordnen, soweit dies zur Gewährleistung eines ordnungsgemässen Studienbetriebs erforderlich ist. Hinsichtlich der Zulassungsbeschränkungen ist die Eignung der Studienanwärterinnen und Studienanwärter entscheidend. Eignungsabklärungen werden an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) für die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit sowie für die Zulassung zu den Masterstudiengängen durchgeführt. Die Eignungsabklärungen sind in den jeweiligen Studienerlassen der ZHAW geregelt.

2. Beschränkung der Aufnahmekapazitäten Seit dem Studienjahr 2008/2009 werden die Aufnahmekapazitäten an der ZHAW beschränkt. Diese Zulassungsbeschränkungen für Studienplätze (in Vollzeitäquivalenten) wurden mit RRB Nr. 1374/2022 letztmals erneuert. Sie betrafen die Bachelorstudiengänge der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie, Soziale Arbeit und den im Herbstsemester 2022/2023 erstmals gestarteten Bachelorstudiengang Biomedizinische Labordiagnostik am Departement Life Sciences und Facility Management der ZHAW. In Bezug auf das Verfahren wurde für alle Studiengänge festgehalten, dass Studienanwärterinnen und Studienanwärter in der Reihenfolge der Ergebnisse der Eignungsabklärungen zum Studium zugelassen werden und dass eine nicht bestandene Eignungsabklärung einmal wiederholt werden kann. Überdies wurde präzisiert, dass in den folgenden Jahren abgesehen vom Bachelorstudiengang Soziale Arbeit keine Wartelisten für Studieneintritte geführt werden.

Da die mit RRB Nr. 1374/2022 für drei Jahre festgelegten Aufnahmekapazitäten letztmals für das Studienjahr 2025/2026 zur Anwendung gelangten, ist zu prüfen, welche Zulassungsbeschränkungen ab dem Studienjahr 2026/2027 erforderlich sind. Dabei ist wiederum eine Beurteilung für drei Studienjahre vorzunehmen. Diese Zeitspanne, die sich bisher bewährt hat, erlaubt es, Veränderungen der Studienangebote und der räumlichen Verhältnisse der ZHAW rechtzeitig in die Planung einzubeziehen. Die Aufnahmekapazitäten richten sich in erster Linie nach der verfügbaren Infrastruktur und bei Studiengängen mit integriertem Praktikum nach verfügbaren Praktikumsplätzen. Da eine Erhöhung der Staatsbeiträge zur Finanzierung einer Erweiterung der bestehenden Kapazitäten nicht in Betracht kommt, sind auch für die nächsten Jahre Zulassungsbeschränkungen für ein ordnungsgemässes und qualitativ hochstehendes Studium unumgänglich. Die ZHAW hat ihre Aufnahmekapazitäten überprüft und soweit nötig angepasst. Diese Anpassungen werden nachfolgend dargelegt.

3. Beschränkung der Aufnahmekapazitäten ab dem Studienjahr 2026/2027 An der ZHAW sind in den kommenden Jahren Zulassungsbeschränkungen für vier der fünf Bachelorstudiengänge im Departement Gesundheit sowie für alle Bachelorstudiengänge in den Departementen Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit, jeweils für das erste Studienjahr, erforderlich. Für den Bachelorstudiengang Ergotherapie kann aufgrund der Einführung eines Teilzeitstudienmodells und ausreichend vorhandener Praktikumsplätze die Aufnahmekapazität auf 150 Studienplätze (bisher 120) erhöht werden. Für den Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention bleibt die Zulassungsbeschränkung bei 66 Studienplätzen unverändert. Auch beim Bachelorstudiengang Hebamme bleibt die Zahl der Studienplätze aufgrund der vorhandenen Praktikumsplätze unverändert (weiterhin 90). Für den Bachelorstudiengang Physiotherapie hat die ZHAW aufgrund der Einführung eines Bachelorstudiengangs Physiotherapie an der Fachhochschule OST in St. Gallen einige ausserkantonale Praktikumsplätze verloren und so ist es nicht möglich, die mit RRB Nr. 1374/2022 geplante gestaffelte Erhöhung der Zahl der Studienplätze bis auf 180 Studienplätze beizubehalten. Für die kommenden drei Jahre ist deshalb die Beschränkung auf 156 Studienplätzen notwendig. Für Studierende des Bachelorstudiengangs Pflege ist die Ausbildung mit qualitativ ausreichend vorhandenen Praktikumsplätzen sichergestellt. Auf eine Zulassungsbeschränkung kann daher verzichtet werden.

Im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit konnte die mit der geltenden Zulassungsbeschränkung festgelegte Höchstzahl von 230 Studienplätzen nicht ausgeschöpft werden, was unter anderem auf eine Verschiebung zu mehr Teilzeitstudierenden zurückzuführen ist. Einschränkender Faktor für diesen Studiengang ist die Raumsituation im Toni-Gebäude (Hörsaal mit 120 Plätzen) in Kombination mit der Anforderung von interaktiven und dialogischen Lehr- bzw. Lernformen, die wenn möglich mit Präsenz vor Ort stattfinden sollen. Für den spezifischen Kompetenzerwerb von Sozialarbeitenden, z. B. für die direkte, personenbezogene Kommunikation sowie in der Diagnostik und der Bearbeitung sozialer Problemlagen, braucht es die direkte Interaktion zwischen Dozierenden und Studierenden. Für die kommenden drei Jahre ist deshalb eine Zulassungsbeschränkung von 210 (bisher 230) Studienplätzen notwendig. Im Bachelorstudiengang Angewandte Psychologie gibt es nach wie vor eine grosse Nachfrage nach Studienplätzen. Aufgrund von Umstellungen im Studium (Weiterentwicklung Methodik und Didaktik) kann die Zulassungsbeschränkung per Studienjahr 2027/28 von 150 auf 180 Studienplätze erhöht werden. In den Bachelorstudiengang Biomedizinische Labordiagnostik wurden in den Studienjahren 2022–2024 pro Jahr rund 70 Studierende aufgenommen; die mit der geltenden Zulassungsbeschränkung festgelegte Höchstzahl von 80 Studienplätzen wurde nicht ausgeschöpft. Auf eine erneute Beschränkung der Aufnahmekapazität ist deshalb zu verzichten. Die Zulassung zu den Masterstudiengängen ist in der jeweiligen Studienordnung der ZHAW geregelt. Aufgrund der dort vorgesehenen selektiven Kriterien ist die Anordnung einer Zulassungsbeschränkung nicht erforderlich.

4. Vorgaben zur Eignungsabklärung Gemäss § 18 Abs. 2 FaHG erfolgt die Zulassung zum Studium auf der Grundlage der Eignung der Studienanwärterinnen und Studienanwärter, welche durch entsprechende Eignungsabklärungen festgestellt wird. Diese sind auf die Besonderheiten der jeweiligen Ausbildung ausgerichtet; für die inhaltliche Festlegung und die Durchführung ist die ZHAW zuständig. Mit dem Zulassungsverfahren soll erreicht werden, dass jeweils die besten Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, unabhängig davon, ob sie sich erstmals um die Aufnahme bewerben oder ob sie das Aufnahmeverfahren bereits einmal erfolglos durchlaufen haben.

Eine Warteliste für spätere Studieneintritte (nach Reihenfolge der Anmeldungen) ist – wie schon in den letzten Jahren – nur für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der ZHAW, der jedes Semester beginnt, vorgesehen. Die Ausnahmelösung für diesen Studiengang gewährleistet die Gleichstellung mit anderen Fachhochschulen im Bereich Soziale Arbeit der deutschen Schweiz. Der Fachhochschulrat hat an seiner Sitzung vom 8. Juli 2025 die Zulassungsbeschränkungen zuhanden des Regierungsrates verabschiedet.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. An der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften werden für die Studienjahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 Zulassungsbeschränkungen gemäss Dispositiv II–III angeordnet.

II. Die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr nachstehender Bachelorstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird wie folgt festgelegt (Angaben in Vollzeitäquivalenten): Departement Gesundheit: – Bachelorstudiengang Ergotherapie: 150 Studienplätze – Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention: 66 Studienplätze – Bachelorstudiengang Hebammen: 90 Studienplätze – Bachelorstudiengang Physiotherapie: 156 Studienplätze Departement Angewandte Psychologie: – Bachelorstudiengang Angewandte Psychologie: 2026/2027: 150 Studienplätze, ab 2027/2028: 180 Studienplätze Departement Soziale Arbeit: – Bachelorstudiengang Soziale Arbeit: 210 Studienplätze III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli