05.3398
Pubblicazione dei risultati delle votazioni del Consiglio nazionale
Vollmer Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Es geht hier um eine sehr sensible Sache. Es geht um die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse, wie wir sie jahraus, jahrein fällen. Ich muss Sie auf einen Tatbestand aufmerksam machen, dessen sich viele vielleicht gar nicht bewusst sind.
Als wir die elektronische Abstimmungsanlage eingeführt haben, haben wir es damit erleichtert, die Transparenz der Ergebnisse zu ermöglichen. Viele Abstimmungsergebnisse werden als sogenannt namentlich bezeichnet. Diese Ergebnisse werden dann auch im Amtlichen Bulletin publiziert. Man kann sie ausdrucken, man kann sie übers Internet herunterladen, man hat jederzeit die Möglichkeit zu sehen, wer wie gestimmt hat.
Diese namentliche Abstimmung lässt sich leicht bewerkstelligen; der Präsident muss nur den entsprechenden Knopf drücken. Für uns macht das im Abstimmungsverfahren keinen Unterschied. Wir verlieren keine Zeit damit. Wir als Parlament wollten mit der Einführung dieser Anlage eben auch vermehrte Transparenz herstellen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen und nachvollziehen können, wie wir uns hier verhalten.
Wir haben aber damals, bei der Schaffung des neuen Geschäftsreglementes im Jahre 2003, eine etwas verunglückte Bestimmung aufgenommen, die damals - ich muss es sagen - nur mit einem Zufallsmehr ins Geschäftsreglement gekommen ist. Wir haben mit Recht gefragt, warum nur diejenigen Abstimmungen nachträglich transparent seien, bei denen ausdrücklich der Knopf "namentlich" gedrückt wird. Wir haben deshalb bezüglich aller übrigen Abstimmungsergebnisse eine nur halbbatzige Bestimmung aufgenommen. Diese sind ja auch vorhanden. Als Medienvertreter kann man eines der Anzeigetableaus fotografieren, und das Fernsehen schwenkt mit der Kamera auch auf eines dieser Tableaus. Man sieht, wer wie gestimmt hat. Die Liste wird nicht ausgedruckt, und für diese Fälle haben wir im Geschäftsreglement vorgesehen, dass alle übrigen Abstimmungsergebnisse öffentlich einsehbar sind.
Das heisst, wenn ein Bürger wissen möchte, was wir bei einer Abstimmung gemacht haben, die nicht als namentliche Abstimmung registriert ist, muss er sich ans Ratssekretariat wenden. Das Ratssekretariat ermöglicht ihm dann, dieses Abstimmungsergebnis einzusehen. Er kann dann schauen, wer wie gestimmt hat. Die Liste wird nicht publiziert, der Bürger kann sie aber einsehen.
Sie können es sich leicht ausrechnen: Das führt einfach zu administrativen Komplikationen, es führt zu Aufwand. Die Leute müssen da ins Sekretariat gehen, und jemand muss ihnen das hervorholen. Wenn das Sekretariat grosszügig ist, macht es ihnen dann eine Fotokopie, oder sonst können sie sich das anschauen und sich die Namen notieren. Das ist doch ein Unsinn. Das ist einfach Bürokratie für nichts, pure Bürokratie mit Kosten, aber ohne politisches Resultat.
Ich möchte deshalb, dass wir hier jetzt verankern, was damals, im Jahre 2003, nur mit Zufallsmehr gescheitert ist: dass alle Abstimmungsergebnisse gleichwertig behandelt werden. Diese werden dann publiziert; man kann sie im Internet abrufen, kann die Liste ausdrucken und nach Hause nehmen. Das macht doch keinen Unterschied.
Es wurde im Büro offenbar gesagt - Sie lesen das in der ablehnenden Begründung -, es wäre für den Bürger dann vielleicht schwierig zu interpretieren; manchmal werde hier drin taktisch abgestimmt, bei Eventualanträgen; da könnte man dann nicht verstehen, was damit gemeint sei. Wir müssen den Bürger in Bezug auf die Transparenz nicht schützen, wenn hier taktisch abgestimmt wird. Es wird taktisch abgestimmt. Das kann man auch sehen, und dazu soll man auch stehen.
Ich beantrage Ihnen also, dass wir jetzt hier diesen längst fälligen nächsten Schritt machen. Wir haben jetzt zwei Jahre lang Erfahrungen mit dem alten Regime gemacht, und wir haben die entsprechende Bürokratie erlebt, sodass wir jetzt hier konsequent sein und unser Ratsreglement so anpassen können, dass alle Abstimmungen gleich behandelt werden. Die Ergebnisse können dann nicht nur eingesehen werden, sondern man kann sie auch herunterladen. Man muss nicht zuerst den Weg über die Bürokratie wählen. Es macht in der Transparenzfrage im Grundsatz keinen Unterschied, man kann alles heute schon herausholen; es macht nur einen Unterschied im Verfahren.
Ich bitte Sie, hier jetzt dieser Veränderung des Ratsreglementes zuzustimmen. Das ist längst fällig, es vermindert die Bürokratie und erhöht die Transparenz.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PEV/UDF
Sie wissen ja, dass wir bei der Behandlung der Vorlagen regelmässig zahlreiche Abstimmungen durchführen müssen. Stellen Sie sich nicht vor, dass es einen etwas sehr grossen Papierkrieg gäbe, wenn die Resultate so vieler Einzelabstimmungen publiziert werden und hier aufliegen müssten? Wären Sie allenfalls auch damit einverstanden - das ist meine Frage -, dass man diese Publikationen eben nicht zu Dutzenden von Exemplaren in Papierform auflegt, sondern die Resultate lediglich elektronisch zugänglich macht? Das würde allenfalls noch Sinn machen.
Vollmer Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Kollege Aeschbacher: Genau das kann ich mir sehr gut vorstellen. Und genau deshalb wird ja dann das Büro den Artikel ändern und genau diese Möglichkeit vorsehen, damit wir wegen diesen Abstimmungen nicht so dicke Bücher haben. Die Namenlisten sind sowieso gespeichert, und heute haben wir die Möglichkeit, sie übers Internet, über elektronische Systeme abzurufen. Ich würde Ihnen also zugestehen, dass wir sogar die heutige Bürokratie auch in diesem Punkt noch reduzieren. Es macht keinen Sinn, Stösse von Papier auszudrucken, die niemand mehr überhaupt zur Kenntnis nimmt. Aber man kann die Ergebnisse direkt herunterladen, man kann auf sie zugreifen, es braucht keinen bürokratischen Sonderweg, damit die Ergebnisse einsehbar sind.
In diesem Sinn kann ich Sie beruhigen: Stimmen Sie meinem Vorstoss zu. Genau so, wie Sie sich das vorstellen, wird man das auch praktisch handhaben und lösen können.
Burkhalter Didier · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo radicale liberale
Le nouveau règlement du Conseil national est entré en vigueur le 1er décembre 2003, voilà tout juste et seulement deux ans. Lors de son élaboration, la question de la publication de tous les votes a été particulièrement discutée et controversée. Le Conseil national a décidé de faire deux catégories. La première est constituée par les listes nominatives, votes sur l'ensemble, votes finals et votes visés à l'article 159 alinéa 3 de la Constitution, de même que tous les cas où 30 députés en font la demande. La seconde catégorie concerne tous les autres résultats qui ne sont pas publiés automatiquement aujourd'hui, mais qui sont "rendus accessibles au public", c'est-à-dire mis à disposition sur demande. L'auteur de la motion a exprimé aujourd'hui sa volonté de simplifier et d'uniformiser le système: tous les votes seraient publiés.
Le Bureau est partiellement d'accord avec l'auteur sur son analyse, mais il diverge sur la conclusion qu'il en tire. Il est d'accord sur le fait que le système actuel ne donne pas satisfaction. En effet, dans la pratique, les votes que l'on pourrait appeler du second type, c'est-à-dire ceux qui sont rendus accessibles au public, sont de plus en plus souvent demandés et ce système, comme l'a dit Monsieur Vollmer, complique la vie des demandeurs et celle de l'administration. Il faut donc examiner la question de son changement.
Mais faut-il pour autant changer dans le sens de la motion? Le Bureau, dans sa majorité, répond à cette question par la négative. L'objectif politique supérieur de transparence à l'égard du citoyen ne serait atteint qu'artificiellement avec la publication de tous les votes. Il pourrait même être un peu trompeur: dans une cascade de votes sur un seul objet, comme c'est souvent le cas, on assiste régulièrement à des votes tactiques, qui n'ont aucun sens si on les sort de leur contexte. Souvent les votes préalables opposent deux propositions individuelles et ça n'a pas forcément une grande signification en termes de transparence à l'égard du citoyen.
Ainsi, sous prétexte de publication sans limites, de transparence sans bornes, on risque bien davantage de provoquer des incompréhensions et aussi de mauvaises interprétations. En d'autres termes, pour le Bureau, une réelle transparence implique également une communication relativement simple, directe, et celle-ci plaide pour la publication seule et claire des votes nominatifs.
En conséquence, le Bureau de notre conseil a pris deux décisions.
En premier lieu, il vous propose aujourd'hui, par 7 voix contre 3 et 2 abstentions, de ne pas aller dans la direction fixée par la motion et, donc, de la rejeter.
En deuxième lieu, il a décidé, par 7 voix contre 2 et 2 abstentions, de réexaminer le dispositif actuel en vue de revenir éventuellement au système prévoyant de ne rendre publiques que les listes des votes nominatifs.
Janiak Claude · P-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Das Büro beantragt mit 7 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 64 Stimmen
Dagegen .... 106 Stimmen