Oggetto parlamentare: Finanzleitbild. Bericht (99.085)

99.085

Finanzleitbild. Bericht

Verfahrensbeitrag

Antrag der Kommission

Vom Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis nehmen

Antrag Wenger

Vom Bericht Kenntnis nehmen

Proposition de la commission

Prendre acte du rapport en l'approuvant

Proposition Wenger

Prendre acte du rapport

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Beim Finanzleitbild handelt es sich um einen Bericht des Bundesrates, in welchem dieser seine Grundzüge und Leitplanken für die Gestaltung der Politik des Bundes in der Zukunft darlegt. Das Finanzleitbild unterscheidet sich von anderen Dokumenten mit ebenfalls spezifisch finanzpolitischem Inhalt, mit denen wir uns in der Finanzkommission oder im Plenum praktisch zeitgleich befassen oder befassten, nämlich dem Legislaturfinanzplan und den Legislaturfinanzzielen 2000-2003 des EFD. Lassen Sie mich daher zunächst stichwortartig etwas zum Konnex zwischen den verschiedenen Dokumenten sagen: Beim Legislaturfinanzplan, den wir in den nächsten Tagen miteinander diskutieren werden, handelt es sich gleichsam um den finanzpolitischen Niederschlag der Legislaturziele des Bundesrates. Bei den Legislaturfinanzzielen des Departementes handelt es sich um die Ziele und Grundsätze auf operativer Ebene. Demgegenüber geht es beim Finanzleitbild um Zukunft, nämlich um die Frage, wie der Bundesrat als Führungsorgan der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Finanzpolitik des Bundes gestalten will. Daraus ergibt sich auch der Konkretisierungsgrad der verschiedenen Grundlagenpapiere; mit Bezug auf das Finanzleitbild heisst das, dass der Konkretisierungsgrad relativ gering ist.

Ich spreche zuerst zum Inhalt des Finanzleitbildes und nehme danach eine Würdigung vor: Das Finanzleitbild legt, ausgehend von einer Analyse des heutigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeldes und seiner Perspektiven, die Ziele, Grundsätze und Instrumente der künftig einzuschlagenden Finanzpolitik dar.

Einige Bemerkungen zum Umfeld: In der Skizzierung des Umfeldes weist der Bundesrat zu Recht in erster Linie auf die Globalisierung mit all ihren Facetten und auf die sich daraus und aus anderen Faktoren ergebenden Herausforderungen hin. Als vorzunehmende finanzpolitische Weichenstellungen werden insbesondere erwähnt: die nachhaltige Stabilisierung des Bundeshaushaltes - Stichwort: Schuldenbremse -, der neue Finanzausgleich, die neue Finanzordnung ab dem Jahr 2006, die Sicherung der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme, aber auch mögliche finanzpolitische Folgen im Hinblick auf einen allfälligen EU-Beitritt.

Zu den Zielen der Finanzpolitik: Zu Recht wird betont, dass Finanzpolitik kein Selbstzweck ist, sondern eingebettet ist in das oberste Ziel des Bundes, die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt, was nicht das Gleiche ist wie Wohlstand.

Indem die Finanzpolitik für Stabilität zu sorgen und das Wirtschaftswachstum zu begünstigen hat, fördert sie auch die Beschäftigung und trägt damit zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Ausgehend hiervon werden zwei Ziele mit je vier bzw. drei Unterzielen aufgelistet. Im Vordergrund stehen die konkreten Zielvorgaben, dass die Steuer-, die Fiskal- und die Staatsquote zu den tiefsten in der OECD gehören soll, dass der Bundeshaushalt über einen Konjunkturzyklus auszugleichen ist und dass das strukturelle Defizit beseitigt werden muss.

Zu den Grundsätzen: Im Finanzleitbild werden vier Grundsätze je mit Untergrundsätzen aufgelistet. Hier stehen die Aussagen über die Grundsätze der Ausgabenpolitik und der Besteuerung im Vordergrund. Bei der Ausgabenpolitik sind etwa die Grundsätze bemerkenswert, dass alle Ausgaben - und damit auch die Staatsaufgaben - periodisch auf ihre Notwendigkeit, aber auch auf ihre Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit hin zu überprüfen sind. Ferner ist bemerkenswert, dass bei der Finanzierung öffentlicher Projekte neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft zu prüfen und dass Subventionen den neuen Verhältnissen anzupassen sind. Stichworte sind etwa Subjekthilfen, Zielorientiertheit, Befristung usw. Was die Grundsätze der Besteuerung betrifft, so verweise ich auf den Mitbericht, den die WAK hierzu verfasst hat.

Aus dem Kapitel der Instrumente seien zwei Instrumente besonders hervorgehoben: nämlich einmal die Schuldenbremse als Instrument zur langfristigen Sicherung des Haushaltgleichgewichtes und sodann vor allem der neue Finanzausgleich als nicht nur finanzpolitisches, sondern eminent wichtiges staatspolitisches Vorhaben zur Revitalisierung des Föderalismus.

Abschliessend eine kurze Würdigung: In der Finanzkommission hat das Finanzleitbild eine gute Aufnahme gefunden. Es ist als gutes Dokument sowohl bezüglich Vollständigkeit und inhaltlicher Angemessenheit wie auch bezüglich Ausgewogenheit zu werten. Dies vor allem deshalb, weil mit Blick auf die Erhaltung, Stärkung und Förderung der Standortattraktivität der Schweiz, unter Rücksichtnahme auf den gesellschaftlichen und staatlichen Zusammenhalt, aber auch auf die Anliegen der Ökologie eine Rückführung der Steuer-, Fiskal- und Staatsquote angestrebt wird.

Zu ergänzen wäre, was im Leitbild zwar angetönt ist, vielleicht aber etwas zu wenig deutlich zum Ausdruck kommt: dass natürlich bei der Umsetzung verschiedener Massnahmen auch der internationale Kontext zu beachten ist. Dies gilt nicht zuletzt auch für die ökologische Steuerreform.

Die Finanzkommission beantragt, es sei vom Finanzleitbild in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.

Die Rechtsgrundlage findet sich in Artikel 44bis des Geschäftsverkehrsgesetzes, welcher besagt, der Bundesrat unterbreite seine Berichte der Bundesversammlung zur Kenntnisnahme, und jeder Rat könne in zustimmendem oder in ablehnendem Sinne davon Kenntnis nehmen.

Der Nationalrat hat mit 114 zu 50 Stimmen lediglich Kenntnisnahme beschlossen. Es liegt ein Antrag Wenger vor, der ebenfalls lediglich für Kenntnisnahme ist.

Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Vorlage eines Finanzleitbildes seitens des Bundesrates ist im Hinblick auf die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung, des beschleunigten technologischen Fortschrittes und der wachsenden Mobilität in allen Bereichen anerkennenswert. Der Bundesrat bringt damit zum Ausdruck, dass der Finanz- und Steuerpolitik im staatlichen Handeln erste Priorität zukommt und es weitgehend von deren Qualität abhängt, inwieweit der Förderung der allgemeinen Wohlfahrt von Staat und Volk Erfolg beschieden sein kann.

Der Bundesrat benennt das Leitbild als sein und seiner Verwaltung Führungsinstrument, das jedoch die Handlungsfreiheit des Parlamentes unangetastet zu lassen hat. Das Finanzleitbild ist in der Gewichtung seiner Ziele, Grundsätze und der Instrumente ein Produkt exekutivpolitischer Konkordanz, was seine Qualität als Bericht ans Parlament allerdings in keiner Weise mindert. Gleichwohl werden sich in der konkreten politischen Umsetzung naturgemäss und richtigerweise parlamentarische Auseinandersetzungen über die jeweils einzuschlagenden Wege zur Erreichung des Zieles ergeben. Wir sollten uns deshalb meines Erachtens einmal mehr aus grundsätzlichen Erwägungen nicht dazu verleiten lassen, zu einem Bericht, den wir als Parlament in keiner Weise verändern können, eine wertende Aussage zu beschliessen, die einem vielleicht später einmal unnötigerweise in Erinnerung gerufen werden könnte.

Ich beantrage Ihnen daher, vom Finanzleitbild ganz einfach Kenntnis zu nehmen, wie dies auch der Nationalrat beschlossen hat. Wichtige, wenn auch da und dort etwas zu verhalten daherkommende Aussagen des Leitbildes, die sich meines Erachtens bei akzentuierter, konsequenter Umsetzung positiv auf die anvisierten Ziele - nämlich Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und allgemeine Wohlfahrt - auswirken werden, sind diejenigen zur Reduktion der Steuerbelastung, zum Strukturwandel, zur Investitionspolitik in Humankapital und der Hinweis auf die Ausgabendisziplin zum Budgetausgleich. Sie dokumentieren im Grundsatz eine marktwirtschaftlich inspirierte Leitlinie - weg vom Etatismus -, an der sich der Bundesrat orientieren will. Er ist darin zu bestärken, weil Wachstum und Beschäftigung effektiv nur durch verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität zu erzielen sind. So werden nach dem massiven Anstieg der Fiskalquote in den Neunzigerjahren die in gewissen Bereichen dringend notwendigen Steuerermässigungen geradezu Voraussetzung für die Sicherung der sozialen Institutionen sein. Wer, wenn nicht eine leistungsfähige und international wettbewerbsfähige Volkswirtschaft, kann denn ohne Zweifel den wichtigen sozialen Ausgleich im Lande garantieren?

Zum Schuldenabbau hätte ich mir im Leitbild eine präzisere Aussage gewünscht. Hohe Schulden bedeuten hohe Zinsen und eine latente Steuerlast für die kommende Generation. Ich verkenne nicht, dass uns der angebrochene Zyklus von Wirtschaftswachstum und die aus Konzessionsvergaben und Privatisierungen zu erwartenden Erlöse neben umfassenden Steuererleichterungen auch markante Schuldentilgungen gestatten werden.

Zusammengefasst: Mit den Leitplanken dieses Leitbildes lässt sich eine konstruktive Finanzpolitik gestalten, die unseren nationalen Interessen dient. Das Parlament hat in eigener Kompetenz die politische Gewichtung vorzunehmen und die Stossrichtung zu bestimmen.

Deshalb beantrage ich Ihnen, vom Finanzleitbild lediglich Kenntnis zu nehmen.

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

Auch wenn es keine Diskussion gegeben hat, habe ich doch das Bedürfnis, ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu machen und kurz auf den Antrag Wenger einzugehen.

Wir wissen, dass sich in der Finanzpolitik die Geister an zwei Punkten scheiden, nämlich am Staatsverständnis und an den Verteilungsfragen. Hier müssen wir versuchen, Konsense zu finden, weil die Finanzpolitik sonst ihren Handlungsspielraum verliert. Wir versuchen, mit diesem Finanzleitbild mögliche Konsenslösungen für die Führung einer transparenten, nachhaltigen und wachstumsfreundlichen, aber auch berechenbaren Finanzpolitik zu präsentieren.

Wir haben ein realistisches Staatsverständnis zugrunde gelegt, das nicht naiv marktgläubig, aber auch nicht naiv staatsgläubig ist.

Wir meinen, das Leitbild sei ausgewogen und die marktwirtschaftliche Grundausrichtung - das hat auch Herr Wenger an sich so anerkannt - sei mit einem sozialen Verantwortungsbewusstsein verbunden. Das Leitbild ist wirtschaftsfreundlich, aber nicht nur; es nimmt auch Verteilungsfragen ernst. Es beschreibt also weder eine rechte noch eine linke Finanzpolitik, sondern, wie wir meinen, eine vernünftige. Eine vernünftige Finanzpolitik muss die Wirtschaft stärken, damit der Staat seine soziale Verantwortung dauerhaft wahrnehmen kann. Das gehört zusammen. So kann man den Widerspruch zwischen Wirtschaftsfreundlichkeit und sozialer Gerechtigkeit auflösen.

Dieses Leitbild ist eine richtungsweisende Vorstellung davon, wie die Finanzpolitik im Staat geführt werden muss. Es ist eine politische Vorstellung, das ist uns klar, aber diese ist wissenschaftlich abgestützt. Damit wir diese Vorstellung verwirklichen können, braucht es Grundsätze, braucht es Ziele, aber auch Instrumente.

Das Finanzleitbild ist, wie Herr Wenger gesagt hat, an sich ein Führungsinstrument des Bundesrates. Es hat eine wegweisende Funktion für Entscheide der Exekutive, aber auch der Verwaltung. Wir möchten, dass Einzelentscheide - die Finanzpolitik ist immer ein Mosaik von Entscheiden; es gibt tausend Entscheide, die dann am Schluss irgendeine kohärente Politik bilden sollten - zwischen diesen Leitplanken eingeordnet werden. Die konkrete Umsetzung sind dann Legislaturplanung, Budget, Schuldenbremse und all die damit zusammenhängenden Massnahmen.

Im Nationalrat ist auch kritisiert worden, das Leitbild setze keine klaren Prioritäten. Ich will Ihnen hier nur ein paar solche aufzählen, damit Sie uns dann auch daran messen können. Gesunde öffentliche Finanzen sind eine Voraussetzung für eine dauerhafte Erfüllung von übergeordneten gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Zielen.

Wir haben klar gesagt: Haushaltsanierung über Ausgabendisziplin und nicht über Mehreinnahmen - das ist messbar; Marktlösungen vor staatlichen Lösungen - das ist messbar; Standortattraktivität hat eine vorrangige Stellung - das können Sie an Einzelentscheiden messen. Die steuerpolitischen Projekte werden explizit aufgelistet.

Es ist auch nicht wahr, dass das unscharf und diffus ist. Wenn wir sagen, die Finanzrechnung habe über einen Konjunkturzyklus ausgeglichen zu sein, dann können Sie dies auf Franken und Rappen nachweisen. Es ist viel schwieriger, dies zu erreichen, als es auf den ersten Blick scheint. Die Vorgaben für die Steuer-, Fiskal- und Staatsquote sind ehrgeizig, sie sind überprüfbar und messbar. Das Leitbild fördert auch die Transparenz über die finanzpolitischen Zusammenhänge. Leider - für den Finanzminister - kann es Verletzungen der Regeln nicht verhindern; immerhin kann es sie aber erkennbar machen. Damit wird die Qualität finanzpolitischer Entscheidungen unseres Erachtens verbessert.

Wir stehen aber auch dazu, dass es in einem solchen Leitbild natürlich Zielkonflikte gibt. Diese sollten wir nicht verschleiern, sondern dann hier politisch konkret austragen. Vor allem zwischen Standortattraktivität und Steuergerechtigkeit gibt es einen schwierigen Zielkonflikt.

Nun: Finanzpolitik ist kein Selbstzweck. Sie ist nur ein Mittel zum Erreichen übergeordneter gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Ziele. Müsste man von diesem Leitbild eine Populärfassung machen, so könnte man vier Hauptziele definieren: ein Sanierungsziel, ein Steuerquotenziel, ein Wachstumsziel und ein Gerechtigkeitsziel.

1. Das Sanierungsziel bezieht sich auf die langfristige Sicherung gesunder öffentlicher Finanzen, auf den mittelfristigen Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben. Defizite, die konjunkturell entstehen, sind in Zeiten schlechter Konjunktur zulässig. In guten Zeiten sollen sie aber kompensiert werden. Das bedeutet, dass wir strukturelle Defizite vermeiden müssen, sie aber auch nicht etwa durch übersetzte Steuersenkungen schaffen dürfen. Das ist keine aktivistische Konjunkturpolitik, vielmehr das Laufenlassen der automatischen Stabilisatoren. Heute Morgen habe ich schon von der Arbeitslosenversicherung gesprochen. Auch die direkte Bundessteuer bringt mit der Progression in guten Zeiten mehr als in schlechten, wenn zum Beispiel die Überstunden wegfallen. Dieser mittelfristige Ausgleich führt zu einer Stabilisierung der absoluten Verschuldung und damit, bei fortgesetztem Wirtschaftswachstum, zu einer Abnahme der Verschuldungsquote. Deshalb haben wir keine eigentliche Schuldentilgung postuliert. Eine Schuldentilgung über die laufende Rechnung wäre eine enorm bittere Medizin. Würde sie in einem Vorstoss gefordert, so würde sie hier sicher durchaus gutgeheissen; wenn die Konsequenzen daraus in Form von Sparpaketen kommen, vielleicht dann aber weniger - das muss man einfach sehen. Eine Schuldentilgung aber schliessen wir trotz allem nicht aus. Das ist der Grund, weshalb wir meinen, diese "Windfall-Erträge", die "goldenen Meteoriten", die da kommen - allfälliger Verkauf von Swisscom, Versteigerung von Funklizenzen usw. - müssten ganz klar und eindeutig zur Schuldentilgung und nicht für irgendwelche andere Ausgaben verwendet werden, die wohl "nice to have", aber nicht besonders zwingend wären.

Um eine nachhaltige Finanzpolitik sichern zu können, die auch in besseren Zeiten diese Ausgabendisziplin nicht opfert, planen wir eine Schuldenbremse, ein Instrument auf Verfassungsstufe, das nächstens im Bundesrat zur Sprache kommt und das starre Haushaltziel ablösen soll. In der Rezession ist das Haushaltziel zu starr. Wir meinen, dass diese Ablösung zwingend ist. Aber auch die Schuldenbremse wird in der Umsetzung dann kein sehr einfaches Instrument sein. Wir brauchen es aber, wenn wir nicht wieder in einen Schlendrian geraten wollen.

2. Zum Steuerquotenziel: Sie wissen, dass wir in einem gnadenlosen internationalen Wettbewerb stehen. Hier ist die steuerliche Gesamtbelastung ein absolut wichtiger, zentraler Standortfaktor. Wir möchten hier im Wettbewerb mit den wichtigsten Konkurrenten auf den Weltmärkten im Vergleich bessere steuerliche Bedingungen offerieren. Andererseits müssen wir trotzdem ein leistungsfähiges Angebot an öffentlichen Gütern haben; das ist ja an sich der Zielkonflikt, in dem wir uns befinden. Aber der Standortwettbewerb setzt der Steuerbelastung Grenzen, ob wir das wollen oder nicht. Selbst wenn wir dies möchten und es politisch durchsetzbar wäre, könnten wir ohne Gefährdung von Arbeitsplätzen die Steuern nicht beliebig hochschrauben. Wir sagen ganz klar, dass dies kein Selbstzweck ist, sondern das Ziel lautet, konkurrenzfähig zu sein. Wenn man sich nicht über Verschuldung finanzieren will, impliziert dies natürlich eine möglichst tiefe Staatsquote, und wir vergleichen uns mit den übrigen OECD-Staaten, die unsere Hauptkonkurrenten sind. Wir wollen dort zu den Besten gehören, schliessen aber die Sozialversicherung aus. Wenn wir das nicht tun, müssen wir das, was die Sozialversicherung vor allem wegen der demographischen Entwicklung mehr kosten wird, anderswo wegsparen, und das scheint uns nicht ganz realistisch zu sein, sobald es dann zum Tatbeweis kommt.

3. Zum Wachstumsziel: Seit wir kein Wachstum mehr hatten, ist es wieder etwas populärer geworden - immer, wenn man zu viel davon hat, kommen auch wieder die Jammerer. Ich bin sehr froh, dass wir die Wachstumsschwäche überwunden haben; das löst einige schwierige Probleme. Die Finanzpolitik kann klar Beiträge zum Wirtschaftswachstum leisten, auf der Ausgabenseite selbstverständlich mit den Staatsleistungen. Deren effiziente Erbringung ist sehr wichtig, das Leitbild äussert sich dazu; Stichworte sind wirkungsorientierte Verwaltung, Privatisierung, neuer Finanzausgleich. Aber auch einnahmenseitig kann sie Beiträge leisten: mit der Steuerbelastung, aber auch mit der Struktur des Steuersystems. Aber es ist dem Bundesrat wichtig, dass wir nicht nur einseitig die Effizienz und das Wachstum anschauen, sondern auch die Verteilungsgerechtigkeit.

4. Das Gerechtigkeitsziel ist am schwierigsten zu erreichen; wir äussern uns auch dazu; ich will hier nicht im Detail darauf eingehen. Aber bei vielen Vorlagen - z. B. auch bei den Steuersenkungen - wird uns diese Frage "Gerechtigkeit versus Standort" immer wieder beschäftigen.

Mit der Umsetzung des Finanzleitbildes haben wir an sich schon begonnen. Ich denke an die Steuerreformen, die wir am 13. März dieses Jahres - nicht ertragsneutral - beschlossen haben. Ich muss aber andererseits auch auf Folgendes hinweisen: Seit sich die Finanzperspektiven des Bundes verbessert haben - ich habe es bereits angedeutet -, schiessen auch die Begehrlichkeiten nach Steuererleichterungen und Mehrausgaben wieder ins Kraut. Der Bundesrat hat etwas Angst, dass ein unkontrollierter Aktivismus auf allen "Steuerbaustellen" die Gefahr eines inakzeptablen Rückfalls in die Defizitwirtschaft beinhaltet. Deshalb sind wir etwas in die Offensive gegangen und haben gesagt, wir seien bereit, im Rahmen des Handlungsspielraums, den wir in der Grössenordnung von 1,4 Milliarden Franken als möglich einschätzen, ein Opfer des Fiskus zu bringen. Wir haben die drei wichtigsten Steuermaterien - Familienbesteuerung, Wohneigentum und Umsatzstempel - in ein Paket geschnürt, und die entsprechenden Vernehmlassungen eingeleitet. Hier sind wir bereit, diese 1,4 Milliarden Franken zu opfern. Mit diesem Paket möchten wir uns selbst, aber auch Sie vor eine Gesamtverantwortung stellen. Bei der Besteuerung von Ehepaaren und Familien sind wir bereit, bis zu 900 Millionen Franken zu opfern. Bei Einnahmen von rund 6 Milliarden Franken sind das fast 15 Prozent. Das ist eine gewaltige Steuererleichterung.

Beim Umsatzstempel ist die Arbeitsgruppe jetzt auf gutem Wege - ich kann vielleicht im Zusammenhang mit der Motion noch kurz etwas dazu sagen -; wir glauben, dass eine wirtschaftlich zweckmässige Lösung in der Grössenordnung von einer halben Milliarde Franken im Konsens mit der Börse und den Banken möglich sein wird. Beides ist sachlich begründet.

Wenn man einerseits die Familie stark entlastet, sind wir andererseits der Meinung, dass wir bei der Wohneigentumsbesteuerung diesen Systemwechsel ertragsneutral gestalten sollten. Das gibt uns trotzdem einen gewissen Spielraum für die Wohneigentumsförderung, weil uns ja der Systemwechsel Mehreinnahmen bringen würde. Dort wäre mehr wahrscheinlich "nice to have", aber es ist weder von der Gerechtigkeit her nötig - wir müssen sogar aufpassen, dass wir das System nicht ungerechter machen - noch für den Standort dringend; deshalb diese Prioritätensetzung. Sie werden dann darüber abschliessend entscheiden. Übrigens: Auch die Steueramnestie, die wir jetzt ausarbeiten und in die Vernehmlassung geben werden, soll die Steuerbasis für die Zukunft erweitern. Wir versuchen, sie möglichst gerecht, aber trotzdem attraktiv zu gestalten.

Wenn wir nun dieses Reformpaket an den vier Populärzielen des Finanzleitbildes messen, so sehen wir, dass die Begrenzung der Steuerausfälle die Erreichung des Sanierungsziels begünstigt, dass die Steuerquote um etwa 0,3 Prozent gesenkt wird, dass die Erreichung des Wachstumsziels durch die verbesserten Rahmenbedingungen für den Finanzplatz begünstigt wird und dass die Verbreiterung der Steuerbasis und die Reform der Familienbesteuerung näher zum Ziel der Gerechtigkeit führen. Das ist also ein praktisches Beispiel, wie wir dieses Leitbild konkret politisch umsetzen können. Es gibt noch andere Massnahmen zur Umsetzung. Beispiele sind der Schuldenabbau durch den Verkauf der Swisscom, die bereits erwähnten Versteigerungen und auch die Schuldenbremse, die jetzt im Bundesrat zur Behandlung ansteht und von der ich hoffe, dass sie noch vor den Sommerferien verabschiedet werden kann. Aber das Allerwichtigste ist die Beibehaltung der Ausgabendisziplin auch in besseren Zeiten.

Das Finanzleitbild soll mehr sein als ein Papiertiger. Gerade deshalb ist uns eigentlich die parlamentarische Unterstützung wichtig. Sie haben hier jetzt nur einen Antrag von bürgerlicher Seite zur Kenntnis zu nehmen. Im Nationalrat war die Situation anders, da wurde es von links und rechts bestritten, was wahrscheinlich ein Indiz ist, dass wir in der politischen Stossrichtung nicht so schlecht liegen.

Ich kann nachvollziehen, wenn Herr Wenger sagt - er hat ein ziemlich kompliziertes Fremdwort gebraucht -, das Finanzleitbild sei "ein Produkt exekutivpolitischer Konkordanz". Es ist ein Leitbild des Bundesrates. Aber Sie müssen sehen, dass dieses Leitbild natürlich mehr Autorität hat, wenn das Parlament es unterstützt, ohne dass es sich im Detail bindet. Herr Wenger, ich glaube, dass das Leitbild in seiner Umsetzung nicht durch Begehren aus den Reihen Ihrer politischen Richtung gefährdet ist. Es ist eher durch das Bedürfnis nach Mehrausgaben, nach einer lascheren Finanzpolitik usw. gefährdet.

Wenn natürlich die Verwaltung sieht, dass nicht einmal das Parlament hinter einer soliden Finanzpolitik steht, werden auch von dort her die Begehrlichkeiten wieder sehr viel rascher in die bundesrätlichen Debatten einfliessen als sonst. Deshalb meine ich: Wenn Sie eine solide, wirtschaftsfreundliche und trotzdem gerechte Finanzpolitik wollen, sollten Sie dieses Leitbild unterstützen, weil sonst das Signal vielleicht ein falsches wäre. Natürlich bin ich schon froh, wenn Sie es nicht ablehnen. Aber ich meine, dieses marktwirtschaftlich inspirierte und trotzdem auf Disziplin ausgerichtete Leitbild würde doch ein bisschen mehr Unterstützung als nur die Kenntnisnahme verdienen.

In diesem Sinne - es ist Ihre Sache, Sie haben das selber zu entscheiden - wäre ich Ihnen natürlich sehr dankbar, wenn Sie vom Finanzleitbild in zustimmendem Sinne Kenntnis nehmen könnten.

Schmid-Sutter Carlo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 22 Stimmen

Für den Antrag Wenger .... 7 Stimmen