00.5162

Heure des questions. Question Vermot Ruth-Gaby. Utilisation de l'argent saisi dans le trafic de drogue

Metzler Ruth · BR-F · Consiglio federale · Appenzello Interno

Bei der angesprochenen Vorlage handelt es sich um das so genannte Sharing-Gesetz, d. h. den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte. Der Vorentwurf verfolgt das Ziel, die Aufteilung eingezogener Vermögenswerte unter Kantonen, Bund und ausländischen Staaten zu regeln. Zweck ist die Schaffung eines angemessenen Ausgleichs unter den an einem Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen.

Der Vorentwurf geht auf die Arbeiten einer Expertenkommission zurück und wurde vom Bundesrat im Juli in die Vernehmlassung gegeben; sie dauert noch bis Ende Oktober.

Obwohl die Zweckbindung von eingezogenen Vermögenswerten nicht Anlass zu dieser Vorlage bildete, hat sich die Expertenkommission sehr intensiv mit der Frage einer Zweckbindung befasst. Sie hat dazu u. a. auch Hearings durchgeführt und ist nach eingehender Auseinandersetzung mit der Problematik in ihrer Mehrheit zum Schluss gekommen, dass auf die Schaffung einer Zweckbindung zu verzichten sei. Es gibt in der Tat nicht nur gute Gründe für, sondern auch Gründe, die gegen eine solche Zweckbindung sprechen, wie z. B. die mangelnde Planbarkeit und Budgetierbarkeit der zufliessenden Mittel.

Gestützt auf die Erwägungen der Expertenkommission hat sich der Bundesrat entschlossen, keine Zweckbindung in die Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen. Die Frage ist indessen im Bericht sehr ausführlich thematisiert; es ist gerade auch ein Ziel des laufenden Vernehmlassungsverfahrens, hier mehr Aufschluss zu erhalten.

Der Bundesrat wird voraussichtlich bereits Anfang des nächsten Jahres von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Sharing-Gesetz Kenntnis nehmen und Entscheide zum weiteren Vorgehen treffen. Selbstverständlich wird dabei auch die Frage der Zweckbindung erneut zu prüfen sein.

Vermot Ruth-Gaby · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Zwei Dinge, Frau Bundesrätin:

1. Der Nationalrat hat der Parlamentarischen Initiative Gross Jost (98.450, Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation) oppositionslos Folge gegeben. Eigentlich müsste untersucht werden, wie man die Drogengelder wirklich zweckgebunden verwenden kann, was Sinn macht. Wir brauchen mehr Finanzen in der Schweiz, um die Drogenproblematik zu begleiten.

2. Das BSV hat bei der Finanzierung von Drogentherapiestationen das System gewechselt. Diese Drogentherapiestationen sind bis zur neuen Finanzierung in grosser Not. Eigentlich wäre es genau hier richtig und wichtig, Drogengelder einzusetzen. Wieso wird das nicht gemacht, und wie viel sind Ihnen Beschlüsse des Parlamentes wert?

Metzler Ruth · BR-F · Consiglio federale · Appenzello Interno

Der Bundesrat hat dieses Sharing-Gesetz parallel dazu erarbeitet. Ich möchte nur darauf hinweisen: Wenn man von eingezogenen Vermögenswerten spricht, geht es ja nicht nur um Drogengelder, sondern es geht auch um Gelder aus anderem deliktischem Handeln. Zuverlässige Zahlen dafür sind sehr schwierig zu erhalten. Mir liegt Zahlenmaterial vor, wonach ungefähr ein Drittel aus Drogendelikten stammt, wobei diese Zahlen wirklich mit grösster Zurückhaltung zu verwenden sind. Deshalb sind wir auch bestrebt, im Vernehmlassungsverfahren allenfalls dazu noch mehr zu hören. Aber der Bundesrat hat als Zweck dieses Gesetzes primär die Verteilung der eingezogenen Gelder unter den beteiligten Gemeinwesen angestrebt. Das ist die Zielsetzung dieses Gesetzes.