06.3443
Sportunterricht an Berufsfachschulen. Gesetze einhalten und Qualität sichern
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Antrag Leuenberger-Solothurn
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Proposition Leuenberger-Solothurn
Adopter la motion
Präsident (Bieri Peter, Präsident): Der Nationalrat hat die Motion am 20. Dezember 2006 angenommen. Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt einstimmig, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich darf Ihnen die Überlegungen Ihrer WBK zur Motion Bruderer, "Sportunterricht an Berufsfachschulen. Gesetze einhalten und Qualität sichern", mitteilen.
Worum geht es? Seit dreissig Jahren existiert in der Schweiz ein gesetzliches Obligatorium für den Schulsport an den Berufsschulen, es geht um ein bis zwei Stunden pro Woche. Alle sind sich einig, dass dies sehr wichtig für die Gesundheitsvorsorge sei, und zwar gerade heute, wo wir ja immer mehr über die mangelnde körperliche Bewegung vieler junger Leute klagen und auch die daraus resultierenden Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem kennen. Das Problem ist, dass die Umsetzung des Sportobligatoriums in einigen Kantonen seit Jahren massiv stagniert. Rund ein Drittel der Kantone hält sich nicht an das Sportobligatorium, und darauf bezieht sich nun das Anliegen der Motionärin. Sie möchte, dass der Bundesrat Druck auf die fehlbaren Kantone ausübt, damit die Sportstunden an den Berufsfachschulen erstens effektiv durchgeführt werden und zweitens qualitativ verbessert werden.
Ihre Kommission hat sich vom Bundesamt für Sport informieren lassen, welches zusammen mit dem BBT in einem Projekt daran ist, gerade diese Massnahmen aufzugleisen. Wie gesagt, darüber liessen wir uns kurz informieren. Es soll bei diesem Projekt darum gehen, die Durchsetzung des Obligatoriums zu sichern und auch neue Methoden der Sportvermittlung aufzuzeigen. So weit, so gut, was das Engagement des Bundes betrifft; Sie haben ja gesehen, dass der Bundesrat bereit war, die Motion entgegenzunehmen. Auch der Nationalrat hat sie angenommen. Die Diskussion in Ihrer WBK war im Prinzip klar: In Bezug auf den Inhalt bestehen keine Differenzen. Ihre Kommission findet auch, dass die fehlbaren Kantone endlich vorwärtsmachen sollten. Das Projekt des Bundesamtes für Sport scheint uns dafür sehr gut zu sein.
Nun werden Sie sich natürlich fragen, warum denn Ihre WBK trotzdem die Ablehnung der Motion beantragt. Ich kann es Ihnen kurz und sec sagen: Weil es uns widerstrebt, den Kantonen, die fehlbar sind, Sanktionen aufzuerlegen. Dank der Tatsache, dass es einen Minderheitsantrag gibt, werden Sie jetzt aber die Möglichkeit haben, selber darüber zu entscheiden. Wenn Sie finden, in der Sache - in der wir uns ja einig sind - solle man durchaus ein Zeichen setzen, stimmen Sie dem Antrag Leuenberger-Solothurn zu. Wenn Sie finden, eigentlich gehe es ja vorwärts, aber die fehlbaren Kantone sollten selber etwas tun, dann stimmen Sie Ihrer Kommission zu.
Leuenberger Ernst · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist keine ganz neue, taufrische Geschichte, die wir hier behandeln. Ich kann mich erinnern, dass die Frage der Anwendung der bundesgesetzlichen Bestimmung über das Obligatorium des Turn- und Sportunterrichts auch an Berufsschulen immer wieder zu reden gegeben hat.
Immerhin erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass am 17. März 1972 die Bundesversammlung ein Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport angenommen hat und dort einen Artikel 2 hineingeschrieben hat, in dessen Absatz 1 steht: "Die Kantone sorgen für ausreichenden Turn- und Sportunterricht in der Schule." Dann kommt Absatz 2 - er ist massgebend in diesem Zusammenhang -: "Der Turn- und Sportunterricht ist an allen Volks-, Mittel- und Berufsschulen einschliesslich Seminaren und Lehramtsschulen obligatorisch." Das steht in diesem Gesetz, und Gesetze sind einzuhalten, sind anzuwenden. Es sind wo nötig Übergangsfristen zu gewähren - wir als Vertreter der Kantone müssen besonders Gewicht darauf legen, dass man da nicht subito Umsetzung verlangt.
35 Jahre sind eine lange Zeit, und in 35 Jahren müsste es auch dort, wo man etwas Schwierigkeiten hatte, möglich geworden sein, diese Pflicht, dieses Obligatorium, umzusetzen. Der Wortlaut der Motion, und das ist offenbar ja die Pièce de Résistance, lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen." Es liegt am Begriff "Sanktionen", dass unsere Kommission dann zum Schluss gekommen ist, diese Motion sei nicht anzunehmen.
Leider wurde im Nationalrat, der ja diese Motion diskussions- und oppositionslos angenommen hat, über diese Sanktionen nichts gesagt. Auch die Motion schweigt sich in ihrer Begründung über die Sanktionen aus, und in der Stellungnahme des Bundesrates wird die Sanktionsfrage auch nicht diskutiert. Ich gehe davon aus und schliesse jetzt einmal "freihändig" aus dem Schweigen über diese Pièce de Résistance, dass niemand daran denkt, jene Kantone, die da säumig sind, übermorgen militärisch besetzen zu lassen. Ich nehme nicht an, dass das irgendwer vorsieht, und bin sehr dankbar, wenn die Frau Bundesrätin sich vielleicht noch dazu äussert, mit welchen sanften Erziehungs- und Druckmassnahmen und didaktischen Massnahmen man gegenüber den säumigen Kantonen vorgehen möchte, um jenen, die da Angst haben könnten, die Kantone würden irgendwie mit der Peitsche zum Handeln angetrieben, diese Ängste wegzunehmen.
In der Sache selbst muss ich Ihnen gestehen - das hätte ich als Interesse deklarieren müssen -: Ich bin ein unsportlicher Mensch, und es gibt boshafte Kritiker, die behaupten, man sehe es mir an. (Heiterkeit) Aber nichtsdestotrotz bin ich der absoluten Überzeugung, dass es in dieser Zeit der Bewegungsarmut durchaus nicht schaden kann, wenn man nicht nur darüber diskutiert, dass wir uns alle zu wenig bewegen, sondern dass man auch alles tut, was fördernd wirkt, damit sich etwas mehr bewegt wird. Damit meine ich nun physische und körperliche Bewegung. Die Gesetzgeber von 1972 haben sich ja etwas überlegt, als sie dieses Obligatorium eingeführt haben. Ich würde sogar meinen: Verglichen mit der Situation von 1972 tut die Förderung von mehr Bewegung noch viel mehr not als damals.
Ich lade Sie freundlichst ein, diese Motion anzunehmen. Der Bundesrat ist ja - zumindest nach den schriftlichen Unterlagen - bereit, sie anzunehmen. Sie können damit dem Bundesrat doch noch etwas den Rücken stärken, um die säumigen Kantone, wie gesagt mit aller Souplesse, Höflichkeit und Freundlichkeit, daran zu erinnern, dass nach 35 Jahren auch in den noch etwas nachhinkenden Kantonen dem Bundesrecht Nachachtung verschafft werden muss.
Im Zusammenhang mit dieser Geschichte habe ich mir plötzlich überlegt, ob wir schon je in einer Geschäftsberichtsdebatte darüber gesprochen haben, wo überall Bundesrecht relativ zögerlich angewendet wird. Es könnte einmal eine bedeutende Aufgabe für unsere GPK sein, dieser Frage nachzugehen. Denn entweder setzen wir Bundesrecht im Interesse der Rechtssicherheit durch, oder wir ändern es, wenn es nicht durchsetzbar sein sollte. Das wäre die zweite Möglichkeit.
Ich bitte Sie also eindringlich, hier die Bedenken der WBK nicht so stark zu gewichten, wie dies die Kommission getan hat, sondern diese Motion anzunehmen und sie dem Bundesrat als didaktisches Mittel in die Hand zu geben, um für etwas mehr körperliche Bewegung im Schweizerland zu sorgen.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin ein sportlicher Zeitgenosse - nur sieht man mir das zu meinem Leidwesen nicht an -, deshalb bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
Natürlich ist es stossend, wenn gegen einzelne Kantone Sanktionen auszusprechen sind, aber diese Kantone könnten ja dafür sorgen, dass keine Sanktionen nötig sind, indem sie diese Aufgabe wahrnehmen. Es kann doch nicht mit Fug und Recht behauptet werden, man habe alles im Griff, nachdem nur 63 Prozent der Kantone dieser Aufgabe nachkommen! Vor bald 35 Jahren haben wir bestimmt, dass eine resp. zwei Sportstunden obligatorisch seien, und man hat es in dieser Zeit nicht fertiggebracht, das umzusetzen. Das zeigt plakativ, dass es offensichtlich notwendig ist, etwas zu unternehmen. Wie verhält es sich im Fall von säumigen Steuerzahlern und Verkehrssündern? Auch dort müssen Massnahmen gegen jene ergriffen werden, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Ich bitte Sie sehr, dieser Motion zuzustimmen. Man erwartet zwar von all jenen, die in den Sportvereinen ehrenamtlich tätig sind, dass sie ihre Freizeit und grosse finanzielle Mittel für die Jugend und für den Sport zur Verfügung stellen, aber den Kantonen stellt man frei, die gesetzlichen Vorgaben auch umzusetzen. Das ist mehr als stossend, und ich staune, dass man über so absolut Normales überhaupt diskutieren muss. Da gibt es Statistiken über Fettleibigkeit, über Bewegungsarmut und über was weiss ich nicht alles, und das, was man machen sollte, setzt man nicht um!
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Die Kantone sollen das doch bitte schön umsetzen, und zwar so, wie es diese Sportstunde eben auch verdient. Man soll die Leute nicht einfach eine Stunde lang einsperren und sie etwas spielen lassen, sondern eine Turnstunde anbieten, die diesen Namen auch verdient.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Aufgrund der Wortmeldungen sind wir ein sehr sportlicher Rat! (Heiterkeit)
Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich war von 1993 bis 2005 Präsident der parlamentarischen Gruppe Sport, der ja mindestens die Hälfte von Ihnen auch angehört. Ich darf Ihnen sagen: In dieser Zeit haben wir uns im Vorstand der Gruppe wiederholt und intensiv mit dieser Problematik befasst. Es ist effektiv ein Problem, dass das gesetzliche Sportobligatorium leider noch nicht in allen Kantonen umgesetzt worden ist. Aber erfreulich ist immerhin der Trend; der Umsetzungsgrad ist klar steigend. Herr Jenny hat von 63 Prozent gesprochen, ich habe irgendwo die Zahl von 65 Prozent gelesen. Aber mit dem Brecheisen, sprich mit der Androhung von Sanktionen des Bundes gegenüber den säumigen Kantonen, wie es uns der Nationalrat vorschlägt, geht es wirklich nicht. So kann und darf man den Föderalismus nicht strapazieren. Das ist unschweizerisch, und ich kann nicht verstehen, dass sich der Bundesrat diesem Vorgehen anschliessen will. Was für Sanktionen hat denn der Bundesrat in petto? Darüber schweigt er sich in seiner Stellungnahme aus. Die Überprüfung der Verordnung über Turnen und Sport ist ja wohl nicht das, was wir unter Sanktionen verstehen! Frau Bundesrätin, die Motion verlangt bei Nichteinhaltung des gesetzlichen Obligatoriums expressis verbis den Einsatz von Sanktionen des Bundes. Sagen Sie uns also hier und heute, welche Sanktionen der Bund ergreifen will. Will er das aber nicht tun, dann muss er die Motion ablehnen.
Vergessen Sie nicht, Frau Bundesrätin: Vorgestern hat auch der Ständerat beschlossen, dass der Bundesrat angenommene Motionen verbindlich umzusetzen hat; er muss also Sanktionen ergreifen, wenn diese Motion angenommen wird. Unsere Kommission hat mit dem Antrag zur Ablehnung dieser Motion somit politisch und föderalistisch korrekt gehandelt. Es widerstrebt ihr, dem Bundesrat die Pflicht aufzuerlegen, mit dem strengen Mittel von Sanktionen gegen Kantone vorzugehen, die das Sportobligatorium noch nicht erfüllen. Diese Kantone liegen bekanntlich eher im Westen als im Osten unseres Landes.
Man muss diesen Kantonen halt noch etwas Zeit geben, damit sie dem Obligatorium nachkommen können. Es liegt ja nicht so sehr am Willen dieser Nachzüglerkantone, wie wir es in der Kommission mehrmals zur Kenntnis nehmen konnten, sondern teilweise an den immer noch fehlenden Infrastrukturanlagen. Deshalb verstehe ich natürlich das flammende Votum von Kollege und Baumeister This Jenny, diese Infrastrukturanlagen möglichst rasch zu realisieren. Teilweise liegt es aber auch an den schlechten Verbindungen des öffentlichen Verkehrs, wenn Lehrbetrieb und Sportstätte weit auseinander liegen. Gut Ding will eben auch hier Weile haben.
Ein Schlussappell an Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Nehmen Sie doch Ihre Kantonsregierung verbal-moralisch in Pflicht, wenn auch Ihr Kanton mit der Umsetzung des Obligatoriums noch im Rückstand liegt. Erfüllen wir doch auf diese Art und Weise den Geist der vorliegenden Motion, aber sicher nicht mit dem Brecheisen der Sanktionen.
Heberlein Trix · Mit-F · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
In einem Zeitpunkt, in welchem Bundesämter - also BAG und Bundesamt für Sport - finanziell und argumentativ aufwendige Kampagnen unternehmen, in welchem sich Medien, Krankenkassen und auch Schulen mit dem Thema Übergewicht und Bewegungsarmut auseinandersetzen, in welchem über eine Leistungspflicht für die Krankenkassen für die Behandlung von Übergewicht diskutiert wird, eine Motion abzulehnen, die vom Nationalrat oppositionslos angenommen wurde und die auch vom Bundesrat klar angenommen wird, ist nicht nur widersinnig, sondern setzt völlig falsche Zeichen. Es zeugt nicht gerade von Vertrauen, wenn die Einhaltung eines bundesgesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie die Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport durch die Kantone durch den Bund überprüft werden müssen. Aber anscheinend ist es notwendig.
Herr Reimann, ich war in der gleichen Gruppe. Wir haben immer die Hoffnung respektive den flehenden Appell der Kantone gehört, welche das Obligatorium für Sportstunden umgesetzt haben, dass wir uns doch dafür einsetzen müssten, dass die Kantone, welche noch nicht so weit sind, das eben auch endlich einmal umsetzen würden. Eine einheitliche Umsetzung von Bundesgesetzen sollte eigentlich nicht mittels Motion verlangt werden müssen. Doch leider sieht die Realität eben anders aus, wir haben es gehört: Immer noch erhalten über 37 000 Lernende keinen Sportunterricht, und weitere 30 000 erhalten einen Sportunterricht, der in irgendeiner Form nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ob der Umsetzungsgrad des Bundesgesetzes jetzt bei 62 oder 65 Prozent liegt, ist nicht derart wesentlich, aber nach über dreissig Jahren brauchen wir den Kantonen nicht noch mehr Zeit zu geben und Geduld zu haben - ich glaube, da müsste die Geduld langsam erschöpft sein.
Herr Bürgi hat gestern in der Diskussion über den Feuerbrand erklärt, der Bund müsse die Einhaltung dieser Massnahmen durch die Kantone genau kontrollieren. Ich denke, diese Forderung müsste eigentlich in besonderem Masse gelten, wenn es um die Gesundheit unserer Jugend geht. Sie alle haben die Briefe des Arbeitgeberverbandes und des Schweizerischen Gewerbeverbandes erhalten, die sich ebenfalls für die Annahme dieser Motion einsetzen. Auch sie müssen ja Partner für diesen Unterricht sein, und sie haben ihn unterstützt. Lesen Sie die Stellungnahme des Bundesrates vom 22. November 2006: BBT und Baspo beteiligen sich an Projekten der Schweizerischen Vereinigung für Sport an Berufsschulen. Diese Bestandesaufnahme wird - Zitat aus der Stellungnahme - "weitere Argumente zur Durchsetzung des Sportobligatoriums an Berufsfachschulen liefern".
Die Diskussion in der WBK wurde nicht sehr intensiv und tiefgründig geführt; ich habe das Protokoll durchgelesen. Vielleicht lag es auch am späten Zeitpunkt - nach 16 Uhr an einer zweitägigen Sitzung -, das will ich nicht beurteilen.
Ich möchte Sie jedoch ersuchen, im Interesse der Jugendlichen diese Motion im Sinne des Antrages des Bundesrates, im Sinne des Nationalrates, im Sinne des Antrages Leuenberger-Solothurn anzunehmen.
Forster-Vannini Erika · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es wurde jetzt schon viel gesagt, ich möchte Sie auch bitten, dieser Motion zuzustimmen. Der Bundesrat ist ja bereit, sie entgegenzunehmen. Ich bitte Sie, nicht päpstlicher zu sein als der Papst. Wir sollten dem Bundesrat gewissermassen den Rücken stärken, dass er auch Sanktionen ergreifen könnte, wenn es wirklich so weit käme. Sanktionen wären wahrscheinlich von der Art, Verweise auszusprechen oder Beiträge zu kürzen, wie das an anderen Orten ja auch gemacht wird.
Ich möchte nur noch ganz kurz das unterstützen, was Frau Heberlein eben gesagt hat. Letztlich geht es ja um die Gesundheit unserer Jugend und nicht darum, ob wir der Meinung sind, dass Sanktionen auszusprechen sind oder nicht. Es geht darum, dass unsere Jugend das bekommt, was ihr zusteht, das, was im Gesetz steht, und das ist eben dieser Turnunterricht.
In diesem Sinne bitte ich Sie auch, die Motion anzunehmen.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Ich wollte eigentlich keine Kalorien mit einem Diskussionsbeitrag verbrennen. Kollege Ernst Leuenberger hat gesagt, er betreibe keinen Sport und man sehe ihm dies an; Kollege Jenny hat gesagt, er betreibe Sport und man sehe es ihm nicht an. Ich betreibe zu wenig Sport, und man sieht es mir nicht an.
Vorerst möchte ich wie die Kolleginnen Heberlein und Forster auch ein Glaubensbekenntnis zum Sport ablegen. Wer tut dies schon nicht in diesem Parlament? Auch ich finde den Sportunterricht an unseren Schulen und Berufsschulen uneingeschränkt wichtig. Dabei ist es selbstverständlich, dass die gesetzlichen Grundlagen und die Lehrpläne einzuhalten sind. Ich habe aber Mühe mit dieser generellen Beschuldigung der Kantone; das ist dann eine Sippenhaft, die über 26 Kantone gelegt wird. Man soll diese Kantone vielleicht präventiv oder in erzieherischer Hinsicht einmal nennen; das ist allenfalls eine adäquate Sanktion.
Eine weitere Bemerkung: Ich war während zwölf Jahren Erziehungsdirektor unseres Kantons und habe mich immer intensiv für den Sportunterricht an unseren Berufsschulen eingesetzt. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben; wir haben auch erhebliche Investitionen in diese Sportinfrastrukturen vorgenommen. Aber ich lade Sie auch ein, einmal morgens um 7 Uhr oder nach acht oder neun Stunden Unterricht um 17 Uhr nicht nur eine Sportlektion in einer Schule zu besuchen, sondern auch eine entsprechende Lektion zu halten.
Bei dieser Motion stört es mich, dass den Kantonen mit Sanktionen gedroht wird. Nehmen wir doch auch hier den Motionstext ernst! Der Motionstext ist für uns massgebend und nicht all das, was allenfalls auch noch in den Text hineininterpretiert wird. Diese Sanktionen und Interventionen im Sinne eines Oberlehrers, die stören mich an dieser Motion. Deshalb war ich für die Ablehnung dieser Motion. Ich bin auch dankbar, wenn unsere Bundesrätin uns dann noch aufzeigen kann, welche Sanktionen hier überhaupt zum Zuge kämen.
Ich ersuche Sie deshalb, diese Motion nicht anzunehmen.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich danke Ihnen für diese engagierte und beeindruckende Debatte. Ich bin eigentlich überzeugt, sie wird dem Bundesrat den Rücken stärken, das entsprechende Obligatorium bei den Kantonen auch einzufordern. Als Präsidentin der Kommission muss ich Ihnen einfach nochmals sagen: Es ist ausschliesslich das Wort "Sanktionen", das Unwillen erregt hat. Vom Inhalt - ich glaube, da darf ich für die Kommissionsmitglieder sprechen - sind wir hundertprozentig überzeugt: Der Sportunterricht und das Obligatorium sind notwendig. Und wir sind auch überzeugt, dass das Zeitgeben absolut beschränkt sein muss. Es kann ja nicht nochmals 35 Jahre gehen, bis die letzten Kantone das auch umgesetzt haben. Ich würde der Frau Bundesrätin für ihre Ausführungen nachher vielleicht einfach noch gerne mitgeben: Ich könnte mir vorstellen, dass man das Wort "Sanktionen" ganz gelassen in "unterstützende Massnahmen" übersetzen kann.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Auch ich bedanke mich für diese Diskussion über den Sport und freue mich, dass sich alle mindestens im Ansatz einig sind. Sport auch an den Berufsfachschulen ist wichtig, und er soll auch inskünftig einen hohen Stellenwert haben, zumal die Auswirkungen auf die Gesundheit heute erkannt sind und wir damit ein günstiges Instrument haben, um gegen Bewegungsmangel, Ernährungsprobleme und andere gesundheitliche Störungen vorzugehen. Das betrifft insbesondere die Jugendlichen. Deshalb will der Bundesrat auch weiterhin an diesem Obligatorium festhalten.
Wenn etwas nicht funktioniert, wenn Gesetze nicht eingehalten werden, haben Sie zwei Möglichkeiten, wenn Sie Sinn und Zweck einer Bestimmung überprüfen: Entweder Sie kommen zum Schluss, dass die Bestimmung aus irgendwelchen Gründen keinen Sinn mehr macht; dann heben Sie sie auf oder korrigieren sie. Oder Sie sagen: Nein, die Bestimmung macht Sinn; dann liegt es am Vollzug. Wenn es Vollzugsprobleme gibt, sodass Gesetze nicht eingehalten werden, kann - diesen Eindruck hatte ich bisher immer - niemand sagen, man habe einen gewissen Spielraum und der Vollzug sei nicht so wichtig. Gerade von Ihnen, Herr Reimann, glaube ich schon ziemlich oft gehört zu haben, das Gesetz gelte für alle; wer sich nicht an das Gesetz halte, habe irgendwelche Sanktionen zu gewärtigen - strikt: im Fall von Migrantinnen, Wirtschaftsflüchtlingen, Steuerflüchtlingen, Strassensündern!
Gesetze sind einzuhalten. Hier gibt es ein Gesetz, es gibt eine Vorschrift, und es gibt eigentlich keine "marge de manoeuvre", dass man die Vorschrift nur ein bisschen oder gar nicht umsetzen könnte. Ich bin mit dem Bundesrat überzeugt, dass hier ein Obligatorium vorliegt, das materiell richtig ist. Man kann den Kantonen Übergangsfristen zugestehen, das ist richtig; denn es braucht allenfalls Turnhallen, andere Pläne in der Gestaltung des Berufsschulunterrichtes; das braucht Übergangsfristen. Aber jetzt, nach so vielen Jahren, die Situation weiter zu tolerieren, finde ich wirklich ungerechtfertigt. Alle anderen, die sich nicht an Obligatorien und Gesetze halten, packen Sie härter an.
Deshalb bin ich überzeugt, dass wir hier handeln müssen. Ich glaube auch, dass das Wort "Sanktion" ein harter Ausdruck ist. Wenn Gesetze nicht eingehalten werden, hat der Bundesrat die Möglichkeit, auf verschiedenen Stufen zu reagieren. Die einfachste Art ist eine formelle Ermahnung - nicht flächendeckend, Herr Stadler, es gibt keine Sippenhaft, auch hier nicht. Es gibt Kantone, die ihr Soll erfüllt haben oder bei der Umsetzung mit den Pflichten kongruent sind, und es gibt Kantone, von denen wir genau wissen, dass sie klar unter dem Durchschnitt liegen. Ich bin der Meinung, dass wir diese Fälle prüfen sollten. Wenn es keine vernünftigen Gründe gibt oder Pläne vorgelegt werden können, dass man in einer Umsetzungsphase ist, dann gibt es die formelle Ermahnung. Das ist nichts Ehrenrühriges, aber die Ermahnung soll die Kantonsregierungen daran erinnern, dass dieses Gesetz nicht etwa toter Buchstabe ist, dass es auch nicht bloss ein Wunsch an die Kantone ist, sondern dass es von Bundesrat und Parlament so abgesegnet und deshalb zu vollziehen ist.
Wenn wir uns dann eine Kaskade denken, stellen wir fest, dass das "höchste aller Gefühle" - davon möchte auch ich nicht Gebrauch machen, aber es wäre eine mögliche Massnahme - aus Kürzungen der Beiträge bis zum Schluss bestände. Wir haben das z. B. auch bei den Fachhochschulen. Die Fachhochschulen müssen für die nächste Legislatur nachweisen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Wir stehen selbstverständlich im Dialog mit ihnen, und das oberste Ziel ist immer, dass man Probleme bereinigt, Fristen verlängert, Vorgaben gibt, und in aller Regel funktioniert das auch. Aber wir hätten auch dort die Möglichkeit, Beiträge befristet zu kürzen, wenn wir finden, es passiere nichts oder man sei uneinsichtig. Ich sehe nicht ein, weshalb man es beim Obligatorium für den Berufsschulsport nicht genau gleich erledigen kann.
Die Kommissionssprecherin hat vom Projekt des Baspo und des BBT gesprochen. Das VBS wird in Kürze eine Revision des Gesetzes über die Förderung von Turnen und Sport vorlegen, mit der Evaluation des Projektes und allenfalls mit dem Aufzeigen neuer Wege, wie dieses Sportobligatorium noch besser implementiert werden kann. Deshalb wird der Bundesrat im Rahmen dieses Projektes und der Revision weitere Möglichkeiten - vielleicht auch Flexibilisierungen - betreffend die Kantone prüfen; aber am Obligatorium, das kann ich klar sagen, wird er festhalten. Deshalb glaube ich, dass uns die Motion einen Hinweis gibt. Es ist nicht gleichgültig, dass Gesetz und Obligatorium nicht eingehalten werden. Der Dialog mit den Kantonen, die ihr Soll nicht erfüllen, steht im Vordergrund, und ich meinerseits werde sicher als Erstes nicht Beitragssanktionen im Auge haben, sondern formelle Ermahnungen; das heisst, dass wir die Kantone, die hier massiv im Rückstand sind, einmal schriftlich in die Pflicht nehmen.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und die Motion anzunehmen.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 21 Stimmen
Dagegen .... 16 Stimmen