07.074
Programma MEDIA 2007-2013. Accordo con la Comunità Europea
Bugnon André · P-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
1. Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm Media für die Jahre 2007-2013
1. Arrêté fédéral portant approbation de l'accord sur la participation suisse au programme communautaire Media pour les années 2007-2013
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(= Rückweisung an den Bundesrat)
Antrag der Minderheit
(Müller Walter, Brunschwig Graf, Favre Laurent, John-Calame, Markwalder Bär, Müller Geri)
Ablehnung der Rückweisung
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= Renvoi au Conseil fédéral)
Proposition de la minorité
(Müller Walter, Brunschwig Graf, Favre Laurent, John-Calame, Markwalder Bär, Müller Geri)
Rejet du renvoi
Fehr Mario · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Die vorberatende Kommission des Nationalrates empfiehlt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen, bei diesem Geschäft dem Rückweisungsbeschluss des Ständerates zu folgen, und sie empfiehlt Ihnen, ebenfalls mit 15 zu 7 Stimmen, die finanziellen Mittel zu sprechen, um dieses Abkommen weiterhin bis 2009 vorläufig anwenden zu können.
Es war für die grosse Mehrheit der Kommission unbestritten, dass dieses Media-Abkommen, an dem wir uns ja schon in der Vergangenheit beteiligt haben, wünschbar für unsere Filmschaffenden ist. Die schweizerischen Film- und Fernsehschaffenden können gleichberechtigt von den EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren, und von daher hat sich die Kommission in ihrer Mehrheit grundsätzlich für eine Beteiligung an diesem Programm auch für die Periode von 2007 bis 2013 ausgesprochen.
Das Problem bei diesem Abkommen ist, dass die EU uns im Rahmen der Verhandlungen - sozusagen in letzter Minute - verpflichtet hat, gleichzeitig die EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" zu übernehmen, was bedeutet, dass wir beispielsweise im Bereich der Alkoholwerbung und der religiösen Werbung die Vorschriften des jeweiligen Herkunftslandes übernehmen müssten. Der Bundesrat hat sich gegen dieses Ansinnen zunächst gewehrt, konnte sich dann aber nicht durchsetzen und hat in der Folge mit der EU eine zweijährige Übergangsfrist vereinbart. Das Problem ist, dass wir nachher, ab 2009, alle Werbevorschriften der Herkunftsländer akzeptieren müssen. Die "Neue Zürcher Zeitung" hat diesen Interessengegensatz - Medien- bzw. Filmförderung auf der einen und die Übernahme dieser EU-Richtlinie auf der anderen Seite - mit "Filmförderung zum Preis eines EU-Diktats" umschrieben. In jedem Fall liegt hier ein Interessenkonflikt vor, zumal dieses Parlament ja erst 2006 im RTVG festgeschriebene Wettbewerbsbeschränkungen eingeführt hat. Deshalb wurde dieses Abkommen in verschiedenen Kommissionen, das heisst in der APK und in der KVF, sehr kontrovers diskutiert.
Kulturpolitische Gründe sprechen eindeutig für die Genehmigung des Abkommens. Es ist für die Schweizer Filmschaffenden von zentraler Bedeutung. Auch europapolitisch ist es wichtig - es ist ein Bestandteil der Bilateralen II, und wir möchten die Bilateralen II fortsetzen -, zumal es das einzige Abkommen im kulturellen Bereich ist. Auf der anderen Seite steht das Abkommen medienpolitisch quer in der Landschaft, weil wir eben diese gesetzlichen Änderungen, die wir erst vor Kurzem hier beschlossen haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit nach zwei Jahren, nach Inkrafttreten des Abkommens, wieder abändern müssten.
Von daher, unter Abwägung aller Aspekte, hat die APK des Ständerates einen Weg gesucht, wie sie den verschiedenen Bedürfnissen Rechnung tragen kann, und sie hat sich für eine Rückweisung entschieden. Die Rückweisung erfolgte im Ständerat sowohl in der Kommission wie auch im Rat selber ohne Gegenstimme. Der Rückweisungsbeschluss beinhaltet, dass wir erstens mit der EU nach Möglichkeiten suchen, welche den medienpolitischen Interessen der Schweiz besser Rechnung tragen, dass zweitens der Bundesrat dafür sorgen muss, dass das Media-Abkommen, das für die Schweizer Filmschaffenden wirklich sehr wichtig ist, vorläufig zur Anwendung kommt, und dass drittens das Geschäft im Herbst 2009 diesem Rat wieder vorgelegt werden soll. Bis dann muss auch geklärt werden, ob die Genehmigung dieses Abkommens zwingend zu einer Änderung der Werbevorschriften im Rahmen des RTVG führen muss.
Die nationalrätliche vorberatende Kommission, die APK, ist dieser Argumentation mit 15 zu 7 Stimmen gefolgt, und, was aus meiner Sicht zentral ist, sie hat sich im gleichen Stimmenverhältnis dafür ausgesprochen, die Mittel zu sprechen, damit die vorläufige Anwendung dieses Media-Abkommens auch forthin geschehen kann. Wir als Kommission glauben, dass der Bundesrat, gestärkt durch beide Kammern, noch einmal Neuverhandlungen mit der EU suchen soll. Wir hoffen, dass er erfolgreich sein wird, und wir halten hier in aller Deutlichkeit fest, dass das Ziel der Abschluss eines Media-Abkommens sein muss. Wir erachten dieses Media-Abkommen aus kulturpolitischer Sicht als wichtig, als zentral.
Von daher beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Rückweisung zuzustimmen und die entsprechenden Mittel für die vorläufige Anwendung des Media-Abkommens bis 2009 zu sprechen.
Bugnon André · P-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Dans le débat sur le budget, les propositions de minorité seront traitées par office. Les propositions précitées ne pourront pas toutes être développées, sinon nous ne nous en sortirons pas. Il y aura, à moins que quelqu'un ne s'y oppose, un débat d'ensemble sur chaque office.
John-Calame Francine · Mit-F · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
Le Conseil fédéral a accepté de reconduire l'accord relatif au programme Media 2007-2013 en juillet de cette année, et l'accord a été signé de manière provisoire le 11 octobre. Lancé le 1er janvier 2007, le programme Media dispose d'un budget global de 755 millions d'euros, c'est-à-dire 1,245 milliard de francs suisses répartis sur sept ans. Il a pour objectif de promouvoir le développement, la distribution internationale et la commercialisation des films européens qui, en raison de la diversité culturelle et linguistique propre à notre pays et au continent, sont confrontés aux difficultés d'un marché éclaté.
Le programme Media soutient la formation des réalisateurs dans le domaine des nouvelles technologies, la réalisation de scénarios et surtout la distribution des films à hauteur de 55 pour cent de ce budget. Si la Suisse ne participe plus à ce programme, nos réalisateurs n'auront pratiquement aucune chance de réaliser leurs projets et ils devront vraisemblablement s'expatrier. Une telle solution nous ferait courir le risque, ou du moins le danger, de ne plus avoir de productions audiovisuelles suisses.
Si tous les parlementaires sont d'accord sur le fait qu'il serait extrêmement dommageable pour notre industrie cinématographique de ne pas participer au programme Media, pourquoi y a-t-il tant de résistances ou de réticences à signer cet accord de manière définitive pour les sept ans à venir, alors même qu'une clause de retrait a été prévue et qu'il est possible de résilier l'accord en tout temps pour la fin d'une année? Eh bien, c'est qu'entre-temps, l'Union européenne a décidé de revoir sa directive "Télévision sans frontières" pour l'adapter à l'évolution des nouvelles technologies et de la structure du marché de l'audiovisuel. Il s'est agi notamment d'y inclure les supports de diffusion numériques ou par téléphonie mobile en offrant des conditions de concurrence égales à tous les prestataires de services médias quel que soit le vecteur utilisé.
Alors que, jusqu'à présent, la Suisse appliquait la convention du Conseil de l'Europe, qui permet au pays récepteur de faire respecter sa législation en matière de publicité à la chaîne émettrice, les fenêtres publicitaires diffusées par les chaînes étrangères et destinées à la Suisse ne seront bientôt plus soumises au droit suisse, mais exclusivement aux dispositions nationales du pays d'origine de la chaîne. Cette disposition ne s'applique pas dans l'immédiat, mais à partir de 2009. Dès lors, nous pouvons mettre à profit ce délai pour négocier avec l'Union européenne et analyser de quelle manière il serait possible que la chaîne émettrice tienne compte de nos interdictions publicitaires.
En Suisse, il est notamment interdit de faire de la publicité pour l'alcool, le tabac, la religion et la politique, et une majorité de la commission souhaite que ces interdictions perdurent. Et plus particulièrement celles qui concernent l'alcool, pour des raisons évidentes de santé publique et de protection de la jeunesse.
Certes, les négociations avec l'Union européenne ne seront pas chose aisée, mais l'expérience va être tentée et n'est pas vouée à l'échec a priori, raison pour laquelle la Commission de politique extérieure, par 15 voix contre 7, s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats. Cette décision prévoit que l'accord est maintenu à titre provisoire jusqu'à fin 2009, que le montant de notre participation est adapté en conséquence et que le projet sera à nouveau soumis à notre Parlement au plus tard à la session d'automne 2009.
Une minorité de la commission pense qu'il n'est pas utile de renvoyer ce dossier au Conseil fédéral, car à l'heure actuelle, déjà, la Suisse n'a aucun pouvoir pour s'opposer à certaines publicités. C'est notamment le cas pour toutes les chaînes qui sont diffusées par satellite ou par téléphonie mobile.
C'est la raison pour laquelle la minorité propose d'adopter le projet du Conseil fédéral tel quel.
Müller Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo liberale-radicale
Ich beantrage die Ablehnung der Rückweisung gemäss Beschluss des Ständerates. Erstaunlicherweise ist offensichtlich die Regelung so, dass wir zur Rückweisung gemäss Beschluss des Ständerates nur Ja oder Nein sagen können. Uns sind sozusagen ständerätliche Handschellen verpasst worden. Ich sage klar Nein zu dieser unliberalen Verzögerungs- und Verschleierungstaktik. Warum?
Im Rahmen der Bilateralen II hat sich die Schweiz am Media-Programm der EG beteiligt. Dieses Programm ist am 31. Dezember 2006 ausgelaufen. Es war schon bei der Beratung der Bilateralen II klar, dass das Programm fortgesetzt und die Schweiz sich am Nachfolgeprogramm für die Jahre 2007 bis 2013 beteiligen würde. Die Verhandlungen mit der EG wurden im Sommer dieses Jahres abgeschlossen.
Wo liegen nun die Probleme, die den Ständerat zur Rückweisung und zur vorläufigen Anwendung des Abkommens veranlasst haben? Die Schweiz verpflichtet sich zur Rechtsangleichung in Bezug auf das grenzüberschreitende Fernsehen. Die EG fordert neu die Anwendung der EU-Richtlinie anstelle der bisher gültigen Europaratskonvention. Das hat zur Folge, dass ausländische Werbefenster für die Schweiz sich nicht mehr an das geltende Schweizer Recht halten müssen oder eben müssten. Damit könnte das in der Schweiz geltende Verbot für Alkohol- oder politische Werbung ausgehebelt werden. Eine zweijährige Übergangsfrist ermöglicht es Bundesrat und Parlament, die notwendigen Anpassungen im RTVG vorzunehmen oder allenfalls Nachverhandlungen zur Verbesserung des Abkommens aufzunehmen. Wenn das unter Abwägung der gesamten Interessen nicht möglich ist, wird der Bundesrat das Abkommen am 30. November 2008 kündigen, wie er dies in der Botschaft klar zum Ausdruck gebracht hat.
Der von SP-Seite im Ständerat eingebrachte Rückweisungsantrag will nun den Fünfer und das Weggli: einerseits der Filmbranche die Finanzen sichern, andererseits gleichzeitig das Werbeverbot für Alkoholwerbung aufrechterhalten. Ausgerechnet die Partei, die am liebsten sofort der EU beitreten möchte und in Steuerfragen am liebsten sofort den überrissenen Forderungen der EU nachgeben würde, verweigert, wenn es um ihre Interessen geht, auch die kleinsten Anpassungen.
Schaffen wir klare Verhältnisse, und lehnen wir die Verzögerungs- und Salamitaktik ab. Sie können sich unschwer vorstellen, dass spätestens nach Ablauf der ersten Übergangsfrist die zweite Übergangsfrist folgen wird, sofern man nicht gewillt ist, die notwendigen Anpassungen zu machen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für die notwendigen Anpassungen im RTVG, damit Rechtsungleichheiten zwischen den Sendern innerhalb und ausserhalb der Schweiz vermieden werden können. Ich glaube, es ist absolut klar, dass wir als Parlament nicht zweierlei Recht zulassen dürfen, einerseits nationales Recht für das RTVG, andererseits internationales Recht für das Media-Abkommen.
Sollte das Parlament die Korrektur des RTVG ablehnen oder sollten allenfalls Verbesserungen in Nachverhandlungen scheitern, bleibt als letzte Konsequenz die Kündigung des Abkommens. Das ist wiederum konsequenter Bilateralismus, so, wie er dem Volk immer wieder verkauft wurde.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung bei der Ablehnung des Rückweisungsantrages.
Markwalder Bär Christa · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale-radicale
Die Geschichte des Media-Abkommens ist für die Schweiz eine etwas leidige Geschichte. Wir waren nämlich schon einmal dabei; 1992, nach der Ablehnung des EWR-Vertrages, wurde der Schweiz die Mitgliedschaft bei Media dann aber wieder gekündigt.
Schliesslich ist es weitgehend unbestritten, dass das Media-Abkommen für die Filmbranche, für die Filmschaffenden in der Schweiz, aber auch für den gesamten audiovisuellen Sektor von grosser Bedeutung ist. Deshalb hat die Schweiz auch im Rahmen der Bilateralen II eine erneute Teilnahme am Media-Abkommen bzw. am Folgeprogramm ausgehandelt. Heute beraten wir darüber, ob und wann wir am Programm "Media 2007" für die Jahre 2007 bis 2013 teilnehmen wollen.
Wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen, führt dies zu einer ungünstigen, ja unglücklichen Verzögerung. Denn, Sie haben es gehört, die Mehrheit der Kommission will das Abkommen noch einmal an den Bundesrat zurückweisen, das Geld jedoch für zwei Jahre sprechen.
Warum unterstützt die FDP-Fraktion die Minderheit Müller Walter? Nur die Minderheit ist wirklich konsequent. In zwei Jahren werden wir nämlich dieselbe Vorlage wieder auf dem Tisch haben, weil sich niemand der Illusion hingibt, dass eine Ausnahmeregelung im Rahmen der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" ausgerechnet für den Drittstaat Schweiz möglich wäre. Wenn wir konsequent sein wollen, müssen wir der Minderheit zustimmen. Das bedeutet, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen und ihn nicht an den Bundesrat zurückzuweisen.
Gerade diese komische Schlaufe wirft relativ viele Fragen auf, nämlich z. B.: Kann die Schweiz für den nächsten Zeitraum von zwei Jahren die vorläufige Anwendung des Media-Abkommens überhaupt einseitig erklären? Es ist ein bilateraler Vertrag, es braucht die Zustimmung der EU, und es ist durchaus nicht geklärt, ob dies als gesetzliche Grundlage für die Sprechung des Kredites ausreicht. Schliesslich fragt sich auch, was wir als Parlament zu tun haben, wenn wir das Abkommen noch nicht ratifiziert haben, dieses aber einfach in provisorischer oder vorläufiger Anwendung ohne Ratifizierung durch das Parlament weitergeführt wird. Ich frage Sie auch: Welchen Gewinn sehen Sie denn darin, dass Sie das Abkommen an den Bundesrat zurückweisen? Nachdem wir davon ausgehen können, dass die Schweiz im Rahmen der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" keine Ausnahme im Bereich Werbung bekommt, macht eine erneute Verzögerung bei diesem Programm, das im Januar dieses Jahres zu laufen begonnen hat, doch keinen Sinn.
Wenn Sie also dem Programm beitreten wollen - der gesamte audiovisuelle Sektor sowie die Filmbranche der Schweiz wollen das -, so müssen Sie dem Antrag der Kommissionsminderheit und nicht dieser unsäglichen Verzögerungstaktik oder diesem mutlosen Beschluss, den der Ständerat gefasst hat und dem unsere Kommissionsmehrheit folgt, zustimmen.
Pfister Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo PCD/PEV/glp
Unsere Fraktion stimmt den Beschlüssen des Ständerates zu, nämlich Rückweisung der ersten Vorlage an den Bundesrat und Zustimmung zur Finanzierungsvorlage.
Eine Ablehnung dieser Rückweisung, wie das die Minderheit Müller Walter fordert, ist zwar ehrenhaft, aber sie wäre relativ folgenlos. Die Folge für diese Session wäre eigentlich nur eine zusätzliche Kommissionssitzung, an der wir zur Kenntnis nehmen dürften, dass der Ständerat an seiner Position festhält und die Sache damit im Sinne des Ständerates erledigt ist. Gleichzeitig schliessen wir uns auch der Kritik des Ständerates am Verhandlungsgeschick oder eben -ungeschick des Bundesrates an. Der Bundesrat ist offensichtlich davon überrascht worden, dass die EU als Auflage zum Media-Abkommen die Übernahme der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" neu definiert und kurz vor Torschluss noch eingebracht hat. Vor Tisch hatte man's anders gelesen.
Der Ausweg, die vorläufige Anwendung, die wir jetzt haben, ist nur ein scheinbarer Ausweg. Er verzögert eigentlich einen Entscheid zwischen Skylla und Charybdis. Es ist fraglich, ob der Bundesrat in der ihm auferlegten Ehrenrunde erfolgreicher verhandelt, als er es bis jetzt getan hat. Es ist eher wahrscheinlich, dass wir spätestens im Herbst 2008 nochmals über das gleiche Dilemma entscheiden müssen. Das Dilemma, das besteht und vor dem wir stehen, ist die Frage, ob das schweizerische Abendland untergehen wird, wenn seine Filmkultur keine EU-Gelder mehr erhält, oder ob wir das schweizerische Abendland untergehen lassen, wenn ausländische Sender in schweizerischen Werbefenstern Alkoholwerbung machen. Das Risiko von politischer oder religiöser Werbung ist kleiner. Es ist stossend, dass wir dannzumal gezwungen sein werden, uns für den einen oder den anderen Nachteil zu entscheiden. Aber um den Entscheid an sich werden wir, vermutlich in einem Jahr, nicht herumkommen, es sei denn, der Bundesrat erziele einen Verhandlungserfolg. Aber momentan ist nicht abzusehen, wer es in Neuverhandlungen wie besser machen könnte.
Der Bundesrat soll es nochmals versuchen. Bevor wir auf eine Ehrenrunde gehen, muss es der Bundesrat tun. Deshalb stimmen wir dem Beschluss des Ständerates zu.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista
Le groupe socialiste vous invite à suivre la majorité, c'est-à-dire qu'il vous invite à entrer en matière sur l'arrêté fédéral portant approbation de l'accord sur la participation suisse au programme communautaire Media (projet 1), puis à renvoyer ce projet au Conseil fédéral avec des conditions qui sont précisées. Il vous prie d'adopter l'arrêté fédéral concernant le financement de la participation de la Suisse au programme communautaire Media (projet 2).
L'accord, dans sa teneur actuelle, lie en pratique la participation de la Suisse au programme communautaire Media à l'ouverture d'espaces publicitaires audiovisuels aux règles de l'Union européenne pour toutes les chaînes dont les émetteurs sont sis sur le territoire de l'Europe communautaire. Certes, l'accord ne le précise pas expressément, mais cela découle de la mise en oeuvre de la directive européenne en matière d'émissions audiovisuelles qui entrera en vigueur en 2009.
Dans les faits, cela signifie que, pour les fenêtres publicitaires de chaînes européennes diffusant en Suisse, les limitations posées par la loi fédérale sur la radio et la télévision en matière de publicité, notamment sur l'alcool et la religion, seraient contournées. Cela veut surtout dire que, dans un premier temps, très concrètement, l'on pourrait voir arriver sur nos écrans de la publicité ciblée pour le public suisse pour de la bière, puisque certains des pays voisins autorisent ce type de publicité.
Pour le groupe socialiste, il ne peut être question d'accepter sans autre cette conséquence, qui conduirait de fait à un alignement du droit helvétique sur le droit européen et donc à une libéralisation du marché publicitaire télévisuel en faveur de produits alcoolisés. On doit tenir compte de la préoccupation de protection de la santé publique qui a présidé à la dernière révision de la loi fédérale sur la radio et la télévision. Nous savons quelles sont les conséquences de la consommation d'alcool, tout particulièrement parmi les jeunes. Nous ne saurions abandonner cette politique de santé publique subrepticement, par la simple ratification d'un accord sur l'aide au cinéma.
Qui plus est, du point de vue institutionnel, avec l'accord dans sa teneur actuelle, le paysage publicitaire télévisuel serait modulé par des décisions prises en Allemagne ou en France, sans que nous ayons notre mot à dire puisque nous ne sommes ni membre de l'Union européenne ni associé aux décisions des pays voisins.
Selon nous, malgré les affirmations du Conseil fédéral, il y a des espaces évidents de négociation possibles. Ceux-ci peuvent et doivent être mis à profit par nos diplomates qui obtiennent dans le cadre des négociations avec l'Union européenne - et tout le monde en conviendra - d'excellents résultats.
En résumé, la solution pragmatique du Conseil des Etats permet, en restant dans l'esprit de collaboration bilatérale avec l'Union européenne, de ne pas appliquer un accord insatisfaisant, de poursuivre les négociations et surtout de participer, à titre provisoire et jusqu'en 2009, au programme communautaire Media au profit de la production de films suisses de qualité.
Müller Geri · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Wenn ich jetzt hier vor Sie hintrete, dann nicht mit einem flammenden Aufruf, dieses Media-Programm zu unterstützen, sondern mit einem sehr pragmatischen Aufruf, es zu unterstützen.
Die Media-Programme sind ja Förderprogramme der EU. Die Schweiz hatte seit Jahrzehnten eine Kooperation mit der Europäischen Gemeinschaft gehabt, und 1992 wurde das betrüblicherweise gekündigt. Wir haben heute wieder ein Abkommen, und für unsere Filmschaffenden in der Schweiz ist das Media-Programm ein sehr wichtiges Programm. Praktisch alle Schweizer Filme, die eingegeben worden sind, sind gefördert worden. 64 Prozent der Anträge sind dort angenommen worden, insbesondere deshalb, weil es eben Koproduktionen mit Fernsehschaffenden, mit Filmschaffenden aus europäischen Ländern waren. Wenn wir jetzt dort eine unsichere Situation hinterlassen, machen wir jenen Leuten Probleme, die vom Media-Programm am meisten profitieren.
Die Richtlinie, die die Schweiz 2006 im RTVG verabschiedet hat, wonach es in der Schweiz keine Alkoholwerbung mehr geben darf, finden die Grünen grundsätzlich sehr sinnvoll. Was wir uns jetzt mit diesem Media-Abkommen einhandeln, ist die Situation, dass eben auch über unsere Programme grundsätzlich Alkoholwerbung möglich ist. Das sind die Dornen der Rosen, die wir mit dem Media-Abkommen im Filmbereich erhalten. Das ist sicherlich übel und schlecht. Da hat auch eine Fraktionsminderheit gesagt, dass sie nicht mitmachen möchte. Für uns ist klar, dass diese Position unbedingt ausgehandelt werden muss. Für uns ist aber auch klar, dass innerhalb der EU Bestrebungen bestehen, auch auf diese Werbemöglichkeiten Einfluss zu nehmen. Wir hoffen sehr, dass unser Bundesrat bzw. seine Delegierten in dieser Frage weiterverhandeln werden. Wir sind aber nicht von Illusionen beseelt und gehen nicht davon aus, dass wir das am Ende durchbringen können. Das ist uns bewusst, aber dennoch muss der Kampf um diesen Paragrafen gehen.
Was wir jetzt nicht wollen, ist eine unnötige Schlaufe einschalten und den Bundesrat noch einmal in die Verhandlungen schicken, weil für uns klar ist, dass die Limite dort für ein kleines Land wie die Schweiz erschöpft ist. Aber wir gehen auch einen pragmatischen Weg, wie klar wird, wenn wir sehen, was für Programme Schweizerinnen und Schweizer insbesondere in der deutschen Schweiz anschauen. Da müssen wir uns natürlich nichts vormachen: Ein grosser Teil entfällt auf Programme des deutschen Fernsehens, und auch dort werden dann Kinder, Jugendliche und alle mit Bierwerbung "beglückt"; darauf haben wir wenig Einflussmöglichkeiten. Das einzig für jene Programme zu untersagen, die dann in der Schweiz ausgestrahlt werden, ist einfach sehr schwierig.
Wir schlucken diese Kröte "Alkoholwerbung" - wir haben heute auch andere Kröten schlucken müssen - und hoffen, dass der Bundesrat in dieser Situation weiterverhandelt. Aber wie gesagt: Wir möchten hier weitermachen und bitten Sie, dem Rückweisungsantrag nicht zuzustimmen.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Der ständerätliche Rückweisungsantrag ist wohl noch besser als ein Durchwinken, aber auch nicht wirklich zielführend. Staatliche Filmförderung: ja; Werbung für Alkohol, Politik und Religion: nein. So würde es zusammengefasst lauten. Aber richtig wäre natürlich genau das Gegenteil. Und so behält die Schweizer Mediengesetzgebung auch in den nächsten Jahren ihre heuchlerischen Grundzüge. Wir sagen: Wir sind die guten Menschen, wir verbieten Werbung für Alkohol, Politik und Religion, aber wir können natürlich nichts machen, die EU diktiert uns das halt, wenigstens bei fremden Werbefenstern, da müssen wir uns beugen.
Der Medienbereich in eidgenössischen Landen ist selbstverständlich hoffnungslos überreglementiert. Wir kämpfen mit horrenden Empfangsgebühren, mit einem riesigen bürokratischen Zirkus bei der Vergabe von Konzessionen und auch, wie ich meine, mit unsinnigen Werbeverboten; das ist Ausdruck staatlicher Bevormundung. Wir können schwer einsehen, warum hier in nächster Zeit ungleich lange Spiesse bestehen sollen, warum also im Schweizer Fernsehen oder auch in den regionalen Fernsehsendern für Alkohol, Politik und Religion nicht geworben werden darf, in den fremden Werbefenstern aber ohne Weiteres.
Nun, das Geschäft "Programm Media" zeugt vor allem vom Elend, weniger vom Glanz von Abkommen mit der EU. Eines der damaligen Abkommen der Bilateralen II betraf ja das Förderprogramm Media mit der EU; wir haben es damals abgelehnt, wir haben ausdrücklich auf künftige Schwierigkeiten aufmerksam gemacht. Diese Schwierigkeiten sind heute in Form eines eigentlichen Diktats durch die EU auf dem Tisch. Dennoch haben die Befürworter tapfer behauptet, die Schweizer Film- und Fernsehschaffenden könnten jetzt gleichberechtigt von EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren. Wir haben immer darauf aufmerksam gemacht, dass wir nicht glauben, dass wir dieselben Mittel zurückerhalten, die wir ausgeben, und es ist bis jetzt auch nicht belegt worden. Es sind von 2007 bis 2013 immerhin über 67 Millionen Franken.
Wir setzen grosse Fragezeichen hinter das Kino als Staatsaufgabe. Wir üben Kritik am Kulturdirigismus der Europäischen Union, wie er eben auch in der Filmpolitik, in der Filmbranche, zum Ausdruck kommt. Es geht um einen Kampf gegen Hollywood, meinetwegen auch gegen Bollywood; man kämpft mit vorgeschriebenen Quoten für das Fernsehen und die Kinos. Es ist ja interessant, wie erfindungsreich die jeweiligen Lobbyisten und Filmer sind, wenn es um staatliche Fördergelder geht. Wenn es um EU-Gelder geht, spricht man von der Wichtigkeit des Europabürgertums; wenn es um Schweizer Gelder geht, sagt man, die geistige Landesverteidigung sei enorm wichtig, wir müssten uns gegen dieses ausländische Filmschaffen wehren; und wenn es um Gelder des EDA geht, dann sagt man, der afrikanische Migrantenfilm sei das Wichtigste, was es überhaupt gebe.
Die Programme und die Abkommen mit der EU sind 2006 abgelaufen. Das hätte man eigentlich voraussehen können, und ich meine, der Bundesrat hat hier gelinde gesagt sehr, sehr autonom verhandelt, ein Stück weit doch am Parlament vorbei. Die EU verlangte ultimativ die Angleichung des Rechtes bezüglich des grenzüberschreitenden Fernsehens; das verlangte sie schon bislang, aber neu kommt die Anpassung bezüglich Werbefenster, und zwar mit einer zweijährigen Übergangsfrist - nachher ist sie zwingend. Das ist nichts anderes als EU-Diktat. Wenn ein Vertrag so geändert wird, dann ist, Frau Markwalder, eine Kündigung meines Erachtens ohne Weiteres möglich. Es ist nicht so, dass alles gleichbleibt, sondern das ist eine sehr einschneidende Veränderung eines Vertrages. Neu ist es also möglich, dass man für Politik, für Alkohol, für Religion werben kann. Wir haben damit ungleich lange Spiesse, eine Verzerrung des Wettbewerbs. Wer für die Werbeliberalisierung ist - man ist das mit guten Gründen -, der könnte sich jetzt allenfalls freuen und sagen: Wir kriegen mit diesem Abkommen die nötige Revision des Radio- und Fernsehgesetzes, wir können sie damit erzwingen. Davor möchte ich warnen, denn ich bin überzeugt, dass die EU in der nächsten Zeit in diesem Bereich der Werbung ebenfalls verschärfend tätig werden wird. Es gibt keinen Grund, zu meinen, die EU sei in näherer Zukunft weniger dirigistisch als die Schweiz. Und wir dürfen nicht vergessen, dass es um viele, viele Millionen Franken an Filmgeldern geht, die unseres Erachtens nicht gerechtfertigt sind. Es gibt keinen Grund, dieses Abkommen, diese Vorlage jetzt einfach zu unterstützen.
Die Begründungen für die Filmförderung sind entsprechend absurd, wie Sie feststellen, wenn Sie die Botschaft lesen. Sie lesen da von blühenden Zuständen des europäischen Filmes, es sei absolut fantastisch, was da alles passiere und welche Erfolge auch in kommerzieller Hinsicht gefeiert würden; und dann lesen Sie im nächsten Absatz von einer katastrophalen Unterfinanzierung des Filmschaffens. Ja, also: Beides geht ja wohl nicht.
Wir sind der Meinung, dass die ständerätliche Rückweisung immer noch besser sei als die Annahme der Vorlage. Wir meinen vielmehr, dass wir die ganze Vorlage ablehnen sollten; wir können das Media-Abkommen ohne Weiteres kündigen. Wir sind gegen eine Finanzierung für die nächste Zeit.
Müller Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo liberale-radicale
Herr Kollege Mörgeli, Sie prangern hier das EU-Diktat an, Sie sagen, dass man dieses Abkommen nicht unterstützen sollte. Warum unterstützt jetzt ausgerechnet die SVP diesen Schlaumeierantrag der SP? Das ist für mich absolut unverständlich.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die SVP pflegt zuweilen Schlaumeieranträge zu unterstützen, weil wir selber auch Schlaumeier sind. Das könnten Sie ja gelegentlich auch werden, das ist eigentlich ein Ehrentitel. (Heiterkeit)
Couchepin Pascal · VPBR-M · Consiglio federale · Vallese
Vous connaissez la situation. Depuis la ratification des Bilatérales II, nous faisons partie du paysage médiatique européen, ce qui est souhaitable et nécessaire pour l'industrie cinématographique suisse. En effet, il ne s'agit pas ici de se défendre contre Hollywood, de faire de la promotion nationaliste de la culture suisse, mais simplement de survivre et de savoir si notre industrie cinématographique peut avoir sa place dans le monde culturel.
Pourquoi est-ce qu'il est essentiel d'être partie à l'accord relatif au programme Media? Tout simplement parce que les marchés suisses ne sont pas suffisants pour assurer la survie d'une industrie cinématographique. Quelques millions de Suisses allemands, un peu plus d'un million de francophones et moins d'un million d'italophones ne suffisent pas pour permettre à l'industrie cinématographique d'être présente et de survivre.
Or, l'accord relatif au programme Media répond aux besoins qui sont les nôtres en permettant de soutenir financièrement des films au stade de leur préparation, puis à la dernière étape, c'est-à-dire leur diffusion, leur accès au marché. La production du film elle-même n'est pas susceptible d'être soutenue en vertu de l'accord relatif au programme Media. Ce sont donc les deux éléments essentiels de la fabrication d'un film qui peuvent bénéficier d'une aide: la préparation, qui fait souvent l'objet d'un accord entre partenaires de différents pays; puis la diffusion après que le film a été tourné.
A la suite de notre adhésion provisoire à l'accord relatif au programme Media, les résultats sont excellents. Je ne répéterai pas les chiffres, mais ils nous permettent de dire que le retour sur investissement est très bon. Par conséquent - et je crois que presque personne ne le conteste -, l'accord relatif au programme Media est quelque chose d'essentiel pour le monde cinématographique suisse.
Malheureusement - car il y a un mais -, il y a la volonté de l'Union européenne de soumettre tous les partenaires de l'accord relatif au programme Media aux mêmes règles en matière de télévisions transfrontières, c'est-à-dire de les soumettre à la règle du droit du pays émetteur. En d'autres termes, lorsque la télévision émet à partir de l'Allemagne, c'est la loi allemande qui est applicable, qui autorise la publicité pour la bière, mais qui interdit celle pour la politique et la religion. Et si l'on émet à partir de la France, la publicité pour des boissons ayant une teneur en alcool de 1,2 degré est autorisée, alors que ni celle pour la politique ni celle pour la religion ne le sont. Aujourd'hui, dans notre conception du droit, c'est le droit du pays récepteur qui devrait s'appliquer à ces fenêtres publicitaires.
Si l'on accepte l'accord relatif au programme Media - ce que nous souhaitons -, nous aurons deux ans pour changer notre droit et le mettre à égalité avec le droit des pays voisins. Il paraît assez logique et plein de bon sens que dans le domaine de la télévision transfrontière les mêmes règles de droit s'appliquent sur tout le continent, ce d'autant plus que, en matière de publicité pour l'alcool par exemple, il y a, de fait, déjà de la publicité sur les écrans télévisés suisses puisqu'une chaîne qui émet à partir de l'Allemagne, et que l'on ne peut par conséquent pas considérer comme une fenêtre publicitaire, a le droit de faire de la publicité pour l'alcool, pour la bière en particulier. Ajoutez à cela qu'il y a dans ce domaine une certaine hypocrisie en Suisse: la bière sans alcool peut être promue par la télévision bien qu'elle soit contenue dans les mêmes bouteilles que la bière avec alcool, avec seulement la mention "Bière sans alcool". C'est donc assez hypocrite et cela devrait changer.
Revenons au problème concret. La solution du Conseil des Etats consiste à nous inviter à renégocier l'accord avec l'Union européenne. Nous sommes disposés à le faire. En revanche, en votant le crédit nécessaire à la participation de la Suisse à cet accord, vous nous permettez, aussi longtemps qu'on n'a pas abouti à une conclusion, de participer à l'accord Media. Cela me semble une solution raisonnable. J'aurais préféré, conformément au souhait de la minorité Müller Walter, un accord pur et simple. Néanmoins, au vu des circonstances, la solution du Conseil des Etats constitue la deuxième meilleure solution. Et si vous l'adoptez, je crois que nous réussirons à trouver une issue à ce problème délicat qui met en opposition des principes plus que des faits.
Fehr Mario · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Zuerst danke ich Herrn Couchepin dafür, dass er den Ball aufgenommen und eine Brücke zum Ständerat und zur Kommission geschlagen hat. Ich glaube, es ist wichtig, festzuhalten, dass mit Ausnahme der SVP-Fraktion alle Fraktionen der Ansicht sind, dass dieses Media-Abkommen für die schweizerischen Film- und Fernsehschaffenden wichtig ist. Es ist wichtig, weil sie so von diesen EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren können. Es ist wichtig, weil wir in einem kleinen und mehrsprachigen Land leben und deshalb darauf angewiesen sind, dass wir im französischen, im deutschen, im italienischen Kulturraum Filme mitproduzieren können.
Wir wollen ein solches Media-Abkommen, und weil wir es wollen, sind wir auch dafür, dass wir es vorläufig anwenden. Wir glauben aber auch, dass es der Glaubwürdigkeit dieses Parlamentes schadet, wenn wir nicht den Versuch unternehmen, diejenigen Bestimmungen, die wir erst 2007 eingeführt haben, auch durchzusetzen. Und jawohl, Frau Markwalder: Wir wollen, dass der Bundesrat noch einmal verhandelt. Jawohl, Frau Markwalder: Wir sind überzeugt, dass in Verhandlungen mit der Europäischen Union etwas erreicht werden kann, sonst müssten wir nämlich überhaupt nie mehr verhandeln. Wir unterstützen es ausdrücklich, dass der Bundesrat verhandelt. Aber wir sind, Herr Müller Geri, natürlich nicht der Meinung, dass er es erst tun soll, nachdem wir den Vertrag hier genehmigt haben. Er muss es vorher tun. Wer zunächst Ja sagt und dann verhandelt, der wird überhaupt nichts erreichen.
Noch eine Bemerkung zum Verfahren: Herr Müller Walter hat uns ja vorgeworfen, wir verzögerten das Verfahren. Das Gegenteil ist der Fall: Der Ständerat hat einstimmig beschlossen, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Er wird, auch wenn wir hier noch eine Ehrenrunde einschalten, bei seinem Beschluss bleiben. Wenn wir hier und heute auch Rückweisung beschliessen, beschleunigen wir das Verfahren geradezu. Ein solches Vorgehen ist auch nicht mutlos, wie Herr Müller angemerkt hat: Es ist klug, es ist pragmatisch, insbesondere entspricht es dem Arbeitsstil dieses Hohen Hauses, Kompromisse zu suchen, dem Bundesrat zu vertrauen.
Wir beantragen Ihnen, den Bundesrat damit zu beauftragen, mit der EU nach Möglichkeiten zu suchen, den medienpolitischen Interessen der Schweiz besser Rechnung zu tragen. Wir beantragen Ihnen, für die vorläufige Anwendung dieses Media-Abkommens zu sorgen; 2009 werden wir dann sehen, ob die Bemühungen des Bundesrates von Erfolg gekrönt waren. Wir wünschen ihm schon jetzt gutes Gelingen.
Bugnon André · P-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Le président (Bugnon André, président): La majorité de la commission propose d'adhérer à la décision du Conseil des Etats, c'est-à-dire de renvoyer le projet 1 au Conseil fédéral; la minorité propose de rejeter la décision du Conseil des Etats, soit de refuser de renvoyer le projet 1.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 136 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 45 Stimmen
Intervento procedurale
2. Bundesbeschluss über die Finanzierung der Teilnahme der Schweiz am EU-Programm Media für die Jahre 2007-2013
2. Arrêté fédéral concernant le financement de la participation de la Suisse au programme communautaire Media pour les années 2007-2013
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 124 Stimmen
Dagegen ... 59 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 118 Stimmen
Dagegen ... 54 Stimmen